Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 19.06.2002

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.07.2002 - I-25 Wx 96/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11440
OLG Düsseldorf, 25.07.2002 - I-25 Wx 96/01 (https://dejure.org/2002,11440)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.2002 - I-25 Wx 96/01 (https://dejure.org/2002,11440)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - I-25 Wx 96/01 (https://dejure.org/2002,11440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Mittellosigkeit des Betreuten im Rahmen der Gewährung einer Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse für den ehrenamtlichen Betreuer; Finanzierung der Aufwandsentschädigung eines Betreuers bei bestehenden Unterhaltsansprüchen eines betreuten Kindes gegen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufwandsentschädigung - Wann ist das betreute volljährige Kind mittellos?

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ermittlung der Mittellosigkeit eines unter Betreuung stehenden volljährigen Kindes

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 226
  • FamRZ 2002, 1590
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 02.02.1996 - 3 VA 13/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2002 - 25 Wx 96/01
    Der BGH hat klargestellt, dass sie auch dem Betreuer zusteht, der naher Verwandter oder Elternteil des Betroffenen ist (BGH FamRZ 1996, 1145, 1147).

    Zudem haben bereits das Bundesverfassungsgericht (BverfGE 51, 251, 268) und der BGH (FamRZ 1996, 1145, 1147) darauf hingewiesen, dass derjenige, der eine Vormundschaft oder Betreuung führt, ein persönliches Opfer erbringt und es ihm nicht zumutbar ist, darüber hinaus noch ein materielles Opfer auf sich zu nehmen.

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

    Umfang des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2002 - 25 Wx 96/01
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 24.10.2001, FamRZ 2002, 157), der der erkennende Senat sich angeschlossen hat (Beschluss vom 24.01.2002, 25 Wx 86/01), sind dem Betreuten in der Regel nach § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG 4.500 DM als Schonvermögen zu belassen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 113/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9281
BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 113/02 (https://dejure.org/2002,9281)
BayObLG, Entscheidung vom 19.06.2002 - 3Z BR 113/02 (https://dejure.org/2002,9281)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 3Z BR 113/02 (https://dejure.org/2002,9281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Beschwerdeberechtigung des Betreuers der Bankvollmacht hat gegen Bestellung eines Betreuers für Vermögenssorge

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1; ; BGB § 1899 Abs. 4; ; BGB § 1902

  • rechtsportal.de

    FGG § 20 Abs. 1; BGB § 1899 Abs. 4 § 1902
    Keine Beschwerdebefugnis des Betreuers beiestellung weiteren Betreuers für nicht abgedeckten Aufgabenkreis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Schweinfurt - XVII 338/00
  • LG Schweinfurt - 11 F T 25/02
  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 113/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1590
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 249/95

    Beschwerderecht eines durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten gegen die

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 113/02
    ob solche Rechte durch eine Betreuerbestellung überhaupt berührt werden, kann dahingestellt bleiben (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 968/969), da sich die Wahrnehmung der Rechte aus dem Übergabe- und dem Ergänzungsvertrag sowie die Geltendmachung des Pflegegelds mit den Befugnissen aus der Bankvollmacht (vgl. Palandt/Hein,richs BGB 61. Aufl. § 167 Rn. 9) nicht überschneidet.
  • OLG Köln, 15.08.1994 - 2 Wx 14/94

    Widerspruch gegen Eintragungen im Vereinsregister - Verein, Register,

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 113/02
    Recht in diesem Sinne ist jedes durch Gesetz verliehene oder durch die Rechtsordnung anerkannte, von der Staatsgewalt geschützte private oder öffentliche subjektive Recht (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 341/342; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 20 FGG Rn.5; Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rn. 4; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 20 Rn. 7), dagegen nicht schon ein rechtliches oder berechtigtes (wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges) Interesse (BayObLG aaO; BayObLGZ 1993, 234/235 f.; OLG Köln Rpfleger 1995, 163/164).
  • BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 56/93

    Betreuungsrecht; Beschwerdeberechtigung; Verletzung; Subjektives Recht;

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 113/02
    Recht in diesem Sinne ist jedes durch Gesetz verliehene oder durch die Rechtsordnung anerkannte, von der Staatsgewalt geschützte private oder öffentliche subjektive Recht (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 341/342; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 20 FGG Rn.5; Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rn. 4; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 20 Rn. 7), dagegen nicht schon ein rechtliches oder berechtigtes (wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges) Interesse (BayObLG aaO; BayObLGZ 1993, 234/235 f.; OLG Köln Rpfleger 1995, 163/164).
  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 3 Z 118/91
    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 113/02
    Recht in diesem Sinne ist jedes durch Gesetz verliehene oder durch die Rechtsordnung anerkannte, von der Staatsgewalt geschützte private oder öffentliche subjektive Recht (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 341/342; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 20 FGG Rn.5; Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rn. 4; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 20 Rn. 7), dagegen nicht schon ein rechtliches oder berechtigtes (wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges) Interesse (BayObLG aaO; BayObLGZ 1993, 234/235 f.; OLG Köln Rpfleger 1995, 163/164).
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