Rechtsprechung
   BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02   

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BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02 (https://dejure.org/2002,2686)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.2002 - 3Z BR 22/02 (https://dejure.org/2002,2686)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 2002 - 3Z BR 22/02 (https://dejure.org/2002,2686)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlängerung der Betreuerbestellung, Wunsch eines willensschwachen Betreuten

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 4; ; BGB § 1908 d Abs. 1; ; FGG § 69 i Abs. 6 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des Betroffenen - Bestellung des Bruders trotz familiärer Spannungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Der Wunsch des Betroffenen ist beachtlich

Verfahrensgang

  • AG Schwandorf - XVII 71/98
  • LG Amberg - 32 T 1351/00
  • LG Amberg - 32 T 1352/00
  • LG Amberg - 32 T 1353/00
  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 117
  • FamRZ 2002, 1145 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen, (BayObLG aaO; BayObLGZ 1996, 136 f. = FamRZ 1996, 1374); auch bei einem willensschwachen Menschen ist sein natürlicher Wille grundsätzlich vorrangig zu beachten, erforderlich ist nur, dass der Betroffene einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; BtPrax 2002, 36/37; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).

    Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.

  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00

    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
    Diese Grundsätze gelten nicht nur bei der ersten Betreuerbestellung, sondern auch dann, wenn über die Verlängerung einer Betreuerbestellung zu entscheiden ist (vgl. § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB, § 69i Abs. 6 Satz 1, § 69 Abs. 1 Nr. 5 FGG; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; Palandt/Didderichsen BGB 61. Aufl. § 1896 Rn. 24), da bei dieser Entscheidung überprüft wird, ob die Anordnung einer erneuten Betreuung erforderlich ist.

    Bei einer solchen Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung sind hinsichtlich der Auswahl des Betreuers die Vorschriften über die Neubestellung, somit § 1897 BGB, und nicht diejenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB) anzuwenden (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 234 m. w. N.; OLG Hamm FGPrax 2000, 196).

  • BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
    Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.
  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen, (BayObLG aaO; BayObLGZ 1996, 136 f. = FamRZ 1996, 1374); auch bei einem willensschwachen Menschen ist sein natürlicher Wille grundsätzlich vorrangig zu beachten, erforderlich ist nur, dass der Betroffene einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; BtPrax 2002, 36/37; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).
  • OLG Köln, 19.03.1999 - 16 Wx 30/99

    Auswahl des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
    Es hat auch nicht festgestellt, dass die vorliegenden Umstände dem Wohl des Betroffenen deshalb zuwiderlaufen, weil er entweder persönlich unter den Spannungen der Geschwister leidet (vgl. OLG Köln NJWE-FER 1999, 123; FamRZ 2000, 188) oder weil die Regelung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 136/137).
  • BayObLG, 26.03.1998 - 4Z BR 33/98

    Bestellung eines Betreuers auf Vorschlag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen, (BayObLG aaO; BayObLGZ 1996, 136 f. = FamRZ 1996, 1374); auch bei einem willensschwachen Menschen ist sein natürlicher Wille grundsätzlich vorrangig zu beachten, erforderlich ist nur, dass der Betroffene einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; BtPrax 2002, 36/37; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).
  • OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 189).
  • BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94

    Erhebliche Gefahr; Vermögen; Betreuter; Tatrichter; Würdigung; Tatsachen;

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
    Es hat auch nicht festgestellt, dass die vorliegenden Umstände dem Wohl des Betroffenen deshalb zuwiderlaufen, weil er entweder persönlich unter den Spannungen der Geschwister leidet (vgl. OLG Köln NJWE-FER 1999, 123; FamRZ 2000, 188) oder weil die Regelung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 136/137).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

  • OLG Zweibrücken, 03.03.1997 - 3 W 9/97
  • OLG Brandenburg, 02.01.2001 - 9 Wx 21/00

    Beachtlichkeit eines Vorschlags des Betreuten zur Person des Betreuers

  • OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05

    Betreuung, Betreuer, Betreuerauswahl

    Soweit die Spannungen zwischen der Beteiligten zu 2. und dem Beteiligten zu 4. betroffen sind, sind bisher keine konkreten Tatsachen festgestellt, dass hierdurch bei einer Betreuung durch die Beteiligte zu 2. das Wohl der Betroffenen nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 117, 118).
  • BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03

    Betreuerauswahl entgegen dem Vorschlag des Betreuten bei Zuwiderlaufen gegen das

    Er ist nur dann nicht zu beachten, wenn die Bestellung des gewünschten Betreuers dem Wohl des Betroffenen widerspricht (BayObLG BtPrax 2002, 165).

    Die Nichtberücksichtigung des Vorschlages des Betroffenen setzt voraus, dass das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (BayObLG BtPrax 2002, 165).

  • BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04

    Zuständigkeitswechsel nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens in Betreuungssachen

    Er ist nur dann nicht zu beachten, wenn die Bestellung des gewünschten Betreuers dem Wohl des Betroffenen widerspricht (BayObLG BtPrax 2002, 165).

    Die Nichtberücksichtigung des Vorschlags des Betroffenen setzt voraus, dass das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (BayObLG BtPrax 2002, 165).

  • OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 484/05

    Verlängerung einer Betreuung: Auswahlkriterien für den Betreuer

    Dies bedeutet, dass das Gericht bei der Verlängerung der Betreuung, da es sich um eine Einheitsentscheidung handelt, nicht nur die Grundlagen der Betreuungsbedürftigkeit neu zu überprüfen hat, sondern auch hinsichtlich der Betreuerauswahl wie bei einer Erstentscheidung die Grundsätze des § 1987 BGB zu beachten sind (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 112; BayObLG FGPrax 2002, 117 f).
  • OLG Schleswig, 12.12.2003 - 2 W 186/03

    Verlängerung einer Betreuung: Auswahl des Betreuers

    Bei dieser Einheitsentscheidung sind deshalb die Vorschriften für die Neubestellung eines Betreuers anzuwenden - insbesondere § 1897 BGB (ebenso in vergleichbaren Fällen: BayObLG NJW-FER 2001, 234 und BtPrax 2002, 165; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 379/05

    Betreuungsverlängerung: Maßstab für die Auswahl des Betreuers; Vorschlag des

    Das Gericht hat bei der Verlängerung der Betreuung, da es sich um eine Einheitsentscheidung handelt, nicht nur die Grundlagen der Betreuungsbedürftigkeit neu zu überprüfen, sondern auch hinsichtlich der Betreuerauswahl - wie bei einer Erstentscheidung - die Grundsätze des § 1987 BGB zu beachten (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 112; BayObLG FGPrax 2002, 117 f).
  • BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 65/04

    Überprüfung einer Einwilligungsvorbehalts trotz Erledigung

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 1145).
  • BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02

    Beschwerde gegen Betreuerbestellung oder Antrag auf Betreuerwechsel

    Fordert der Betroffene nach Bestellung eines Betreuers oder nach Verlängerung einer Betreuung, die der Erstbestellung eines Betreuers insoweit gleichsteht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921; NJWE-PER 2001, 234; FGPrax 2002, 117; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87; Palandt/ Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1896 Rn. 24), die Vornahme eines Betreuerwechsels, so kann dies als Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung, aber auch als Antrag auf Entlassung des bisherigen Betreuers (§ 1908b BGB) und Bestellung eines neuen Betreuers zu werten sein.
  • BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02

    Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines

    Diese Grundsätze gelten nicht nur bei der ersten Betreuerbestellung, sondern auch dann, wenn über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung zu entscheiden ist (vgl. § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB; § 69i Abs. 6 Satz 1; BayObLG NJWE-FER 20011 234; FGPrax 2002, 117; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 24).
  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 172/02

    Betreuung im strafrechtlichen Maßregelvollzug - Gesundheitsfürsorge

    Diese Grundsätze gelten nicht nur bei der ersten Betreuerbestellung, sondern auch dann, wenn über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung zu entscheiden ist (vgl. § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB; § 69i Abs. 6 Satz 1, § 69 Abs. 1 Nr. 5 FGG; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; FGPrax 2002, 117; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 24).
  • BayObLG, 08.03.2004 - 3Z BR 242/03

    Kein Beschwerderecht des Betreuers bei Aufhebung der Betreuerbestellung

  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 173/02

    Bestellung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge bei

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7348
OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01 (https://dejure.org/2001,7348)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.11.2001 - 3 Ws 77/01 (https://dejure.org/2001,7348)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. November 2001 - 3 Ws 77/01 (https://dejure.org/2001,7348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten ohne besondere Ladung teilnehmenden Betreuers auf Zeugenentschädigung; Analoge Anwendbarkeit der Vorschriften des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) auf den Berufsbetreuer

  • Bt-Recht

    Keine Zuständigkeit der Strafgerichte für Vergütung des Betreuers

  • rechtsportal.de

    BGB § 1835 § 1908i; ZSEG § 16 Abs. 1
    Gerichtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers für die Wahrnehmung eines Termins in einer Strafsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Festsetzung der Entschädigung für Ladung bei Strafverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 164
  • FamRZ 2002, 1145 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Koblenz, 15.10.1998 - 2 T 590/98
    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01
    Zwar kann es durchaus nahe liegen, den Betreuer als Zeugen zu laden und zu hören (BGH FamRZ 1997, 175); in einem solchen Fall ist für den Betreuer als Zeugen eine Entschädigung gemäß § 16 Abs. 1 ZSEG festzusetzen (vgl. auch LG Koblenz FamRZ 1999, 464; Elzer BtPrax 2000, 140 - 5 -.

    508; LG Koblenz FamRZ 1999, 464; Palandt, a.a.O., § 1836, Rdnr. 19; zum Ganzen: Elzer BtPrax 2000, 140; ferner BayObLG FamRZ 1999, 740).

  • LG Mainz, 19.10.1993 - 8 T 300/93
    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01
    Die Regelungen der §§ 1835 bis 1835e BGB, die für den gerichtlich bestellten Betreuer gemäß § 1908 i BGB sinngemäß gelten (Palandt, BGB, 60. Aufl., § 1835 Rdnr. 3), verweisen auf das ZSEG allein im Hinblick auf Höhe und Frist zur Geltendmachung der Entschädigung (hierzu LG München I FamRZ 1993, 1245; LG Mainz RPfleger 1994, 111).
  • BGH, 07.05.1996 - 5 StR 169/96

    Sicherungsverfahren - Unterbringung des Angeklagten - Betreuer des

    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01
    Zwar kann es durchaus nahe liegen, den Betreuer als Zeugen zu laden und zu hören (BGH FamRZ 1997, 175); in einem solchen Fall ist für den Betreuer als Zeugen eine Entschädigung gemäß § 16 Abs. 1 ZSEG festzusetzen (vgl. auch LG Koblenz FamRZ 1999, 464; Elzer BtPrax 2000, 140 - 5 -.
  • LG München I, 08.04.1993 - 13 T 1593/93
    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01
    Die Regelungen der §§ 1835 bis 1835e BGB, die für den gerichtlich bestellten Betreuer gemäß § 1908 i BGB sinngemäß gelten (Palandt, BGB, 60. Aufl., § 1835 Rdnr. 3), verweisen auf das ZSEG allein im Hinblick auf Höhe und Frist zur Geltendmachung der Entschädigung (hierzu LG München I FamRZ 1993, 1245; LG Mainz RPfleger 1994, 111).
  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger

    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01
    508; LG Koblenz FamRZ 1999, 464; Palandt, a.a.O., § 1836, Rdnr. 19; zum Ganzen: Elzer BtPrax 2000, 140; ferner BayObLG FamRZ 1999, 740).
  • OLG Celle, 26.02.1998 - 15 W 77/97
    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01
    Ihm steht hierfür nach dem Willen des Gesetzgebers nicht bloß - wie dem Zeugen - eine Entschädigung, sondern eine Vergütung, d. h. eine Gegenleistung für die für den Betreuten geleisteten Besorgungen, zu (OLG Celle, FamRZ 1998, 1534; LG Memmingen, FamRZ 1998, 508/509).
  • LG Memmingen, 24.10.1997 - 4 T 1775/97

    Anspruch des Betreuers auf Vergütung im Fall der Teilnahme an Terminen in

    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01
    Ihm steht hierfür nach dem Willen des Gesetzgebers nicht bloß - wie dem Zeugen - eine Entschädigung, sondern eine Vergütung, d. h. eine Gegenleistung für die für den Betreuten geleisteten Besorgungen, zu (OLG Celle, FamRZ 1998, 1534; LG Memmingen, FamRZ 1998, 508/509).
  • LG Saarbrücken, 29.09.1997 - 5 T 666/97
    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01
    Der Beschwerdeführer erfüllt keine dieser Eigenschaften (vgl. LG Saarbrücken, FamRZ 1998, 1533).
  • LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung des gesetzlichen Vertreters des

    Eine analoge Anwendung des JVEG scheitert daran, dass für Betreuer mit dem VBVG eine abschließende Regelung für die Vergütung zur Verfügung steht (vgl. Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 19.11.2001, Az.: 3 Ws 77/01).
  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SF 29/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Entschädigung eines Betreuers als

    Eine analoge Anwendung des JVEG scheitert daran, dass für Betreuer mit dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern eine abschließende Regelung für die Vergütung zur Verfügung steht (vgl. Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 19.11.2001, Az.: 3 Ws 77/01).
  • AG Köln, 11.09.2013 - 707 Ds 16/13

    Entschädigung für Berufsbetreuer in strafgerichtlicher Hauptverhandlung

    Insoweit schließt sich das Gericht den Ausführungen der Bezirksrevisorin sowie der Rechtsprechung des OLG Dresden (vergleiche OLG Dresden NStZ 2002, 164) an.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 15.10.2001 - 10 UF 1714/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6785
OLG Nürnberg, 15.10.2001 - 10 UF 1714/01 (https://dejure.org/2001,6785)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.10.2001 - 10 UF 1714/01 (https://dejure.org/2001,6785)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Oktober 2001 - 10 UF 1714/01 (https://dejure.org/2001,6785)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Internationales Familienrecht; Adoptionsstatut; Einzeladoption; Ordre Public; Adoption eines rumänischen Kindes

  • Judicialis

    FGG § 16 a; ; BGB § 1749 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 16 a; BGB § 1749 Abs. 1
    Einzeladoption nach rumänischem Recht - Einwilligung des Ehegatten - ordre public

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1145 (Ls.)
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.03.2002 - 3Z BR 45/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7172
BayObLG, 13.03.2002 - 3Z BR 45/02 (https://dejure.org/2002,7172)
BayObLG, Entscheidung vom 13.03.2002 - 3Z BR 45/02 (https://dejure.org/2002,7172)
BayObLG, Entscheidung vom 13. März 2002 - 3Z BR 45/02 (https://dejure.org/2002,7172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Beschwerdeberechtigung bei Aufhebung der Unterbringung

  • Judicialis

    FGG § 20

  • rechtsportal.de

    FGG § 20
    Keine Beschwerdeberechtigung des Verfahrenspflegers bei Aufhebung der Unterbringung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Fürstenfeldbruck - XVII 403/00
  • LG München II - 6 T 475/02
  • BayObLG, 13.03.2002 - 3Z BR 45/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1145 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 210/00

    Beschwerde des Betreuten gegen die Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2002 - 3Z BR 45/02
    Die Entscheidung enthält dem Betroffenen auch nicht die Verbesserung seiner Rechtsstellung vor, wie das bei der Versagung oder Aufhebung einer Betreuungsanordnung, durch die der Betroffene die ihm vom Staat in Form von Rechtsfürsorge gewährte soziale Leistung verliert, der Fall sein kann (vgl. BayObLG MDR 2001, 94).
  • OLG Frankfurt, 11.10.1999 - 20 W 474/99

    Beschwerderecht des Verfahrenspflegers im Unterbringungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2002 - 3Z BR 45/02
    Dass diese weiteren Maßnahmen für den Betroffenen günstig sind, führt nicht zur Bewertung der Unterbringung als rechtlich vorteilhaft (so im Ergebnis auch OLG Frankfurt a. M. FGPrax 2000, 21/22).
  • OLG Köln, 10.05.1993 - 16 Wx 38/93

    Zulässigkeit der Eintragung eines Zusatzes, der Verstorbene sei nicht verheiratet

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2002 - 3Z BR 45/02
    Ein Sonderfall, für den ausnahmsweise anderes gelten könnte (vgl. OLG Hamm OLGZ 1994, 195), ist hier nicht gegeben.
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2002 - 3Z BR 45/02
    b) Eine eigene Beschwerdeberechtigung des Verfahrenspflegers setzt voraus, dass er durch die getroffene Entscheidung in eigenen subjektiven Rechten beeinträchtigt ist (vgl. für den Bereich der Betreuung BGH BtPrax 1997, 28/29).
  • BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03

    Voraussetzung für eine Unterbringung zur Begutachtung und nachträgliche

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 1145).
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