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   OLG Karlsruhe, 16.10.2001 - 2 UF 282/01, 2 WF 204/01   

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https://dejure.org/2001,6212
OLG Karlsruhe, 16.10.2001 - 2 UF 282/01, 2 WF 204/01 (https://dejure.org/2001,6212)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.10.2001 - 2 UF 282/01, 2 WF 204/01 (https://dejure.org/2001,6212)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Oktober 2001 - 2 UF 282/01, 2 WF 204/01 (https://dejure.org/2001,6212)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährdung des Kindeswohls; Beschleunigungsgrundsatz; Sachverständigengutachten; Sorgerecht; Kindesentführung; Herausgabe eines Kindes ; Rückführungsverfahren; Tatsachenprüfung

  • Judicialis

    HkiEntÜ Art. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HkiEntÜ Art. 13
    Schwerwiegende Gefährdung des Kindeswohls; Beschleunigungs-Grundsatz; Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1141
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2001 - 2 UF 282/01
    Eine Hinnahme des Rechtsbruchs (durch den entführenden Elternteil) ist bei der gebotenen, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden restriktiven Auslegung des Ausnahmetatbestandes des Art. 13 HkiEntÜ (BverfG FamRZ 1999, 85) nur bei ungewöhnlich schwerwiegender Beeinträchtigung des Kindeswohls gerechtfertigt.

    Bei dieser Bewertung ist eine einschränkende Auslegung der Vorschrift geboten, die Ausnahme ist auf wirklich schwere Gefahren zu beschränken, denn die Hinnahme des Rechtsbruchs (durch den zurückhaltenden Elternteil) ist nur bei ungewöhnlich schwerwiegender Beeinträchtigung des Kindeswohls gerechtfertigt (BVerfG, FamRZ 1999, 85, 87; eingehend OLG Hamm FamRZ 1999, 948; vgl. auch MünchKomm/Siehr a.a.O., Rn. 61; Bach/Gildenast a.a.O., Rn. 123 ff. m.w.N.).

  • OLG Celle, 20.10.1994 - 19 UF 134/94

    Kindesentführungen; Rückführungsantrag; Rückführung zurückgehaltener Kinder;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2001 - 2 UF 282/01
    Zwar ist die 12-jährige A. durchaus in einem Alter, für das in der Rechtsprechung die Reife zur selbständigen Beurteilung der Rückführung angenommen wird (vgl. etwa OLG Celle, FamRZ 1995, 955; OLG Hamm, a.a.O.; Palandt/Heldrich, BGB, 60. Aufl., Anhang zu EGBGB 24 [IPR], Art. 13 Rn. 79 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.08.1998 - 5 UF 300/98

    Sofortige Beschwerde; Haager Übereinkommen; Kindesentführung; Sorgerecht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2001 - 2 UF 282/01
    Bei dieser Bewertung ist eine einschränkende Auslegung der Vorschrift geboten, die Ausnahme ist auf wirklich schwere Gefahren zu beschränken, denn die Hinnahme des Rechtsbruchs (durch den zurückhaltenden Elternteil) ist nur bei ungewöhnlich schwerwiegender Beeinträchtigung des Kindeswohls gerechtfertigt (BVerfG, FamRZ 1999, 85, 87; eingehend OLG Hamm FamRZ 1999, 948; vgl. auch MünchKomm/Siehr a.a.O., Rn. 61; Bach/Gildenast a.a.O., Rn. 123 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.1998 - 4 UF 223/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2001 - 2 UF 282/01
    Notfalls ist nach der Auffassung des Senats, der insoweit einer weitverbreiteten Auffassung in der Rechtsprechung folgt (vgl. z.B. OLG Hamm, a.a.O., OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 949, jeweils m.w.N.), der Mutter anzusinnen, ggflls.
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06

    Haager Kindesentführungsübereinkommen: Bedeutung der

    Wille für unbeachtlich gehalten für ein Kind im Alter von: 6 Jahren, vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 948; 8 Jahren, vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 949, 950; 5 und 7 Jahren, vgl. OLG München DAVorm 2000, 1157; 6 und 9 Jahren, vgl. OLG München FamRZ 2004, 726, 727; 12 Jahren, vgl. Senatsbeschluss FamRZ 2002, 1141, 1142.
  • OLG Hamm, 15.12.2011 - 11 UF 240/11

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes i.S. von Art. 4 S. 1 HKÜ

    Von einer Rückgabe kann abgesehen werden, wenn bewiesen ist, dass ein Kind missbraucht oder misshandelt wurde und dies erneut zu befürchten ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1141), wenn der antragstellende Elternteil in hohe Maße suchtabhängig ist, die Rückkehr in ein Kriegsgebiet unumgänglich ist (OLG Hamm, FamRZ 1999, 948), oder infolge der Rückgabe eine akute Suizidgefahr des Kindes besteht (BVerfG, FamRZ 2005, 1657).
  • OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17

    Kindesentführung - Gewöhnlicher Aufenthalt eines Kleinkindes - Rückführung nach

    Von einer Rückgabe des Kindes kann danach regelmäßig nur abgesehen werden, wenn bewiesen ist, dass ein Kind missbraucht oder misshandelt wurde oder dies erneut zu befürchten ist (OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1141), wenn der antragstellende Elternteil in hohem Maße suchtabhängig ist, die Rückkehr in ein Kriegsgebiet unumgänglich wäre (OLG Hamm FamRZ 1999, 989) oder infolge der Rückgabe eine akute Suizidgefahr des Kindes entstehen würde (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1657).
  • OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 85/12

    Begriff der schwerwiegenden Gefahr i.S. von Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ

    Von einer Rückgabe kann abgesehen werden, wenn bewiesen ist, dass ein Kind missbraucht oder misshandelt wurde und dies erneut zu befürchten ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1141), wenn der antragstellende Elternteil in hohem Maße suchtabhängig ist, die Rückkehr in ein Kriegsgebiet unumgänglich ist, oder infolge der Rückgabe eine akute Suizidgefahr des Kindes besteht (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1657).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2015 - 1 UF 52/15
    Vor diesem Hintergrund besteht kein Anlass zu weiteren Ermittlungen, insbesondere nicht zur beantragten Vernehmung der Zeugin B und zur Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens, zumal letztere dem im Rückgabeverfahren gemäß Art. 11 Abs. 1 HKÜ zu beachtenden Beschleunigungsgebot widerspricht (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1141 f., juris Tz. 28 a.E.).
  • AG Karlsruhe, 14.11.2019 - 2 F 1701/19

    Rückführung eines minderjährigen Kindes zum Vater in die USA nach dem Haager

    Von einer Rückgabe kann z. B. abgesehen werden, wenn bewiesen ist, dass ein Kind missbraucht oder misshandelt wurde und dies erneut zu befürchten ist (OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1141), wenn der antragstellende Elternteil in hohem Maße suchtabhängig ist, die Rückkehr in ein Kriegsgebiet erfolgen soll, oder infolge der Rückgabe eine akute Suizidgefahr des Kindes besteht (BVerfG FamRZ 2005, 1657).
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