Weitere Entscheidung unten: OLG München, 18.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.12.2001 - 26 WF 193/01   

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https://dejure.org/2001,3072
OLG Köln, 12.12.2001 - 26 WF 193/01 (https://dejure.org/2001,3072)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.12.2001 - 26 WF 193/01 (https://dejure.org/2001,3072)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 26 WF 193/01 (https://dejure.org/2001,3072)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Wahrnehmung eines persönlichen Umgangs mit Kindern ; Zwangsgeldandrohung für den Fall der Nichtbefolgung; Rechtsschutzbedürfnis bei bestehender Umgangsrechtsvereinbarung der Eltern; Beeinträchtigung der Rechte des ebenfalls sorgeberechtigten anderen ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch des Kindes auf Umgangsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 941
  • FamRZ 2002, 979
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 15.01.2001 - 27 WF 1/01

    Regelung des Umgangsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2001 - 26 WF 193/01
    In diesem Sinne hat auch bereits der 27. Senat des OLG Köln entschieden ( Beschl. v. 15.1.2001-27 WF 1/01-), der ebenfalls die Durchsetzbarkeit des Umgangsrechtes des Kindes gegenüber einem umgangsberechtigten gleichgültigen Elternteil auf Antrag des anderen Elterteils bejaht.
  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Sie stützen sich hierbei vor allem auf den Wortlaut von § 1684 BGB und die Gesetzgebungsgeschichte (vgl. neben dem OLG Brandenburg im hier angegriffenen Beschluss: OLG Celle, Beschluss vom 21. November 2000 - 19 UF 253/00 -, MDR 2001, S. 395; OLG Köln, Beschluss vom 15. Januar 2001 - 27 WF 1/01 -, FamRZ 2001, S. 1023, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 26 WF 193/01 -, FamRZ 2002, S. 979, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 25 UF 227/02 -, FamRZ 2004, S. 52; OLG München, Beschluss vom 29. März 2005 - 26 UF 1890/04 -, FamRZ 2005, S. 2010).
  • OLG Hamm, 14.10.2014 - 6 WF 110/14

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Umgangs- und Sorgerechtsverfahren

    Soweit daraus jedoch gefolgert wird, dass auch bei einer einvernehmlichen außergerichtlichen Vereinbarung der Eltern Erfolgsaussichten für eine gerichtliche Umgangsregelung zwecks späterer Vollstreckbarkeit bestehen und daher Verfahrenskostenhilfe für einen entsprechenden Antrag zu bewilligen ist (OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1577; OLG Köln, NJW-RR 02, 941), steht dies nach Auffassung des Senats jedenfalls nach der seit dem 01.01.2014 geltenden Rechtslage der Annahme einer Mutwilligkeit nicht entgegen.
  • OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06

    Umgangsrecht: Pflicht zur Konkretisierung einer Umgangsregelung auch bei

    Wenn das Gericht mit einem Umgangsstreit befasst wird, wobei es eines konkreten Antrags des antragstellenden Elternteils nicht bedarf (OLG Köln FamRZ 2002, 979), und eine gütliche Regelung nicht erreicht wird, darf es den Umgang nicht nur "dem Grunde nach" regeln, sondern hat entweder nach Tagen, Uhrzeit und Ort, Häufigkeit, Abholung und ggf. weiterer konkreten Modalitäten nach Bedarf Regelungen zu treffen, oder aber den Umgang für einen gewissen Zeitraum auszuschließen.
  • OLG Hamm, 03.03.2011 - 8 WF 34/11

    Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Umgangsverfahren wegen unterbliebener

    Denn auch wenn die Eltern in den vom Kindeswohl gezogenen Grenzen ihre Primärzuständigkeit zur Ausgestaltung des persönlichen Umgangs des nicht betreuenden Elternteils mit dem gemeinsamen Kind durch eine - im Laufe der Zeit durch Übung zustande gekommene - Vereinbarung ausgeübt haben, hat diese vertragliche Regelung gegenüber einer richterlichen Entscheidung den Nachteil, dass sie nicht unmittelbar als Grundlage für die Erzwingbarkeit nach § 33 FGG/§§ 86 ff. FamFG ausreicht (zum alten Recht: OLG Köln, FamRZ 2002, S. 979; zum neuen Recht: OLG Hamm, 8 WF 70/10, Beschluss vom 12.07.2010).
  • OLG Hamm, 12.07.2010 - 8 WF 70/10

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Umgangsverfahren

    Denn auch wenn die Eltern in den vom Kindeswohl gezogenen Grenzen ihre Primärzuständigkeit zur Ausgestaltung des persönlichen Umgangs des nicht betreuenden Elternteils mit dem gemeinsamen Kind durch eine - im Laufe der Zeit durch Übung zustande gekommene - Vereinbarung ausgeübt haben, hat diese vertragliche Regelung gegenüber einer richterlichen Entscheidung den Nachteil, dass sie nicht unmittelbar als Grundlage für die Erzwingbarkeit nach § 33 FGG - jetzt §§ 86 ff. FamFG - ausreicht (vgl. zum alten Recht OLG Köln, FamRZ 2002, S. 979).
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Rechtsprechung
   OLG München, 18.02.2002 - 12 UF 1608/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,31521
OLG München, 18.02.2002 - 12 UF 1608/01 (https://dejure.org/2002,31521)
OLG München, Entscheidung vom 18.02.2002 - 12 UF 1608/01 (https://dejure.org/2002,31521)
OLG München, Entscheidung vom 18. Februar 2002 - 12 UF 1608/01 (https://dejure.org/2002,31521)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 979
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