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   OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 5 UF 29/02   

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OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 5 UF 29/02 (https://dejure.org/2002,20865)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.04.2002 - 5 UF 29/02 (https://dejure.org/2002,20865)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. April 2002 - 5 UF 29/02 (https://dejure.org/2002,20865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind; Antrag auf Übertragung der Alleinsorge; Keine Übertragung der Alleinsorge für ein Kind wegen fehlender Kooperationsbereitschaft eines Elternteils

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Mangelnde Kooperationsbereitschaft der Eltern gebietet nicht zwangsläufig und nicht im Regelfall die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
    Streit um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind; Antrag auf Übertragung der Alleinsorge; Keine Übertragung der Alleinsorge für ein Kind wegen fehlender Kooperationsbereitschaft eines Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1209
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 21.09.1999 - 17 UF 4806/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 5 UF 29/02
    Die weitergehende Auffassung insbesondere des Kammergerichts (FamRZ 1999, 808, 809; 2000, 502, 503; 504; 504, 505; ähnlich OLG Dresden FamRZ 1999, 324, 325; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1157, 1158; Johannsen/Jaeger, § 1671 BGB Rdnr. 36), derzufolge die fehlende Bereitschaft eines Elternteils, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben, ausreichend sei, die elterliche Sorge auf einen Elternteil zu übertragen, wird vom Senat nicht geteilt.

    Da auch keine ernsthaften Konflikte über Grundfragen der elterlichen Sorge vorgetragen sind - schon von daher unterscheidet sich der Fall grundlegend von den Sachverhalten, die den vom Vertreter der Antragstellerin angeführten Entscheidungen des KG (FamRZ 2000, 502, 504; 504) zugrunde lagen - und der Antragstellerin gemäß § 1687 Abs. 1 BGB in Angelegenheiten des täglichen Lebens ohnehin die alleinige Entscheidungskompetenz zukommt, ist derzeit nicht festzustellen, dass durch die unzureichende Kommunikation zwischen den Parteien und der fehlenden Teilhabe des Antragsgegners an der Erziehung des Kindes die kindlichen Belange berührt werden.

  • OLG Dresden, 23.10.1998 - 20 UF 397/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Sorgerechtsverfahren bei Anhängigkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 5 UF 29/02
    Die weitergehende Auffassung insbesondere des Kammergerichts (FamRZ 1999, 808, 809; 2000, 502, 503; 504; 504, 505; ähnlich OLG Dresden FamRZ 1999, 324, 325; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1157, 1158; Johannsen/Jaeger, § 1671 BGB Rdnr. 36), derzufolge die fehlende Bereitschaft eines Elternteils, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben, ausreichend sei, die elterliche Sorge auf einen Elternteil zu übertragen, wird vom Senat nicht geteilt.
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 5 UF 29/02
    Mangelnde Kooperationsbereitschaft bzw. Kooperationsfähigkeit stellt insoweit zwar ein Indiz dafür dar, dass die Alleinsorge eines Elternteils dem Wohl des Kindes am Besten entspricht (OLG Hamm, FamRZ 1999, 38, 39; 1159, 1160; OLG München, FamRZ 1999, 1006, 1007; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1596 ; BGH, FamRZ 1999, 1646 ); diese Indizwirkung entfällt jedoch, wenn die fehlende Kommunikation zwischen den Eltern auf einer nicht verständlichen Verweigerungshaltung eines Elternteils beruht und schädliche Auswirkungen durch diese Verweigerungshaltung auf das Kind ausgeschlossen werden können (OLG Stuttgart a.a.O.; BGH a.a.O.; wohl auch OLG Dresden, FamRZ 2000, 109, 110 - m.w.N. zum Meinungsstand; FamRZ 1999, 1156 ).
  • OLG Stuttgart, 01.12.1998 - 18 UF 389/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 5 UF 29/02
    Mangelnde Kooperationsbereitschaft bzw. Kooperationsfähigkeit stellt insoweit zwar ein Indiz dafür dar, dass die Alleinsorge eines Elternteils dem Wohl des Kindes am Besten entspricht (OLG Hamm, FamRZ 1999, 38, 39; 1159, 1160; OLG München, FamRZ 1999, 1006, 1007; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1596 ; BGH, FamRZ 1999, 1646 ); diese Indizwirkung entfällt jedoch, wenn die fehlende Kommunikation zwischen den Eltern auf einer nicht verständlichen Verweigerungshaltung eines Elternteils beruht und schädliche Auswirkungen durch diese Verweigerungshaltung auf das Kind ausgeschlossen werden können (OLG Stuttgart a.a.O.; BGH a.a.O.; wohl auch OLG Dresden, FamRZ 2000, 109, 110 - m.w.N. zum Meinungsstand; FamRZ 1999, 1156 ).
  • OLG Hamm, 25.08.1998 - 2 UF 73/98

    Voraussetzungen für die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 5 UF 29/02
    Mangelnde Kooperationsbereitschaft bzw. Kooperationsfähigkeit stellt insoweit zwar ein Indiz dafür dar, dass die Alleinsorge eines Elternteils dem Wohl des Kindes am Besten entspricht (OLG Hamm, FamRZ 1999, 38, 39; 1159, 1160; OLG München, FamRZ 1999, 1006, 1007; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1596 ; BGH, FamRZ 1999, 1646 ); diese Indizwirkung entfällt jedoch, wenn die fehlende Kommunikation zwischen den Eltern auf einer nicht verständlichen Verweigerungshaltung eines Elternteils beruht und schädliche Auswirkungen durch diese Verweigerungshaltung auf das Kind ausgeschlossen werden können (OLG Stuttgart a.a.O.; BGH a.a.O.; wohl auch OLG Dresden, FamRZ 2000, 109, 110 - m.w.N. zum Meinungsstand; FamRZ 1999, 1156 ).
  • OLG Dresden, 03.08.1999 - 22 UF 121/99

    Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts für ein Kind wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 5 UF 29/02
    Mangelnde Kooperationsbereitschaft bzw. Kooperationsfähigkeit stellt insoweit zwar ein Indiz dafür dar, dass die Alleinsorge eines Elternteils dem Wohl des Kindes am Besten entspricht (OLG Hamm, FamRZ 1999, 38, 39; 1159, 1160; OLG München, FamRZ 1999, 1006, 1007; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1596 ; BGH, FamRZ 1999, 1646 ); diese Indizwirkung entfällt jedoch, wenn die fehlende Kommunikation zwischen den Eltern auf einer nicht verständlichen Verweigerungshaltung eines Elternteils beruht und schädliche Auswirkungen durch diese Verweigerungshaltung auf das Kind ausgeschlossen werden können (OLG Stuttgart a.a.O.; BGH a.a.O.; wohl auch OLG Dresden, FamRZ 2000, 109, 110 - m.w.N. zum Meinungsstand; FamRZ 1999, 1156 ).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.1999 - 2 UF 63/99

    Elterliche Sorge - Sorgerecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 5 UF 29/02
    Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob hierdurch die kindlichen Belange berührt werden (OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 111 ; NJW-RR 2001, 507, 508).
  • OLG Dresden, 22.03.1999 - 20 UF 36/99

    Zurückweisung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 5 UF 29/02
    Mangelnde Kooperationsbereitschaft bzw. Kooperationsfähigkeit stellt insoweit zwar ein Indiz dafür dar, dass die Alleinsorge eines Elternteils dem Wohl des Kindes am Besten entspricht (OLG Hamm, FamRZ 1999, 38, 39; 1159, 1160; OLG München, FamRZ 1999, 1006, 1007; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1596 ; BGH, FamRZ 1999, 1646 ); diese Indizwirkung entfällt jedoch, wenn die fehlende Kommunikation zwischen den Eltern auf einer nicht verständlichen Verweigerungshaltung eines Elternteils beruht und schädliche Auswirkungen durch diese Verweigerungshaltung auf das Kind ausgeschlossen werden können (OLG Stuttgart a.a.O.; BGH a.a.O.; wohl auch OLG Dresden, FamRZ 2000, 109, 110 - m.w.N. zum Meinungsstand; FamRZ 1999, 1156 ).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.1999 - 5 UF 184/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 5 UF 29/02
    Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob hierdurch die kindlichen Belange berührt werden (OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 111 ; NJW-RR 2001, 507, 508).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.1999 - 6 UF 244/98

    Voraussetzungen für die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 5 UF 29/02
    Die weitergehende Auffassung insbesondere des Kammergerichts (FamRZ 1999, 808, 809; 2000, 502, 503; 504; 504, 505; ähnlich OLG Dresden FamRZ 1999, 324, 325; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1157, 1158; Johannsen/Jaeger, § 1671 BGB Rdnr. 36), derzufolge die fehlende Bereitschaft eines Elternteils, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben, ausreichend sei, die elterliche Sorge auf einen Elternteil zu übertragen, wird vom Senat nicht geteilt.
  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Die Gegenauffassung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 109, 110; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1209, 1210; Erman/Michalski BGB 11. Auflage § 1671 Rdn. 23; Haase/Kloster-Harz FamRZ 2000, 1003, 1005; Kaiser FPR 2003, 573, 577) läuft im Ergebnis (auch) darauf hinaus, das pflichtwidrige Verhalten des nicht kooperierenden Elternteils mit einer ihm aufgezwungenen gemeinsamen elterlichen Sorge sanktionieren zu wollen, um auf diese Weise den Elternrechten des anderen, kooperationsfähigen und -willigen Elternteils Geltung zu verschaffen.
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2009 - 2 UF 60/09

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein

    Aufgrund des "ethischen Vorrangs", der dem Idealbild einer von beiden Elternteilen auch nach ihrer Trennung verantwortungsbewusst im Kindesinteresse ausgeübten gemeinschaftlichen elterlichen Sorge einzuräumen ist, besteht eine Verpflichtung der Eltern zum Konsens (BGH NJW 2008, 994 , Rn. 14; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1209, 1210).
  • AG Ludwigslust, 30.09.2009 - 5 F 144/09

    Elterliche Sorge: Alleiniges Sorgerecht bei größerer räumlicher Entfernung

    Zum anderen kann die in diesem Zusammenhang vorzunehmende Prognose naturgemäß nur auf der Grundlage des bisherigen Verhaltens der Eltern erfolgen, wobei zu beachten ist, dass trennungsbedingte Spannungen zwischen den Eltern in der Regel schneller abgebaut werden und somit der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge nicht grundsätzlich entgegenstehen (OLG Hamm 1999, 38; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 187; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1209).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 10 WF 73/07

    Prozesskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren: Anhaltspunkte für erhebliche

    Die Gegenauffassung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 109, 110; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1209, 1210; Erman/Michalski BGB 11. Auflage § 1671 Rdn. 23; Haase/Kloster-Harz FamRZ 2000, 1003, 1005; Kaiser FPR 2003, 573, 577) läuft im Ergebnis (auch) darauf hinaus, das pflichtwidrige Verhalten des nicht kooperierenden Elternteils mit einer ihm aufgezwungenen gemeinsamen elterlichen Sorge sanktionieren zu wollen, um auf diese Weise den Elternrechten des anderen, kooperationsfähigen und -willigen Elternteils Geltung zu verschaffen.
  • OLG Hamm, 27.10.2006 - 10 UF 66/06
    Die Übertragung der Alleinsorge kommt demnach nur in Betracht, wenn ihr unter dem Gesichtspunkt der am wenigsten schädlichen Alternative für das Kind gegenüber der gemeinsamen Sorge der Vorzug zu geben ist (OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1209).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2012 - 2 UF 211/10

    Sorgerecht: Voraussetzungen für die Errichtung der alleinigen elterlichen Sorge

    Ansonsten hätte es ein Elternteil in der Hand, allein durch die einseitige Verweigerung der Kommunikation mit dem anderen Elternteil eine Übertragung der elterlichen Sorge auf sich zu erreichen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1209).
  • AG Ludwigslust, 18.08.2005 - 5 F 101/04
    Zum anderen kann die in diesem Zusammenhang vorzunehmende Prognose naturgemäß nur auf der Grundlage des bisherigen Verhaltens der Eltern erfolgen, wobei zu beachten ist, daß trennungsbedingte Spannungen zwischen den Eltern in der Regel schneller abgebaut werden und somit der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge nicht grundsätzlich entgegenstehen (OLG Hamm 1999, 38; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 187; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1209).
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