Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 19.10.2001

Rechtsprechung
   BayObLG, 12.10.2001 - 3Z BR 294/01   

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https://dejure.org/2001,7606
BayObLG, 12.10.2001 - 3Z BR 294/01 (https://dejure.org/2001,7606)
BayObLG, Entscheidung vom 12.10.2001 - 3Z BR 294/01 (https://dejure.org/2001,7606)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Oktober 2001 - 3Z BR 294/01 (https://dejure.org/2001,7606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umwandlung in Berufsbetreuung: Rechtsmittel des Betroffenen

  • Judicialis

    FGG § 20; ; BGB § 1908b; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20; BGB § 1908b § 1836 Abs. 1 Satz 2
    Beschwerderecht des Betroffenen bei Statuswechsel des Betreuers - früherer Vereinsbetreuer als selbständiger Berufsbetreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinsbetreuer; Berufsbetreuer; Statusändernder Beschluss; Beschwerdebefugnis; Führung der Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 767
 
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4678
BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01 (https://dejure.org/2001,4678)
BayObLG, Entscheidung vom 19.10.2001 - 3Z BR 216/01 (https://dejure.org/2001,4678)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - 3Z BR 216/01 (https://dejure.org/2001,4678)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Härteausgleich bei nicht mittellosen Betreuten, Verzinsung der Vergütung

  • Judicialis

    BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB § 1836; ; BVormVG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 288 § 291 § 1836; BVormVG § 1 Abs. 3
    Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der Vergütung des Berufsbetreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreuung; Vermögender Betroffener; Härteausgleich; Besondere Schwierigkeit; Stundensatz

Verfahrensgang

  • AG Obernburg - XVII 210/00
  • LG Aschaffenburg - 5 T 62/00
  • BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 767 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01

    Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    Die in der genannten Bestimmung festgelegten Stundensätze stellen im Regelfall auch für die von Betreuern vermögender Betreuter erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt dar und dürfen deshalb nur überschritten werden, wenn die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte dies im Einzelfall ausnahmsweise gebietet (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3712; BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122/124).

    bb) Der Tatrichter hat in seine Erwägungen ferner einzubeziehen, ob bzw. inwieweit es für den Berufsbetreuer eine besondere Härte bedeuten würde, die neue Bemessungsgrundlage bereits ab ihrem Inkrafttreten am 1.1.1999 ohne Einschränkung anzuwenden (BayObLGZ 2001, 122/124).

    Der mit § 1 Abs. 3 BVormVG verfolgte Zweck rechtfertigt es, den Betreuern bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen grundsätzlich auch in den Fällen einen Härteausgleich zu gewähren, in denen die von ihnen betreuten Personen vermögend sind (vgl. BayObLGZ 2001, 122/125).

    Dies rechtfertigt aber nicht eine zeitliche Ausdehnung des Härteausgleichs unter dem Gesichtspunkt der Besitzstandswahrung und des Vertrauensschutzes bei Vergütungen für vermögende Betreute (BayObLGZ 2001, 122/125).

    Diese Vergütungen geben auch Anhaltspunkte für das Ausmaß des Härteausgleichs (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 2 BVormVG sowie BayObLGZ 2001, 122/124).

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    a) Ist der Betreute nicht mittellos, bemisst sich die Vergütung des Berufsbetreuers (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB) nicht zwingend nach den Stundensätzen des § 1 Abs. 1 BVormVG (vgl. BGH NJW 2000, 3709).

    Vielmehr hat der Tatrichter den Stundensatz nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 55 f.; BGH NJW 2000, 3709/3710; BayObLGZ 1999, 375/378).

    aa) Auch bei nicht mittellosen Betreuten kommt der vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 1 Abs. 1 BVormVG vorgenommenen Bewertung der Leistung des Betreuers für die Festsetzung der Vergütung die Funktion einer Orientierungshilfe und Richtlinie zu (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3712).

    Die in der genannten Bestimmung festgelegten Stundensätze stellen im Regelfall auch für die von Betreuern vermögender Betreuter erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt dar und dürfen deshalb nur überschritten werden, wenn die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte dies im Einzelfall ausnahmsweise gebietet (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3712; BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122/124).

  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 78/00

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    Sie will unzumutbare Nachteile vermeiden, die sich für Berufsbetreuer aus dem Wechsel der für die Vergütung ihrer Tätigkeit maßgeblichen Bemessungskriterien ergeben können (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.).

    Sie dient der Besitzstandswahrung und gewährt Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisher erzielten Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulation darstellen (vgl. BayObLGZ 2001, 37/39 ff. m. w. N.; 2000, 136/138 f. und 2000, 331/334).

    b) Das Gericht der weiteren Beschwerde kann die Ermessensentscheidung des Tatrichters nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 27 Abs. 1 FGG, § 550 ZPO; vgl. BayObLGZ 2000, 136/138).

  • LG Stuttgart, 10.03.1999 - 10 T 326/98
    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    Zinsen können grundsätzlich nur auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 288, 291 BGB verlangt werden (Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1836 BGB Rn. 21: nur bei Verzug; vgl. auch LG Stuttgart BtPrax 1999, 158 zum alten Recht).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 25 Wx 24/00

    Vergütung des Berufsbetreuers in Übergangsfällen

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    Die Gewährung des Härteausgleichs setzt eine Tätigkeit vor diesem Zeitpunkt gerade in der Betreuungssache, in der die Vergütung beansprucht wird, nicht voraus (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm BtPrax 2000, 36; OLG Brandenburg FGPrax 2000, 238).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2000 - 9 Wx 28/00

    Anwendung der Übergangsvorschrift

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    Die Gewährung des Härteausgleichs setzt eine Tätigkeit vor diesem Zeitpunkt gerade in der Betreuungssache, in der die Vergütung beansprucht wird, nicht voraus (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm BtPrax 2000, 36; OLG Brandenburg FGPrax 2000, 238).
  • OLG Hamm, 30.09.1999 - 15 W 235/99
    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    Die Gewährung des Härteausgleichs setzt eine Tätigkeit vor diesem Zeitpunkt gerade in der Betreuungssache, in der die Vergütung beansprucht wird, nicht voraus (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm BtPrax 2000, 36; OLG Brandenburg FGPrax 2000, 238).
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    Hinsichtlich der Verzinsung wird zugunsten der Betreuerin das Verbot der Schlechterstellung (vgl. BGH NJW 2000, 3712/3715; BayObLGZ 1995, 35/37) zu beachten sein.
  • BayObLG, 16.07.2001 - 3Z BR 178/01

    Härteausgleich für Betreuer vermögender Betreuter

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    Soweit § 1 Abs. 3 Satz 1 BVormVG bestimmt, dass bei der Bemessung des Stundensatzes nicht über 60, 00 DM hinausgegangen werden dürfe, gilt diese Beschränkung bei der Vergütung von Betreuern nicht mittelloser Betreuter angesichts des wesentlich höheren Ausgangsniveaus der früher bewilligten Vergütung naturgemäß nicht (vgl. Beschluss des Senats vom 16.7.2001 - 3Z BR 178/01).
  • OLG Dresden, 08.12.1999 - 15 W 1672/99

    Stundensatz des Vereinsbetreuers im Beitrittsgebiet; Stundensatz einer

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    Da sie allein aus der Sphäre des Betreuers stammen, trifft diesen insoweit jedoch eine Darlegungslast, d. h. es obliegt ihm, die notwendigen Angaben zu machen und zu belegen (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553).
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01

    Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten

  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

  • BayObLG, 16.03.1998 - 3Z BR 373/97

    Vergütung eines Betreuers, der nicht Berufsbetreuer ist

  • OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99
  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

  • BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 10/01

    Härteausgleich für einen Berufsbetreuer

  • OLG Hamm, 15.02.2024 - 6 WF 235/23
    Denn der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse wird erst mit der gerichtlichen Festsetzung fällig (OLG Rostock, Beschluss vom 01.03.2007, 3 W 144/05, FamRZ 2007, 1690, Juris Rn. 7; BayObLG, Beschluss vom 19.10.2001, 3Z BR 216/01, FamRZ 2002, 767, Juris Rn. 27; Felix, in Toussaint, Kostenrecht, 53. Auflage 2023, § 2 VBVG, Rn. 99).
  • OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02

    Festsetzung von Zinsen im Vergütungsfestsetzungsverfahren

    Dem entspricht es, daß das BayObLG (FamRZ 2002, 767) im Rahmen einer Festsetzungsentscheidung nach § 56 g FGG in eine sachliche Prüfung von Zinsansprüchen der von dem Beteiligten zu 1) geltend gemachten Art eingetreten ist.

    Eine Verpflichtung zur Verzinsung dieses Anspruchs kann sich deshalb ausschließlich aus den Vorschriften des BGB ergeben (BayObLG FamRZ 2002, 767; LG Stuttgart BtPrax 1999, 158, 159; Zimmermann FamRZ 2002; 1373, 1378; OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477 zur Verzinsung der Vergütung eines Insolvenzverwalters).

    Dementsprechend kann die Verzinsungspflicht für den Anspruch auf Aufwendungsersatz und Vergütung des Betreuers frühestens mit der Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses beginnen, weil die Höhe des Anspruchs erst durch die Festsetzungsentscheidung konstitutiv begründet wird (BayObLG FamRZ 2002, 767 betr. die Verzinsungspflicht des nicht mittellosen Betroffenen).

  • BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03

    Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters bei verzögerter Bearbeitung des

    Dies ist auch für die Vergütung des Vormunds anerkannt (BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477; Palandt/Diederichsen, § 1835 BGB Rn. 1).
  • BayObLG, 05.03.2004 - 1Z BR 84/03

    Verzinsung der Vergütung des Nachlasspflegers

    Zinsen können daher nur auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 288, 291 BGB verlangt werden (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 767 und OLG Hamm FGPrax 2003, 73/74 für die entsprechende Rechtslage bei der Betreuervergütung nach § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB).

    cc) Eine Verzinsungspflicht kommt aber nicht nur aus den vom Landgericht geprüften Verzugsregeln, sondern auch aus § 291 BGB in Betracht (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Hamm FGPrax 2003, 73/75).

  • BGH, 04.12.2003 - IX ZB 69/03

    Verzinsung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Dies ist auch für die Vergütung des Vormunds anerkannt (BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477; Palandt/Diederichsen, § 1835 BGB Rn. 1).
  • OLG Zweibrücken, 09.04.2002 - 3 W 236/01

    Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ; Bestimmung der

    Das ist jedoch frühestens nach der gerichtlichen Festsetzung der Fall (vgl. BayObLG Beschluss vom 19. Oktober 2001 - 3Z BR 216/01 - vgl. Staudinger/Löwisch BGB 2001 § 284 Rdnr. 9).
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