Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 10.02.2003

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   OLG Rostock, 31.01.2003 - 10 WF 146/02   

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https://dejure.org/2003,7918
OLG Rostock, 31.01.2003 - 10 WF 146/02 (https://dejure.org/2003,7918)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31.01.2003 - 10 WF 146/02 (https://dejure.org/2003,7918)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - 10 WF 146/02 (https://dejure.org/2003,7918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Gewährung von ratenfreier Prozesskostenhilfe in einem Umgangsrechtsverfahren; Hinwirken auf die Einreichung der notwendigen Unterlagen zwecks Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe als Fürsorgepflicht der Gerichte; Nachträgliche Einreichung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2
    Keiner Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags einer noch nicht anwaltlich vertretenen Partei wegen Fehlens der Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1396
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 25.09.1995 - 12 WF 986/95
    Auszug aus OLG Rostock, 31.01.2003 - 10 WF 146/02
    Zu Recht ist- die Antragsgegnerin der Ansicht, daß ohne einen Hinweis des Gerichts auf die fehlenden Unterlagen zum Prozeßkostenhilfeantrag eine Zurückweisung dieses Antrages nicht erfolgen darf (vgl. OLG München FamRZ 1996, 418; Anmerkung zur Entscheidung des OVG Hamburg vom 17.6.1991, FamRZ 1992, 79, 80; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 117 Rn. 35).
  • OLG Zweibrücken, 19.12.2005 - 5 WF 140/05

    Prozesskostenhilfe: Nachträgliche Erstattung von Reisekosten einer bedürftigen

    Die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Erstattung von Reisekosten im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe ist nach § 127 Abs. 2 Satz 1 ZPO statthaft (vgl. Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 122 Rdnr. 27 m.w.N.; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 122 Rdnr. 16 m.w.N.; OLG Rostock, FamRZ 2003, 1396) und begegnet verfahrensrechtlich keinen Bedenken.

    Beantragt sie die Kostenerstattung - anders als vorliegend - nicht alsbald nach dem Termin, zu welchem ihr persönliches Erscheinen angeordnet war, mag dies lediglich gegen ihre Mittellosigkeit sprechen (vgl. Zöller/Philippi, a.a.O., § 122 Rdnr. 27 m.w.N.; Stein/Jonas/Bork, a.a.O., § 122 Rdnr. 16 m.w.N.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rdnr. 622 m.w.N.; Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl., Rdnr. 549; OLG Rostock, FamRZ 2003, 1396; OLG Brandenburg, JurBüro 1996, 142; s. auch OLG Zweibrücken, JurBüro 1989.233).

  • KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Prüfung der Zulässigkeit des

    Ein Hinweis auf die fehlenden Unterlagen sowie den fehlenden Vortrag war durch die gerichtliche Fürsorgepflicht nicht geboten, da die Untergebrachte bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung anwaltlich vertreten war (vgl. Geimer in Zöller, a.a.O., § 117 Rdn. 17; ferner OLG Rostock FamRZ 2003, 1396 = BeckRS 2003, 30304489) und von dem Erfordernis der Einreichung einer entsprechenden Erklärung im Übrigen auch deshalb Kenntnis hatte (dazu vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2016 - 5 Ws 41/16 Vollz -), weil das Landgericht den im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG gestellten Prozesskostenhilfeantrag (auch) unter Hinweis auf das Fehlen der Erklärung abgelehnt hatte.
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   OLG Rostock, 10.02.2003 - 10 WF 136/02   

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https://dejure.org/2003,26163
OLG Rostock, 10.02.2003 - 10 WF 136/02 (https://dejure.org/2003,26163)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.02.2003 - 10 WF 136/02 (https://dejure.org/2003,26163)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. Februar 2003 - 10 WF 136/02 (https://dejure.org/2003,26163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Auslagen für Fahrten zu einem Verfahrenspfleger i.R.d. Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1396
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2005 - 16 Ta 181/05

    Erstattung von Reisekosten der bedürftigen Partei

    Reisekosten sind in derartigen Fällen einer Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt und deren persönliches Erscheinen zum Gerichtstermin angeordnet worden ist, mit der herrschenden Meinung auch dann zu erstatten, wenn die Partei einen entsprechenden Erstattungsantrag nicht bereits vor dem Termin gestellt hatte (ebenso OLG Düsseldorf vom 19.03.1991, MDR 1991, 679; Brandenburgisches OLG vom 20.07.1995, JurBüro 1996, 142 bei alsbaldiger Antragstellung; OLG Rostock vom 10.02.2003, FamRZ 2003, 1396; Zöller/Philippi, a. a. O.).
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