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OLG Nürnberg, 20.07.2001 - 7 UF 684/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Elterliche Sorge; Übertragung des Sorgerechts; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindeswohl; Streit der Eltern
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2 § 1687 Abs. 1
Elterliche Sorge bei Getrenntleben - Übertragung auf einen Elternteil - Kindeswohl - belastende Streitigkeiten bei eingeschränkter gemeinsamer Sorge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Alleiniges Sorgerecht bei Streitigkeiten der Eltern
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 15.01.2001 - 102 F 2096/99
- OLG Nürnberg, 20.07.2001 - 7 UF 684/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1519
- FamRZ 2002, 188
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.07.2001 - 7 UF 684/01
b) Dem Antrag auf Aufhebung der elterlichen Sorge über den Bereich des Aufenthaltsbestimmungsrechts hinaus ist gemäß § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB nach von der Rechtsprechung allgemein vertretener und zutreffender Auffassung jedenfalls dann stattzugeben, wenn nicht zu erwarten ist, daß die Eltern fähig und bereit sind, in den ihnen gemäß § 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB zur einvernehmlichen Entscheidung zugewiesenen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung für das Kind zu kooperieren, und sich daraus negative Auswirkungen für das Kind ergeben (vgl. etwa BGH, FamRZ 1999, 1646, 1647).
- OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Ob dieses Erfordernis, das nach ganz h. M. (vgl. OLG Dresden FamRZ 2002, 973, 974; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 188, 189; OLG München FamRZ 2002, 189, 190;… OLG Hamm aaO; Oelkers, MDR 2000, 32, 33 m. zahlr. Nachw.) zu den zentralen Voraussetzungen der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge gehört, gegeben ist, muß im Wege einer Prognose aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.