Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 08.10.2001

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.11.2001 - 9 UF 291/01   

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OLG Koblenz, 28.11.2001 - 9 UF 291/01 (https://dejure.org/2001,8902)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.11.2001 - 9 UF 291/01 (https://dejure.org/2001,8902)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. November 2001 - 9 UF 291/01 (https://dejure.org/2001,8902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 1 § 1612a § 1612b
    Einbeziehung des anzurechnenden Kindergeldanteils in die Dynamisierung des Tenors in einer Unterhaltssache; Zumutbarkeit einer Nebentätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Berechnung des Unterhalts eines Umschülers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1215
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Jena, 24.01.2000 - 6 W 622/99

    Unterhaltspfändung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.2001 - 9 UF 291/01
    Wie bereits zuvor angesprochenen, hat der Senat keine Bedenken, auch den anzurechnenden Kindergeldanteil (§ 1612 b BGB ) durch Bezugnahme auf die jeweilige gesetzliche Höhe und Angabe, um das wievielte Kind es sich handelt, in die Dynamisierung einzubeziehen (ebenso OLG Stuttgart DAV 1999, 771; OLG Jena NJW-RR 2000, 1027 ; Palandt/Diederichsen, BGB , § 1612 a Rdn. 12; a.A.: OLG Naumburg OLGR 2000, 465; Wendl/Scholz, aaO., § 2 Rdn. 246 g).
  • OLG Köln, 19.06.1997 - 10 UF 24/97

    Ausgestaltung der Unterhaltspflichten und zusätzlichen Unterhaltspflichten eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.2001 - 9 UF 291/01
    Die Festsetzung auf einen Zwischenbetrag (so das OLG Köln FamRZ 1998, 480) hält der Senat zur Vermeidung einer weiteren Zersplitterung der bereits außerordentlich differenzierten Unterhaltsgrundsätze für nicht angebracht.
  • OLG Dresden, 20.01.1999 - 20 UF 548/98

    Zahlung von Kindesunterhalt; Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs; Grenzen

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.2001 - 9 UF 291/01
    Der Senat gesteht dem Beklagten den erhöhten Selbstbehalt eines Erwerbstätigen zu, weil die Umschulung der Ermöglichung einer Erwerbstätigkeit dient und dieser daher aus unterhaltsrechtlicher Sicht gleich steht (wie OLG Hamm FamRZ 1999, 1015 ; a.A. OLG Dresden, FamRZ 1999, 1015 : nur Selbstbehalt des Nichterwerbstätigen).
  • OLG Hamm, 25.03.1997 - 3 UF 213/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.2001 - 9 UF 291/01
    Dies war ihm auch neben der vollschichtigen Schulungsmaßnahme und unter Berücksichtigung des behaupteten zusätzlichen Lernaufwandes im Hinblick auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit zumutbar (ebenso KG NJW FER 2001, 119 und OLG Köln OLGR 1998, 184 entgegen OLG Hamm FamRZ 1997, 1168 und OLG Dresden OLGR 1997, 203).
  • OLG Naumburg, 20.03.2000 - 8 WF 49/00

    Kindesunterhalt nach Regelbetrag-Verordnung - konkrete Forderung - Anrechnung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.2001 - 9 UF 291/01
    Wie bereits zuvor angesprochenen, hat der Senat keine Bedenken, auch den anzurechnenden Kindergeldanteil (§ 1612 b BGB ) durch Bezugnahme auf die jeweilige gesetzliche Höhe und Angabe, um das wievielte Kind es sich handelt, in die Dynamisierung einzubeziehen (ebenso OLG Stuttgart DAV 1999, 771; OLG Jena NJW-RR 2000, 1027 ; Palandt/Diederichsen, BGB , § 1612 a Rdn. 12; a.A.: OLG Naumburg OLGR 2000, 465; Wendl/Scholz, aaO., § 2 Rdn. 246 g).
  • OLG Karlsruhe, 13.09.2005 - 16 (20) UF 76/05

    Kindesunterhalt: Bemessung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen und

    Zwar wird in der Rechtsprechung und der Literatur vereinzelt der Standpunkt vertreten, im Mangelfall könnten auch freiwillige unentgeltliche Zuwendungen eines Dritten unter Billigkeitsgesichtspunkten demjenigen, der die Zuwendung erhält, ganz oder teilweise als Einkommen zugerechnet werden (Wendl/Gutdeutsch, 6. A. § 5 Rn 100 ff unter Berufung auf RG JW 1917, 288; FA-FamR/Gerhardt 6.Kap. Rn 498 a; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1215, 1216; Staudinger/Helmut Engler/Dagmar Kaiser Neubearbeitung 2000 § 1603 Rn 246; im Rahmen der Billigkeitsabwägung nach § 1581 BGH FamRZ 2000, 153, 154; Rolland 1.EheRG 2. Aufl. § 1581 Rn. 3; Soergel/Häberle BGB 12. Aufl. 1988 § 1581 Rn 16; für Anrechnung freiwilliger Leistungen Dritter beim Bedürftigen unentschieden BGH FamRZ 1999, 843, 847 unter Bezugnahme auf Häberle und Rolland jew. a.a.O.).
  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 2 WF 74/05

    Selbstbehalt eines Umschülers bei Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt

    Die Frage, ob einem Umschüler bei der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt der Selbstbehalt eines nicht Erwerbstätigen (so: OLG Dresden FamRZ 1999, 1015; LSG Nordrhein-Westfalen FamRZ 2001, 1739) oder derjenige eines Erwerbstätigen (so: OLG Hamm FamRZ 1999, 1015, 1016; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1215; Wendl / Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. A. § 2, Rz. 266) oder ein Zwischenbetrag (so: OLG Köln FamRZ 1998, 480) zuzugestehen ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten.
  • OLG Dresden, 22.03.2006 - 20 UF 60/06

    Selbstbehalt; Umschüler

    Auch die mit dem höheren Selbstbehalt des Erwerbstätigen verbundene Anreizfunktion lässt sich aus Sicht des Senats bei einem Umschüler nicht von vornherein ausschließen; denn die Erwägung, denjenigen Unterhaltsverpflichteten (auch finanziell) besonders zu motivieren, der sich mit Erfolg um die Erzielung von Erwerbseinkommen bemüht, trifft auf den Umschüler sogar in besonderem Maße zu, weil es hier nicht nur um den Erhalt des während der Umschulung selbst erzielten Einkommens geht, sondern darüber hinaus um die mittel- und langfristige Verbesserung der Arbeitsmarktchancen des Umschülers, die wiederum gerade auch dem Unterhaltsberechtigten zugute käme (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, FamRZ 1999, 1015, 1016; OLG Koblenz, FamRZ 2002, 1215, 1216; Scholz in Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. 2004, § 2 Rn. 266; Schumacher in: Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 10. Aufl. 2004, Rn. 3197; Palandt/Diederichsen, 65. Aufl. 2005, § 1603 BGB Rn. 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 536/15

    Rentenversicherung

    Auch in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung wird durchaus jedenfalls in Einzelfällen unterhaltspflichtigen Umschülern ein notwendiger Selbstbehalt in Höhe des einem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen zustehenden Betrages zugesprochen (OLG Hamm, Beschluss vom 5. April 2005 - 2 WF 475/05 - juris; OLG Koblenz, Urteil vom 28. November 2001 - 9 UF 291/01 - juris).
  • OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10

    Kindschaftsrecht; Unterhalt

    Nur dann kann das Vollstreckungsorgan anhand der allgemein zugänglichen Kindergeldsätze das anzurechnende Kindergeld ohne Ermittlung von weiteren Tatsachen, die sich aus dem Titel selbst nicht ergeben, berechnen (OLG Düsseldorf vom 14.01.2002 a.a.O. Rn. 17; OLG Koblenz, Urteil vom 28.11.2001, 9 UF 291/01, FPR 2002, 660, 661; Palandt/Brudermüller, BGB, 70 Aufl. § 1612a Rn. 23; die Angabe ist jeweils enthalten - ohne Erörterung der Frage - in den Entscheidungen des OLG Schleswig vom 02.04.2001 a.a.O. und des BGH Beschluss vom 28.05.2008 a.a.O.; sie ist nicht enthalten in OLG Jena, Beschluss vom 22.11.2004 a.a.O., ebenfalls ohne Erörterung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 2 R 536/15
    Auch in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung wird durchaus jedenfalls in Einzelfällen unterhaltspflichtigen Umschülern ein notwendiger Selbstbehalt in Höhe des einem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen zustehenden Betrages zugesprochen (OLG Hamm, Beschluss vom 5. April 2005 - 2 WF 475/05 - juris; OLG Koblenz, Urteil vom 28. November 2001 - 9 UF 291/01 - juris).
  • OLG Koblenz, 22.04.2004 - 7 UF 814/03

    Umfang der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern

    Hinzuzurechnen waren Trinkgelder in Höhe von durchschnittlich 60 EUR, sowie ein fiktives Einkommen aus einer zumutbaren geringfügigen Nebentätigkeit (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2002, 1215 ; FamRZ 2002, 481).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 08.10.2001 - 9 WF 85/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6987
OLG Saarbrücken, 08.10.2001 - 9 WF 85/01 (https://dejure.org/2001,6987)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.10.2001 - 9 WF 85/01 (https://dejure.org/2001,6987)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Oktober 2001 - 9 WF 85/01 (https://dejure.org/2001,6987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfehlerhaftigkeit bei dynamisierter Form der Tenorierung eines anzurechnenden Kindergeldanteils; Anrechnung des Kindergeldes in Festbeträgen; Antrag auf Abänderung eines Beschlusses über die Festsetzung eines Regelunterhalts für eine Unterhaltsrente

  • Judicialis

    RegelbetragVO § 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 655; ; ZPO § 655 Abs. 1; ; ZPO § 655 Abs. 5 S. 1; ; BGB § 1612 b Abs. 5; ; EStG § 66

  • rechtsportal.de

    BGB § 1612 b Abs. 5; ZPO § 655; ZPO § 655 Abs. 1
    Unzulässigkeit der dynamisierten Tenorierung der Kindergeldanrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1215
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2001 - 8 UF 46/01

    Anrechnung des Kindergeldes bei der Bemessung des Unterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.10.2001 - 9 WF 85/01
    Der Senat teilt die Auffassung der Antragstellerin, dass eine Dynamisierung der Kindergeldanrechnung in Unterhaltstiteln, jedenfalls nach der Neufassung des § 1612 b Abs. 5 BGB durch das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts vom 2. November 2000 (BGBl. 2000 I, S. 1479) ausscheidet (vgl. so auch OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1096, 1098; OLG München, FamRZ 2001, 1077 f; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 854; Soyka, FamRZ 2001, 740, 742; Graba, NJW 2001, 249, 254; Scholz, FamRZ 2000, 1541, 1546; Wohlfahrt, FF 2001, 2, 5; Vossenkämper, FamRZ 2000, 1547, 1551; a.A. Gerhardt, FamRZ 2001, 73 f; Bäumel, JAmt [DAVorm] 2001, 264, 268; Knittel, DAVorm 2000, 826 ff; DIJuF, DAVorm 2000, 1100, 1101; OLG Stuttgart, DAVorm 1999, 772 zum § 1612 b BGB a.F.).
  • OLG München, 30.03.2001 - 4 UF 16/01

    Höhe der Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.10.2001 - 9 WF 85/01
    Der Senat teilt die Auffassung der Antragstellerin, dass eine Dynamisierung der Kindergeldanrechnung in Unterhaltstiteln, jedenfalls nach der Neufassung des § 1612 b Abs. 5 BGB durch das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts vom 2. November 2000 (BGBl. 2000 I, S. 1479) ausscheidet (vgl. so auch OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1096, 1098; OLG München, FamRZ 2001, 1077 f; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 854; Soyka, FamRZ 2001, 740, 742; Graba, NJW 2001, 249, 254; Scholz, FamRZ 2000, 1541, 1546; Wohlfahrt, FF 2001, 2, 5; Vossenkämper, FamRZ 2000, 1547, 1551; a.A. Gerhardt, FamRZ 2001, 73 f; Bäumel, JAmt [DAVorm] 2001, 264, 268; Knittel, DAVorm 2000, 826 ff; DIJuF, DAVorm 2000, 1100, 1101; OLG Stuttgart, DAVorm 1999, 772 zum § 1612 b BGB a.F.).
  • OLG Naumburg, 02.05.2000 - 8 WF 72/00

    Zur Anrechnung des Kindergeldes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.10.2001 - 9 WF 85/01
    Der Senat teilt die Auffassung der Antragstellerin, dass eine Dynamisierung der Kindergeldanrechnung in Unterhaltstiteln, jedenfalls nach der Neufassung des § 1612 b Abs. 5 BGB durch das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts vom 2. November 2000 (BGBl. 2000 I, S. 1479) ausscheidet (vgl. so auch OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1096, 1098; OLG München, FamRZ 2001, 1077 f; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 854; Soyka, FamRZ 2001, 740, 742; Graba, NJW 2001, 249, 254; Scholz, FamRZ 2000, 1541, 1546; Wohlfahrt, FF 2001, 2, 5; Vossenkämper, FamRZ 2000, 1547, 1551; a.A. Gerhardt, FamRZ 2001, 73 f; Bäumel, JAmt [DAVorm] 2001, 264, 268; Knittel, DAVorm 2000, 826 ff; DIJuF, DAVorm 2000, 1100, 1101; OLG Stuttgart, DAVorm 1999, 772 zum § 1612 b BGB a.F.).
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