Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 20.06.2002

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.05.2002 - II-1 UF 2/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4298
OLG Düsseldorf, 07.05.2002 - II-1 UF 2/02 (https://dejure.org/2002,4298)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.05.2002 - II-1 UF 2/02 (https://dejure.org/2002,4298)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - II-1 UF 2/02 (https://dejure.org/2002,4298)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Abänderungsklage die allein auf die geänderte BGH-Rechtsprechung zur Berechnungsmethode des Ehegattenunterhalts gestützt wird ; Abänderungsverfahren als Korrektur einer fehlgeschlagenen Prognose ; Vergleichbarkeit der Änderung der Rechtsprechung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 543 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ehegattenunterhalt - Abänderung eines Unterhaltsurteils wegen neuer Rechtsprechung des BGH ist zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1574
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2002 - 1 UF 2/02
    Nach Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Bemessung des Ehegattenunterhalts unter Anwendung der Differenzmethode - Urteil vom 13.6.2001 - XII ZR 343/99 - hat die Klägerin den Beklagten im Wege der Abänderungsklage auf Zahlung von 1320 DM mtl.

    Die Literatur hat sich bislang durchweg dafür ausgesprochen, die grundlegende Änderung der BGH-Rechtsprechung als Abänderungsgrund zuzulassen, da sie einer Gesetzesänderung gleichkomme (vgl. Scholz in FamRZ 2001, 1061, 1064; Luthin in FamRZ 2001, 1065; Borth in FamRZ 2001, 1653, 1659; Gottwald in FamRZ 2001, 1692).

  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2002 - 1 UF 2/02
    Das BVerfG hat darüberhinaus mit Beschluss vom 5.2.2002 - 1 BvR 105/95, 559/95 und 457/95 - ausdrücklich entschieden, dass die bisherige Berücksichtigung der hausfraulichen Tätigkeit unter Anrechnung von Einkünften aus erst nach der Scheidung aufgenommener Erwerbstätigkeit einer nicht verfassungskonformen Auslegung des Begriffs der "ehelichen Verhältnisse" entsprach, hingegen die neue Rechtsprechung des BGH nicht zu beanstanden sei.
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00

    Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2002 - 1 UF 2/02
    Der BGH hat diese Frage - soweit ersichtlich - bisher nicht entschieden und lediglich für die Abänderung von Unterhaltsvergleichen ausdrücklich bejaht - Urteil vom 5.9.2001, XII ZR 108/00 -.
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 336/99

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei Versorgung eines neuen Partners durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2002 - 1 UF 2/02
    Die Literatur hat sich bislang durchweg dafür ausgesprochen, die grundlegende Änderung der BGH-Rechtsprechung als Abänderungsgrund zuzulassen, da sie einer Gesetzesänderung gleichkomme (vgl. Scholz in FamRZ 2001, 1061, 1064; Luthin in FamRZ 2001, 1065; Borth in FamRZ 2001, 1653, 1659; Gottwald in FamRZ 2001, 1692).
  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 191/98

    Unterhaltspflicht des wiederverheirateten, nicht berufstätigen Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2002 - 1 UF 2/02
    Die Literatur hat sich bislang durchweg dafür ausgesprochen, die grundlegende Änderung der BGH-Rechtsprechung als Abänderungsgrund zuzulassen, da sie einer Gesetzesänderung gleichkomme (vgl. Scholz in FamRZ 2001, 1061, 1064; Luthin in FamRZ 2001, 1065; Borth in FamRZ 2001, 1653, 1659; Gottwald in FamRZ 2001, 1692).
  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 120/02

    Rechtskraft der Abweisung einer Klage auf künftigen Unterhalt

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2002, 1574 veröffentlicht ist, hat die Revision wegen der Rechtsfrage zugelassen, ob die Abänderung eines Unterhaltsurteils nach § 323 ZPO trotz gleich gebliebener Einkommensverhältnisse allein wegen der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse in einer Hausfrauenehe (vgl. Senatsurteil vom 13. Juni 2001 - XII ZR 343/99 - BGHZ 148, 105 = FamRZ 2001, 986) zulässig ist.
  • OLG Jena, 09.07.2003 - 2 WF 160/03

    Möglichkeiten der Abänderung von Prozessvergleichen; Bestimmung des

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  • AG Hamm, 18.02.2004 - 3 F 150/02

    Begründetheit einer Abänderungsklage wegen nachträglich eingetretener Änderungen

    Da ein Abänderungsgrund vorliegt, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Norm für nichtig erklärt oder zu einer abweichenden verfassungskonformen Auslegung einer Norm gelangt, die für die Unterhaltsbemessung maßgebend war (BGH, FamRZ 83, 569) sind diese Voraussetzungen nunmehr durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes ab dem Stichtag 05.02.02 geschaffen (so auch OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1574; OLG Hamm, FamRZ 2003, 50 und jetzt BGH, FamRZ 2003, 848).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - II-1 WF 113/02   

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https://dejure.org/2002,4345
OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - II-1 WF 113/02 (https://dejure.org/2002,4345)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2002 - II-1 WF 113/02 (https://dejure.org/2002,4345)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - II-1 WF 113/02 (https://dejure.org/2002,4345)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidung über den Scheidungsantrag unter Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich; Rechtsmittel gegen Ablehnungsbeschluss; Gesetzesänderung; Rechtsmittelzulässigkeit wegen der mittelbar herbeigeführten Aussetzungswirkung; Gebot der gleichwertigen ...

  • Judicialis

    ZPO § 252; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 628 Abs. 1 Nr. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 252 § 567 Abs. 1 § 628 Abs. 1 Nr. 4
    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen den Beschluss, mit dem eine Vorabentscheidung über den Scheidungsantrag unter Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich abgelehnt wird

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1574
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 18.05.2001 - 11 WF 140/01

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Abtrennung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 1 WF 113/02
    Dies entspricht - soweit ersichtlich - der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1121; FamRZ 1978, 123; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 98; zuletzt noch OLG Hamm, FamRZ 2002, 333; je m.w.N.).

    Dieser Wille des Gesetzgebers ist zu respektieren und kann nicht durch die Möglichkeit der außerordentlichen Beschwerde und damit regelmäßig auch die Überprüfung der amtsgerichtlichen Entscheidung in der Sache auf pflichtgemäßen Ermessensgebrauch konterkariert werden (so im Ergebnis auch OLG Hamm, FamRZ 2002, 333, 334).

  • OLG Düsseldorf, 18.01.1994 - 5 WF 211/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 1 WF 113/02
    Dies entspricht - soweit ersichtlich - der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1121; FamRZ 1978, 123; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 98; zuletzt noch OLG Hamm, FamRZ 2002, 333; je m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.1998 - 2 WF 173/97

    Abtrennung; Verbund; Ermessensentscheidung; Beschwerde, außerordentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 1 WF 113/02
    Dies entspricht - soweit ersichtlich - der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1121; FamRZ 1978, 123; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 98; zuletzt noch OLG Hamm, FamRZ 2002, 333; je m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 29.06.2001 - 14 WF 108/01

    Versorgungsausgleich - Nichtabtrennung im Scheidungsverbund - Anfechtung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 1 WF 113/02
    Hat aber die außergewöhnliche Verzögerung der Verbundentscheidung und damit in der Regel auch die mittelbar eintretende Aussetzungswirkung eine besondere gesetzliche Regelung ohne Rechtsmittelmöglichkeit gefunden, kann für den Regelfall eben nicht auf die entsprechende Anwendung der allgemeinen Regelung des § 252 ZPO zurückgegriffen werden (so im Ergebnis auch OLG Hamm und OLG Karlsruhe, aaO; aA OLG Naumburg, FamRZ 2002, 331).
  • BGH, 20.10.2004 - XII ZB 35/04

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Abtrennung einer

    Die überwiegende Meinung hält ein ordentliches Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Abtrennung dagegen nicht für statthaft (OLG Düsseldorf FamRZ 1978, 123; FamRZ 1994, 1121; FamRZ 2002, 1574; OLG Stuttgart Justiz 1980, 415, 416, OLG-Report 1998, 433; OLG Bamberg FamRZ 1986, 1011, 1012; OLG Koblenz FamRZ 1991, 209; OLG Dresden FamRZ 1997, 1230, 1231; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 98, 99; OLG Oldenburg FamRZ 2001, 167, 168; OLG Hamm - 11. Familiensenat - FamRZ 2002, 333, 334; OLG Köln FamRZ 2003, 1197; OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1197, 1198; Musielak/Borth ZPO 3. Aufl. § 628 Rdn. 15; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 61. Aufl. § 628 Rdn. 9; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber Eherecht 4. Aufl. § 628 Rdn. 16; Rosenberg/Schwab/Gottwald Zivilprozeßrecht 16. Aufl. § 166 Rdn. 17; FA-Familienrecht/von Heintschel-Heinegg 4. Aufl. 1. Kap. Rdn. 185; Bergerfurth/Rogner Der Ehescheidungsprozeß 14. Aufl. Kap. II Rdn. 14).

    Wenn aber die außergewöhnliche Verzögerung des Verbundverfahrens und damit in der Regel auch eine mittelbar eintretende Aussetzungswirkung eine besondere gesetzliche Regelung ohne Rechtsmittelmöglichkeit gefunden haben, kann für den Regelfall nicht auf eine entsprechende Anwendung der allgemeinen Bestimmung des § 252 ZPO zurückgegriffen werden (ebenso OLG Oldenburg aaO; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1574).

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