Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 27.07.2001 - 18 UF 16/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zugewinnausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Überlingen, 09.01.2001 - 1 F 177/97
- OLG Karlsruhe, 27.07.2001 - 18 UF 16/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 681
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80
Durchentscheidungskompetenz des für die Entscheidung über den Hauptsachanspruch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.10.1997 - VII ZR 299/95
Wert der Beschwer bei Anfechtung eines Teil-Grundurteils
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.07.1981 - IVb ARZ 532/81
Geltendmachung einer Nichtfamiliensache und einer Familiensache im Verhältnis von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93
Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.12.1958 - VII ZR 152/57
Annahme einer Anscheinsvollmacht für Handeln des Architekten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.09.1983 - VII ZR 212/82
Statthaftigkeit - Revision - Kostenentscheidung - Berufungsurteil - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung …
Gemäß dieser Vorschrift, die auch im Verfahren auf Erlaß eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gilt, ist die Anfechtung der Kostenentscheidung grundsätzlich unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird (zu besonders gelagerten Ausnahmefällen vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 681, 682;… MünchKomm.ZPO/Wenzel, ZPO-Reform, 2002, § 542 Rdn. 18;… Thomas/Putzo aaO § 99 Rdn. 6). - KG, 17.11.2014 - 8 W 86/14
Beschlussergänzung: Beginn der Frist für den Ergänzungsantrag
Jedoch gilt die Beschränkung des § 99 ZPO nach seinem Zweck, die erneute Überprüfung der Hauptsache im Rahmen der Kostenentscheidung zu verhindern, nicht, wenn - wie vorliegend - überhaupt keine Kostenentscheidung ergangen ist und sich der Streit darum dreht, ob sie zulässigerweise nachgeholt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 681; OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 430; s.a. OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1593, wonach § 99 ZPO für die Kostenentscheidung des Rechtspflegers nicht gelten soll). - BGH, 08.05.2003 - I ZB 41/02
Anfechtung der Kostenentscheidung nach Erledigung des einstweiligen …
Gemäß dieser Vorschrift, die auch im Verfahren auf Erlaß eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gilt, ist die Anfechtung der Kostenentscheidung grundsätzlich unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird (zu besonders gelagerten Ausnahmefällen vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 681, 682;… MünchKomm.ZPO/Wenzel, ZPO-Reform, 2002, § 542 Rdn. 18;… Thomas/Putzo aaO § 99 Rdn. 6).
Rechtsprechung
OLG Dresden, 07.08.2001 - 22 WF 803/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133
Auslegung von Klageanträgen; Begrenzung des Zeitraums für eine Auskunftsklage - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dresden, 06.12.2000 - 302 F 2153/00
- OLG Dresden, 07.08.2001 - 22 WF 803/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 681