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   OLG Hamm, 21.01.2002 - 6 UF 157/01   

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https://dejure.org/2002,11579
OLG Hamm, 21.01.2002 - 6 UF 157/01 (https://dejure.org/2002,11579)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2002 - 6 UF 157/01 (https://dejure.org/2002,11579)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2002 - 6 UF 157/01 (https://dejure.org/2002,11579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von dynamischem Unterhalt für die gemeinsamen Kinder gegen einen zeitweiligen Empfänger von Arbeitslosengeld; Rechtmäßigkeit der Annahme einer fiktiven Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen aufgrund unzureichenden Vortrags zu den Umständen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1427
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2002 - 6 UF 157/01
    Reichen seine tatsächlichen Einkünfte nicht aus, so trifft ihn unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, die ihm zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitsfähigkeit so gut wie möglich einzusetzen und eine ihm mögliche Erwerbstätigkeit auszuüben (BGH, FamRZ 1985, 158, 159, m.w.N.).

    Kommt er dieser Erwerbsobliegenheit nicht nach, muss er sich so behandeln lassen, als ob er ein Einkommen, das er bei gutem Willen und Ausnutzung aller Kräfte erzielen könnte, auch tatsächlich hätte (BGH, FamRZ 1985, 158, 159).

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2002 - 6 UF 157/01
    Schließlich ist durch eine umfassende Interessenabwägung festzustellen, ob die Kündigung gerechtfertigt ist (vgl. zu den Einzelheiten BAG NJW 1989, 3299, BB 1983, 1988; BDB 1984, 2524).
  • OLG Hamm, 31.01.1996 - 8 UF 339/95

    Pflichten des arbeitslosen Unterhaltsschuldners; Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2002 - 6 UF 157/01
    Insbesondere gibt es keine Erfahrungssätze, dass Aussiedler mit Sprachschwierigkeiten und/oder ungelernte Kräfte bei schlechter Arbeitsmarktlage nicht vermittelbar sind (OLG Hamm, FamRZ 1996, 958).
  • OLG Hamm, 13.09.1996 - 11 UF 24/96

    Pflichten des Unterhaltsverpflichteten bei voraussichtlichem gesundheitsbedingten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2002 - 6 UF 157/01
    Unter Berücksichtigung seiner Vorbildung, Kenntnisse, Fähigkeiten sowie der bislang ausgeübten - mannigfaltigen - Tätigkeiten könnte er (aufgrund allgemeiner Erfahrungswerte, vgl. dazu OLG Hamm, FamRZ 1997, 1016) zumindest einen monatlich Nettodurchschnittsverdienst in Höhe von 2.100,00 DM erzielen.
  • BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 529/80

    Rechtsfolgen der elterlichen Unterhaltspflicht; Pflicht zur Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2002 - 6 UF 157/01
    Er ist unter Umständen auch verpflichtet, in zumutbaren Grenzen einen Orts- oder Berufswechsel vorzunehmen, wenn er nur auf diese Weise seine Unterhaltspflicht erfüllen kann (BGH, FamRZ 1980, 1113, 1114).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 185/12

    Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt: Reale Beschäftigungschance bei

    Dies gilt auch für ungelernte Kräfte oder für Ausländer mit eingeschränkten deutschen Sprachkenntnissen (OLG Hamm FamRZ 2002, 1427, 1428 mwN; Botur in Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht 2. Aufl. § 1603 BGB Rn. 12).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2021 - 11 WF 171/20

    Verfahrenskostenhilfe für Abänderungsverfahren wegen Leistungsunfähigkeit trotz

    Dies gilt auch für ungelernte Kräfte oder für Ausländer mit eingeschränkten deutschen Sprachkenntnissen (OLG Hamm, FamRZ 2002, 1427, 1428).
  • OLG Hamm, 12.06.2007 - 3 UF 24/07

    Zurechnung einer fiktiven Lohnfortzahlung bei gesteigerter Unterhaltspflicht für

    Der Beklagte, der für die von ihm behauptete Leistungsunfähigkeit aufgrund seiner gesteigerten Unterhaltspflicht gem. § 1603 BGB darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. nur BGH FamRZ 1986, 244, 246; 2000, 1358, 1359; OLG Hamm FamRZ 2002, 1427 f.), hat -entgegen seiner Ansicht - konkrete Erwerbsbemühungen weder nach Quantität noch nach Qualität ausreichend belegt, weshalb mit dem Familiengericht eine Unterhaltsberechnung auf Grund fiktiver Leistungsfähigkeit vorzunehmen ist.
  • OLG Hamm, 12.06.2007 - 3 UF 23/07

    Zurechnung fiktiver Lohnfortzahlung und anschließend fiktiven Krankengeldbezugs

    Der Beklagte, der für die von ihm behauptete Leistungsunfähigkeit aufgrund seiner gesteigerten Unterhaltspflicht gem. § 1603 BGB darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. nur BGH FamRZ 1986, 244, 246; 2000, 1358, 1359; OLG Hamm FamRZ 2002, 1427 f.), hat -entgegen seiner Ansicht - konkrete Erwerbsbemühungen weder nach Quantität noch nach Qualität ausreichend belegt, weshalb mit dem Familiengericht eine Unterhaltsberechnung auf Grund fiktiver Leistungsfähigkeit vorzunehmen ist.
  • OLG Jena, 09.05.2007 - 1 WF 9/07

    Inhaltskontrolle (Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle) von Vereinbarungen

    Aus dem Vortrag muss sich aber ergeben, auf welchen Zeitpunkt sich die Behauptung, nicht mehr erwerbsfähig sein zu können, bezieht (BGH, FamRZ 2001, 1291, 1292; OLG Hamm, FamRZ 2002, 1427).
  • OLG Hamm, 27.05.2010 - 2 UF 8/10

    Berücksichtigung fiktiver Einkünfte bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des

    Außerdem kann vom Antragsgegner erwartet werden, dass er sich in verstärktem Maße bei Arbeitgebern aus seinem Heimatland bewirbt, die bei der Einstellung in der Regel keine hohen Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse voraussetzen (vgl. auch: OLG Hamm FamRZ 2002, 1427, 1428; OLG Schleswig FamRZ 1474, 1475).
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