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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.02.2003 - 14 WF 22/03   

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https://dejure.org/2003,14335
OLG Köln, 17.02.2003 - 14 WF 22/03 (https://dejure.org/2003,14335)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.02.2003 - 14 WF 22/03 (https://dejure.org/2003,14335)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 14 WF 22/03 (https://dejure.org/2003,14335)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Mitheranziehung von Einkünften einer am Verfahren nicht beteiligten Ehefrau im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Berücksichtigungsfähigkeit fiktiver zusätzlicher Einkünfte des am Verfahren nicht beteiligten Ehegatten i.R.d. ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1394
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 27.09.2000 - 13 WF 566/00

    Prozeßkostenhilfe - Einkommen der Partei - Einkünfte des Ehegatten -

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2003 - 14 WF 22/03
    Denn würde das Einkommen des anderen Ehegatten mitberücksichtigt, so würde dies im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass der Ehegatte die Prozesskosten letztlich mitzutragen hätte, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2001, 925).
  • OLG Koblenz, 03.07.1995 - 7 W 233/95

    Aufteilung der Kosten einer gemeinschaftlichen Unterkunft für die Berechnung von

    Auszug aus OLG Köln, 17.02.2003 - 14 WF 22/03
    Grundsätzlich sind zwar die Wohn/Mietkosten im Verhältnis der Bewohner zu teilen (in der Regel nach Kopfteilen, vgl. OLG Koblenz, FamRZ 1997, 679, 680; Zoeller-Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 115 Rz. 37 a) - insoweit wirkt sich das Einkommen des anderen Ehegatten ausnahmsweise doch auf das PKH-Verfahren aus.
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2014 - 3 Ta 12/14

    Umfang der Berücksichtigung der Wohnkosten einer von mehreren Personen gemeinsam

    Ebenso wie bei der Berücksichtigung gemeinsamer Belastungen i. S. von § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 4 ZPO ist auch bei den Kosten der gemeinsamen Unterkunft für die Berechnung der Prozesskostenhilfe auf das Verhältnis der Nettoeinkommen der verdienenden Bewohner abzustellen (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss v. 18.03.2008 - 3 Ta 93/08; Beschluss v. 28.05.2009 - 3 Ta 311/09; vgl. bereits LAG Düsseldorf, Beschluss v. 18.02.1991 - 14 Ta 2/91; vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 1394; OLG Koblenz, Beschluss v. 28.12.1999, MDR 2000, 728; vgl. Schoreit/Groß, BerH und PKH, 11. Aufl., § 115 ZPO Rz. 59 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 8 WF 55/05

    Prozesskostenhilfe: Berechnung von Ratenzahlungen nach dem Auslaufen von

    Die Kosten der Unterkunft und Heizung sind in der Regel bei Ehegatten, Familienangehörigen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und anderen Wohngemeinschaften nach Kopfteilen aufzuteilen (OLG Koblenz FamRZ 1997, 679, 680; MDR 2000, 728, 729; OLG Köln FamRZ 2003, 1394; Zöller-Philippi ZPO 25. Aufl., § 115 RN 37a).
  • LAG Köln, 26.11.2010 - 1 Ta 270/10

    Berücksichtigung von Darlehensschulden bei der Prozesskostenhilfe

    An den abzugsfähigen Wohnkosten hat sich der Kläger anteilig im Verhältnis zu den Nettoeinkommen der verdienenden Mitbewohner zu beteiligen (LAG Düsseldorf v. 18.03.2008 - 3 Ta 93/08 bei juris - OLG Köln v. 17.02.2003 - 14 WF 22/03 - FamRZ 2003, 1394; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl. 2010, Rn. 274 m. w. N.).
  • LAG Köln, 23.11.2010 - 1 Ta 304/10

    Berücksichtigung anteiliger Kosten für Unterkunft und Heizung bei der

    An den anrechnungsfähigen Wohnkosten i. H. v. 500, 00 monatlich muss sich die Klägerin - auch mit Rücksicht auf ihre Unterhaltspflicht gemäß §§ 1360, 1360 a BGB - anteilig im Verhältnis zu den Nettoeinkommen der verdienenden Mitbewohner beteiligen (LAG Düsseldorf v. 18.03.2008 - 3 Ta 93/08 - bei juris; OLG Köln v. 17.02.2003 - 14 WF 22/03 - FamRZ 2003, 1394; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl. 2010, Rn. 274 m. w. N.).
  • OLG Braunschweig, 21.09.2022 - 1 WF 112/22

    Beschwerde gegen die Höhe von Ratenzahlungen in einem

    Eine Beteiligung scheidet dabei regelmäßig dann vollständig aus, wenn das Einkommen einer unterhaltsberechtigten Person unterhalb des für sie zu Gunsten des Antragstellers gem. § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 ZPO geltenden Freibetrags liegt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17.02.2003 - 14 WF 22/03, juris Rn. 7).
  • OLG Köln, 15.05.2017 - 10 WF 60/17

    Berücksichtigung der Kosten einer von mehreren Personen mit jeweils eigenem

    Ihre Berücksichtigung nach der Anzahl der Mitbewohner, wie vom Amtsgericht vorgenommen, ist insoweit ein üblicher und regelmäßig angemessener Verteilungsmaßstab (Münchener Kommentar-Wache, ZPO, 5. Aufl. (2016), § 115, Rn. 40; OLG Köln, Beschl. v. 17.02.2003 - 14 WF 22/03, FamRZ 2003, 1394).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2010 - 9 Ta 219/10

    Prozesskostenhilfe - Einkommensberechnung - Berücksichtigung von Kindergeld und

    Leben Angehörige mit eigenen Einkünften im Haushalt der Partei, so sind diese Kosten nach Kopfteilen aufzuteilen, es sei denn sie verdienen so wenig, dass die Partei durch Gewährung freier Wohnung zu ihrem Unterhalt beiträgt (OLG Köln 17.2.2003 -14 WF 22/03-, FamRZ 2003, 1394; Zöller/Phlippi, ZPO, 28. Aufl., § 115 Rz. 35).
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Rechtsprechung
   KG, 04.02.2003 - 17 WF 19/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7862
KG, 04.02.2003 - 17 WF 19/03 (https://dejure.org/2003,7862)
KG, Entscheidung vom 04.02.2003 - 17 WF 19/03 (https://dejure.org/2003,7862)
KG, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - 17 WF 19/03 (https://dejure.org/2003,7862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 115 Abs. 1
    Berücksichtigung von Lebensversicherungen bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1394
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Dies könne entweder im Wege der Beleihung oder durch die Realisierung des Rückkaufswerts geschehen (OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1045; KG FamRZ 2003, 1394; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 135; LSG Sachsen SAR 2008, 52).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 55/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Dies könne entweder im Wege der Beleihung oder durch die Realisierung des Rückkaufswerts geschehen (OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1045; KG FamRZ 2003, 1394; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 135; LSG Sachsen SAR 2008, 52).
  • OLG Brandenburg, 05.01.2006 - 9 WF 358/05

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbare

    Eine vorhandene Lebensversicherung muss einer Verwertung zugeführt werden - sei es im Wege der Beleihung, sei es im Wege der Realisierung des Rückkaufswertes - bevor die Solidarität der Allgemeinheit durch Gewährung von Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen wird (allgemein dazu OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1651; OLG Köln, FamRZ 2004, 382; KG FamRZ 2003, 1394; AG Pforzheim FamRZ 2005, 467, 468).
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