Weitere Entscheidung unten: AG Meißen, 21.12.2000

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   OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00   

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OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00 (https://dejure.org/2001,3950)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.2001 - 4 UF 277/00 (https://dejure.org/2001,3950)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 2001 - 4 UF 277/00 (https://dejure.org/2001,3950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Sozialhilfeträgers auf Unterhaltszahlungen einer pflegebedürftigen Mutter gegen deren Sohn; Bemessung eines Einkommens zwecks Berechnung von Unterhaltsansprüchen der Eltern gegenüber den Kindern; Berücksichtigung des Einkommens der Ehefrau bezüglich eines ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1603 Abs. 1
    Zur Leistungsfähigkeit des verheirateten Unterhaltsschuldners gegenüber seinen Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 123
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 14.06.1999 - 26 UF 617/99

    Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen für die Vermögensbildung bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    Wenn mit dieser Handhabe (OLG München FamRZ 2000, 307 mit noch etwas geringeren Selbstbehaltsbeträgen; OLG Hamm FamRZ 1999, 1533, OLG Frankfurt FamRZ 2000, 1391) im Ergebnis in der Regel vertretbare Lösungen gefunden werden können, so ist doch nicht zu übersehen, daß jedenfalls die Festlegung eines Selbstbehalts für den Ehepartner des Unterhaltspflichtigen dogmatische Bedenken aufwirft, die bei der Suche nach einer Lösung derartiger Fälle zumindest aufgezeigt und bedacht werden müssen, zumal bei der zu erwartenden demographischen Entwicklung Unterhaltsfragen dieser Art noch vermehrt auftreten dürften:.

    In dieser Wohnung lebt der Beklagte mit seiner Ehefrau zwar nicht selbst; jedoch ergibt sich die Anerkennung der aus der Unterhaltung der Wohnung sich ergebenden Unterdeckung daraus, daß der Erwerb der Wohnung als eine vertretbare wirtschaftliche Vorsorgemaßnahme gelten kann und diese Investition getätigt worden ist, bevor die Mutter des Beklagten in das Seniorenheim eingezogen ist (vgl. zur Berücksichtigung derartiger Investitionen vor Eintritt der Unterhaltspflicht OLG München FamRZ 2000, 307).

  • OLG Frankfurt, 20.06.2000 - 3 UF 122/99

    Elternunterhalt: Nicht-Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    Wenn mit dieser Handhabe (OLG München FamRZ 2000, 307 mit noch etwas geringeren Selbstbehaltsbeträgen; OLG Hamm FamRZ 1999, 1533, OLG Frankfurt FamRZ 2000, 1391) im Ergebnis in der Regel vertretbare Lösungen gefunden werden können, so ist doch nicht zu übersehen, daß jedenfalls die Festlegung eines Selbstbehalts für den Ehepartner des Unterhaltspflichtigen dogmatische Bedenken aufwirft, die bei der Suche nach einer Lösung derartiger Fälle zumindest aufgezeigt und bedacht werden müssen, zumal bei der zu erwartenden demographischen Entwicklung Unterhaltsfragen dieser Art noch vermehrt auftreten dürften:.
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80

    Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    So wird eine sog. Sättigungsgrenze ebenso abgelehnt (BGH NJW 1982, 1645; 1994, 2618) wie die Festsetzung eines Mindestbedarfs für den unterhaltsberechtigten Ehegatten im Mangelfall (BGH FamRZ 1997, 806; 1995, 346).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    So wird eine sog. Sättigungsgrenze ebenso abgelehnt (BGH NJW 1982, 1645; 1994, 2618) wie die Festsetzung eines Mindestbedarfs für den unterhaltsberechtigten Ehegatten im Mangelfall (BGH FamRZ 1997, 806; 1995, 346).
  • OLG Hamm, 27.05.1999 - 1 UF 196/98

    Pauschalierende Bestimmung eines angemessenen Unterhaltsbedarfs; Auswirkungen auf

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    Wenn mit dieser Handhabe (OLG München FamRZ 2000, 307 mit noch etwas geringeren Selbstbehaltsbeträgen; OLG Hamm FamRZ 1999, 1533, OLG Frankfurt FamRZ 2000, 1391) im Ergebnis in der Regel vertretbare Lösungen gefunden werden können, so ist doch nicht zu übersehen, daß jedenfalls die Festlegung eines Selbstbehalts für den Ehepartner des Unterhaltspflichtigen dogmatische Bedenken aufwirft, die bei der Suche nach einer Lösung derartiger Fälle zumindest aufgezeigt und bedacht werden müssen, zumal bei der zu erwartenden demographischen Entwicklung Unterhaltsfragen dieser Art noch vermehrt auftreten dürften:.
  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91

    Erhöhung des Selbstbehaltes gegenüber volljährigem Kind bei Unterhaltsbegehren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    Eine derartige Handhabung beruht vornehmlich auf der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1992, 795 = NJW 1992, 1393).
  • OLG Oldenburg, 27.07.1999 - 12 UF 79/99

    Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen selbst schon Rente beziehenden

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    Das Oberlandesgericht Oldenburg lehnt feste Selbstbehaltssätze ab und hält eine deutliche Erhöhung des sog. angemessenen Selbstbehalts (von zur Zeit 1.800,00 DM) für geboten (OLG Oldenburg FamRZ 2000, 1174).
  • BGH, 11.01.1995 - XII ZR 122/93

    Ermittlung des eheangemessenen Bedarfs eines unterhaltsberechtigten geschiedenen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    So wird eine sog. Sättigungsgrenze ebenso abgelehnt (BGH NJW 1982, 1645; 1994, 2618) wie die Festsetzung eines Mindestbedarfs für den unterhaltsberechtigten Ehegatten im Mangelfall (BGH FamRZ 1997, 806; 1995, 346).
  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 100/93

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    So wird eine sog. Sättigungsgrenze ebenso abgelehnt (BGH NJW 1982, 1645; 1994, 2618) wie die Festsetzung eines Mindestbedarfs für den unterhaltsberechtigten Ehegatten im Mangelfall (BGH FamRZ 1997, 806; 1995, 346).
  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 126/98

    Begriff des angemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 4 UF 277/00
    Der Bundesgerichtshof hat es darüber hinaus gebilligt, wenn für den Ehegatten des Unterhaltspflichtigen ein geringerer Bedarf mit Rücksicht auf die Ersparnisse aus dem Zusammenleben festgesetzt wird (BGH X. Zivilsenat FuR 2001, 85).
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Überdies hätte eine derartige Verfahrensweise den Vorteil der Rechtssicherheit und Praktikabilität für sich (ebenso Günther Münchener Anwaltshandbuch aaO Rdn. 35; Büttner aaO; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 8. Aufl. Rdn. 188 a; Heiß/Hußmann aaO Rdn. 58; Eschenbruch Rdn. 2021; Staudinger/Engler/Kaiser aaO § 1603 Rdn. 138; OLG Hamm - 1. Familiensenat - aaO; OLG Hamm - 4. Familiensenat - FamRZ 2002, 123, 124; OLG Frankfurt aaO; vgl. auch die Nachweise bei Duderstadt Erwachsenenunterhalt Anm. 3.4.1.2; a.A. Luthin/Seidel Handbuch des Unterhaltsrechts 9. Aufl. Rdn. 5070; Wendl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis 5. Aufl. § 2 Rdn. 619 f., 639; Steymans FuR 2000, 361, 363).
  • BGH, 14.01.2004 - XII ZR 149/01

    Umfang des Anspruchs auf Elternunterhalt; Berücksichtigung von

    Rechtlich zutreffend ist das Oberlandesgericht, dessen Urteil in FamRZ 2002, 123 ff. veröffentlicht ist, allerdings davon ausgegangen, daß der Beklagte seiner inzwischen verstorbenen Mutter nach den §§ 1601, 1602 BGB dem Grunde nach unterhaltspflichtig ist.
  • BGH, 17.10.2012 - XII ZR 17/11

    Elternunterhalt: Minderung der Leistungsfähigkeit durch Kosten des Besuchs des

    Soweit sich die Aufwendungen in einem angemessenen Rahmen halten, reduzieren sie folglich die Leistungsfähigkeit der Beklagten (vgl. auch OLG Köln FamRZ 2002, 572, 573; Schnitzler/Günther in MAH Familienrecht 3. Aufl. § 11 Rn. 63; Hauß Elternunterhalt 4. Aufl. Rn. 373; aA OLG Hamm FamRZ 2002, 123, 124).
  • OLG Hamm, 17.12.2012 - 9 UF 64/12

    Höhe des Elternunterhalts; Ermittlung des Steuervorteils gemeinsamer Veranlagung

    Dagegen hat der Senat die aufgrund der Besuche des Vaters im Pflegeheim entstandenen Fahrtkosten der Antragsgegnerin als Abzugsposten bei der Ermittlung ihres Einkommens berücksichtigt, weil es sich dabei um notwendige - nicht vom Selbstbehalt zu deckende - Verbindlichkeiten handelt, die die Lebensstellung der Unterhaltsverpflichteten prägen (vgl. auch: OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1657; OLG Köln FamRZ 2002, 572, 573; a. A .: OLG Hamm FamRZ 2002, 123, 124).
  • OLG Köln, 12.06.2002 - 27 UF 194/01

    Familienrecht: Verwertung des Vermögensstamms zur Deckung des Unterhalts der

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob dem Beklagten entsprechend der Empfehlung des 13. Deutschen Familiengerichtstages (FamRZ 2000, 274) als angemessener Selbstbehalt 50% des über 2.250,00 DM hinausgehenden Nettoeinkommens dem Unterhaltspflichtigen zu belassen ist (so OLG Hamm FamRZ 2002, 123, 124; Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe, FamRZ 1995, 1327, 1334).
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Rechtsprechung
   AG Meißen, 21.12.2000 - 6 F 424/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23751
AG Meißen, 21.12.2000 - 6 F 424/98 (https://dejure.org/2000,23751)
AG Meißen, Entscheidung vom 21.12.2000 - 6 F 424/98 (https://dejure.org/2000,23751)
AG Meißen, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 6 F 424/98 (https://dejure.org/2000,23751)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 123 (Ls.)
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