Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 UF 279/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5218
OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 UF 279/01 (https://dejure.org/2001,5218)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.09.2001 - 16 UF 279/01 (https://dejure.org/2001,5218)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. September 2001 - 16 UF 279/01 (https://dejure.org/2001,5218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltlicher Vertreter; Mündliche Verhandlung; Scheidungsantrag; Stellungnahme; Rücknahme

  • Judicialis

    ZPO § 269; ; ZPO § 626; ; BGB § 1565; ; BGB § 1566; ; BGB § 1587 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 § 626; BGB § 1565 § 1566 § 1587 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1261 (Ls.)
  • FamRZ 2002, 831
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 74/82

    Für Versorgungsausgleich maßgeblicher Zeitpunkt bei längerem Zusammenleben wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 UF 279/01
    Das Amtsgericht hat für das Ende der Ehezeit im Sinne des § 1587 Abs. 2 BGB zu Recht auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags der Antragstellerin abgestellt, da dieser den zur Scheidung führenden Rechtsstreit ausgelöst hat (BGH FamRZ 83, 38 ff.; NJW 86, 1040 ff. und NJW 91, 2490 f.).
  • BGH, 05.06.1991 - XII ZB 133/90

    Ende der Ehezeit mit Rechthängigkeit des zur Scheidung führenden Antrags auch bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 UF 279/01
    Das Amtsgericht hat für das Ende der Ehezeit im Sinne des § 1587 Abs. 2 BGB zu Recht auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags der Antragstellerin abgestellt, da dieser den zur Scheidung führenden Rechtsstreit ausgelöst hat (BGH FamRZ 83, 38 ff.; NJW 86, 1040 ff. und NJW 91, 2490 f.).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 601/81

    Bestimmung des Ehezeitendes; Maßgeblichkeit eines von mehreren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 UF 279/01
    Das Amtsgericht hat für das Ende der Ehezeit im Sinne des § 1587 Abs. 2 BGB zu Recht auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags der Antragstellerin abgestellt, da dieser den zur Scheidung führenden Rechtsstreit ausgelöst hat (BGH FamRZ 83, 38 ff.; NJW 86, 1040 ff. und NJW 91, 2490 f.).
  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 212/01

    Zustimmungsbedürftigkeit der Rücknahme des Scheidungsantrags; Ehezeitende bei

    Dabei kann es auch nicht darauf ankommen, ob der Antragsgegner dem Scheidungsantrag abschließend ausdrücklich zugestimmt hat, wie es der materiell-rechtlichen Scheidungsvoraussetzung im Sinne von § 1566 Abs. 1 BGB entspricht (so aber Bergerfurth in der Anmerkung zur Beschwerdeentscheidung FamRZ 2002, 1261, 1262).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht