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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 24 W 61/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5880
OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 24 W 61/01 (https://dejure.org/2001,5880)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2001 - 24 W 61/01 (https://dejure.org/2001,5880)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2001 - 24 W 61/01 (https://dejure.org/2001,5880)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren über die Prozesskostenhilfe (PKH); Prozesskostenhilfebeschwerde; Bindung des Beschwerdegerichts an Feststellungen der Vorinstanz zur Erfolgsaussicht

  • Judicialis

    ZPO § 114

  • prewest.de PDF

    § 114 ZPO
    PKH-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1713
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.08.1984 - VII B 27/84

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Versagung - Beendigung der Instanz -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 24 W 61/01
    Denn das Beschwerdegericht, das über die Verweigerung der Prozesskostenhilfe zu entscheiden hat, darf die Erfolgsaussichten der Hauptsache nicht abweichend von der Vorinstanz beurteilen, wenn die arme Partei eine ihr ungünstige Entscheidung der Vorinstanz über die Hauptsache nicht anfochten hat (vgl. BFH BB 1984, 2249 f.; KG OLGZ 1969, 446 f., OLG Düsseldorf, 9 Zivilsenat, JurBüro 1994, 176; Zöller-Philippi, ZPO, 22. Aufl., § 119, Rdnr.47).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2009 - 24 U 25/09

    Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung durch das

    (Ergänzung zu Senat AGS 2005, 211; FamRZ 2002, 1713).

    Denn das Beschwerdegericht, das über die Verweigerung der Prozesskostenhilfe zu entscheiden hat, darf die Erfolgsaussichten der Hauptsache nicht abweichend von der Vorinstanz beurteilen, wenn die bedürftige Partei eine ihr ungünstige Entscheidung über die Hauptsache nicht angefochten hat (BFH BB 1984, 2249 f.; Senat, AGS 2005, 211 f.; FamRZ 2002, 1713; OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, JurBüro 1994, 176; KG OLGZ 1969, 446 f.; Zöller/Philippi, ZPO, § 127 Rn. 50; a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1588).

    Dies ist vergleichbar den Fällen, dass ein Urteil gar nicht angefochten (vgl. Senat FamRZ 2002, 1713) oder das Rechtsmittel nicht fristgerecht begründet und deshalb als unzulässig verworfen wird (vgl. Senat AGS 2005, 211 f.).

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2009 - 24 W 11/09

    Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung durch das

    (Ergänzung zu Senat AGS 2005, 211; FamRZ 2002, 1713).

    Denn das Beschwerdegericht, das über die Verweigerung der Prozesskostenhilfe zu entscheiden hat, darf die Erfolgsaussichten der Hauptsache nicht abweichend von der Vorinstanz beurteilen, wenn die bedürftige Partei eine ihr ungünstige Entscheidung über die Hauptsache nicht angefochten hat (BFH BB 1984, 2249 f.; Senat, AGS 2005, 211 f.; FamRZ 2002, 1713; OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, JurBüro 1994, 176; KG OLGZ 1969, 446 f.; Zöller/Philippi, ZPO, § 127 Rn. 50; a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1588).

    Dies ist vergleichbar den Fällen, dass ein Urteil gar nicht angefochten (vgl. Senat FamRZ 2002, 1713) oder das Rechtsmittel nicht fristgerecht begründet und deshalb als unzulässig verworfen wird (vgl. Senat AGS 2005, 211 f.).

  • OLG Köln, 29.07.2010 - 27 WF 134/10

    Prozessstandschaft gem. § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB über die Scheidung der Ehe hinaus

    Dies entspricht der wohl herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte (OLG Frankfurt MDR 1983, 137; 1986, 857; EzFamR aktuell 2002, 63; OLG Hamm FamRZ 1985, 825; OLG Düsseldorf Beschluss vom 2.12.1987 - 1 W 41/87; FamRZ 2002, 1713; OLGR 2005, 94; MDR 2009, 1356; OLG Naumburg OLG-NL 1999, 48; FamRZ 2009, 1427; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1219; LG Saarbrücken JurBüro 1999, 144) sowie der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, deren Verfahrensgesetze auf die §§ 114ff ZPO verweisen (BFH BB 1984, 2249 = DB 1984, 2495; Beschluss vom 20.6.2001 - VII B 26/01; OVG Koblenz NJW 1982, 2834; Beschluss vom 18.10.1988 - 12 E 48/88; NVwZ-RR 1994, 123; OVG Weimar 1998, 488; LSG Erfurt Beschluss vom 17.4.2008 - L 6 B 19/06 R m.w.N.) und der Literatur (Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 127 RN 50; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 31. Aufl., § 127 RN 5; Motzer in MüKo-ZPO, 3. Aufl., § 127 RN 17; Horndasch/Viefhues/Götsche, FamFG, § 76 RN 205; Johannsen/Henrich/ Markwardt, Familienrecht, 5. Aufl., § 127 ZPO RN 22; Künkel/Engels in Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, II 126).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 12 W 28/06

    Architektenvertrag: Frist für die Geltendmachung der Rüge der mangelnden

    Dabei kann dahinstehen, ob die Erfolgsaussichten im Beschwerdeverfahren überhaupt noch abweichend von einer rechtskräftigen Entscheidung der Vorinstanz beurteilt werden können (verneinend OLG Düsseldorf FamRZ 2002, S. 1713, Zöller-Philippi, a.a.O., § 119, Rn. 47, m. w. N.; bejahend OLG Nürnberg MDR 2000, S. 657).
  • OLG Köln, 23.01.2003 - 26 WF 7/03

    Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrages wegen mangelnder Glaubhaftmachung

    Das Beschwerdegericht darf die Erfolgsaussichten der Hauptsache nicht abweichend von der Vorinstanz beurteilen, wenn die arme Partei eine ihr (teilweise) ungünstige Entscheidung der Vorinstanz über die Hauptsache nicht angefochten hat (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1713, Zöller-Philippi, § 119 Rn 47 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6264
BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02 (https://dejure.org/2002,6264)
BayObLG, Entscheidung vom 26.06.2002 - 3Z BR 109/02 (https://dejure.org/2002,6264)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 3Z BR 109/02 (https://dejure.org/2002,6264)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsmittel in Prozeßkostenhilfeverfahren

  • Judicialis

    FGG § 14; ; ZPO § 127

  • rechtsportal.de

    FGG § 14; ZPO § 127
    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren bei Zulassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Amberg - 2 XVII 446/01
  • LG Amberg - 32 T 105/02
  • BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1713
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97

    Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des

    Auszug aus BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02
    Mit Blick hierauf besteht auch in diesem Punkt weiterhin Regelungsbedarf (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 117; 1997, 902/903).
  • BayObLG, 22.09.1994 - 3Z BR 175/94

    Erforderlichkeit einer Vermögensbetreuung

    Auszug aus BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02
    Mit Blick hierauf besteht auch in diesem Punkt weiterhin Regelungsbedarf (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 117; 1997, 902/903).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02
    Die Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen setzt daneben voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 454/455).
  • BayObLG, 14.02.2001 - 3Z BR 40/01

    Befugnis des Betreuers zur Kontrolle von Post und Fernmeldeverkehr

    Auszug aus BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02
    Der Aufgabenkreis Postangelegenheiten durfte dem Betreuer übertragen werden, weil dieser vor allem angesichts der Neigung des Betroffenen zu unvernünftigen Vermögensverfügungen seine Aufgaben auf diesem Sektor ansonsten nicht in der gebotenen Weise erfüllen könnte und hierdurch wesentliche Rechtsgüter des Betroffenen erheblich gefährdet würden (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 871).
  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02
    Gegen entsprechende Entscheidungen im Beschwerdeverfahren ist die sofortige Beschwerde unstatthaft (vgl. Reichold in Thomas/Putzo ZPO 24. Aufl. § 127 Rn. 6; BayObLGZ 2002, 89/91).
  • BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93

    Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung;

    Auszug aus BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02
    Das Amtsgericht war in diesem Zusammenhang berechtigt, einen Grenzbetrag festzusetzen, bei dessen überschreiten der Einwilligungsvorbehalt wirksam wird (vgl. BayObLGZ 1993, 346; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1903 BGB Rn. 32).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02
    Die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes setzt außer dem Bestehen entsprechender Aufgabenkreise des Betreuers voraus, dass der Betroffene im Bereich des Vorbehalts zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass eine erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr der Einwilligungsvorbehalt erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63).
  • BGH, 11.03.2004 - V ZB 63/03

    Anfechtung einer Beschwerdeentscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren im FGG

    a) Für den vorliegenden Fall bedeutet dies insbesondere, daß die Anfechtbarkeit einer Beschwerdeentscheidung des Landgerichts nur unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, mithin nach einer Zulassung durch das Landgericht, eröffnet ist (BayObLGZ 2002, 147, 148; BayObLG, FamRZ 2002, 1713, 1714; vgl. auch BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2003, XII ZB 251/03, zur Veröffentlichung vorgesehen; BayObLGZ 2002, 89, 92 jeweils für das Verfahren der Richterablehnung; BayObLGZ 2002, 274, 275 für die Verweisung in § 13a Abs. 3 FGG; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1375; KG, NZM 2003, 816; OLG Frankfurt a.M., FGPrax 2003, 175; Demharter, NZM 2002, 233, 235, 236; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 49 Rdn. 83; Keidel/Zimmermann, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 14 FGG Rdn. 35).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03

    Unzulässige weitere Beschwerde: Unanfechtbare Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Danach ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das Landgericht für das Beschwerdeverfahren nur mit der sofortigen weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht anfechtbar, wenn das Landgericht diese in seiner Entscheidung zugelassen hat ( ebenso BayObLG FGPrax 2002, 182 und FamRZ 2002, 1713; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1375).
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Rechtsprechung
   AG Essen, 18.06.2002 - 104 F 80/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14167
AG Essen, 18.06.2002 - 104 F 80/01 (https://dejure.org/2002,14167)
AG Essen, Entscheidung vom 18.06.2002 - 104 F 80/01 (https://dejure.org/2002,14167)
AG Essen, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 104 F 80/01 (https://dejure.org/2002,14167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1713 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 08.01.2009 - 2 UF 214/08

    Voraussetzungen des Ausschlusses eines Umgangsrechts des Vaters mit einem Kind

    Durch Scheidungsverbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 11.12.2003 hat das Familiengericht die Ehe der Parteien geschieden und die elterliche Sorge für N auf den Antragsteller allein sowie die elterliche Sorge für M auf die Antragsgegnerin allein übertragen (104 F 80/01 AG Essen).

    Der Senat hat die Akten 104 F 80/01 und 102 F 217/04 AG Essen beigezogen und zu Informationszwecken verwertet.

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