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OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 UF 279/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwaltlicher Vertreter; Mündliche Verhandlung; Scheidungsantrag; Stellungnahme; Rücknahme
- Judicialis
ZPO § 269; ; ZPO § 626; ; BGB § 1565; ; BGB § 1566; ; BGB § 1587 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Tettnang, 16.05.2001 - 2 F 332/96
- OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 UF 279/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1261 (Ls.)
- FamRZ 2002, 831
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 74/82
Für Versorgungsausgleich maßgeblicher Zeitpunkt bei längerem Zusammenleben wegen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 UF 279/01
Das Amtsgericht hat für das Ende der Ehezeit im Sinne des § 1587 Abs. 2 BGB zu Recht auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags der Antragstellerin abgestellt, da dieser den zur Scheidung führenden Rechtsstreit ausgelöst hat (BGH FamRZ 83, 38 ff.; NJW 86, 1040 ff. und NJW 91, 2490 f.). - BGH, 05.06.1991 - XII ZB 133/90
Ende der Ehezeit mit Rechthängigkeit des zur Scheidung führenden Antrags auch bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 UF 279/01
Das Amtsgericht hat für das Ende der Ehezeit im Sinne des § 1587 Abs. 2 BGB zu Recht auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags der Antragstellerin abgestellt, da dieser den zur Scheidung führenden Rechtsstreit ausgelöst hat (BGH FamRZ 83, 38 ff.; NJW 86, 1040 ff. und NJW 91, 2490 f.). - BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 601/81
Bestimmung des Ehezeitendes; Maßgeblichkeit eines von mehreren …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 UF 279/01
Das Amtsgericht hat für das Ende der Ehezeit im Sinne des § 1587 Abs. 2 BGB zu Recht auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags der Antragstellerin abgestellt, da dieser den zur Scheidung führenden Rechtsstreit ausgelöst hat (BGH FamRZ 83, 38 ff.; NJW 86, 1040 ff. und NJW 91, 2490 f.).
- BGH, 23.06.2004 - XII ZB 212/01
Zustimmungsbedürftigkeit der Rücknahme des Scheidungsantrags; Ehezeitende bei …
Dabei kann es auch nicht darauf ankommen, ob der Antragsgegner dem Scheidungsantrag abschließend ausdrücklich zugestimmt hat, wie es der materiell-rechtlichen Scheidungsvoraussetzung im Sinne von § 1566 Abs. 1 BGB entspricht (so aber Bergerfurth in der Anmerkung zur Beschwerdeentscheidung FamRZ 2002, 1261, 1262).