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   OLG Bremen, 11.10.2001 - 4 U 20/2001   

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https://dejure.org/2001,5881
OLG Bremen, 11.10.2001 - 4 U 20/2001 (https://dejure.org/2001,5881)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11.10.2001 - 4 U 20/2001 (https://dejure.org/2001,5881)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11. Oktober 2001 - 4 U 20/2001 (https://dejure.org/2001,5881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Aufrechnungserklärung wegen Unklarheit einer Verrechnung; Zulässigkeit einer Aufrechnung mit tituliertem Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt; Verjährung von Kindesunterhaltsansprüchen

  • Judicialis

    ZPO § 117 I; ; ZPO § 114; ; ZPO § 850 b I Nr. 2; ; BGB § 139; ; BGB § 390 S. 2; ; BGB § 390

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage von Unterlagen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse als Erfordernis für Prozesskostenhilfe nach § 117 I ZPO; zu den Ausnahmen des Abtretungsverbots bei Unterhaltsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Unterhalt - Abtretbarkeit von Unterhaltsansprüchen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 361
  • FamRZ 2002, 1189
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71

    Abtretung des Anspruchs eines Angestellten auf bezahlten Urlaub

    Auszug aus OLG Bremen, 11.10.2001 - 4 U 20/01
    Dieser Schutzfunktion bedarf es insbesondere dann nicht mehr, wenn der Abtretende vom Abtretungsempfänger den vollen Gegenwert seiner Unterhaltsansprüche erhalten hat (vgl. BGH, NJW 1972, 1703, 1705; Soergel/Häberle, BGB, 12. Aufl., Rn. 4 vor § 1601; Gießler, FamRZ 1994, 800, 803).
  • BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11

    Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

    Dies gilt auch für die Abtretung von Unterhaltsansprüchen (vgl. OLG Bremen FamRZ 2002, 1189), so dass eine Unterhaltsforderung durch den Unterhaltsgläubiger durchaus abgetreten werden kann, obwohl sie bei ihm (weiterhin) dem Aufrechnungsverbot nach § 394 BGB i.V.m. § 850 b Abs. 1 Nr. 2 ZPO unterliegt.
  • OLG Celle, 15.03.2006 - 15 UF 54/05

    Berücksichtigungsfähigkeit des vom Unterhaltsberechtigten bezogenen

    Zwar mag trotz §§ 400 BGB, 850 b Abs. 1 Nr. 2 ZPO die Abtretung von Unterhaltsansprüchen hinsichtlich der Vergangenheit in dem Umfang in Betracht kommen, in dem der Zessionar den Unterhalt des Zedenten durch gleichwertige eigene Leistung sichergestellt hat (vgl. BGHZ 4, 153; OLG Bremen NJW-RR 2002, 361; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 400 Rn 3).
  • OLG Köln, 11.02.2021 - 14 UF 88/20

    Anspruch auf Zahlung rückständigen und zukünftigen Kindesunterhalts;

    In diesem Falle ist ein Abtretungsverbot im Wege der teleologischen Reduktion des § 400 BGB nicht anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.05.2013 - XII ZB 192/11 -, NJW 2013, 2592, Rn. 26; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 11.10.2001 - 4 U 20/01 -, FamRZ 2002, 1189).

    Grundsätzlich besteht zwar eine Vermutung dafür, dass der Antragsteller den Barbedarf des Kindes in Höhe seines Unterhaltsanspruchs gedeckt hat, da A bei ihm gelebt hat und der Barbedarf nach der niedrigsten - ersten - Gruppe der Düsseldorfer Tabelle zu berechnen war (vgl. Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 11.10.2001 - 4 U 20/01 -, FamRZ 2002, 1189).

  • OLG Brandenburg, 28.12.2011 - 13 UF 4/08

    Unterhaltsrecht: Wohnvorteil eines von einem Unterhaltspflichtigen allein

    Dementsprechend ist die Abtretung des Anspruchs auf Kindesunterhalt an die Mutter, die das Kind unterhalten hat, wirksam (OLG Bremen, NJW-RR 02, 361).
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