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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,763
BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02 (https://dejure.org/2003,763)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2003 - V ZR 414/02 (https://dejure.org/2003,763)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - V ZR 414/02 (https://dejure.org/2003,763)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung der Klage "demnächst"; Obliegenheit des Klägers, auf die größtmögliche Beschleunigung der Zustellung hinzuwirken; Beantragung der förmlichen Zustellung an den in Italien wohnhaften Beklagten als Obliegenheit des Klägers; Von ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anforderungen bei Einreichung einer im Ausland zuzustellenden Klage

  • Judicialis

    ZPO § 270 Abs. 3 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 270 Abs. 3 (a.F.)
    Pflichten des Klägers bei Zustellung der Klageschrift im Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Einreichung einer im Ausland zuzustellenden Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2830
  • MDR 2003, 1368
  • FamRZ 2003, 1462 (Ls.)
  • BB 2004, 147
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02
    Einer Partei sind jedoch solche nicht nur ganz geringfügige Verzögerungen der Zustellung zuzurechnen, die ihr Prozeßbevollmächtigter bei sachgerechter Prozeßführung hätte vermeiden können (BGH, Urt. v. 6. April 1972, III ZR 210/69, NJW 1972, 1948; Urt. v. 29. Juni 1993, X ZR 6/93, BB 1993, 1836; Urt. v. 9. November 1994, VIII ZR 327/93, NJW-RR 1995, 254 m. w. N.; BGHZ 69, 361, 363; BGHZ 145, aaO m. w. N.).

    Dazu gehört es auch, daß sie im Sinne einer "möglich-sten" Beschleunigung wirken (BGH, Urt. v. 23. Januar 1967, III ZR 3/66, NJW 1967, 779, 780; BGHZ 69, 361, 363; Urt. v. 1. Dezember 1993, XII ZR 177/92, NJW 1994, 1073, 1074; OLG Frankfurt, NVersZ 2000, 429, 430).

    So verhält es sich schon, wenn die Partei oder ihr Prozeßbevollmächtigter erkennen kann, daß die Zustellung einer Klage aussteht, und nach dem Grund hierfür nicht fragt (vgl. BGHZ 69, 361, 364, BGH, Urt. v. 15. Januar 1992, IV ZR 13/91, VersR 1992, 433).

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02
    Vielmehr sollen die Parteien bei der Zustellung von Amts wegen vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebes bewahrt werden, weil sie von ihnen nicht beeinflußt werden können (BGHZ 103, 20, 28 f.; 143, 343, 351; 145, 358, 362).

    Dies gilt auch im Hinblick auf mehrmonatige Verzögerungen (st. Rechtspr., vgl. BGHZ 25, 250, 255 f. ; 145, 358, 362; BGH, Urt. v. 27. Mai 1974, II ZR 109/72, NJW 1974, 1557, 1558; Urt. v. 7. April 1983, III ZR 193/81, VersR 1983, 831, 832 = WM 1983, 985, 986; Urt. v. 15. Juni 1987, II ZR 261/86, NJW 1988, 411, 413; Urt. v. 30. September 1998, IV ZR 248/97, VersR 1999, 217 f.).

  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

    Auszug aus BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02
    So verhält es sich schon, wenn die Partei oder ihr Prozeßbevollmächtigter erkennen kann, daß die Zustellung einer Klage aussteht, und nach dem Grund hierfür nicht fragt (vgl. BGHZ 69, 361, 364, BGH, Urt. v. 15. Januar 1992, IV ZR 13/91, VersR 1992, 433).
  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

    Sie schützt den Veranlasser der Zustellung vor Rechtsverlusten durch Umstände, die nicht in seiner Sphäre liegen (BGH 11. Juli 2003 - V ZR 414/02 - zu III 2 der Gründe) .

    Der Begriff "demnächst" ist deshalb ohne eine absolute zeitliche Grenze unter Rückgriff auf diese Schutzgüter auszulegen (BGH 11. Juli 2003 - V ZR 414/02 - aaO) .

  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Vielmehr sollen, da die Zustellung von Amts wegen geschieht, die Parteien vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebes bewahrt werden, weil diese Verzögerungen von ihnen nicht beeinflusst werden können (BGHZ 103, 20, 28 f.; 145, 358, 362; BGH, Urteil vom 11. Juli 2003 - V ZR 414/02 - NJW 2003, 2830 unter III 2).

    Dies gilt auch dann, wenn es - wie hier - zu mehrmonatigen Verzögerungen kommt (st. Rsp., vgl. die Nachweise in BGH, Urteile vom 11. Juli 2003 aaO und vom 5. Februar 2003 - IV ZR 44/02 - VersR 2003, 489 unter II 3).

    Zwar sind beide nicht gehalten, von sich aus den Vorschuss zu berechnen und mit der Klage einzuzahlen (BGHZ 69, 361, 363 f. m.w.N.; BGH, Urteil vom 29. Juni 1993 - X ZR 6/93 - NJW 1993, 2811 unter II 2 c), doch dürfen sie nicht unbegrenzt lange untätig bleiben, sondern müssen bei ausbleibender Vorschussanforderung beim Gericht nachfragen und so auf eine größtmögliche Beschleunigung der Zustellung hinwirken (BGHZ 69, aaO; BGH, Urteile vom 5. Februar 2003 aaO; vom 11. Juli 2003 aaO und vom 15. Januar 1992 - IV ZR 13/91 - VersR 1992, 433 unter I 3).

    d) Die Entscheidungen des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2003 (V ZR 414/02 aaO), des IX. Zivilsenats vom 1. April 2004 (IX ZR 117/03 aaO) und des XII. Zivilsenats vom 9. Februar 2005 (XII ZB 118/04 - NJW 2005, 1194 unter II 2 b) stehen - wie die genannten Senate auf Nachfrage des erkennenden Senats bestätigt haben - der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen.

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 48/10

    Wirksamkeit der Klagezustellung: Mögliche Heilung des etwaigen Zustellungsmangels

    Hierzu bedarf es weder eines besonderen Antrags des Klägers, noch obliegt es ihm, um die Zustellung der Klage in bestimmter Form zu ersuchen; die Gerichte selbst haben vielmehr dafür Sorge zu tragen, dass eine wirksame Zustellung erreicht wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2003 - V ZR 414/02, NJW 2003, 2830, 2831).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1250
BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01 (https://dejure.org/2003,1250)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2003 - I ZR 270/01 (https://dejure.org/2003,1250)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - I ZR 270/01 (https://dejure.org/2003,1250)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3202
  • MDR 2003, 1310
  • GRUR 2003, 903
  • FamRZ 2003, 1462 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00

    Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

    Auszug aus BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01
    Dazu reicht allein, daß sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, nicht aus, eine Erstbegehungsgefahr zu begründen, wenn nicht den Erklärungen die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft auch in der beanstandeten Weise zu verhalten (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1175 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe; Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 290/00, Umdr. S. 12 - Abonnementvertrag).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01
    Stellt der Kläger, wie vorliegend, einen (echten) Hilfsantrag unter der Bedingung, daß der Hauptantrag unzulässig oder unbegründet ist, darf über den Hilfsantrag erst entschieden werden, wenn der Hauptantrag abgewiesen ist oder sich anderweitig erledigt hat (vgl. BGH, Urt. v. 20.1.1989 - V ZR 137/87, NJW-RR 1989, 650, 651; Urt. v. 11.7.1996 - IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147, 3150; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 260 Rdn. 17; vgl. auch: Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 21. Aufl., § 260 Rdn. 22).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01
    Dazu reicht allein, daß sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, nicht aus, eine Erstbegehungsgefahr zu begründen, wenn nicht den Erklärungen die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft auch in der beanstandeten Weise zu verhalten (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1175 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe; Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 290/00, Umdr. S. 12 - Abonnementvertrag).
  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 137/87

    Verfahrensmangel wegen Entscheidung über einen Hilfsantrag bevor der Hauptantrag

    Auszug aus BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01
    Stellt der Kläger, wie vorliegend, einen (echten) Hilfsantrag unter der Bedingung, daß der Hauptantrag unzulässig oder unbegründet ist, darf über den Hilfsantrag erst entschieden werden, wenn der Hauptantrag abgewiesen ist oder sich anderweitig erledigt hat (vgl. BGH, Urt. v. 20.1.1989 - V ZR 137/87, NJW-RR 1989, 650, 651; Urt. v. 11.7.1996 - IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147, 3150; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 260 Rdn. 17; vgl. auch: Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 21. Aufl., § 260 Rdn. 22).
  • OLG München, 23.08.2001 - 6 U 1982/01

    Belehrungspflicht über Widerrufsrecht des Verbrauchers sowohl nach FernAbsG als

    Auszug aus BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01
    Das Berufungsgericht hat die gegen die Verurteilung nach dem in erster Instanz gestellten Unterlassungsantrag zu II gerichtete Berufung zurückgewiesen (OLG München NJW-RR 2002, 399).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Das entsprechende Klagevorbringen ist trotz der einheitlichen Klageanträge Hilfsvorbringen, das nur beschieden werden kann, wenn die Klageanträge aufgrund des Hauptvorbringens keinen Erfolg haben (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1989 - V ZR 137/87, NJW-RR 1989, 650; Urteil vom 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147, 3150; Urteil vom 2. Mai 2002 - I ZR 45/01, BGHZ 150, 377, 381 - Faxkarte; Urteil vom 3. Juli 2003 - I ZR 270/01, GRUR 2003, 903, 904 = WRP 2003, 1138 - ABC der Naturheilkunde).
  • OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 W 15/07

    Wettbewerbsverstoß: Hinweis eines Internetshops unter dem Abschnitt Widerrufs-

    Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (BGH WRP 03, 1138, 1139 - Bücherreihen zum Sammeln; BGH WRP 01, 1076, 1078 - Berühmungsaufgabe; BGH WRP 99, 1133, 1135 - Preissturz ohne Ende; BGH WRP 92, 314 - Jubiläumsverkauf).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 175/04

    Wettbewerbsrecht: Telefonwerbung bei privaten Versicherungsnehmern

    Hierin liegt eine die Begehungsgefahr begründende Berühmung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 03, 1138, 1139 - Buchreihen zum Sammeln - m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 229/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Wiedereinsetzung des Gläubigers in die Frist zur

    Bei der Auslegung sind die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 11. Juli 2003 - V ZR 233/01, NJW 2003, 3202).
  • OLG Hamburg, 08.02.2006 - 5 U 78/05

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Software zur

    Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (BGH WRP 03, 1138, 1139 - Bücherreihen zum Sammeln; BGH WRP 01, 1076, 1078 - Berühmungsaufgabe; BGH WRP 99, 1133, 1135 - Preissturz ohne Ende; BGH WRP 92, 314 - Jubiläumsverkauf).
  • OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 134/06

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Bereitschaft des Störers zur Abstandsnahme

    Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (BGH WRP 03, 1138, 1139 - Bücherreihen zum Sammeln; BGH WRP 01, 1076, 1078 - Berühmungsaufgabe; BGH WRP 99, 1133, 1135 - Preissturz ohne Ende; BGH WRP 92, 314 - Jubiläumsverkauf).
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 90/01

    "Zeitschriftenabonnement im Internet"; Schriftformerfordernis für

    Diese Formvorschrift gilt jedoch, wie sich aus dem Verweis in § 505 Abs. 2 Satz 1 BGB auf § 505 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BGB und die dort in Bezug genommene Vorschrift des § 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB ergibt, nicht, wenn die Summe aller vom Verbraucher bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt zu entrichtenden Teilzahlungen 200 EUR nicht übersteigt (Palandt/Putzo, BGB, 63. Aufl., § 505 Rdn. 10; Jauernig/Berger, BGB, 10. Aufl., §§ 505, 506 Rdn. 3; vgl. zur Belehrung über das Widerrufsrecht im Fall des § 505 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB: BGH, Urt. v. 3.7.2003 - I ZR 270/01, GRUR 2003, 903, 904 = WRP 2003, 1138 - ABC der Naturheilkunde).
  • LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15

    Eingriff in Persönlichkeitsrecht eines bekannten Künstlers durch Fotografieren

    Dazu reicht allein, dass sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, nicht aus, eine Erstbegehungsgefahr zu begründen, wenn nicht den Erklärungen die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft auch in der beanstandeten Weise zu verhalten (BGH, GRUR 2003, 903, 904 - ABC der Naturheilkunde ).
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 380/02

    Ansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verlegung einer Gasversorgungsleitung

    Das gilt im vorliegenden Fall um so mehr, als dem Berufungsgericht nicht ohne weiteres unterstellt werden kann, es habe mit einer Entscheidung nach dem Hilfsantrag ohne Bescheidung des Hauptantrags die Bindung des Gerichts an die Parteianträge (§ 308 Abs. 1 ZPO) und somit eine fundamentale Regel des Zivilprozeßrechts verkannt (vgl. hierzu zuletzt BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - I ZR 270/01 - WRP 2003, 1138).
  • BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20

    Schadensersatz - Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht -

    Ebenso wie über einen Hilfsantrag nur entschieden werden darf, wenn der Hauptantrag abgewiesen oder anderweitig erledigt ist (BAG 10. Mai 2007 - 2 AZR 626/05 - Rn. 48, BAGE 122, 264; BGH 3. Juli 2003 - I ZR 270/01 -.
  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - 2 U 8/15

    Amtshaftung: Anspruch eines Restitutionsberechtigten gegen den

  • OLG Karlsruhe, 22.02.2023 - 6 U 381/22

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Fortsetzung eines

  • KG, 09.11.2017 - 4 W 35/17

    Feststellungsklage nach Widerruf eines grundpfandrechtlich gesicherten

  • OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 169/07

    Wettbewerbsverstoß: Bandenwerbung für private Glücksspielanbieter; Vergabe von

  • OLG München, 17.11.2005 - 29 U 1927/05

    "MEMORY/EDUCA memory game"; Verwechslungsgefahr zweier Wortmarken

  • OLG München, 19.09.2013 - 29 U 3989/12

    Internet-Videorecorder verletzen Vervielfältigungsrechte

  • OLG Hamburg, 20.10.2010 - 11 U 127/09

    Abweisung der Schadensersatzklage eines Aktionärs wegen rechtsmissbräuchlicher

  • BPatG, 01.02.2010 - 19 W (pat) 4/09
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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,565
BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02 (https://dejure.org/2003,565)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2003 - XII ZB 147/02 (https://dejure.org/2003,565)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - XII ZB 147/02 (https://dejure.org/2003,565)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Geänderte Fristen für Berufungseinlegung und deren Begründung; Rechtsstaatsprinzip und effektiver Rechtsschutz; Gefahr des Fristversäumnisses durch arme Partei

  • Anwaltsblatt

    § 520 ZPO, § 236 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2 D

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 520 Abs. 2 S. 1; ZPO § 236 Abs. 2 S. 2; ZPO § 114
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Frist zur Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 2 S. 1 § 236 Abs. 2 S. 2
    Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Familienrecht - Nachholung einer versäumten Berufungsbegründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Unterhalt - PKH und Berufungsbegründungsfrist

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Berufungsbegründungsfrist nach PKH-Antrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3275
  • MDR 2003, 1308
  • FamRZ 2003, 1462
  • VersR 2004, 1198
  • AnwBl 2003, 721
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01

    Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
    Das Bundesverwaltungsgericht (DVBl. 2002, 1050) hat lediglich für den Sonderfall, daß das Berufungsgericht von einer gesonderten Wiedereinsetzung in die Einlegungsfrist abgesehen hat, die zweimonatige Begründungsfrist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO (deren Lauf ebenso geregelt ist wie der Lauf der Berufungsbegründungsfrist in § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO) mit Zustellung der Entscheidung über die Prozeßkostenhilfe erneut beginnen lassen und ist damit für diesen Fall ebenfalls zu dem vom erkennenden Senat für angemessen gehaltenen Ergebnis gelangt.

    Nach allen drei Auffassungen hat die Klägerin nämlich durch ihre am 27. Juni 2002 eingegangene Berufungsbegründung die Begründungsfrist gewahrt: nach der Auffassung des Senats - und im Ergebnis ebenso nach der Entscheidung BVerwG DVBl. 2002, 1050 -, weil die zweimonatige Begründungsfrist erst mit der Zustellung der Prozeßkostenhilfebewilligung am 14. Mai 2002 zu laufen begann, und desgleichen nach der oben zu 4 zitierten Rechtsprechung, derzufolge eine einmonatige Begründungsfrist erst mit der Zustellung der vorliegenden Entscheidung des Senats beginnt, die der Klägerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung gewährt.

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
    Dazu zählt, daß die Partei grundsätzlich die Fristen ausnutzen darf, die der Gesetzgeber für das jeweilige gerichtliche Verfahren typisierend als sachlich angemessen erachtet hat (vgl. BVerfG NJW 1987, 1191).

    Eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung der Begründungsfrist auf zwei Wochen seit Behebung des in der (objektiv vorliegenden oder vermeintlichen) Mittellosigkeit der Partei liegenden Hindernisses durch die Prozeßkostenhilfeentscheidung ließe sich nach Auffassung des Senats in einer den Bedürfnissen der Praxis gerecht werdenden Weise - de lege ferenda - am besten dadurch vermeiden, daß der Partei, die rechtzeitig ein vollständiges Prozeßkostenhilfegesuch eingereicht hat und bedürftig ist oder sich dafür halten durfte, für die Begründung des Rechtsmittels - oder wahlweise die Beantragung der Verlängerung der Begründungsfrist - erneut eine mit der Zustellung der Prozeßkostenhilfeentscheidung beginnende Frist von zwei Monaten eingeräumt wird, die derjenigen entspricht, die der Gesetzgeber für das jeweilige gerichtliche Verfahren typisierend als sachlich angemessen erachtet hat (vgl. BVerfG aaO NJW 1987, 1191).

  • BGH, 25.10.1989 - 2 StR 459/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
    sowie des 2. Strafsenats zur Begründung der Rechtsbeschwerde nach § 345 Abs. 1 StPO (BGHSt 30, 335, 338) und zur Begründung der Revision (BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 459/89 - BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 3),.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
    Zugleich läßt diese Lösung die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfG ZIP 2003, 1102, 1109) vermissen.
  • BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80

    Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung -

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
    sowie des 2. Strafsenats zur Begründung der Rechtsbeschwerde nach § 345 Abs. 1 StPO (BGHSt 30, 335, 338) und zur Begründung der Revision (BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 459/89 - BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 3),.
  • BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerdefrist - Begründung - Versäumnis - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
    des Bundesarbeitsgerichts zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72 a Abs. 3 ArbGG (NJW 1984, 941).
  • BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92

    Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
    des Bundesverwaltungsgerichts zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG NJW 1992, 2307) und zur Begründung der Revision (Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 84),.
  • BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
    Trotz des teilweise identischen Wortlauts der jeweils einschlägigen prozessualen Vorschriften ist die Frage, wann die Rechtsmittelbegründungsfrist zu laufen beginnt, wenn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einlegungsfrist beantragt wird, von den obersten Bundesgerichten unterschiedlich beantwortet worden (vgl. BFH BB 1995, 32, 33 m.N.; BFH NJW 2003, 1550, 1551).
  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
    Um die verfassungsrechtlich gebotene Angleichung der Situation bemittelter und unbemittelter Rechtsmittelführer (vgl. BVerfG aaO und FamRZ 2000, 474, 475) zu gewährleisten, bedarf es daher angesichts der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Neuregelung der Berufungsbegründungsfrist einer verfassungskonformen Auslegung des § 236 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz ZPO (vgl. auch Sächsisches OVG SächsVBl. 2000, 95 zum gleichlautenden § 60 Abs. 2 Satz 3 VwGO).
  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
    Da sie von dem Prozeßkostenhilfegesuch des Gegners regelmäßig in Kenntnis gesetzt und damit von dessen Absicht, die Entscheidung anzufechten, unterrichtet wird, ist es ihr billigerweise zuzumuten, sich auf die Folgen einzurichten, die sich aus der rückwirkenden Beseitigung der formellen Rechtskraft ergeben, wenn der armen Partei später - wie im Regelfall zu erwarten - Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Rechtsmitteleinlegungsfrist gewährt wird (vgl. BVerfG aaO NJW 1967, 1268).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 121/73

    Fristenwesen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristablauf - Jahresfrist

  • BFH, 18.05.1994 - I R 111/93

    Revisionsbegründungsfrist nach beantragter Wiedereinsetzung wegen Versäumung der

  • OVG Sachsen, 24.06.1999 - A 4 S 184/98

    D (A), Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Betreibensaufforderung,

  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde;

    Die Regelung in § 18 FamFG muss, ebenso wie die inhaltsgleiche Regelung in § 234 Abs. 1 ZPO in der bis zum 31. August 2004 geltenden Fassung (dazu Senatsbeschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 - FamRZ 2003, 1462, 1463), verfassungskonform ausgelegt werden (BGHZ 184, 323 = FamRZ 2010, 809 [LS] Rn. 9 mwN).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    § 18 FamFG ist, ebenso wie die inhaltsgleiche Regelung in § 234 Abs. 1 ZPO (dazu: BGH, Beschl. v. 9. Juli 2003, XII ZB 147/02, NJW 2003, 3275, 3276 f.) und ähnlich wie § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO (BVerwG NJW 1992, 2307, 2308) jeweils in der bis zum 31. August 2004 geltenden Fassung, verfassungskonform auszulegen (Bahrenfuss in Bahrenfuss (Hrsg.) FamFG, § 18 Rdn. 2; Prütting/Helms/Ahn-Roth, FamFG, § 18 Rdn. 23 f.; offen Keidel/Sternal, FamFG, 16 Aufl., § 18 Rdn. 10 f.).
  • OVG Thüringen, 21.06.2012 - 3 N 653/09

    Wiedereinsetzung in Ausschlussfrist bei ordnungsgemäßer

    Es ist vielmehr in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass auch in Bezug auf sog. Ausschlussfristen, bezüglich deren der Rechtssicherheit wegen grundsätzlich keine Wiedereinsetzung stattfindet, eine solche dennoch in den Fällen zu gewähren ist, in denen ein ordnungsgemäßer Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Ausschlussfrist gestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2003 • XII ZB 147/02 •, Juris, unter 2e der Gründe, mit Hinweis auf den Beschluss vom 12. Juni 1973 • VI ZR 121/73 •, Juris; ausweislich des letztgenannten Beschlusses hat.
  • LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 175/08

    Mitstörerhaftung eines Fotoportals

    Dem Rechtsschutzbedürfnis steht es nicht entgegen, dass die Klägerin an sich auch die Möglichkeit einer Stufenklage hätte (vgl. BGH NJW 2003, 3275 f. für den insoweit vergleichbaren Fall des gewerblichen Rechtsschutzes).
  • BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06

    Nachholung der Berufungsbegründung bei Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Um diese unbillige Benachteiligung der mittellosen Partei zu vermeiden, räumte der Bundesgerichtshof in Anlehnung an die Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte der mittellosen Partei extra legem eine gesonderte Begründungsfrist ein (vgl. Beschlüsse vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02, NJW 2003, 3275, 3276 f. m.w.Nachw., vom 25. September 2003 - III ZB 84/02, NJW 2003, 3782 f. und vom 17. Juni 2004 - IX ZB 208/03, NJW 2004, 2902, 2903).

    Dabei konnte er den Meinungsstreit zwischen anderen obersten Bundesgerichten offenlassen, ob die besondere Begründungsfrist ein oder zwei Monate betrug und ob für den Fristbeginn die Mitteilung über die Wiedereinsetzung oder über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgeblich sein sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02, NJW 2003, 3275, 3277 m.w.Nachw.).

  • BGH, 25.09.2003 - III ZB 84/02

    Frist zur Nachholung der Rechtsbeschwerdebegründung nach Bewilligung von

    Zur Frist, innerhalb deren eine versäumte Rechtsbeschwerdebegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nachzuholen ist (Fortführung von BGH, Beschluß vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02).

    In Fortführung der Erwägungen des XII. Zivilsenats in dessen Entscheidung vom 9. Juli 2003 (XII ZB 147/02) bedarf es indessen einer verfassungskonformen Auslegung des § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO (und im Ergebnis des § 575 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ZPO), wenn eine Partei wegen Mittellosigkeit nicht fristgemäß Rechtsbeschwerde einlegen konnte.

    Dies entspricht der Rechtsprechung anderer oberster Gerichtshöfe des Bundes für die dortigen Verfahrensordnungen (Nachweise im Beschluß des XII. Zivilsenats vom 9. Juli 2003 aaO).

  • LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08

    Schloss-Fotos I

    Dem Rechtsschutzbedürfnis steht es nicht entgegen, dass die Klägerin an sich auch die Möglichkeit einer Stufenklage hätte (vgl. BGH NJW 2003, 3275 f. für den insoweit vergleichbaren Fall des gewerblichen Rechtsschutzes).
  • BGH, 29.06.2006 - III ZA 7/06

    Beginn der Berufungsbegründungsfrist bei Beantragung von Prozesskostenhilfe

    Seit dem Inkrafttreten des 1. Justizmodernisierungsgesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198) steht ihm in diesen Fällen nach Wegfall des Hindernisses die Wiedereinsetzungsfrist von einem Monat zur Verfügung, innerhalb deren die versäumte Prozesshandlung nachzuholen ist (Abgrenzung zum Beschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 - NJW 2003, 3275).

    Es hat sich insoweit auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestützt, die - vor Inkrafttreten des 1. Justizmodernisierungsgesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198) - zur Angleichung der Situation bemittelter und unbemittelter Rechtsmittelführer bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist eine verfassungskonforme Auslegung von § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO für erforderlich gehalten und als eine Lösung angesehen hat, den Beginn des Laufs der Rechtsmittelbegründungsfrist an die Zustellung der Prozesskostenhilfeentscheidung zu knüpfen (vgl. Beschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 - NJW 2003, 3275, 3276 f; ähnlich Senatsbeschluss vom 25. September 2003 - III ZB 84/02 - NJW 2003, 3782 f zur Rechtsbeschwerde und Beschluss vom 17. Juni 2004 - IX ZB 208/03 - NJW 2004, 2902, 2903).

  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur

    Zum anderen wurde erwogen, mit der Zustellung der Prozesskostenhilfeentscheidung die volle Rechtsmittelbegründungsfrist in Lauf zu setzen (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 - FamRZ 2003, 1462, 1464; ähnlich BVerwG NVwZ 2002, 992, 993 und BFHE 201, 425, 428 ff.).
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 34/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung eines

    Hat das Berufungsgericht noch nicht über die beantragte Prozeßkostenhilfe entschieden und verweigert der Prozeßgegner die erforderliche Zustimmung zu einer weiteren Fristverlängerung, kann die Versäumung der Begründungsfrist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht als schuldhaft angesehen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 - FamRZ 2003, 1462, 1463 f.).

    Damit versucht die gesetzliche Neuregelung, die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegten Rechtsstaatsprinzip zur weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes umzusetzen (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Juli 2003 aaO; BVerfGE 81, 347, 356 m.w.N.; Löhnig FamRZ 2005, 578, 579 f. ).

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 182/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere

  • BGH, 25.09.2003 - III ZB 85/02

    Verfahrensrecht - Nachholung einer versäumten Berufungsbegründung

  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06

    Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur

  • BGH, 17.06.2004 - IX ZB 208/03

    Rechtsfolgen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz im

  • KG, 30.05.2006 - 4 U 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn und Dauer der

  • LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08

    Schloss-Fotos II

  • BGH, 23.09.2003 - VI ZA 16/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

  • OLG Stuttgart, 23.05.2006 - 5 U 78/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist gegen

  • BGH, 04.02.2004 - VIII ZB 77/03

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Anbringung eines

  • OLG München, 21.03.2006 - 1 U 4589/05

    Arme Partei: Zwei Monate Frist für die Einlegung der Berufung ab Zugang der

  • BGH, 21.07.2004 - XII ZB 50/04

    Zur Berufungsbegründungsfrist bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die

  • OLG Frankfurt, 25.06.2007 - 6 UF 156/06

    Wiedereinsetzung: Verfassungsmäßigkeit der durch das erste

  • OLG Hamburg, 30.10.2006 - 3 Ws 134/06

    Klagerzwingung, Antragsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • OLG Rostock, 23.06.2004 - 10 UF 266/03

    Verkürzung der Berufungsfrist nach Zustellung der Prozesskostenhilfeentscheidung

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