Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 04.07.2002

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 20.12.2001 - 3 UF 98/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4032
OLG Naumburg, 20.12.2001 - 3 UF 98/01 (https://dejure.org/2001,4032)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.12.2001 - 3 UF 98/01 (https://dejure.org/2001,4032)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 3 UF 98/01 (https://dejure.org/2001,4032)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindesunterhalt; Unterhaltshöhe; Anrechnung von Kindergeld; Unterhaltsschuldner; Halbteilung des Kindergeldes

  • Judicialis

    BGB § 1613; ; BGB § ... 1609 Abs. 1; ; BGB § 1612 b Abs. 1; ; BGB § 1612 b Abs. 2; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; GKG § 14 Abs. 1; ; GKG § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Halbteilung des Kindergeldes, wenn der Kindergeld beziehende Elternteil eines volljährigen Kindes nicht nicht für den Barunterhalt des Kindes aufzukommen hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anrechnung des Kindergeldes bei volljährigen Kindern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1589 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Braunschweig, 09.05.2000 - 2 UF 9/00
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2001 - 3 UF 98/01
    Lediglich wenn der Kindergeld beziehende Elternteil eines volljährigen Kindes gar nicht für den Barunterhalt des Kindes aufzukommen hat, sondern lediglich der andere Elternteil, scheidet eine Halbteilung des Kindergeldes aus (im Anschluss an OLG Braunschweig in FamRZ 2000, 1246).

    Lediglich wenn der Kindergeld beziehende Elternteil eines volljährigen Kindes gar nicht für den Barunterhalt des Kindes aufzukommen hat, sondern lediglich der andere Elternteil, scheidet eine Halbteilung des Kindergeldes aus (vgl. OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246).

  • OLG Hamm, 28.05.1999 - 13 UF 367/98
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2001 - 3 UF 98/01
    Da auch die Kindesmutter in Höhe von brutto 164, 00 DM bis zum 30.06.2001 und ab dem 01.07.2001 in Höhe von 165, 00 DM monatlich neben dem Beklagten barunterhaltspflichtig ist, hat nach § 1612 b Abs. 1 und 2 BGB die auf das Kind entfallende und von der Mutter empfangene Kindergeldzahlung von derzeit 270, 00 DM, wie auch das Amtsgericht richtig errechnet hat, jeweils hälftig auf den sich ergebenden Haftungsanteil eines jeden barunterhaltspflichtigen Elternteils zu erfolgen (vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 2000, 379).
  • OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03

    Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt

    Der Senat folgt in seiner ständigen Rechtsprechung im Ergebnis der Auffassung, wonach § 1612b Abs. 1 BGB einer vollen Anrechnung des Kindergeldes dann nicht entgegensteht, wenn -wie hier- ein an sich barunterhaltspflichtiger Elternteil mangels Leistungsunfähigkeit keinen Unterhalt leistet, aber dennoch das volle Kindergeld bezieht (vgl. Senatsurteil vom 04.09.2003, 1 UF 178/03; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1452; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1245; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 1589; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 553; anderer Auffassung: OLG Hamm, FamRZ 2001, 1728; OLG Celle, FamRZ 2001, 47; OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 687; OLG Köln, FamRZ 2003, 1408; zuletzt OLG Düsseldorf, FamRZ 2004, 1809).
  • OLG Celle, 13.08.2003 - 15 UF 48/03

    Anspruch auf Kindesunterhalt; Barunterhaltspflicht beider Elternteile; Fehlende

    Die Regelung des § 1612 b Abs. 3 BGB ist jedoch auf den Fall der beiderseitigen Barunterhaltspflicht, die von einem Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht erfüllt werden kann, analog anzuwenden (OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 1589; Becker, FamRZ 1999, 66; Luthin/Schumacher, Handbuch des Unterhaltsrechts, 9. Aufl. Rn. 3251 a.E.; Duderstadt, FamRZ 2003, 1058 f.).
  • OLG Koblenz, 10.11.2004 - 9 UF 601/04

    Barunterhaltsanspruch des volljährigen Kindes: Kindergeldanrechnung bei einer

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, die für eine entsprechende Anwendung des § 1612 b Abs. 3 BGB eintritt (OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1246; OLG Schleswig FamRZ 2000, 1245; OLG Naumburg FamRZ 2002, 1589; OLG Stuttgart FamRZ 2004, 219; OLG Koblenz -13.Senat - FamRZ 2004, 562; OLG Celle FamRZ 2004, 218; Ziff. 14 der Koblenzer Leitlinien).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2990
BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02 (https://dejure.org/2002,2990)
BayObLG, Entscheidung vom 04.07.2002 - 3Z BR 87/02 (https://dejure.org/2002,2990)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - 3Z BR 87/02 (https://dejure.org/2002,2990)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einzelfall einer Eignung als Betreuer

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 5; ; BGB § 1899 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1897 Abs. 5 § 1899 Abs. 1
    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für Betreuerbestellung des Übernehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Memmingen - XVII 190/01
  • LG Memmingen - 4 T 192/02
  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1589
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95

    Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
    a) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 530 f.; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1897 Rn. 25), nur auf Rechtsfehler überprüfen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 507; OLG Celle Nds.Rpfl. 1997, 45/46), nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht, hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLGZ 1980, 421/425; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 27 m. w. N.).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97

    Keine Berücksichtigung des Vorschlags der Betreuten zur Bestellung ihres Sohnes

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
    Das Landgericht hat bei der Abwägung, ob und in welchem Umfang die Gefahr eines Interessenkonfliktes erheblichen Ausmaßes (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 49; BtPrax 2000, 260) einer Bestellung des Sohnes der Betroffenen zum Betreuer entgegensteht, wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen.
  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
    a) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 530 f.; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1897 Rn. 25), nur auf Rechtsfehler überprüfen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 507; OLG Celle Nds.Rpfl. 1997, 45/46), nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht, hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLGZ 1980, 421/425; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 27 m. w. N.).
  • BayObLG, 24.02.1993 - 1Z BR 55/92

    Antrag auf Bestimmung einer neuen Inventarfrist; Voraussetzungen für das Anfallen

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
    c) Der Senat kann, da keine weitere Tatsachenermittlung erforderlich ist, nach Aktenlage selbst entscheiden (vgl. BayObLGZ 1993, 88/93).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 352/97

    Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
    Einen weiteren Betreuer kann das Landgericht dann bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten durch mehrere Betreuer besser besorgt werden können (§ 1899 Abs. 1 BGB) oder der andere Betreuer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert ist (§ 1899 Abs. 4 BGB; BayObLGZ 1997, 288/290).
  • BayObLG, 22.12.1980 - BReg. 1 Z 116/80

    Gesetzlicher Zinssatz; Bindung; Gericht; Umstände; Einzelfall; Abwägung;

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
    a) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 530 f.; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1897 Rn. 25), nur auf Rechtsfehler überprüfen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 507; OLG Celle Nds.Rpfl. 1997, 45/46), nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht, hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLGZ 1980, 421/425; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 27 m. w. N.).
  • BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00

    Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögenssorge, der vom Vorschlag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
    Das Landgericht hat bei der Abwägung, ob und in welchem Umfang die Gefahr eines Interessenkonfliktes erheblichen Ausmaßes (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 49; BtPrax 2000, 260) einer Bestellung des Sohnes der Betroffenen zum Betreuer entgegensteht, wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen.
  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15

    Verlängerungsentscheidung für eine bereits bestehende Betreuung: Kriterien der

    Ausreichend ist insofern, dass die vom Tatsachengericht vorgenommene Auswahl möglich ist, auch wenn sie nicht zwingend erscheint oder eine andere Auswahl ebenso nahe- oder sogar nähergelegen hätte (BayObLG FamRZ 2004, 1600; 2002, 768, 769; 2001, 1249, 1250; BtPrax 2002, 261; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. November 2012] § 1897 BGB Rn. 121 f.; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1897 Rn. 29; vgl. auch Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 72 Rn. 8).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (BayObLG aaO; OLG Hamm aaO; MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 21), etwa weil die vorgeschlagene Person die Übernahme der Betreuung ablehnt (MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 28) oder durch die Übernahme des Amtes in die konkrete Gefahr eines schwerwiegenden Interessenkonflikts gerät (OLG Brandenburg FamRZ 2001, 936; BayObLG FamRZ 2002, 1589; OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 832; MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 26).
  • OLG Schleswig, 14.04.2005 - 2 W 49/05

    Betreuung, Betreuer, Betreuerauswahl

    Ein zu befürchtender Interessenkonflikt ist an Hand konkreter Tatsachen festzustellen und muss derart schwerwiegend sein, dass das Wohl der Betroffenen ernsthaft gefährdet ist (OLG Brandenburg NJWE-FER 2003, 628, 630; 2001, 208; BayObLG FPR 2003, 486f; OLG Köln NJWE-FER 1998, 227; OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164, 165).
  • OLG München, 17.09.2008 - 33 Wx 84/08

    Betreuerwechsel: Verpflichtung des Gerichts zur Hinzuziehung des ehemaligen

    Diese Wertung samt der hierauf beruhenden Entscheidung kann der Senat nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahingehend, ob das Landgericht von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04

    Betreuung: Eignung einer Person als Vermögensbetreuer

    Die Auswahlentscheidung des Tatrichters bzw. des an seine Stelle tretenden Erstbeschwerdegerichts, die pflichtgemäßem Ermessen obliegt, kann das Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, d.h. dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 262/04

    Rückforderungsansprüche bei Schenkungen an spätere Betreuerin kurz vor

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04

    Grundsätze bei der Betreuerbestellung

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04

    Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers

    cc) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • BayObLG, 14.01.2005 - 3Z BR 256/04

    Einstweilige Anordnung zur Bestellung eines Berufsbetreuers anstelle der Tochter

    c) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 23).
  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 6/04

    Berücksichtigung zeitlich zurückliegender Vorschläge des Betroffenen

    Nach den vom Senat nicht zu beanstandenden Feststellungen des Landgerichts lag und liegt hier ein konkreter, massiver Interessenkonflikt zwischen dem Betroffenen und seinem Sohn vor, der die Bestellung des Sohnes zum Betreuer seines Vaters ausschließt (vgl. dazu Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 20 i.V.m. Rn. 8; BayObLG FamRZ 2002, 1589).
  • BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 251/03

    Aussetzung in Betreuungssachen wegen Vorgreiflichkeit einer anderen Frage -

  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 258/03

    Anfechtbarkeit der endgültigen Betreuerbestellung - Abgrenzung von

  • BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 256/03

    Anforderungen an einen Betreuervorschlag bei zweifelhafter

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