Rechtsprechung
BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 8/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde; Testamentsvollstrecker; Grobe Pflichtverletzung; Erbe; Nachlassverzeichnis
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2215, § 2227
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Starnberg - VI 772/95
- LG München II, 08.01.2001 - 6 T 4051/99
- BayObLG, 09.04.2001 - 1Z BR 8/01
- BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 8/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 989
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97
Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener …
Auszug aus BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 8/01
Auch ein Verstoß des Testamentsvollstreckers gegen seine Pflicht, dem Erben unverzüglich nach Annahme des Amtes ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der ihm bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen (§ 2215 Abs. 1 BGB), kann eine Pflichtverletzung in diesem Sinn darstellen (BayObLG FamRZ 1998, 325/327;… Staudinger/Reimann BGB § 2215 Rn. 6, § 2227 Rn. 6;… MünchKomm/Brandner BGB 3. Aufl. § 2215 Rn. 3, § 2227 Rn. 8;… Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. § 2215 Rn. 5;… Bengel/Reimann/Klumpp Handbuch der Testamentsvollstreckung 2. Aufl. Kap. 3 Rn. 15). - BayObLG, 24.01.1991 - BReg. 1a Z 62/89
Vorbehalte gegen eingesetzten Testamentsvollstrecker; Hinderung an einer …
Auszug aus BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 8/01
Eine grobe Pflichtverletzung in diesem Sinn setzt eine erhebliche und schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die dem Testamentsvollstrecker obliegenden Pflichten voraus (BayObLGZ 1997, 1/12; FamRZ 1991, 615/616). - BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95
Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen …
Auszug aus BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 8/01
Eine grobe Pflichtverletzung in diesem Sinn setzt eine erhebliche und schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die dem Testamentsvollstrecker obliegenden Pflichten voraus (BayObLGZ 1997, 1/12; FamRZ 1991, 615/616).
- OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
Testamentsvollstreckung: Pflicht zur Mitteilung eines Nachlassverzeichnisses …
Das auf dem amtlichen Vordruck einzureichende Nachlassverzeichnis unterscheidet sich zwar von dem nach § 2215 Abs. 1 BGB zu errichtenden Verzeichnis, denn letzteres hat jeden Nachlassgegenstand aufzuführen, erfordert aber keine Wertangaben (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2002, 989/990; ZEV 2002, 155/156 f.). - OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03
Testamentsvollstreckerentlassung wegen Verschweigens eines Nachlassbestandteils
Die Erheblichkeit muss sich nicht in dem Grad des Verschuldens realisieren (…Erman/Schmidt, a. a. O., § 2227 Rn. 3; BayObLG FamRZ 2002, 989). - BayObLG, 28.07.2003 - 1Z BR 140/02
Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers
Ein Verstoß des Testamentsvollstreckers gegen seine Pflicht, dem Erben unverzüglich nach Annahme des Amtes ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der ihm bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen (§ 2215 Abs. 1 BGB) kann eine im Rahmen des § 2227 Abs. 1 BGB relevante Pflichtverletzung darstellen, doch ist nicht jeder Verstoß gegen diese Pflicht ohne weiteres als schuldhafte grobe Pflichtverletzung anzusehen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 989/990 m. w. N.).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 21.08.2001 - 20 W 141/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Verjährung von Aufwandsentschädigung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Zur Verjährungsfrist von Ansprüchen des Vormundes auf Aufwandsentschädigung
Verfahrensgang
- AG Darmstadt - 50 VII 31672
- LG Darmstadt - 5 T 626/00
- OLG Frankfurt, 21.08.2001 - 20 W 141/01
- OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 141/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 989 (Ls.)