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   OLG München, 24.07.2001 - 26 UF 664/01   

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https://dejure.org/2001,18465
OLG München, 24.07.2001 - 26 UF 664/01 (https://dejure.org/2001,18465)
OLG München, Entscheidung vom 24.07.2001 - 26 UF 664/01 (https://dejure.org/2001,18465)
OLG München, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 26 UF 664/01 (https://dejure.org/2001,18465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Gleichrangigkeit der elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 189
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

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  • OLG Dresden, 27.02.2002 - 10 UF 743/01

    Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Desinteresse eines

    Hat es jedoch in der Vergangenheit keinerlei Kommunikation und Kooperation der Eltern bezüglich der Belange der Kinder gegeben, so ist die zum alleinigen Sorgerecht eines Elternteils führende Prognose begründet, dies werde auch in Zukunft so bleiben (OLG München FamRZ 2002, 189; Oelkers FPR 1999, 135, 1 37).
  • OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

    Ob dieses Erfordernis, das nach ganz h. M. (vgl. OLG Dresden FamRZ 2002, 973, 974; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 188, 189; OLG München FamRZ 2002, 189, 190; OLG Hamm aaO; Oelkers, MDR 2000, 32, 33 m. zahlr. Nachw.) zu den zentralen Voraussetzungen der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge gehört, gegeben ist, muß im Wege einer Prognose aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
  • OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 10 UF 223/07

    Sorgerechtsübertragung unter Berücksichtigung der Willensbekundung des kurz vor

    Angesichts des Verhaltens der Eltern in der Vergangenheit ist die Prognose gerechtfertigt, dass es auch in Zukunft bei der fehlenden Kooperation und Kommunikation bleiben wird (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 189 f).
  • OLG Köln, 15.06.2005 - 27 UF 272/04

    Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt

    Denn die gemeinsame elterliche Sorge setzt voraus, dass die Eltern bereit und in der Lage sind, sich zumindest über die bedeutsamen Belange des gemeinsamen Kindes in angemessener Form zu verständigen und hierzu einverständliche Entscheidungen zu treffen (BGH, FamRZ 1999, 1646 ff., 1646/1647; OLG Köln, FamRZ 2003, 1036/1037; OLG Nürnberg, FamRZ 2003, 188 f., 189; OLG Dresden, FamRZ 2002, 973 f., 974; OLG Hamm, FamRZ 2002, 565 f., 566; OLG München, FamRZ 2002, 189 f., 190).
  • KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06

    Gemeinsame elterliche Sorge bei getrennt lebenden Eltern: Voraussetzungen der

    Das gemeinsame Sorgerecht ist aufzulösen, wenn die Eltern in Erziehungsfragen unterschiedlicher Meinung sind und ihr tiefes Zerwürfnis sie hindert, die Belange des Kindes wahrzunehmen (OLG Düsseldorf NJW 1999, 2682; KG, a.a.O.), etwa dann, wenn zu befürchten ist, dass sich an der bisherigen Kooperationslosigkeit zwischen den Eltern nichts ändern wird (OLG München FamRZ 2002, 189).
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