Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00   

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1603, 1610, 1610 Abs. 3 a.F.
    Minderjährigenunterhalt: Fiktives Erwerbseinkommen bei Arbeitsplatzwechsel auf geringer bezahlte Stelle

  • NWB SteuerXpert START

    BGB a.F. § 1603, § 1610, § 1610 Abs. 3

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterhaltsicherung und Ausnutzung der Arbeitskraft eines Unterhaltspflichtigen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterhaltspflicht - gesteigerte Ausnutzung der Arbeitskraft zur Sicherung des Unterhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung fiktiven Arbeitseinkommens nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Unterhaltspflichtiger: Gesteigerte Ausnutzung der Arbeitskraft

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gesteigerte Unterhaltspflicht: BGH zur Frage, wann auch fiktives Einkommen herangezogen werden darf - Unterhaltsanspruch für minderjähriges Kind bei verminderter Erwerbstätigkeit des Vaters

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 3122
  • MDR 2003, 1182
  • FamRZ 2003, 1471



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Wird zitiert von ... (41)  

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 161/04  

    Familienrecht - Barunterhaltspflicht von Eltern

    Dabei obliegt ihm aufgrund seiner erweiterten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern nach § 1603 Abs. 2 BGB eine gesteigerte Ausnutzung seiner Arbeitskraft (Senatsurteile vom 9. Juli 2003 - XII ZR 83/00 - FamRZ 2003, 1471, 1473 und vom 31. Mai 2000 - XII ZR 119/98 - FamRZ 2000, 1358, 1359 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09  

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein in

    Zwar ist die Feststellung der Gerichte des Ausgangsverfahrens, die Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers werde nicht allein durch dessen tatsächlich vorhandenes Einkommen bestimmt, sondern auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 125/06 -, [...] Rn. 14; BGH, Urteil vom 9. Juli 2003 - XII ZR 83/00 -, [...] Rn. 22), ebenso zutreffend wie die Annahme, dass einen Unterhaltspflichtigen bei - auch unverschuldetem - Arbeitsplatzverlust unterhaltsrechtlich die Obliegenheit trifft, sich ausreichend um eine neue Arbeit zu bemühen.
  • BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 2236/09  

    Vereinbarkeit der Anrechnung fiktiver Einkünfte eines Unterhaltsverpflichteten

    Zwar wird die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen nicht allein durch dessen tatsächlich vorhandenes Einkommen bestimmt, sondern auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 125/06 -, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 9. Juli 2003 - XII ZR 83/00 -, juris Rn. 22).
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