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   BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02, 3Z BR 118/02   

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BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02, 3Z BR 118/02 (https://dejure.org/2002,6533)
BayObLG, Entscheidung vom 31.07.2002 - 3Z BR 115/02, 3Z BR 118/02 (https://dejure.org/2002,6533)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 3Z BR 115/02, 3Z BR 118/02 (https://dejure.org/2002,6533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1836d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836d
    Vermögen des Betroffenen bei Verbindlichkeiten gegenüber Sozialhilfeträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schulden bei dem Sozialhilfeträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuungsrecht; Vermögenssorge; Schongrenze; Mittellosigkeit; Verbindlichkeiten des Sozialhilfeträgers

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - XVII 442/94
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 1399 mit 1402/01
  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02, 3Z BR 118/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1658 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 52.77

    Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten - Hilfeempfänger - Mehrheit von Erben -

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02
    Derartige Leistungsbescheide (vgl. BVerwGE 57, 26/29; 52, 16/18; Schellhorn/Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 29 Rn. 15 und § 43 Rn. 13; Fichtner/Schaefer BSHG § 92 Rn. 10), im Fall unberechtigt gewährter Sozialhilfe auch die Rücknahme des ursprünglichen Bescheids (Fichtner/Schaefer aao Rn. 7) sind im Verwaltungsrechtsweg anfechtbare Verwaltungsakte.

    Erst nach ihrer Unanfechtbarkeit kann die Leistungspflicht der Adressaten grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt werden (vgl. BVerwGE 57, 26/29).

  • OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98

    Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02
    OLG Zweibrücken vom 9.10.1998 (BtPrax 1999, 32/33) zugrunde liegt, im vorliegenden Fall hinsichtlich des einzusetzenden Vermögens noch kein Leistungsbescheid ergangen.
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02
    Eine derartige Leistung des Dritten, hier der Staatskasse, mit Erfüllungswirkung setzt aber voraus, dass der Dritte mit dem Willen leistet, die Verpflichtung des Schuldners, hier der Betroffenen, zu tilgen (vgl. BGHZ 137, 89/95; Palandt/Heinrichs BGB 61. Aufl. § 267 Rn. 3).
  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02
    Als Leistungsbescheid kann hier auch nicht der Bescheid des vom 26.10.2000 angesehen werden, da in ihm gerade hinsichtlich des entscheidenden Gesichtspunkts (Einsatz des Vermögens) nicht der Betrag-angegeben ist, den die Betroffene bezahlen soll (vgl. S. 3 des Bescheids; BVerwGE 64, 318/324).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02
    a) Zutreffend hat das Landgericht für die Frage der Bewilligung der Vergütungen und Auslagen das bis 31.12.1998 geltende Recht herangezogen (BayObLGZ 1999, 21/23), insoweit für die Frage der Mittellosigkeit der Betroffenen (§ 1835 Abs. 4, § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB a.F.) und des heranzuziehenden Vermögens die Vorschriften des Sozialhilferechts für maßgebend erachtet (BayObLGZ 1995, 212/213 und 1997, 82/83) sowie hinsichtlich der tatsächlichen Grundlagen der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung abgestellt (vgl. BayObLGZ 1995, 395; OLG Köln NJWE-FER 1998, 251; KG FGPrax 1997, 224).
  • BayObLG, 06.11.1998 - 3Z BR 215/98

    Mittellosigkeit eines Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02
    Vermögen in diesem Sinn ist daher grundsätzlich die Summe der dem Betroffenen zustehenden Güter ohne Abzug der Schulden (BayObLG FamRZ 1999, 1234).
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02
    Derartige Leistungsbescheide (vgl. BVerwGE 57, 26/29; 52, 16/18; Schellhorn/Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 29 Rn. 15 und § 43 Rn. 13; Fichtner/Schaefer BSHG § 92 Rn. 10), im Fall unberechtigt gewährter Sozialhilfe auch die Rücknahme des ursprünglichen Bescheids (Fichtner/Schaefer aao Rn. 7) sind im Verwaltungsrechtsweg anfechtbare Verwaltungsakte.
  • BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01

    Schriftform einer Beschwerdeschrift, der die Unterschrift des Bezirksrevisors

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02
    bb) Die Betroffene verfügt nach den Feststellungen des Landgerichts allein über Sparguthaben, die erheblich über dem Betrag der zugesprochenen Vergütungen zuzüglich Schongrenze liegen, weshalb dahin gestellt bleiben kann, ob die finnländische Eigentumswohnung verwertbar (vgl. BayObLGZ 2001, 186) ist.
  • BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Miteigentum an nicht selbst genutzter

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02
    a) Zutreffend hat das Landgericht für die Frage der Bewilligung der Vergütungen und Auslagen das bis 31.12.1998 geltende Recht herangezogen (BayObLGZ 1999, 21/23), insoweit für die Frage der Mittellosigkeit der Betroffenen (§ 1835 Abs. 4, § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB a.F.) und des heranzuziehenden Vermögens die Vorschriften des Sozialhilferechts für maßgebend erachtet (BayObLGZ 1995, 212/213 und 1997, 82/83) sowie hinsichtlich der tatsächlichen Grundlagen der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung abgestellt (vgl. BayObLGZ 1995, 395; OLG Köln NJWE-FER 1998, 251; KG FGPrax 1997, 224).
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 71.88

    Ersatzansprüche - Sozialhilfeempfänger

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02
    Sie sind Voraussetzung für die Durchsetzung von Ansprüchen der Sozialhilfeträger gegenüber dem Sozialhilfeempfänger und zu deren Konkretisierung erforderlich (vgl. § 44 ff. SGB X; BVerwGE 91, 13; Fichtner/Schaefer aaO Rn. 10).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 8/99

    Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers

  • BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12

    Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten:

    Hierfür bedarf es zumindest einer Konkretisierung der Rückforderung durch Leistungsbescheid oder Überleitungsanzeige (BayObLG BtPrax 2002, 262; LG Koblenz FamRZ 2004, 1899, 1900; aA OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 32).
  • BayObLG, 08.10.2003 - 3Z BR 100/03

    Berechnung des Vermögens eines Betreuten - Betreuungssache, Vergütung,

    Der Senat habe mit Beschluss vom 31.7.2002 (BtPrax 2002, 262) entschieden, dass nach Unanfechtbarkeit von Leistungsbescheiden des Sozialhilfeträgers die insoweit bestehende Leistungspflicht des Adressaten auch im Vergütungsfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt werden könne, eine Berücksichtigung von Rückgriffansprüchen der Sozialhilfeträger hingegen vor Erlass eines Leistungsbescheids nicht gerechtfertigt sei, wenn der Sozialhilfeträger Leistungen unabhängig von einer etwaigen Mittellosigkeit des Betroffenen gewährt habe.

    Vermögen ist grundsätzlich die Summe der dem Betroffenen zustehenden Güter ohne den Abzug von Schulden (BayObLG BtPrax 2002, 262 und FamRZ 1999, 1234).

    Im Hinblick auf diese Entscheidung hat der Senat in seinem Beschluss vom 31.7.2002 (BtPrax 2002, 262) ausgeführt, jedenfalls noch nicht einmal der Höhe nach feststehende Verbindlichkeiten des Betroffenen gegenüber dem Sozialhilfeträger könnten nicht vermögensmindernd berücksichtigt werden.

  • LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04

    Rückforderung der aus der Staatskasse verauslagten Vergütung für einen Betreuer;

    Diese durch Leistungsbescheid konkretisierte Forderungen sind im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen (BayObLG BtPrax 2002, 262, 263; vgl. auch Pfalzisches Oberlandesgericht Zweibrücken BtPrax 1999, 32).
  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02

    Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Berufsbetreuers ;

    3Z BR 115/02 3Z BR 118/02.
  • LG Koblenz, 01.03.2006 - 2 T 164/06

    Betreuervergütung aus der Staatskasse: Mittellosigkeit des Betreuten bei

    Er ist daher nicht als vermögensmindernd anzusehen (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 262; Beschluss der Kammer vom 5. Februar 2003, 2 T 36/03).
  • LG Koblenz, 05.02.2003 - 2 T 36/03
    Diese sind nämlich bisher nicht durch Leistungsbescheid oder über Leitungsanzeige konkretisiert worden und der Sozialhilfeträger hat seine Leistungen ohne Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse des Betroffenen erbracht (BayObLG, BtPrax 2002, 262 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - I-25 Wx 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6078
OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - I-25 Wx 5/02 (https://dejure.org/2002,6078)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.05.2002 - I-25 Wx 5/02 (https://dejure.org/2002,6078)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - I-25 Wx 5/02 (https://dejure.org/2002,6078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Haftung des Erben auf den Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses bei einem Rückzahlungsverlangen der aus der Landeskasse gezahlten Betreuervergütung; Beerdigungskosten und geschuldete Miete für die Wohnung des Betreuten als sogenannte Erbfallschulden; ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Haftung der Erben für die Vergütung des Betreuers

  • betreuung.de PDF, S. 23 (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung der Erben für die Betreuervergütung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1836e Abs. 1 S. 3
    Haftung der Erben für die Vergütung des Betreuers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1660
  • FamRZ 2002, 1658
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Erfurt, 15.12.1998 - 7 T 193/98

    Voraussetzungen für einen Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02
    Als Grundlage der Haftung der Erben für die Betreuervergütung steht mithin nur der Nachlass abzüglich der Erbfallschulden zur Verfügung (ebenso Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836 e Rdnr. 16; Deinert, FamRZ 2002, 374, 376; Damrau/Zimemrmann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 e Rdnr. 16; LG Erfurt, FamRZ 1999, 1302; nicht eindeutig: Palandt/Diederichsen, § 1836 e Rdnr. 4).
  • LG Dresden, 10.01.2000 - 2 T 1158/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02
    Die Gegenmeinung, nach der zur Deckung der Nachlassverbindlichkeiten nur der Freibetrag von 3.228 DM zur Verfügung steht und daher der Anspruch der Staatskasse auf Erstattung der Betreuervergütung vorrangig vor sonstigen Nachlassverbindlichkeiten zu befriedigen sein soll (LG Koblenz, FamRZ 2001, 714; LG Trier, BtPrax 2000, 133), überzeugt nicht.
  • BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 109.81

    Sozialhilfe - Hilfeempfänger - Kostenersatz durch Erben - Wert des Nachlasses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02
    Deshalb sind auch im Sozialhilferecht die Beerdigungskosten (§ 15 BSHG) vom Nachlasswert abzuziehen (BVerwGE 66, 161, 163; OVG Lüneburg, FEVS 31, 197; OVG Münster, NJW 2002, 695).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 2695/99

    Pflicht der Erben eines Hilfeempfängers zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02
    Deshalb sind auch im Sozialhilferecht die Beerdigungskosten (§ 15 BSHG) vom Nachlasswert abzuziehen (BVerwGE 66, 161, 163; OVG Lüneburg, FEVS 31, 197; OVG Münster, NJW 2002, 695).
  • LG Koblenz, 16.05.2000 - 2 T 243/00

    Festsetzung der Vergütung eines Berufsbetreuers; Haftung der Erben nach dem Tod

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02
    Die Gegenmeinung, nach der zur Deckung der Nachlassverbindlichkeiten nur der Freibetrag von 3.228 DM zur Verfügung steht und daher der Anspruch der Staatskasse auf Erstattung der Betreuervergütung vorrangig vor sonstigen Nachlassverbindlichkeiten zu befriedigen sein soll (LG Koblenz, FamRZ 2001, 714; LG Trier, BtPrax 2000, 133), überzeugt nicht.
  • OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06

    Keine Einsatz zur Bestattungsvorsorge angesparter Beträge für Betreuervergütung

    Dass einem solchen Einwand in Zusammenhang mit der Haftung für die Betreuervergütung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen kann, erweist sich bereits daran, dass bei der Prüfung der Heranziehung der Erben hierzu die Kosten einer angemessenen Beerdigung vom Aktivvermögen des Nachlasses abzuziehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1658; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488 [Ls]).
  • OLG Celle, 28.06.2016 - 6 W 81/16

    Umfang der Haftung der Erben für die Vergütung des Nachlasspflegers

    Die Staatskasse, die vorrangig haftet, falls der Nachlass nicht ausreicht, kann beim Erben keinen Rückgriff nehmen, der aus dem sonstigen Vermögen des Erben zu zahlen wäre (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Mai 2002 zu 25 Wx 5/02, zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2003 - 20 W 105/03

    Berufsbetreuervergütung: Regress der Staatskasse gegen die Witwe des Betreuten

    Durch die Beschränkung der Haftung auf den Wert des Nachlasses soll dem Erben eine Ausschlagung der Erbschaft nach §§ 1942 ff BGB oder die förmliche Geltendmachung der Haftungsbeschränkungen der §§ 1975 ff BGB erspart werden (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 32; OLG Düsseldorf BtPrax 2002, 263; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1836 e Rn. 4; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 e BGB Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02

    Festsetzung der Vergütung des Betreuers gegen den Erben

    Wie der Senat soeben entschieden hat (Beschluss vom 16.05.2002 - 25 Wx 5/02 - ), steht nach § 1836 e Abs. 1 Satz 3 BGB als Grundlage der Haftung der Erben für die Betreuervergütung nur der Nachlass abzüglich der Erbfallschulden zur Verfügung.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02, 3 Z BR 115/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17196
BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02, 3 Z BR 115/02 (https://dejure.org/2002,17196)
BayObLG, Entscheidung vom 31.07.2002 - 3Z BR 118/02, 3 Z BR 115/02 (https://dejure.org/2002,17196)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 3Z BR 118/02, 3 Z BR 115/02 (https://dejure.org/2002,17196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1658
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 52.77

    Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten - Hilfeempfänger - Mehrheit von Erben -

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02
    Derartige Leistungsbescheide (vgl. BVerwGE 57, 26/29; 52, 16/18; Schellhorn/Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 29 Rn. 15 und § 43 Rn. 13; Fichtner/Schaefer BSHG § 92 Rn. 10), im Fall unberechtigt gewährter Sozialhilfe auch die Rücknahme des ursprünglichen Bescheids (Fichtner/Schaefer aao Rn. 7) sind im Verwaltungsrechtsweg anfechtbare Verwaltungsakte.

    Erst nach ihrer Unanfechtbarkeit kann die Leistungspflicht der Adressaten grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt werden (vgl. BVerwGE 57, 26/29).

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02
    Eine derartige Leistung des Dritten, hier der Staatskasse, mit Erfüllungswirkung setzt aber voraus, dass der Dritte mit dem Willen leistet, die Verpflichtung des Schuldners, hier der Betroffenen, zu tilgen (vgl. BGHZ 137, 89/95; Palandt/Heinrichs BGB 61. Aufl. § 267 Rn. 3).
  • BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01

    Schriftform einer Beschwerdeschrift, der die Unterschrift des Bezirksrevisors

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02
    bb) Die Betroffene verfügt nach den Feststellungen des Landgerichts allein über Sparguthaben, die erheblich über dem Betrag der zugesprochenen Vergütungen zuzüglich Schongrenze liegen, weshalb dahin gestellt bleiben kann, ob die finnländische Eigentumswohnung verwertbar (vgl. BayObLGZ 2001, 186) ist.
  • OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98

    Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02
    OLG Zweibrücken vom 9.10.1998 (BtPrax 1999, 32/33) zugrunde liegt, im vorliegenden Fall hinsichtlich des einzusetzenden Vermögens noch kein Leistungsbescheid ergangen.
  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02

    Vermögen des Betroffenen bei Verbindlichkeiten gegenüber Sozialhilfeträger

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02
    3Z BR 115/02 3Z BR 118/02.
  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02
    Als Leistungsbescheid kann hier auch nicht der Bescheid des vom 26.10.2000 angesehen werden, da in ihm gerade hinsichtlich des entscheidenden Gesichtspunkts (Einsatz des Vermögens) nicht der Betrag-angegeben ist, den die Betroffene bezahlen soll (vgl. S. 3 des Bescheids; BVerwGE 64, 318/324).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02
    a) Zutreffend hat das Landgericht für die Frage der Bewilligung der Vergütungen und Auslagen das bis 31.12.1998 geltende Recht herangezogen (BayObLGZ 1999, 21/23), insoweit für die Frage der Mittellosigkeit der Betroffenen (§ 1835 Abs. 4, § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB a.F.) und des heranzuziehenden Vermögens die Vorschriften des Sozialhilferechts für maßgebend erachtet (BayObLGZ 1995, 212/213 und 1997, 82/83) sowie hinsichtlich der tatsächlichen Grundlagen der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung abgestellt (vgl. BayObLGZ 1995, 395; OLG Köln NJWE-FER 1998, 251; KG FGPrax 1997, 224).
  • BayObLG, 06.11.1998 - 3Z BR 215/98

    Mittellosigkeit eines Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02
    Vermögen in diesem Sinn ist daher grundsätzlich die Summe der dem Betroffenen zustehenden Güter ohne Abzug der Schulden (BayObLG FamRZ 1999, 1234).
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02
    Derartige Leistungsbescheide (vgl. BVerwGE 57, 26/29; 52, 16/18; Schellhorn/Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 29 Rn. 15 und § 43 Rn. 13; Fichtner/Schaefer BSHG § 92 Rn. 10), im Fall unberechtigt gewährter Sozialhilfe auch die Rücknahme des ursprünglichen Bescheids (Fichtner/Schaefer aao Rn. 7) sind im Verwaltungsrechtsweg anfechtbare Verwaltungsakte.
  • BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Miteigentum an nicht selbst genutzter

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02
    a) Zutreffend hat das Landgericht für die Frage der Bewilligung der Vergütungen und Auslagen das bis 31.12.1998 geltende Recht herangezogen (BayObLGZ 1999, 21/23), insoweit für die Frage der Mittellosigkeit der Betroffenen (§ 1835 Abs. 4, § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB a.F.) und des heranzuziehenden Vermögens die Vorschriften des Sozialhilferechts für maßgebend erachtet (BayObLGZ 1995, 212/213 und 1997, 82/83) sowie hinsichtlich der tatsächlichen Grundlagen der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung abgestellt (vgl. BayObLGZ 1995, 395; OLG Köln NJWE-FER 1998, 251; KG FGPrax 1997, 224).
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 71.88

    Ersatzansprüche - Sozialhilfeempfänger

  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 8/99

    Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers

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