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   BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 267/01   

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https://dejure.org/2001,3363
BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 267/01 (https://dejure.org/2001,3363)
BayObLG, Entscheidung vom 28.12.2001 - 3Z BR 267/01 (https://dejure.org/2001,3363)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - 3Z BR 267/01 (https://dejure.org/2001,3363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein vorrangiges Umgangsrecht für Verwandte

  • Judicialis

    BGB § 1908i Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1632 Abs. 2; ; BGB § 1632 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908i Abs. 1 Satz 1 § 1632 Abs. 2, 3
    Umgangsrecht der Verwandten gegenüber Umgangbestimmungsrecht des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umgangsrecht der Verwandten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuung; Umgangsrecht des Betreuten; Verwandte; Aufgabenkreis; Rechtsbeschwerde

Verfahrensgang

  • AG Weiden/Oberpfalz - XVII 387/96
  • LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 541/01
  • BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 267/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 907
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 56/93

    Betreuungsrecht; Beschwerdeberechtigung; Verletzung; Subjektives Recht;

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 267/01
    Die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde folgt ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit der Erstbeschwerde daraus, dass die Erstbeschwerde der Beteiligten zurückgewiesen wurde (vgl. BayObLGZ 1993, 234; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 27 FGG Rn. 1; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 4).

    b) Es kann dahinstehen, ob der Beteiligten ein Recht auf Umgang mit der Betroffenen zusteht (vgl. BayObLGZ 1993, 234), oder ob sie bereits alleine durch die Anordnung des Umgangsverbots in ihren Rechten beeinträchtigt ist und deshalb gegen die amtsgerichtliche Entscheidung Beschwerde einlegen konnte (§ 20 Abs. 1 FGG).

    Besuchs- und Umgangsrechte von Verwandten werden bislang von der Rechtsprechung allenfalls unter § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG (berechtigtes Interesse) eingeordnet; die Zuerkennung eines subjektiven Rechtes wird weitgehend abgelehnt (vgl. BayObLGZ 1993, 234/236 m. w. N.; zweifelnd Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1632 BGB Rn. 5; a.A. Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1632 BGB Rn. 8 unter Hinweis auf KG FamRZ 1988, 1044).

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 267/01
    Art. 6 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 GG ließen Raum für die Erwägung, dass das Interesse auch enger Familienangehöriger an einer Beteiligung im Betreuungsverfahren dann zurücktreten müsse, wenn dies die Belange des Betroffenen beeinträchtige (vgl. BT-Drucks. 11/4528 S. 174 li. Sp.; BGH NJW 1996, 1825/1826).
  • BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 296/99

    Besuche des Ehepartners als Aufgaben des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 267/01
    aa) Ist dem Betreuer der Aufgabenkreis übertragen, den Umgang des Betreuten zu bestimmen (BayObLG FamRZ 2000, 1524), so umfasst die Aufgabe das Recht, entsprechende Anordnungen auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu treffen (§§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1632 Abs. 2 BGB).
  • KG, 15.06.1988 - 24 W 2148/88

    Adoption; Vater; Kontakt; Kontaktaufnahme; Absolutes Recht; Schutzbereich

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 267/01
    Besuchs- und Umgangsrechte von Verwandten werden bislang von der Rechtsprechung allenfalls unter § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG (berechtigtes Interesse) eingeordnet; die Zuerkennung eines subjektiven Rechtes wird weitgehend abgelehnt (vgl. BayObLGZ 1993, 234/236 m. w. N.; zweifelnd Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1632 BGB Rn. 5; a.A. Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1632 BGB Rn. 8 unter Hinweis auf KG FamRZ 1988, 1044).
  • BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 243/02

    Betreuungsrecht: Umgang des Betreuten und Art. 6 GG

    Dem Betreuer kann die Aufgabe übertragen werden, den Umgang des Betreuten zu bestimmen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 907), insbesondere wenn es gilt, den Betroffenen von Besuchen oder Anrufen abzuschirmen, die seiner Gesundheit abträglich sind (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1524).
  • BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04

    Erweiterung der Betreuung um den Aufgabenkreis Regelung des persönlichen Umgangs

    bb) Dem Betreuer kann die Aufgabe übertragen werden, den Umgang des Betroffenen zu regeln (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 907), vor allem, wenn dem Betroffenen Besuche oder Telefonanrufe gesundheitlich schaden (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1524).

    Ob Geschwister alleine unter den Familienbegriff fallen, ist umstritten (vgl. Jarass/Pieroth GG 6. Aufl. Art. 6 Rn. 4 m.w.N.; ablehnend BayObLG FamRZ 2002, 907/908).

  • BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03

    Betreuungssache; Betreuerbestellung; Erforderlichkeit; Vorsorgevollmacht;

    Es kann hier dahinstehen, ob und in welchem Umfang die Beschwerdeführer ein Recht auf Umgang mit dem Betroffenen haben (vgl. BayObLGZ 1993, 234/236; BayObLG FamRZ 2002, 907).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 180/02

    Wesentliche Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers - Umgang mit

    Dass die Verwandten selbst wegen der Volljährigkeit der Betroffenen keinen Anspruch auf ein Umgangsrecht mit der Betroffenen haben, weil jede volljährige Person über ihre persönlichen Kontakte selbst entscheidet (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1222; FamRZ 2002, 907/908 m. Anm. Bienwald; Münchkomm/Schwab § 1896 Rn.89; Bienwald aaO), steht dem nicht entgegen.
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