Rechtsprechung
BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 177/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mittelloser Betroffener; Betreuung; Fotokopiekosten; Aufwendungsersatz; Sofortige weitere Beschwerde
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufwendungsersatz für Kopie 0,30 DM
- Judicialis
BGB § 1835 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1835 Abs. 1 Satz 1
Aufwendungsersatz für Kopien des Betreuers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 709 XVII 6135/92
- LG München I - 13 T 7720/01
- BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 177/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 495 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 274/00
Auslagen des Betreuers - Aufwendungsersatz für Fotokopien
Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 177/01
In der Rechtsprechung wird überwiegend nur ein Betrag von 0, 20 DM (vgl. LG München I JurBüro 1993, 113) oder 0, 30 DM (OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 115 m.w.N.) als erstattungsfähig angesehen.Der Senat schließt sich ferner der Auffassung des OLG Zweibrücken (FGPrax 2001, 115/116) an, dass eine höhere pauschale Erstattung, nämlich 1 DM je Kopie für die ersten 50 Kopien eines Betreuungsverfahrens oder für jedes Kalenderjahr, nicht gerechtfertigt ist.
- LG Koblenz, 18.04.2000 - 2 T 224/00
Anspruch auf Ersatz der Kopierkosten
Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 177/01
Teilweise wird wie vom Beschwerdegericht § 11 Abs. 2 ZSEG entsprechend angewendet (vgl. LG Koblenz FamRZ 2001, 114;… Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1835 Rn. 9 m.w.N.).
- BayObLG, 10.09.2003 - 3Z BR 73/03
Aufwendungsersatz des Betreuers: Verpflegungsmehraufwand bei notwendigen Reisen - …
Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks.13/7158 S.22) sollte gerade die bisherige "unscharfe Verweisung" auf das ZSEG durch punktuelle Regelungen ersetzt werden (BayObLG FamRZ 2002, 495 - LS - = NJWE-FER 2001, 292 zum pauschalen Aufwendungsersatz für Fotokopien). - OLG Brandenburg, 22.04.2002 - 11 Wx 11/02
Umfang und Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Betreuers
Eine Schätzung auf einen Betrag von 0, 30 DM erscheint für den Vergütungsfestsetzungszeitraum angemessen (vgl. auch BayObLG FamRZ 2002, 495; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 864; OLG Dresden BT-Prax 2001, 220). - AG Rheinberg, 04.07.2019 - 17 F 68/17 Die von dem Bezirksrevisor für seine Ansicht zitierten Entscheidungen (OLG Zweibrücken 3 W 274/00, OLG Dresden 15 W 542/01 und BayObLG 3Z BR 177/01), welche jeweils nur 0, 15 Euro je Seite zugesprochen haben, beziehen sich ebenso wie die gegenteilige Ansicht etwa des LG Koblenz, wonach 0, 50 Euro erstattungsfähig sein sollen (2 T 224/00) auf die Frage der entsprechenden Anwendung des seinerzeit geltenden § 11 Abs. 2 ZSEG.
Rechtsprechung
LG Koblenz, 12.06.2001 - 2 T 109/2001 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestimmung von Zahlungen, die ein Betreuter an die Staatskasse zu zahlen hat; Zumutbarkeit der Beteiligung des Betreuten an den Betreuerkosten
- Bt-Recht
Zur Berechnung des für die Kosten der Betreuung einzusetzenden Einkommensanteils
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 25.01.2001 - 2 XVII T 17
- LG Koblenz, 12.06.2001 - 2 T 109/2001
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 495
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 19.11.1999 - 3Z BR 233/99
Leistungsfähigkeit des Betreuten zur Deckung der Kosten der Betreuung
Auszug aus LG Koblenz, 12.06.2001 - 2 T 109/01
Unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken - 3 W 187/00 - sowie des BayObLG - 3 ZBR 233/99 - errechnet der Beteiligte zu 2) einen Restbetrag in Höhe von monatlich 501, 50 DM, von welchem nach Auffassung des Beteiligten zu 2) der Betroffene nach Maßgabe des § 84 BSHG ein Teilbetrag von 240, 00 DM monatlich für die Betreuerkosten einzusetzen habe.