Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 08.11.2001

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.08.2001 - 25 UF 214/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2624
OLG Köln, 24.08.2001 - 25 UF 214/00 (https://dejure.org/2001,2624)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.08.2001 - 25 UF 214/00 (https://dejure.org/2001,2624)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. August 2001 - 25 UF 214/00 (https://dejure.org/2001,2624)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1299
  • MDR 2002, 341
  • FamRZ 2002, 1053
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.10.1984 - IVb ZB 42/82

    Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlußbeschwerde im

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2001 - 25 UF 214/00
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass der Gegner der befristeten Beschwerde gemäß § 621 e ZPO nach Verstreichen der Beschwerdefrist grundsätzlich eine unselbständige Anschlussbeschwerde einlegen kann (Zöller-Philippi, ZPO, 22. Auflage, § 621e Rdnr.24 mit Hinweis auf BGHZ 92, 207/210).
  • OLG Dresden, 03.11.2004 - 21 UF 468/04

    Vorabentscheidungen des Familiengerichts über den Umgang mit Bezugspersonen

    Auch im Beschwerdeverfahren ist die Regelung des Umgangs allein an dem Wohl des Kindes ausgerichtet, so dass das Verschlechterungsverbot nicht greift (OLG Celle FamRZ 2004, 1667 ; OLG Köln FamRZ 2002, 1053 ; Keidel/Kahl, FGG , 15. Aufl., § 20 Rn.18; Zöller-Philippi, ZPO , 24. Aufl., § 621e Rz.25).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 9 UF 169/09
    Die Verfahren über die elterliche Sorge und den Umgang gehören nicht zu den echten, eine Anschließung ermöglichenden Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( OLG Jena, FamRZ 2007, 661 zu Sorge- und Umgangsrecht; OLG Köln, FamRZ 2002, 1053 zum Umgangsrecht).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 08.11.2001 - 22 UF 563/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2821
OLG Dresden, 08.11.2001 - 22 UF 563/01 (https://dejure.org/2001,2821)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.11.2001 - 22 UF 563/01 (https://dejure.org/2001,2821)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. November 2001 - 22 UF 563/01 (https://dejure.org/2001,2821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich; Aussetzung; Beitrittsgebiet; DDR; Anfechtung; Beschwerde; Verbundurteil; Familiengericht; Verweisungsantrag; Streitwert

  • Judicialis

    GKG § 17 a; ; GKG § ... 12 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 3; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 252; ; ZPO § 239 ff.; ; ZPO § 608; ; ZPO § 624 Abs. 3; ; ZPO § 621a Abs. 1; ; ZPO § 606 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 621a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 629a Abs. 2 Satz 1; ; VAÜG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; VAÜG § 2; ; FGG § 19 Abs. 1; ; FGG § 20; ; FGG § 19; ; FGG § 53c

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Aussetzung des Versorgungsausgleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anfechtung des Versorgungsausgleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1053
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 02.10.1995 - 10 UF 61/95

    Beschwerderecht des Versorgungsträgers gegen eine Aussetzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 08.11.2001 - 22 UF 563/01
    Somit sind die Vorschriften des § 621e ZPO auf eine Beschwerde gegen die Aussetzung des Versorgungsausgleiches nicht anwendbar (ebenso OLG Brandenburg in FamRZ 1996, 496 f., 497 und dem zustimmend Zöller/Philippi, 22. Aufl., Rdnr. 8 zu § 621e ZPO und Baumbach/Albers, 59. Aufl., Rdnr. 9 zu § 621e).

    Nichts anderes könnte gelten, wenn man die Anfechtbarkeit der Aussetzung auf § 19 FGG gründet (so OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496 f., 477).

  • BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 577/80

    Rechtsstellung der Erben im Prozeß des verstorbenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Dresden, 08.11.2001 - 22 UF 563/01
    Von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 621a Abs. 1 ZPO für den im Scheidungsverbund durchzuführenden Versorgungsausgleich geht auch der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 15.02.1984 (NJW 1984, 2829 ff., Seite 1830 rechte Spalte) aus.
  • KG, 25.10.1994 - 1 AR 37/94

    Abgabe; Betreuungssache; Gelegenheit; Äußerung; Schöneberg; Zuständigkeit;

    Auszug aus OLG Dresden, 08.11.2001 - 22 UF 563/01
    Folgt man dem, so könnte, weil in § 621a Abs. 1 Satz 1 ZPO auch für das Versorgungsausgleichsverfahren (Familiensache nach § 621 Abs. 1 Nr. 6 ZPO) auf die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit verwiesen wird, daraus abgeleitet werden, dass für die Anfechtung der Aussetzung § 19 FGG maßgebend ist (so OLG Brandenburg in FamRZ 1996, 497 und Zöller/Philippi, Rdnr. 27 zu § 621a).
  • OLG Hamm, 07.03.1980 - 5 UF 5/80
    Auszug aus OLG Dresden, 08.11.2001 - 22 UF 563/01
    Indessen entspricht es allgemeiner Auffassung, dass die Aufspaltung der Verfahrensregelungen nach § 621a Abs. 1 ZPO auch insoweit gilt, als über Folgesachen im Verbund mit der Scheidungssache entschieden wird (KG, FamRZ 1984, 495, rechte Spalte; OLG Hamm, FamRZ 1980, 702 ff, 703 linke Spalte; Baumbach/Albers, 59. Aufl., Rdnr. 1 zu § 621a und Zöller/Philippi, 22. Aufl., Rdnr. 2 zu § 621a).
  • OLG Dresden, 12.07.2004 - 20 UF 801/03

    Versorgungsausgleich; Beschwerde gegen Aussetzung des Versorgungsausgleichs

    Das zwingt indes nicht etwa dazu, bei jeder Aussetzung eines Versorgungsausgleichsverfahrens das hiergegen gegebene Rechtsmittel § 252 ZPO zu entnehmen, wie dies der 22. Familiensenat des OLG Dresden einmal erwogen hat (FamRZ 2002, 1053, 1054, wo die Rechtsfrage allerdings offen gelassen werden konnte, weil § 252 ZPO a. F. im Gegensatz zu der seit 01.01.2002 geltenden Gesetzeslage gegen eine positive Aussetzungsentscheidung - wie § 19 FGG - die unbefristete Beschwerde eröffnete).

    Der Senat sieht sich allerdings derzeit gehindert, in der Sache selbst zu entscheiden, weil Gegenstand des Beschwerdeverfahrens allein die verfahrensrechtliche Zulässigkeit der Aussetzung ist; bei dieser Konstellation hat sich die Beschwerdeentscheidung auf die Aufhebung des angefochtenen Aussetzungsbeschlusses zu beschränken (ebenso OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496, 497; OLG Dresden, FamRZ 2002, 1053, 1054; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, aaO., § 19 FGG Rn. 113; für Beschwerden nach § 252 ZPO vgl. Zöller/Greger, aaO., Rn. 3 m.w.N.), während die (erstmalige) Sachentscheidung dem Amtsgericht vorbehalten bleibt, das dabei auch - hinsichtlich der Gerichtskosten ggf. unter Anwendung von § 8 Abs. 1 S. 1 GKG - über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu befinden hat.

  • OLG Rostock, 31.03.2005 - 10 UF 228/04

    Durchführung des Versorgungsausgleichs vor der Einkommensangleichung;

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  • OLG Rostock, 19.09.2003 - 10 UF 96/01

    Aussetzung eines Versorgungsausgleichs; Regeldynamische und

    Eine eigene Sachentscheidung des Senats ist nicht möglich, denn es handelt sich bei dem Rechtsmittel gegen die Aussetzung des Verfahrens um eine rein verfahrensrechtliche Beschwerde, so dass die Sachentscheidung dem erstinstanzlichen Gericht zu überlassen ist (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496, 497 [OLG Brandenburg 02.10.1995 - 10 UF 61/95] ; OLGR Karlsruhe, 2002, 411; OLG Dresden, FamRZ 2002, 1053, 1054) [OLG Dresden 08.11.2001 - 22 UF 563/01] .
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