Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 18.10.2002

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 24.03.2003 - 9 WF 21/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3799
OLG Brandenburg, 24.03.2003 - 9 WF 21/03 (https://dejure.org/2003,3799)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2003 - 9 WF 21/03 (https://dejure.org/2003,3799)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2003 - 9 WF 21/03 (https://dejure.org/2003,3799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Wertes des Streitgegenstandes in Ehesachen; Nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten ; Bemessung der Einkommensverhältnisse ; Nettoeinkommen der Eheleute von 3 Monaten; Arbeitslosenhilfe als Einkommen i.S.d. § 12 Abs. 2 S. 2 Gerichtskostengesetz (GKG); ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GKG § 12 Abs. 2 S. 1; ; GKG § ... 12 Abs. 2 S. 2; ; GKG § 25 Abs. 3 S. 1; ; GKG § 25 Abs. 3 S. 3; ; GKG § 25 Abs. 4; ; BRAGO § 9 Abs. 2; ; BRAGO § 10 Abs. 2 S. 3; ; BRAGO § 10 Abs. 2 S. 4; ; BRAGO § 10 Abs. 3; ; BRAGO § 10 Abs. 3 S. 1; ; RegelbetragsVO § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Streitwertbemessung in Ehesachen bei Bezug von Arbeitslosenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1676
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 24.02.1993 - 3 WF 25/93

    Scheidungsverfahren; Bemessung des Streitwerts; Arbeitslosenhilfe; Einkommen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2003 - 9 WF 21/03
    Nach teilweise vertretener - auch von den Beschwerdeführern zitierter - Auffassung ist bei der Festsetzung des Streitwerts auch Arbeitslosenhilfe als Einkommen zu werten (vgl. z. B. OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 250, ebenso Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 12 GKG Rz 38, Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rz. 16, Stichwort "Ehesachen").

    Diese Auffassung wird damit vertreten, dass die Arbeitslosenhilfe der Bedarfsdeckung diene und daher als Einkommen zu werten sei (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 250).

  • OLG Nürnberg, 29.04.1996 - 7 WF 1394/96

    Berücksichtigung der Sozialhilfe bei Streitwertfestsetzung in Ehesachen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2003 - 9 WF 21/03
    Während zum Einkommen i. S. dieser Vorschrift nach überwiegender Auffassung Sozialhilfeleistungen nicht zahlen (siehe dazu OLG Nürnberg, FamRZ 1997, 35, m. w. N.), ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob Arbeitslosenhilfe Einkommen i. S. von § 12 Abs. 2 S. 2 GKG ist.
  • OLG Karlsruhe, 14.05.1991 - 16 WF 21/90
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2003 - 9 WF 21/03
    Zudem ist es Sinn und Zweck der gesetzlichen Streitwertregelung für Ehesachen, entsprechend der besseren oder schlechteren finanziellen Situation der Parteien, die sich in der Höhe ihres Einkommens und ihres Vermögens ausdrückt, den Streitwert und danach die Höhe der Gerichts- und Anwaltsgebühren zu bemessen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1992, 707, 708) Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe wird nun aber gerade deshalb geleistet, weil die finanzielle Situation der betreffenden Person schlecht ist, sie insbesondere kein ausreichendes eigenes Einkommen erzielt.
  • OLG Bremen, 29.11.1991 - 4 WF 109/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2003 - 9 WF 21/03
    Im Hinblick darauf ist Arbeitslosenhilfe bei der Streitwertbemessung in Ehesachen nicht zu berücksichtigen (ebenso Handbuch des Fachanwaltes für Familienrecht/Müller-Rabe, 4. Aufl., Kap. 17 Rn. 45 m. w. N., OLG Bremen, JurBüro 1992, 113, Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl. 1996, Rz. 1063, Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in Zivilprozeßsachen, 9. Aufl. 1994, S. 233, 234).
  • OLG Celle, 13.02.1998 - 10 WF 23/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2003 - 9 WF 21/03
    Dieser Abschlag hat nach Auffassung des Senats jedoch nicht in Form einer Pauschale zu erfolgen (s. zu dieser teilweise vertretenen Auffassung die Nachweise bei Müller-Rabe im Handbuch des Fachanwaltes für Familienrecht, 4. Aufl., Kap. 17 Rn. 45), sondern in Höhe des sich jeweils aus den einschlägigen Tabellen ergebenden Barunterhaltsbetrages (vgl. Verfahrenshandbuch Familiensachen/Gutjahr § 6 Rn 284, 0LG Celle, FamRZ 1999, 604).
  • OLG Schleswig, 27.10.2008 - 13 WF 135/08

    Streitwert in Ehesachen - Berücksichtigung von Arbeitslosengeld II

    Rein staatliche Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II könnten aber die individuelle Belastbarkeit der Eheleute nicht bestimmen, sondern seien gerade Ausdruck fehlender eigener Mittel der Empfänger (OLG Dresden NJW-RR 2007, 1161 ff., und FamRZ 2004, 1225, OLG Rostock FamRZ 2007, 1760 f., OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 807, OLG Hamburg OLGR 2006, 269 f. mit Anm. Götsche jurisPR-FamR 19/2006 Anm. 2, OLG Celle FamRZ 2006, 1690 f., OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1676 f., OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1135 f., AG Vechta FamRZ 2008, 535 ff., Zöller-Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 3 ZPO, Rn. 16, Stichwort "Ehesachen").

    Der Streitwert und danach die Höhe der Gerichtsgebühren soll sich nach der besseren oder schlechteren finanziellen Situation der Parteien bemessen, die sich in der Höhe ihres Einkommens und ihres Vermögens ausdrückt (OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1676 f.).

  • OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 6 WF 88/07

    Streitwert einer Ehesache: Berücksichtigung von Sozialleistungen bei

    Im übrigen ist die Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe bejaht worden durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (FamRZ 1994, S. 250), verneint worden durch das Oberlandesgericht Brandenburg (FamRZ 2003, S. 1676).
  • OLG Celle, 19.05.2006 - 10 WF 466/05

    Maßgeblichkeit von Sozialleistungen beim Streitwert für eine Ehesache;

    Zum "Nettoeinkommen" gehören jedoch keine staatlichen Sozialleistungen wie die von beiden Parteien bezogene Sozialhilfe (ebenso die h. M.; vgl. z. B. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1135; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1676; OLG Dresden FamRZ 2004, 1225; Zöller25Herget, ZPO § 3, Rn. 16, Stichwort Ehesachen; Madert/MüllerRabe, Kostenhandbuch Familiensachen, Abschnitt B, Rn. 16; a.A. Hartmann, Kostengesetze34, GKG § 48 Rdnr. 38) oder Arbeitslosengeld II (vgl. ZöllerHerget, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 13.01.2006 - 11 WF 317/05

    Zur Berücksichtigung von Arbeitslosengeld bei der Streitwertberechnung einer

    Gegen eine einschränkende Auslegung spricht weiter, dass die Regelung des § 48 Abs. 3 GKG (§ 12 Abs. 2 GKG a. F.) die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien zu Grunde legt (so auch zur Arbeitslosenhilfe: OLG Dresden, 22. FS, FamRZ 2002, 1640; OLG Bremen, FamRZ 2004, 961; anderer Auffassung: OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1676; OLG Dresden, 10. FS, FamRZ 2004, 1225).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2011 - 9 WF 403/09

    Berücksichtigung des ALG II bei der Bemessung des Verfahrenswerts in Ehesachen

    Nach einer Ansicht, die der Senat bislang vertreten hat (FamRZ 2003, 1676 ), sind Transferleistungen, die ohne Gegenleistungen bezogen werden und zu denen ALG II-Leistungen gehören, nicht einkommensbestimmend, weil sie nicht Ausdruck der Leistungsfähigkeit der Eheleute sind, sondern Ausdruck von deren Bedürftigkeit (so auch: OLG Schleswig, FamRZ 2010, 1939; OLG Jena, FamRZ 2010, 1934 ; OLG Hamm, FamRZ 2009, 543; OLG Düsseldorf, FamRZ 2006, 807 ; OLG Celle, FamRZ 2006, 1690 ; OLG Dresden, FamRZ 2007, 1760 ; Stein/Jonas/Roth, ZPO , 22. Aufl., § 3 , Rz. 32; Zöller/Herget, ZPO , 27. Aufl., § 3 , Rz. 16 "Ehesachen").
  • OLG Schleswig, 07.05.2010 - 10 WF 68/10

    Berücksichtigung von Arbeitslosengeld II bei der Bemessung des Streitwerts in

    Rein staatliche Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II könnten aber die individuelle Belastbarkeit der Eheleute nicht bestimmen, sondern seien gerade Ausdruck fehlender eigener Mittel der Empfänger (OLG Schleswig, 4. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 27.10.2008 - 13 WF 135/08 - FamRZ 2009, 1178 -1179; OLG Dresden NJW-RR 2007, 1161 ff; OLG Rostock FamRZ 2007, 1760ff; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 807 ; OLG Hamburg OLGR 2006, 269 f; OLG Celle FamRZ 2006, 1690ff; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1676ff; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1135ff; Zöller-Herget, ZPO , 28. Aufl. 2010, § 3 ZPO , Rn. 16, Stichwort "Ehesachen"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO , 30. Aufl. 2009, § 3 Rn 45).
  • AG Vechta, 02.08.2007 - 12 F 117/07

    Bestimmung des Streitwertes in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten (hier:

    Zum "Nettoeinkommen" gehören nicht staatliche Sozialleistungen wie die Sozialhilfe (h.M.; vgl. z.B. OLG Celle FamRZ 2006, 1690, 1691; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1135 [OLG Karlsruhe 14.12.2001 - 5 Wf 190/01] ; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1676 [OLG Brandenburg 24.03.2003 - 9 WF 21/03] ; OLG Dresden FamRZ 2004, 1225 [OLG Dresden 20.11.2003 - 10 WF 745/03] ; Zöller/Herget, ZPO § 3, Rn. 16, Stichwort Ehesachen; Madert/Müller-Rabe, Kostenhandbuch Familiensachen, Abschnitt B, Rn. 16; a.A. Hartmann, Kostengesetze, GKG § 48 Rdnr. 38) oder Arbeitslosengeld II (OLG Celle, a.a.O.; Zöller/Herget, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.10.2002 - 20 (16) WF 74/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10765
OLG Karlsruhe, 18.10.2002 - 20 (16) WF 74/02 (https://dejure.org/2002,10765)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.10.2002 - 20 (16) WF 74/02 (https://dejure.org/2002,10765)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Oktober 2002 - 20 (16) WF 74/02 (https://dejure.org/2002,10765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Verneinung der Unterhaltspflicht; Erfolgsaussichten einer Klage nach § 114 Zivilprozessordnung (ZPO); Unzutreffende Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 114; ; ZPO § 769; ; ZPO § 793

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 3; ZPO § 114 § 769 § 793

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1676
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 11.08.1998 - 2 WF 76/98

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel, Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2002 - 20 (16) WF 74/02
    1. Die gegen die Zurückweisung des Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO eingelegte sofortige Beschwerde ist nach der ständigen - mit der h.M. übereinstimmenden - Rechtsprechung der Senate des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Senatsbeschluss vom 17.07.1997 - 20 WF 37/97 - nicht veröffentlicht - Senatsbeschluss vom 16.08.2002 - 20 WF 102/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen - 2. Senat, FamRZ 1999, 1000; 16. Senat, FamRZ 1996, 1486; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 769 ZPO Rn 13 m.w.N.) zu verwerfen, da gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO in entsprechender Anwendung des § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO grundsätzlich kein Rechtsmittel statthaft ist, es sei denn, das das Einstellungsgesuch verbescheidende Gericht habe eine greifbar rechtswidrige Entscheidung getroffen, insbesondere die objektiven Voraussetzungen für eine Einstellung der Zwangsvollstreckung zu Unrecht verneint bzw. angenommen oder sonst die gesetzlichen Grenzen seines Ermessensspielraums grundlegend verkannt.

    Richtete sich die Anfechtbarkeit nach § 793 ZPO (vgl. OLG Karlsruhe - 2. ZS -, FamRZ 1999, 1000), wäre sie wegen des Grundsatzes der Effektivität gesetzlich zugelassener Rechtsmittel ohne die vorstehend erörterten Einschränkungen zulässig und - mit Blick auf die nachstehenden, Ausführungen - erfolgreich.

  • OLG Karlsruhe, 16.08.2002 - 20 WF 102/02

    Klage auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde auf Kindesunterhalt: Sofortige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2002 - 20 (16) WF 74/02
    1. Die gegen die Zurückweisung des Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO eingelegte sofortige Beschwerde ist nach der ständigen - mit der h.M. übereinstimmenden - Rechtsprechung der Senate des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Senatsbeschluss vom 17.07.1997 - 20 WF 37/97 - nicht veröffentlicht - Senatsbeschluss vom 16.08.2002 - 20 WF 102/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen - 2. Senat, FamRZ 1999, 1000; 16. Senat, FamRZ 1996, 1486; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 769 ZPO Rn 13 m.w.N.) zu verwerfen, da gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO in entsprechender Anwendung des § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO grundsätzlich kein Rechtsmittel statthaft ist, es sei denn, das das Einstellungsgesuch verbescheidende Gericht habe eine greifbar rechtswidrige Entscheidung getroffen, insbesondere die objektiven Voraussetzungen für eine Einstellung der Zwangsvollstreckung zu Unrecht verneint bzw. angenommen oder sonst die gesetzlichen Grenzen seines Ermessensspielraums grundlegend verkannt.
  • OLG Karlsruhe, 05.01.1995 - 16 WF 214/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2002 - 20 (16) WF 74/02
    1. Die gegen die Zurückweisung des Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO eingelegte sofortige Beschwerde ist nach der ständigen - mit der h.M. übereinstimmenden - Rechtsprechung der Senate des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Senatsbeschluss vom 17.07.1997 - 20 WF 37/97 - nicht veröffentlicht - Senatsbeschluss vom 16.08.2002 - 20 WF 102/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen - 2. Senat, FamRZ 1999, 1000; 16. Senat, FamRZ 1996, 1486; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 769 ZPO Rn 13 m.w.N.) zu verwerfen, da gegen Entscheidungen nach § 769 ZPO in entsprechender Anwendung des § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO grundsätzlich kein Rechtsmittel statthaft ist, es sei denn, das das Einstellungsgesuch verbescheidende Gericht habe eine greifbar rechtswidrige Entscheidung getroffen, insbesondere die objektiven Voraussetzungen für eine Einstellung der Zwangsvollstreckung zu Unrecht verneint bzw. angenommen oder sonst die gesetzlichen Grenzen seines Ermessensspielraums grundlegend verkannt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht