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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.10.2001 - 8 UF 21/01   

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https://dejure.org/2001,26995
OLG Hamm, 08.10.2001 - 8 UF 21/01 (https://dejure.org/2001,26995)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.10.2001 - 8 UF 21/01 (https://dejure.org/2001,26995)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Oktober 2001 - 8 UF 21/01 (https://dejure.org/2001,26995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um den Umfang der Unterhaltspflicht gegenüber einem Verwandten im Rahmen eines Anspruchs des Sozialhilfeträgers aus übergegangenem Recht; Kriterien für die Zumutbarkeit der Verwertung von Vermögen zur Gewährleistung des Unterhaltes eines Verwandten; Beurteilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1212 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 7/88

    Heranziehung des Vermögensstamms des unterhaltspflichtigen Elternteils zur

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2001 - 8 UF 21/01
    Eine allgemeine Billigkeitsgrenze wie für den Unterhalt zwischen geschiedenen Eheleuten ( §§ 1577 Abs. 3, 1581 Satz 2 BGB ) sieht das Gesetz für den Verwandtenunterhalt nicht vor (so: BGH, FamRZ 1989, 170 ; 1998, 367).
  • BGH, 05.11.1997 - XII ZR 20/96

    Berücksichtigung von Vermögenswerten des volljährigen Kindes im Rahmen des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2001 - 8 UF 21/01
    Eine allgemeine Billigkeitsgrenze wie für den Unterhalt zwischen geschiedenen Eheleuten ( §§ 1577 Abs. 3, 1581 Satz 2 BGB ) sieht das Gesetz für den Verwandtenunterhalt nicht vor (so: BGH, FamRZ 1989, 170 ; 1998, 367).
  • OLG Hamm, 07.05.2001 - 8 UF 411/00

    Zur Leistungsfähigkeit des verheirateten Unterhaltsschuldners gegenüber seinen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2001 - 8 UF 21/01
    Der Senat folgt zwar in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil vom 7.5.2001, 8 UF 411/00 ) grundsätzlich den Empfehlungen des 13. Deutschen Familiengerichtstages, wonach aufgrund der besonderen Situation der unterhaltspflichtigen Kinder gegenüber ihren Eltern nur 50 % des freien Einkommens für Unterhaltszwecke verwandt werden müssen (vgl.: Empfehlungen des 13. Deutschen Familiengerichtstages, FamRZ 2000, 273 (274; A. I. 4. a)).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.10.2001 - 11 UF 748/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24142
OLG Koblenz, 02.10.2001 - 11 UF 748/00 (https://dejure.org/2001,24142)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.10.2001 - 11 UF 748/00 (https://dejure.org/2001,24142)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Oktober 2001 - 11 UF 748/00 (https://dejure.org/2001,24142)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1212
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Als angemessener Unterhalt müssen aber auch bei bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen diejenigen Mittel angesehen werden, durch die das Existenzminimum der Eltern sichergestellt werden kann und die demgemäß als Untergrenze des Bedarfs zu bewerten sind (ebenso Eschenbruch Der Unterhaltsprozeß 3. Aufl. Rdn. 2004 f.; Günther Münchner Anwaltshandbuch § 12 Rdn. 11 ff.; Heiß/Born/Hußmann Unterhaltsrecht 13. Kap. Rdn. 22; Luthin/Seidel Handbuch des Unterhaltsrechts 9. Aufl. Rdn. 5050 f.; Scholz/Stein/Erdrich Praxishandbuch Familienrecht Teil J Rdn. 24; Wendl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 5. Aufl. § 9 Rdn. 635; Diederichsen FF 1999 Sonderheft S. 13 f.; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1212, 1213).
  • OLG Celle, 26.05.2010 - 15 UF 272/09

    Höhe des Anspruchs auf Elternunterhalt bei fehlendem Kontakt zwischen Eltern und

    Demgegenüber kann eine emotionale Vernachlässigung insbesondere in schwierigen Lebenssituationen für eine vorsätzliche schwere Verfehlung nicht ausreichend sein (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2002, 1212, 1213).
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