Weitere Entscheidungen unten: LG Koblenz, 29.10.2001 | OLG Köln, 09.07.2001

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.10.2000 - 2 UF 16/00   

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https://dejure.org/2000,5657
OLG Karlsruhe, 19.10.2000 - 2 UF 16/00 (https://dejure.org/2000,5657)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.10.2000 - 2 UF 16/00 (https://dejure.org/2000,5657)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 2 UF 16/00 (https://dejure.org/2000,5657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung des im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens gezahlten Unterhaltsbetrages; Verzicht auf Vollstreckung von Rechten aus einem Unterhaltsurteil; Zulässigkeit des Verzichts; Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 22

    § 812 BGB; § 1614 BGB
    Verzicht eines unterhaltsberechtigten minderjährigen Kindes auf die Geltendmachung seiner Rechte

  • Judicialis

    BGB § 812; ; BGB § 1614

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 § 1614
    Vollstreckungsverzicht; Unterhaltsverzicht; Rückforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 845 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 221/96

    Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2000 - 2 UF 16/00
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Unterhaltsgläubiger sich mit dem Geld Gegenstände angeschafft hat, die sich noch in seinem Vermögen befinden und die er sich nicht - ggf. auch nicht unter Einschränkungen in der Lebensführung - unter normalen Umständen aus dem gezahlten Unterhalt angeschafft hätte (BGH FamRZ 1998, 951; Wendl/Gerhardt, aaO., § 6, Rn. 210).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.1982 - 16 UF 120/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2000 - 2 UF 16/00
    Der Kläger muß sich jedoch nicht auf Dauer an dieser Fiktion festhalten lassen, vielmehr können auch bei angenommenen fiktiven Einnahmen Veränderungen der Verhältnisse berücksichtigt werden, etwa Änderung der Vermittlungschancen durch Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder fortschreitendes Alter (OLG Karlsruhe FamRZ 1983, 931, 932; OLG Schleswig FamRZ 1985, 69; Wendl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 1, Rn. 438).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 29.10.2001 - 2 T 595/2001, 2 T 595/01   

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https://dejure.org/2001,9298
LG Koblenz, 29.10.2001 - 2 T 595/2001, 2 T 595/01 (https://dejure.org/2001,9298)
LG Koblenz, Entscheidung vom 29.10.2001 - 2 T 595/2001, 2 T 595/01 (https://dejure.org/2001,9298)
LG Koblenz, Entscheidung vom 29. Oktober 2001 - 2 T 595/2001, 2 T 595/01 (https://dejure.org/2001,9298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einsetzten eines Betreuers für die Aufgabengebiete Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung einschließlich Unterbringung und Vermögenssorge; Durchschnittlicher Zeitaufwand für Besuche und Gespräche eines Betreuers; Durchführung der Arbeit des Betreuten effizient, ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Vergütung des Betreuers für therapeutische Maßnahmen und Hausbesuche, Pflicht zur Delegierung, Selbständigkeit des Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Vergütung für Tätigkeiten in pflegenden Bereich

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 156
  • FamRZ 2002, 845
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
    Auszug aus LG Koblenz, 29.10.2001 - 2 T 595/01
    Wird jedoch durch Maßnahmen des Betreuers dieser Rahmen überschritten oder ist sogar ein Bezug zu der ihm obliegenden Rechtsfürsorge nicht mehr erkennbar, so besteht keine Vergütungspflicht der Staatskasse, weil es sich um rein caritative Handlungen des Betreuers handelt (vgl. Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 22. Oktober 1999 - 3 W 214/99 -).
  • BayObLG, 09.10.2002 - 3Z BR 146/02

    Arztbesuche des Betreuten - Begleitung durch Betreuer und Heimpersonal

    Daraus folgt, dass in der Regel rein tatsächliche Hilfeleistungen nicht zum Aufgabenkreis des Betreuers gehören und damit auch nicht vergütungsfähig sind (vgl. LG Koblenz FamRZ 1998, 495/496 und FamRZ 2002, 845/846; Jürgens BtR 2. Aufl. § 1836 BGB Rn. 10; Palandt/Diederichsen BGB 61. Aufl. § 1901 Rn. 1).

    Von einem Berufsbetreuer kann eine rationelle und professionelle Besorgung (vgl. AG Betzdorf FamRZ 2001, 1242; LG Koblenz FamRZ 2002, 845) der ihm übertragenen Aufgaben erwartet werden.

    Es war daher zunächst seine Aufgabe, organisatorisch darauf hinzuwirken, dass die Hilfe dieses kostengünstigeren Heimpersonals in Anspruch genommen wurde (vgl. LG Koblenz FamRZ 1998, 495/496 und FamRZ 2002, 845/846).

  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02

    Kostenerstattung für wöchentliche Besuche des Betreuers

    Daraus folgt, dass in der Regel rein tatsächliche Hilfeleistungen nicht zum Aufgabenkreis des Betreuers gehören und damit nicht vergütungsfähig sind (vgl. LG Koblenz FamRZ 1998, 495/496 und FamRZ 2002, 845/846; Jürgens BtR 2. Aufl. § 1836 BGB Rn. 10; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1901 Rn. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.07.2001 - 21 UF 136/00   

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https://dejure.org/2001,28452
OLG Köln, 09.07.2001 - 21 UF 136/00 (https://dejure.org/2001,28452)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.07.2001 - 21 UF 136/00 (https://dejure.org/2001,28452)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2001 - 21 UF 136/00 (https://dejure.org/2001,28452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • AG Köln - 321 F 205/99
  • OLG Köln, 09.07.2001 - 21 UF 136/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 845
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 04.05.1999 - 18 UF 34/99

    Rechtsschutzbedürfnis für neue Unterhaltsklage - Versäumnisurteil ohne Tatbestand

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2001 - 21 UF 136/00
    Bei wörtlicher Auslegung des § 1612 b Abs. 1 BGB ist somit auf Seiten des Beklagten das hälftige Kindergeld nicht anrechenbar, so dass er entsprechend dem Begehren des Klägers zur Zahlung des jeweiligen Tabellensatzes ohne Anrechnung des hälftigen Kindergeldes verpflichtet ist (so auch OLG Stuttgart in FamRZ 2000/907, 908; Göppinger/Häußermann a.a.O. Rdz. 8.12; Palandt/Diederichsen, BGB , 60. Aufl., § 1612 b Rdz. 6).
  • BGH, 21.07.2004 - XII ZR 203/01

    Anrechnung des Kindergeldes auf die Unterhaltsschuld eines im Ausland lebenden

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts, dessen Entscheidung in FamRZ 2002, 845 veröffentlicht ist, ist das an die Mutter des Klägers ausgezahlte Kindergeld hälftig auf den Unterhaltsanspruch des Klägers gegen den Beklagten anzurechnen.
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