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   OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 9 UF 257/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11248
OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 9 UF 257/00 (https://dejure.org/2001,11248)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.02.2001 - 9 UF 257/00 (https://dejure.org/2001,11248)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 9 UF 257/00 (https://dejure.org/2001,11248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Falsche Ermittlungen bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs von Amts wegen; Ermittlung sämtlicher in Betracht kommender Versorgungsanrechte; Anrechnung einer Berufsunfähigkeitsrente auf den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 12; BGB § 1587a
    Anforderungen an die Aufklärung des Sachverhalts im Verfahren über den Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 16.02.2004 - 9 UF 154/03

    Schwerer Mangel des Verfahrens zum Versorgungsausgleich wegen nicht hinreichender

    Zur Erfüllung dieser Pflichten hat das Amtsgericht bei allen in Betracht kommenden Beteiligten des Versorgungsausgleichsverfahrens gem. § 53b FGG entsprechende Auskünfte einzuholen (zum Ganzen Brandenburgisches OLG, FamRZ 2002, 168).

    Der Senat weist erneut darauf hin, dass es aus Klarstellungsgründen ratsam erscheint, die am Verfahren über den Versorgungsausgleich formell beteiligten Versorgungsträger in das Rubrum des Urteils aufzunehmen (vgl. auch insoweit bereits Brandenburgisches OLG, FamRZ 2002, 168, 169), wie dies auch der allgemeinen familiengerichtlichen Praxis entspricht.

  • OLG Brandenburg, 08.11.2002 - 9 UF 157/02

    Im Falle der Ehescheidung ist der Versorgungsausgleich durch das Amtsgericht von

    Zur Erfüllung dieser Pflichten hat das Amtsgericht bei allen in Betracht kommenden Beteiligten des Versorgungsausgleichsverfahrens gem. § 53b FGG entsprechende Auskünfte einzuholen (zum Ganzen Brandenburgisches OLG FamRZ 2002, 168 f.).

    Der Senat weist das Amtsgericht erneut darauf hin, dass es aus Klarstellungsgründen ratsam erscheint, die am Verfahren über den Versorgungsausgleich formell beteiligten Versorgungsträger in das Rubrum des Urteils aufzunehmen (vgl. nur Brandenburgisches OLG FamRZ 2002, 168, 169; Oelkers in: Becksches Richterhandbuch, 2. Aufl. 1999 S. 774), wie dies auch der allgemeinen familiengerichtlichen Praxis entspricht.

  • OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 9 UF 27/07

    Versorgungsausgleich: Amtsermittlungspflicht bei unterschiedlichen Auskünften

    Die Ermittlungspflichten aus § 12 FGG betreffen sämtliche Umstände, die die Höhe und die Art des Versorgungsausgleiches betreffen können (st. Rspr. d. Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2006, 129; 2002, 168).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 9 UF 138/06

    Versorgungsausgleich: Umfang der Amtsermittlungspflicht; Ausschluss des

    Zur Erfüllung dieser Pflichten hat das Amtsgericht bei allen in Betracht kommenden Beteiligten des Versorgungsausgleichsverfahrens gemäß § 53 b FGG entsprechende Auskünfte einzuholen (st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG, FamRZ 2005, 38; 2002, 168).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2005 - 9 UF 240/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs in Zivilverfahren; Anforderungen an die Begründung

    Die Ermittlungspflichten aus § 12 FGG betreffen sämtliche Umstände, die die Höhe und die Art des Versorgungsausgleiches betreffen können (st. Rspr. d. Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2002, 168).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.08.2001 - 21 UF 180/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26568
OLG Köln, 09.08.2001 - 21 UF 180/00 (https://dejure.org/2001,26568)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.08.2001 - 21 UF 180/00 (https://dejure.org/2001,26568)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. August 2001 - 21 UF 180/00 (https://dejure.org/2001,26568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Scheidung einer türkischen Ehe; Scheidung einer Ehe wegen Ehebruchs nach Artikel 129 des türkischen ZGB; Vorabprüfung von besonderen Scheidungsgründen nach türkischem Recht; Scheidungen wegen Verschuldens und Scheidungen wegen Zerrüttung der Ehe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 168
 
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