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   LG Hannover, 08.03.2001 - 3 S 1562/00 - 101   

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https://dejure.org/2001,24847
LG Hannover, 08.03.2001 - 3 S 1562/00 - 101 (https://dejure.org/2001,24847)
LG Hannover, Entscheidung vom 08.03.2001 - 3 S 1562/00 - 101 (https://dejure.org/2001,24847)
LG Hannover, Entscheidung vom 08. März 2001 - 3 S 1562/00 - 101 (https://dejure.org/2001,24847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17a Abs. 5 GVG; § 23b Abs. 1 GVG; § 36 Abs. 4 S. 3 EStG; § 387 BGB
    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Beteiligung an der von einem Finanzamt geleisteten Steuerrückzahlung; Zulässigkeitsvoraussetzungen der zivilprozessualen Geltendmachung von mit dem Einkommensteuerausgleich unter Ehegatten zusammenhängenden Ansprüchen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Beteiligung an der von einem Finanzamt geleisteten Steuerrückzahlung; Zulässigkeitsvoraussetzungen der zivilprozessualen Geltendmachung von mit dem Einkommensteuerausgleich unter Ehegatten zusammenhängenden Ansprüchen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 29
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Köln, 11.12.1990 - 11 S 20/90
    Auszug aus LG Hannover, 08.03.2001 - 3 S 1562/00
    Gegen eine Aufteilung der Steuerrückerstattung nach dem Verhältnis der bei fiktiven getrennten Veranlagungen entstehenden Steuerbeträge ( § 270 AO ) spricht die mangelnde praktische Handhabbarkeit dieser Lösung, so dass eine Verteilung nach dem Verhältnis der von den Ehegatten beiderseits erzielten Einkünfte vorzuziehen ist (vgl. hierzu auch LG Köln, NJW-RR 1991, Seite 1027; OLG Düsseldorf, Anwaltsblatt 1988, Seite 184; LG Tübingen, NJW-RR 1990, Seite 1221 f.).
  • LG Tübingen, 04.05.1990 - 4 O 24/90

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung durch einen

    Auszug aus LG Hannover, 08.03.2001 - 3 S 1562/00
    Gegen eine Aufteilung der Steuerrückerstattung nach dem Verhältnis der bei fiktiven getrennten Veranlagungen entstehenden Steuerbeträge ( § 270 AO ) spricht die mangelnde praktische Handhabbarkeit dieser Lösung, so dass eine Verteilung nach dem Verhältnis der von den Ehegatten beiderseits erzielten Einkünfte vorzuziehen ist (vgl. hierzu auch LG Köln, NJW-RR 1991, Seite 1027; OLG Düsseldorf, Anwaltsblatt 1988, Seite 184; LG Tübingen, NJW-RR 1990, Seite 1221 f.).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.1987 - 10 U 85/87
    Auszug aus LG Hannover, 08.03.2001 - 3 S 1562/00
    Gegen eine Aufteilung der Steuerrückerstattung nach dem Verhältnis der bei fiktiven getrennten Veranlagungen entstehenden Steuerbeträge ( § 270 AO ) spricht die mangelnde praktische Handhabbarkeit dieser Lösung, so dass eine Verteilung nach dem Verhältnis der von den Ehegatten beiderseits erzielten Einkünfte vorzuziehen ist (vgl. hierzu auch LG Köln, NJW-RR 1991, Seite 1027; OLG Düsseldorf, Anwaltsblatt 1988, Seite 184; LG Tübingen, NJW-RR 1990, Seite 1221 f.).
  • LG Düsseldorf, 16.05.1986 - 20a S 1/86
    Auszug aus LG Hannover, 08.03.2001 - 3 S 1562/00
    Nach Auffassung der Kammer ist für das Innenverhältnis der Ehegatten, was ihre Beteiligung an einer Steuerrückerstattung anbelangt, allein ein steuerrechtskonformer Ausgleichsmaßstab angemessen, der zugleich den güterrechtlichen Verhältnissen Rechnung trägt (vgl. auch LG Düsseldorf, NJW-RR 1986, Seite 1333 f.).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2007 - 9 U 18/06

    Auszug eines Ehegatten nach Scheitern der Ehe aus der gemeinsam angemieteten

    Soweit vereinzelt vertreten wird, dass für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der Mietwohnung eine Ausgleichspflicht gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB auch dann besteht, wenn der verbleibende Ehegatte nach deren Ablauf die Wohnung weiterhin nutzt (so LG Mönchen-Gladbach, WuM 2003, 204; LG Hannover, FamRZ 2002, 29, 30), dürfte dem nicht zu folgen sein.

    So hätte es auch nach der Gegenansicht zudem eines hier fehlenden Vortrages des Klägers darüber bedurft, dass er sich erfolglos bei dem Vermieter um eine vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses bemüht hat (insoweit zutreffend LG Hannover, FamRZ 2002, 29, 30).

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 22 U 142/09

    Zeitliche Begrenzung des Ausgleichsanspruchs des Ehegatten wegen Tragung der

    Eine längere Nutzungsdauer führt zu einer stärkeren Bindung an die Wohnung und das Wohnumfeld, so dass insoweit die Überlegungsfrist - in Anlehnung auch an die vertraglich vorgesehene, wenn auch möglicherweise unwirksame Kündigungsfrist (vergl. hierzu auch LG Hannover, FamRZ 2002, 29) - auszudehnen ist.
  • VG Kassel, 15.09.2004 - 7 E 1541/02

    Sozialhilfe für Mietkosten bei Erstattungsanspruch nach Auszug des Ehegatten.

    Nach überwiegender Rechtsprechung besteht im Falle eines Auszugs eines Ehegatten aus der gemeinsam angemieteten Wohnung ein Ausgleichsanspruch des verbleibenden Ehegatten gem. § 426 Abs. 1 BGB, jedenfalls solange, bis das Mietverhältnis frühestmöglich gekündigt werden kann (vgl. z.B. LG Mannheim, Urt. v. 25.10.1972, - 6 S 34/72 -, MDR 1973, 228 ff; LG Mönchengladbach, Urt. v. 13.12.2002, - 2 S 401/01 - LG Hannover, Urt. v. 08.03.201, - 3 S 1562/00 - 101, 3 S 1562/00 -, FamRZ 2002, 29 f).
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