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   BayObLG, 17.05.2001 - 1Z BR 28/01   

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https://dejure.org/2001,7760
BayObLG, 17.05.2001 - 1Z BR 28/01 (https://dejure.org/2001,7760)
BayObLG, Entscheidung vom 17.05.2001 - 1Z BR 28/01 (https://dejure.org/2001,7760)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 1Z BR 28/01 (https://dejure.org/2001,7760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Beweisbeschluss; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Sachverständigengutachten; Unanfechtbarkeit

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 19; ; FGG § 73 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12, § 19, § 73 Abs. 2
    Anfechtbarkeit einer Beweisanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 108
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 1 Z 11/87

    Zwischenverfügung; Unanfechtbar; Rechtssphäre; Eingriff; Beweisanordnung;

    Auszug aus BayObLG, 17.05.2001 - 1Z BR 28/01
    Derartige nur vorbereitende Verfügungen unterliegen grundsätzlich nicht der Beschwerde gemäß § 19 FGG, da sie keine die Instanz abschließende Entscheidung über den Verfahrensgegenstand enthalten (BayObLG NJW-RR 1987, 1202; BayObLG NJW-FER 1998, 43; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 19 Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2005 - 7 W 12/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags, dem

    Solche Maßnahmen der Verfahrensleitung, mögen sie angeordnet oder abgelehnt werden, unterliegen ebenso wenig wie die Anordnung oder Ablehnung eines Beweisbeschlusses der sofortigen Beschwerde (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2003, 225, 226; OLG Brandenburg OLGR 2000, 436; OLG München OLGR 2004, 368; OLG Zweibrücken OLGR 1990, 392; BayObLG FamRZ 2002, 108 für § 19 FGG; Zöller/Greger a. a. O.; Münchener Kommentar-Peters, ZPO, 2. Aufl., § 142 Rn. 6, 7).
  • OLG Braunschweig, 05.11.2008 - 1 W 64/08

    Pflicht des Patienten zur Vorlage von Röntgenbildern im Regressprozess des

    Solche Maßnahmen der Verfahrensleitung, mögen sie angeordnet oder abgelehnt werden, unterliegen ebenso wenig wie die Anordnung oder Ablehnung eines Beweisbeschlusses der sofortigen Beschwerde (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2003, 225, 226; OLG Brandenburg OLGR 2000, 436; OLG München OLGR 2004, 368; OLG Zweibrücken OLGR 1990, 392; BayObLG FamRZ 2002, 108 für § 19 FGG; Zöller/Greger a.a.O.; MüKo-ZPO/Wagner a.a.O.).
  • OLG Hamm, 23.10.2007 - 1 WF 284/07

    PKH-Bewilligung in FGG -Sachen: Geringere Anforderungen an die Erfolgsaussichten

    Eine solche Verbesserung der Lage des Antragstellers ist in der Regel bereits dadurch gegeben, dass das Familiengericht ohne an die Anträge der Parteien gebunden zu sein, im Kindeswohlinteresse eine Regelung treffen muss und sich nicht auf die Zurückweisung des Antrags beschränken kann (OLG Nürnberg FamRZ 2002, 108).
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