Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 09.03.2001

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 23.03.2001 - 11 WF 697/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4490
OLG Nürnberg, 23.03.2001 - 11 WF 697/01 (https://dejure.org/2001,4490)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.03.2001 - 11 WF 697/01 (https://dejure.org/2001,4490)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. März 2001 - 11 WF 697/01 (https://dejure.org/2001,4490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussicht; Sorgerecht; Umgangsverfahren; Amtsermittlung; Kindeswohl

  • Judicialis

    FGG § 14; ; BGB § 1684

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 14; BGB § 1684
    Umgangsverfahren - hinreichende Erfolgsaussicht - sachliche Regelung - Kindeswohl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Erlangen - 4 F 1458/00
  • OLG Nürnberg, 23.03.2001 - 11 WF 697/01

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 875
  • FamRZ 2002, 109
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92

    Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.03.2001 - 11 WF 697/01
    Eine solche Verbesserung der Lage des Antragstellers ist in der Regel bereits dadurch gegeben, daß das Familiengericht ohne an die Anträge der Parteien gebunden zu sein, im Kindeswohlinteresse eine Regelung treffen muß und sich nicht auf die Zurückweisung des Antrags beschränken kann (BGH FamRZ 1994, 158ff.).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung wegen Verursachung des

    Hinzu kommt, dass der Antragsteller durch die vom Familiengericht zu treffende Entscheidung Gewissheit darüber erlangen kann, in welcher Weise er sein Recht tatsächlich wahrnehmen darf bzw. in welchem zeitlichen Abstand er einen neuen Antrag auf gerichtliche Regelung zu stellen berechtigt ist (vgl. OLG Nürnberg MDR 2001, 875).
  • OLG Hamm, 16.08.2016 - 2 WF 46/16

    Prüfung der Erfolgsaussicht eines Antrags im Sorgerechtsverfahren

    Grundsätzlich gilt vielmehr, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (§ 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 ZPO) in einem vom Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) beherrschten Sorgerechtsverfahren bereits dann gegeben ist, wenn das Familiengericht auf Grund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat, ggfs. eine Regelung treffen muss und sich nicht darauf beschränken kann, den Antrag ohne Weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne jede Anhörung der Beteiligten, zurückzuweisen (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2012, 1157, bei juris Langtext Rn 2; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1528, m.w.N.; OLG Hamm, FamRZ 2008, 420; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 109f: zum Umgangsverfahren).
  • OLG Hamm, 03.03.2011 - 8 WF 34/11

    Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Umgangsverfahren wegen unterbliebener

    Es war schon unter Geltung des FGG allgemein anerkannt, dass hinreichende Erfolgsaussicht in dem vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten Umgangsverfahren gegeben ist, wenn der Antragsteller in diesem Verfahren seine Lage verbessern kann (OLG Hamm, 12 WF 219/06, Beschluss vom 05.01.2007; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, S. 109; Keidel/Kuntze/Winkler-Zimmermann, FGG, 14. Aufl., § 14 Rz. 7).
  • OLG Schleswig, 20.11.2015 - 10 WF 184/15

    Maßstäbe für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren

    Hinreichende Aussicht auf Erfolg in einem Sorgerechts- bzw. Umgangsverfahren besteht grundsätzlich schon dann, wenn das Familiengericht wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes auf Grund des eingeleiteten Verfahrens den Sachverhalt zu ermitteln hat und gegebenenfalls eine Regelung treffen muss und sich nicht darauf beschränken kann, den Antrag ohne Weiteres, also ohne jede Ermittlung und ohne jede Anhörung der Beteiligten, zurückzuweisen (OLG Nürnberg FamRZ 2002, 109 ; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 1160; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1528).
  • OLG Hamm, 12.07.2010 - 8 WF 70/10

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Umgangsverfahren

    Es war schon unter Geltung des FGG allgemein anerkannt, dass hinreichende Erfolgsaussicht in dem vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten Umgangsverfahren gegeben ist, wenn der Antragsteller in diesem Verfahren seine Lage verbessern kann (OLG Hamm, 12 WF 219/06, Beschluss vom 05.01.2007; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, S. 109; Keidel/Kuntze/Winkler-Zimmermann, FGG, 14. Aufl., § 14 Rz. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 09.03.2001 - 1Z BR 142/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7747
BayObLG, 09.03.2001 - 1Z BR 142/00 (https://dejure.org/2001,7747)
BayObLG, Entscheidung vom 09.03.2001 - 1Z BR 142/00 (https://dejure.org/2001,7747)
BayObLG, Entscheidung vom 09. März 2001 - 1Z BR 142/00 (https://dejure.org/2001,7747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 109
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 19.05.1972 - 1 W 860/72
    Auszug aus BayObLG, 09.03.2001 - 1Z BR 142/00
    bb) Eine Beschwerde des Beteiligten zu 4 gegen die Anordnung der Nachlaßpflegschaft wäre, die wirksame Berufung zum Testamentsvollstrecker unterstellt, zwar zulässig (vgl. KG OLGZ 1973, 106/107), aber nicht begründet.
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus BayObLG, 09.03.2001 - 1Z BR 142/00
    Die nicht fristgebundene und formgerecht eingelegte weitere Beschwerde ist zulässig (§ 27 Abs. 1, § 29 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, § 21 Abs. 2 FGG, § 550 ZPO); die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 4 ergibt sich aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (§ 29 Abs. 4, § 20 Abs. 1 FGG; BayObLG NJW-RR 1994, 831; Bassenge/Herbst FGG 8. Aufl. § 27 Rn. 7).
  • OLG Schleswig, 20.05.2011 - 3 Wx 51/11

    Begriff der Unklarheit über den endgültigen Erben i.S. von § 1960 BGB bei nicht

    Indes kann die Anordnung einer Nachlasspflegschaft unter dem Gesichtspunkt der Ungewissheit über die Person des endgültigen Erben auch dann gerechtfertigt sein, wenn eine Anfechtung nach §§ 2078 ff BGB ernsthaft angekündigt worden ist und in Betracht kommt (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 109 f; Staudinger/Marotzke BGB, Neubearbeitung 2008, § 1960 Rn. 11).
  • BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 37/04

    Über den Tod hinausgehende Generalvollmacht und Anordnung der Nachlasspflegschaft

    Im Hinblick auf die Kostenbelastung des Nachlasses ist er berechtigt, gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft Beschwerde einzulegen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 109/110; KG OLGZ 1973, 106/107).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2018 - 3 Wx 167/17
    Dagegen steht einem Testamentsvollstrecker kein Beschwerderecht zu, soweit er die Auswahl des Nachlasspflegers beanstandet (BayObLG, FamRZ 2002, 109 f.; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 17. Aufl., § 59 Rn. 83; Münchener Kommentar zum BGB/Leipold, 17. Aufl., § 1960 Rn. 114).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht