Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 20.08.2001

Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.10.2001 - 14 UF 106/01   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Vaterschaftsanfechtung, falsches Anerkenntnis

Verfahrensgang

  • AG Köln, 25.01.2001 - 304 F 214/00
  • OLG Köln, 25.10.2001 - 14 UF 106/01

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 901
  • FamRZ 2002, 629



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Wird zitiert von ... (6)  

  • OLG Naumburg, 09.01.2008 - 3 WF 3/08  

    Kein Verlust des Anfechtungsrechts trotz wissentlich falscher

    Auch bei einem bewusst falschen Vaterschaftsanerkenntnis kann die Vaterschaft gemäß § 1600 I Nr. 1, 1599 I, 1592 Nr. 2 BGB angefochten werden (Senat in FamRZ 2002, 629ff. mit ausführlicher Begründung; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl. 2006, Rdn. 2 zu § 1598).
  • OLG Rostock, 19.01.2007 - 11 WF 9/07  

    Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit einer Vaterschaftsanfechtungsklage der Mutter

    Das Anfechtungsrecht ist in diesen Fällen nicht wegen Rechtsmissbrauchs ausgeschlossen (OLG Köln, FamRZ 2002, 629).
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 58/07  

    falsche Angaben; begriff; Personenstandsfeststellung; Vaterwschaftsanerkenntnis

    Damit trägt § 1598 BGB dem rechtspolitisch erwünschten Ziel Rechnung, (auch) durch die Anerkennung der Vaterschaft eine grundsätzlich endgültige Klarstellung der Abstammungsverhältnisse ohne Rücksicht auf deren biologisch-genetische Richtigkeit zu zu erreichen (ganz herrschende Meinung: BGH, FamRZ 1975, S. 273, 275; FamRZ 1985, S. 271; OLG Köln, FamRZ 2002, S. 629, 630; FamRZ 2006, S. 1280; MünchKomm/Seidel, § 1592 Rdnr. 6 und § 1598 Rdnr. 26; Palandt/Diederichsen, § 1598 Rdnr. 2 u. 4, § 1594 Rdnr. 4).
mehr
  • OLG Köln, 11.05.2006 - 14 WF 49/06  
    Auch bei einem bewusst falschen Vaterschaftsanerkenntnis kann die Vaterschaft gemäß § 1600 I Nr. 1, 1599 I, 1592 Nr. 2 BGB angefochten werden (Senat in FamRZ 2002, 629ff. mit ausführlicher Begründung; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl. 2006, Rdn. 2 zu § 1598).
  • OLG Koblenz, 12.12.2006 - 11 UF 203/06  
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  • OLG Nürnberg, 30.04.2012 - 9 UF 271/12  

    Vaterschaftsanfechtung: Anfechtungsrecht des Putativvaters trotz Kenntnis vom

    Im Gegenteil, selbst bei einer bewusst falschen Vaterschaftsanerkenntniserklärung ist die spätere Anfechtung der Vaterschaft zulässig (OLG Köln, FamRZ 2002, 629 = NJW 2002, 901, Gerhardt/Pieper, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 7. Aufl., 3. Kap., Rn. 124).

Rechtsprechung
   BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Laufen - XVII 214/00
  • LG Traunstein - 4 T 795/01
  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2002, 629
  • Rpfleger 2002, 24



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04  

    Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen

    Wird entgegen der regelmäßigen Höchstfrist von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) eine Unterbringung von zwei Jahren gebilligt, ist deshalb diese Abweichung ausreichend zu begründen (BayObLG FamRZ 2002, 629).

    a) Es hat entgegen der zwingenden Vorschrift des § 70d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG der zuständigen Behörde keine Gelegenheit gegeben, sich zu dem Antrag des Betreuers auf Genehmigung der Unterbringung zu äußern (BayObLGZ 2001, 219/220).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats beinhaltet der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220).

    Es hätte im Übrigen auch die Verfahrenspflegerin oder die Bevollmächtigten vom Termin der Anhörung benachrichtigen müssen (vgl. BayObLGZ 2001, 219).

  • OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05  
    So stellt es bereits einen Mangel dar, dass das Landgericht entgegen der zwingenden Vorschrift des § 70d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG der zuständigen Behörde keine Gelegenheit gegeben hat, sich zu dem Antrag der Betreuerin auf Genehmigung der Unterbringung zu äußern (vgl. BayObLGZ 2001, 219/220).

    (1) Nach der Rechtsprechung des BayObLG bedeutet der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220).

    Es hätte im Übrigen auch entweder einen Verfahrenspfleger rechtzeitig vor der Anhörung bestellen oder den erkennbar benannten Bevollmächtigten vom Termin der Anhörung benachrichtigen müssen (vgl. BayObLGZ 2001, 219).

  • OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 180/05  
    So stellt es bereits einen Mangel dar, dass das Landgericht entgegen der zwingenden Vorschrift des § 70d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG der zuständigen Behörde keine Gelegenheit gegeben hat, sich zu dem Antrag der Betreuerin auf Genehmigung der Unterbringung zu äußern (vgl. BayObLGZ 2001, 219/220).

    (1) Nach der Rechtsprechung des BayObLG bedeutet der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220).

    Es hätte im Übrigen auch entweder einen Verfahrenspfleger rechtzeitig vor der Anhörung bestellen oder den erkennbar benannten Bevollmächtigten vom Termin der Anhörung benachrichtigen müssen (vgl. BayObLGZ 2001, 219).

mehr
  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10  

    Familienrecht - Anhörung des Betroffenen in Unterbringungsverfahren

    Der Verfahrenspfleger ist daher vom Gericht im selben Umfang wie der Betroffene an den Verfahrenshandlungen zu beteiligen (MünchKommZPO/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 317 FamFG Rn. 11; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 317 Rn. 8; BayObLG FamRZ 2002, 629 zu § 70 b FGG; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 182, 116, 135 f. = FamRZ 2009, 1656 Rn. 43 ff.).

    Das Betreuungsgericht muss durch die rechtzeitige Bestellung eines Verfahrenspflegers und dessen Benachrichtigung vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann (BayObLG FamRZ 2002, 629).

  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05  

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 629; Beschluss vom 25.1.2005 - 3Z BR 264/04).

    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 629; Beschluss vom 25.1.2005 - 3Z BR 264/04).

  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05  

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    Denn der Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs bedeutet, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220).
  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06  

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Er hat insbesondere ein Recht auf Teilnahme an der persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. BayObLGZ 2001, 219/222; BayObLG FamRZ 2002, 629).
  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07  

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu

    Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188).
  • OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 214/05  

    Betreuung: Anforderungen an die Begründung bei der Genehmigung einer zweijährigen

    Wird entgegen der regelmäßigen Höchstfrist von einem Jahr nach § 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG eine Unterbringung von 2 Jahren gebilligt, so ist deshalb diese Abweichung ausreichend zu begründen (BayObLG FamRZ 2002, 629; NJW-RR 2005, 1314).
  • OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06  

    Geschlossene Unterbringung bei Selbstgefährdung dementer Heimbewohnerin allein

    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. OLG München BtPrax 2005, 113/115; BayObLG FamRZ 2002, 629; NJW-RR 2005, 1314).
  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07  

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

  • OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05  

    Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig

  • OLG Köln, 07.11.2007 - 16 Wx 237/07  

    Bestellung eines Verfahrenspflegers in Unterbringungssachen

  • OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06  

    Verfahrenspflegschaft und vorläufige Betreuung bei vorläufiger Unterbringung

  • KG, 02.10.2007 - 1 W 180/07  
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