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   OLG Naumburg, 23.07.2001 - 14 UF 36/01   

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https://dejure.org/2001,3083
OLG Naumburg, 23.07.2001 - 14 UF 36/01 (https://dejure.org/2001,3083)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.07.2001 - 14 UF 36/01 (https://dejure.org/2001,3083)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Juli 2001 - 14 UF 36/01 (https://dejure.org/2001,3083)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Elterliche Sorge; Gemeinsames Sorgerecht; Sorgerechtsübertragung; Konsensbildungspflicht; Umgangsrecht

  • Judicialis

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § ... 1697 a; ; BGB § 1684; ; BGB § 1684 Abs. 4; ; BGB § 1684 Abs. 1; ; BGB § 1687; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1629 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 629 a Abs. 2; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 621 e Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 516; ; ZPO § 519; ; ZPO § 114; ; ZPO § 119 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 629 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsames Sorgerecht - Getrenntleben - Sorgerechtsübertragung - Kindeswohl - Darlegung der Gründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 564
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind;

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.07.2001 - 14 UF 36/01
    Jedenfalls muß stets im Einzelnen geprüft werden, ob eine gewaltsame Durchsetzung des unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG stehenden Umgangsrechts mit dem ebenfalls grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Kindes vereinbar ist, was zu verneinen wäre, falls eine dem Willen des Kindes zuwiderlaufende Ausübung des Umgangsrechts zu einer Gefährdung seiner Entwicklung führen könnte (vgl. BGH, FamRZ 1980, 131, 132).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.07.2001 - 14 UF 36/01
    Oberster Grundsatz ist immer das geistig-seelische und körperliche Wohl des Kindes (BVerfG, FamRZ 1971, 421, 424; BayObLG, FamRZ 1965, 155, 156; OLG München, FamRZ 1978, 614, 617).
  • AG Saarbrücken, 04.03.2003 - 39 F 14/03

    Umgangsrecht mit Zweijährigem

    Nicht nur bei der Frage des "Ob" des Umgangs, sondern auch bei der Festsetzung dessen Häufigkeit und Dauer ist daher sowohl den berechtigten Interessen des Kindes wie auch denen der Eltern Rechnung zu tragen (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2002, 564 r.Sp. m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 19.07.2016 - 7 UF 746/16

    Kurzfristiger Ausschluss des Umgangs der Eltern mit ihrem Kind ist auch dann

    Bei dieser Entscheidung geht der Senat mit der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass ein kurzzeitiger Ausschluss des Umgangsrechts aus Gründen des Kindeswohls zulässig ist, auch wenn nicht festgestellt werden kann, dass durch Umgangskontakte das Wohl des Kindes i. S. des § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB gefährdet wäre (Palandt/Götz, a. a. O., Rn. 34 zu § 1684; Hennemann in Münchener Kommentar zu BGB, 6. Aufl., Rn. 57 zu § 1684; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 512; OLG Hamm FamRZ 2000, 1108; OLG Naumburg FamRZ 2002, 564; OLG Schleswig FamRZ 2000, 48; Johannsen/Henrich/Jäger, Familienrecht, 5. Aufl., Rn. 22 zu § 1684 BGB; Veith in Beck'scher Online-Kommentar, 39. Edition, Rn. 41 zu § 1684; Rainer Kemper in Schultze u. a., Bürgerliches Gesetzbuch, 8. Aufl., Rn. 7 zu § 1684; a.A. Staudinger/Rauscher, BGB, Neubearbeitung 2014, Rn. 265 zu § 1684).
  • OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

    Die Übertragung des Sorgerechts allein auf die Antragstellerin ist zunächst nicht schon durch die - erhebliche - räumliche Entfernung zwischen den Wohnsitzen beider Elternteile gerechtfertigt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Naumburg FamRZ 2002, 564, 565; OLG Hamm FamRZ 2002, 565, 566; Palandt/Diederichsen, BGB 61. Aufl. § 1571 Rdn. 17 m. weit. Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02

    Aufenthaltsbestimmungsrecht und elterliche Sorge in Abhängigkeit der

    Denn dadurch, dass dem Elternteil, bei dem sich die Kinder gewöhnlich aufhalten, das Recht der Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens zusteht, § 1687 Abs. 1 Satz 2, 3 BGB, wird den Erschwerungen durch eine größere räumliche Entfernung zwischen den Eltern hinreichend Rechnung getragen (OLG Frankfurt, OLGR 2002, 206; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 564, 565; OLG Dresden, FamRZ 2000, 501).
  • AG Ludwigslust, 30.09.2009 - 5 F 144/09

    Elterliche Sorge: Alleiniges Sorgerecht bei größerer räumlicher Entfernung

    Nur formelhafte Äußerungen, dass die Eltern nicht miteinander reden oder nur noch über ihre Anwälte kommunizieren könnten, sind für eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts daher nicht ausreichend (OLG Naumburg FamRZ 2002, 564; OLG Schleswig NJW-RR 2000, 813).
  • OLG Naumburg, 04.10.2011 - 8 UF 194/11

    Sorgerechtsverfahren: Bestellung eines Verfahrensbeistands bei einem Antrag auf

    Dies ist nicht bereits bei fehlender Kommunikation zwischen den sorgeberechtigten Eltern (Palandt/Diederichsen a.a.O., § 1671 Rn 21 ff. unter Bezugnahme auf OLG Naumburg, FamRZ 2002, 564, 565 und auf OLG München, FamRZ 189, 190), sondern erst dann der Fall, wenn für den betreuenden Elternteil in einer Angelegenheit, die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist (§ 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB) - also nicht in einer Angelegenheit des täglichen Lebens, die der betreuende Elternteil allein regeln darf (§ 1687 Abs. 1 Satz 3 BGB) - eine Entscheidung ansteht (Palandt/Diederichsen a.a.O. unter Bezugnahme auf OLG Hamm, FamRZ 2005, 537, 538) und sich in einer solchen Angelegenheit kein Einvernehmen mit dem anderen Elternteil erzielen lässt (Palandt/Diederichsen a.a.O. unter Bezugnahme auf BGH, NJW 2005, 2080 f., wo auch BGH, FamRZ 1999, 1646, 1647 verwiesen wird; ferner OLG Naumburg, FamRZ 2009, 792 f.).
  • KG, 21.05.2008 - 17 WF 101/08

    Prozesskostenhilfe in Familiensachen: Bedürftigkeits- und Erfolgsaussichtsprüfung

    Ferienregelungen sind nur dann in jedem Alter zuzubilligen, wenn die Eltern über diese wenigstens im Grundsatz einig sind; wenn dies nicht der Fall ist, sollte eine Anordnung erst nach der ersten Schulklassenreise erfolgen; in der Regel zwei Wochen im Sommer und eine Woche im Winter, drei Wochen am Stück dürften in der Regel zu lang sein (OLG Naumburg, FamRZ 2002, 564) wie die hälftige Teilung sämtlicher Schulferien.
  • AG Ludwigslust, 18.08.2005 - 5 F 101/04
    Nur formelhafte Äußerungen, daß die Eltern nicht miteinander reden oder nur noch über ihre Anwälte kommunizieren könnten, sind für eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts daher nicht ausreichend ( OLG Naumburg FamRZ 2002, 564 [OLG Naumburg 23.07.2001 - 14 UF 36/01] ; OLG Schleswig NJW-RR 2000, 813).
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