Weitere Entscheidung unten: AG Lüdenscheid, 14.03.2001

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.09.2001 - 8 WF 203/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8422
OLG Naumburg, 17.09.2001 - 8 WF 203/01 (https://dejure.org/2001,8422)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.09.2001 - 8 WF 203/01 (https://dejure.org/2001,8422)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. September 2001 - 8 WF 203/01 (https://dejure.org/2001,8422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    FGG-Verfahren; Rechtsanwaltsgebühr; Beweisgebühr; Anhörung

  • Judicialis

    FGG § 50b; ; BRAGO § 128 Abs. 4; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 50b; BRAGO § 128 Abs. 4 § 31 Abs. 1 Nr. 3
    Beweisgebühr - Anhörung des Kindes im Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1207 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 22.11.2002 - 14 WF 179/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr bei Anhörung des Jugendamtes in einem

    Die bereits gem. § 49a Abs. 1 Nr. 3, 8 - 12 FGG kraft Gesetzes vorgeschriebene Anhörung des Jugendamtes vor einer Sorgerechtsentscheidung stellt mithin keine gerichtlich angeordnete Beweisaufnahme dar ( ebenso OLG Naumburg in FamRZ 2002, 1207; a.A. OLG Brandenburg in FamRZ 2002, 477).

    Die allgemein gesetzlich bestimmte Anhörung eines Verfahrensbeteiligten kann folgerichtig generell nicht als gebührenpflichtige Durchführung einer Beweisaufnahme gelten oder in diesem Sinne verstanden werden (ebenso: KG, FamRZ 2002, 479; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 243; OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 1206 für den Fall des § 613 ZPO; OLG Naumburg, 8. ZS, FamRZ 2002, 1207 für den Fall des § 50 b FGG; Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., 2002, § 31 BRAGO Rdnr. 138, § 118 BRAGO Rdnr. 60 mit weiteren Nachweisen; a. A. unlängst: OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 477 m. w. N. zur Gegenansicht).

  • OLG Naumburg, 13.08.2002 - 8 WF 168/02

    Zum Entstehen einer Beweisgebühr bei Anhörung des Jugendamts im

    Wird das Jugendamt bloß als notwendiger Beteiligter im Rahmen der Amtsermittlung angehört und soll auf der Grundlage der ermittelten Tatsachen keine Klärung entscheidungserheblicher Beweisfragen erfolgen, wird keine Beweisgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO) ausgelöst (st. Rspr. des OLG Naumburg, vgl. Senat, Beschl. v. 17.09.01 - 8 WF 203/01 - ferner OLG München, AnwBl 1998, 669 f. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   AG Lüdenscheid, 14.03.2001 - 5 F 581/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,23619
AG Lüdenscheid, 14.03.2001 - 5 F 581/99 (https://dejure.org/2001,23619)
AG Lüdenscheid, Entscheidung vom 14.03.2001 - 5 F 581/99 (https://dejure.org/2001,23619)
AG Lüdenscheid, Entscheidung vom 14. März 2001 - 5 F 581/99 (https://dejure.org/2001,23619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Anforderungen an die Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse des Prozesskostenhilfe Beantragenden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1207
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 19.07.1990 - 2 UF 508/89

    Träger der Vorschußkasse; Übergegangener Unterhaltsanspruch; Unterhaltsklage;

    Auszug aus AG Lüdenscheid, 14.03.2001 - 5 F 581/99
    Denn die Geltendmachung dieser Ansprüche wäre unzulässig (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1991, 776 [OLG Hamm 19.07.1990 - 2 UF 508/89] ).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2018 - 4 UF 137/17

    Berechnung der Unterhaltspflicht des Vaters für minderjährige Kinder aus

    Sofern, wie in der Literatur und vereinzelt in der Rechtsprechung (AG Lüdenscheid FamRZ 2002, 1207) vertreten wird, die Alleinvertretungsbefugnis gemäß § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB sei auf die Geltendmachung von Unterhalt beschränkt, umfasse jedoch nicht andere Rechtsakte wie den Abschluss von (Rück-)Abtretungsvereinbarungen mit dem Sozialhilfeträger (Schürmann, FF 2016, 105 (115); Palandt/Götz, 77. Aufl. 2018, § 1629 Rn. 24; MüKoBGB/Huber, 7. Aufl. 2017, § 1629 BGB Rn. 81, beck-online) kann dem nicht gefolgt werden.
  • OLG Frankfurt, 24.02.2003 - 6 WF 41/03
    Die Auffassung der Amtsgerichts Lüdenscheid (FamRZ 2002, 1207), wonach es bei gemeinschaftlicher elterlicher Sorge für den Abschluss eines Rückabtretungsvertrages mit dem Sozialamt oder der Unterhaltsvorschusskasse der Mitwirkung beider Sorgerechtsinhaber bedarf, teilt der Senat nicht.
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