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   EGMR, 13.02.2003 - 42326/98   

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https://dejure.org/2003,2876
EGMR, 13.02.2003 - 42326/98 (https://dejure.org/2003,2876)
EGMR, Entscheidung vom 13.02.2003 - 42326/98 (https://dejure.org/2003,2876)
EGMR, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 42326/98 (https://dejure.org/2003,2876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schutz des Rechts auf Achtung des Privatlebens und Familienlebens; Möglichkeit der Aufhebung der Geheimhaltung einer Geburt; Notwendigkeit der Abwägung der Interessen aller Beteiligten ; Anwendbarkeit des Rechts auf Achtung des Privatlebens und Familienlebens auf ...

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Ausführliche Zusammenfassung)
  • humanrights.ch (Kurzinformation)

    Odièvre gegen Frankreich

    Art. 8 EMRK
    Offenlegung der Identität der Eltern

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 12 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ehe und Familie in der europäischen Grundrechtsordnung

  • kj-online.de PDF, S. 54 (Entscheidungsbesprechung)

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte und anonyme Geburten in Frankreich (Nicole Stürmann; Kritische Justiz 2004, 54)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2145
  • NVwZ 2003, 1496 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 1367
 
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Wird zitiert von ... (83)

  • EGMR, 07.02.2012 - 40660/08

    Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie

    Die Art der staatlichen Verpflichtung hängt vom Aspekt des Privatlebens ab, der dem Fall zugrunde liegt (X. und Y. ./. Niederlande a.a.O., Rdnr. 24, und Odièvre ./. Frankreich [GK], Nr. 42326/98, Rdnr. 46, CEDH 2003-III).
  • BVerfG, 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13

    Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen

    In der Rechtssache Odièvre hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Urteil vom 13. Februar 2003 - 42326/98, Odièvre/Frankreich -, NJW 2003, S. 2145 ff.) im Zusammenhang mit französischen Regelungen zur anonymen Geburt festgestellt, zur Entwicklung der Person gehöre das Recht, notwendige Informationen über wesentliche Aspekte ihrer eigenen Identität oder die ihrer Eltern zu erhalten.
  • BGH, 19.01.2022 - XII ZB 183/21

    Adoptiertes Kind hat Anspruch gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die

    Dem entspricht, dass das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch das Recht auf Identität einschließt, zu dem das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung gehört (vgl. EGMR Urteile vom 13. Juli 2006 - 58757/00 - Jäggi ./. Schweiz, BeckRS 2006, 17562 Rn. 37; vom 13. Februar 2003 - 42326/98 - Odièvre ./. Frankreich, FamRZ 2003, 1367 Rn. 29, 44 und vom 7. Februar 2002 - 53176/99 - Mikulic ./. Kroatien, BeckRS 2014, 21335 Rn. 54, 64; vgl. auch BVerfGE 141, 186 = FamRZ 2016, 877 Rn. 73 mwN).
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