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   OLG Karlsruhe, 27.07.2001 - 18 UF 16/01   

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https://dejure.org/2001,20562
OLG Karlsruhe, 27.07.2001 - 18 UF 16/01 (https://dejure.org/2001,20562)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.07.2001 - 18 UF 16/01 (https://dejure.org/2001,20562)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juli 2001 - 18 UF 16/01 (https://dejure.org/2001,20562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 681
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung

    Gemäß dieser Vorschrift, die auch im Verfahren auf Erlaß eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gilt, ist die Anfechtung der Kostenentscheidung grundsätzlich unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird (zu besonders gelagerten Ausnahmefällen vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 681, 682; MünchKomm.ZPO/Wenzel, ZPO-Reform, 2002, § 542 Rdn. 18; Thomas/Putzo aaO § 99 Rdn. 6).
  • KG, 17.11.2014 - 8 W 86/14

    Beschlussergänzung: Beginn der Frist für den Ergänzungsantrag

    Jedoch gilt die Beschränkung des § 99 ZPO nach seinem Zweck, die erneute Überprüfung der Hauptsache im Rahmen der Kostenentscheidung zu verhindern, nicht, wenn - wie vorliegend - überhaupt keine Kostenentscheidung ergangen ist und sich der Streit darum dreht, ob sie zulässigerweise nachgeholt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 681; OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 430; s.a. OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1593, wonach § 99 ZPO für die Kostenentscheidung des Rechtspflegers nicht gelten soll).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 41/02

    Anfechtung der Kostenentscheidung nach Erledigung des einstweiligen

    Gemäß dieser Vorschrift, die auch im Verfahren auf Erlaß eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gilt, ist die Anfechtung der Kostenentscheidung grundsätzlich unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird (zu besonders gelagerten Ausnahmefällen vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 681, 682; MünchKomm.ZPO/Wenzel, ZPO-Reform, 2002, § 542 Rdn. 18; Thomas/Putzo aaO § 99 Rdn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.08.2001 - 22 WF 803/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15481
OLG Dresden, 07.08.2001 - 22 WF 803/00 (https://dejure.org/2001,15481)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.08.2001 - 22 WF 803/00 (https://dejure.org/2001,15481)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. August 2001 - 22 WF 803/00 (https://dejure.org/2001,15481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133
    Auslegung von Klageanträgen; Begrenzung des Zeitraums für eine Auskunftsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 681
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