Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03   

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https://dejure.org/2003,4237
OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03 (https://dejure.org/2003,4237)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.2003 - 19 Wx 11/03 (https://dejure.org/2003,4237)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 2003 - 19 Wx 11/03 (https://dejure.org/2003,4237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Rechtsmittelantrages i.R.d. Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten vorläufigen Unterbringung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 27 Abs. 1 § 70 h; GG Art. 19 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Auslegung des Antrags des Betroffenen nach Erledigung der Hauptsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 950
  • FGPrax 2003, 145
  • FGPrax 2003, 237 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 1777 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.06.1996 - VI ZR 325/95

    Streitgegenstands-Verwechslung - § 511 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Berufung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03
    Da es sich bei der Auslegung des Antrags der Betroffenen um die Auslegung einer prozessualen Erklärung handelt, bindet die Auslegung durch das Landgericht den Senat nicht (BGH NJW-RR 1996, 1210 f; Keidel/Meyer-Holz, § 27 Rdn. 50).

    Das Landgericht, das den Antrag der Betroffenen so versteht, dass dieser erfolglos bleiben muss, verstößt zudem gegen den Auslegungsgrundsatz, wonach im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH NJW-RR 1996, 1210 f. m.w.N.).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03
    In diesen Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe ist trotz Erledigung von einem fortbestehenden Rechtsschutzinteresse auszugehen (BVerfG, NJW 2002, 2456 ff).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03
    Nach den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht zur Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG entwickelt hat, ist eine nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit allerdings bei vorläufiger gerichtlich angeordneter Unterbringung nach § 70 h FGG i.V.m. Landesrecht regelmäßig in Betracht zu ziehen (BVerfG, NJW 1998, 2432).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 129/00

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03
    Die Auslegung des Vorbringens der Betroffenen durch den Senat ergibt, dass sie die Rechtswidrigkeit der Unterbringungsmaßnahme festgestellt haben will, so dass es nicht darauf ankommt, dass sie ihren ursprünglichen Antrag auf Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses und der - zwischenzeitlich erledigten - Unterbringungsmaßnahme nicht ausdrücklich angepasst hat (zutreffend: BayObLG FamRZ 2000, 1537 f).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 194/86

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage bei Besitz des herausgeforderten Gegenstandes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03
    Diese, auch im ZPO-Verfahren geltenden (vgl. etwa für die Umdeutung eines Leistungsantrags in einen Feststellungsantrag BGH MDR 1988, 46) Grundsätze, sind im FGG-Verfahren schon deshalb besonders zu beachten, weil dort Beschwerde und sofortige Beschwerde überhaupt keines förmlichen Antrags oder einer Begründung bedürfen (Keidel/Sternal § 21 Rdn. 23 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    OLG, FGPrax 1998, S. 244 und LG Köln NJW 1998, S. 1323 jeweils zur Unterbringung; OLG Köln, NJW 1998, S. 462 zur Abschiebungshaft; vgl. auch OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 145 - mit ablehnender Anm. Demharter, FGPrax 2003, S. 237 - zum Grundsatz der "wohlwollenden" Auslegung der gegenüber dem Gericht gestellten Anträge im FGG-Verfahren, in dem Beschwerde und sofortige Beschwerde überhaupt keines förmlichen Antrags oder einer Begründung bedürfen).
  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft

    Betrifft eine Beschwerde Maßnahmen, die wie die hier in Rede stehenden besonderen Sicherungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum vollzogen werden und mit schwerwiegenden Eingriffen in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden sind, bedarf danach der Klärung, ob es dem Betroffenen nur um die Verhinderung des weiteren Vollzuges geht oder auch um eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Anordnung und des anschließenden Vollzuges (vgl. für die Freiheitsentziehung durch Unterbringung BayObLG, Beschluss vom 18. September 2002 - 3Z BR 127/02 -, Recht & Psychiatrie 2003, S. 25 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2003 - 19 Wx 11/03 -, FGPrax 2003, S. 145; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 3 W 275/04 -, FGPrax 2005, S. 137 ).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

    Die zuletzt genannte Entscheidung dürfte daher grundsätzlich auch auf andere freiheitsentziehenden Maßnahmen als Abschiebungshaft anwendbar seien (vgl. Keidel/Meyer-Holz aaO, § 27 Rdnr. 14; Demharter, FGPrax 2003, 237).

    In welchem danach möglichen Umfang der Betroffene die Rechtmäßigkeit nachgeprüft haben will, legt er durch seinen Antrag fest (vgl. BayObLGZ 2002, 304, 308 ff; BayObLG NJW-RR 2004, 8; Demharter, FGPrax 2003, 237, 238).

  • OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08

    Vorläufige Betreuung: Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Ob dem Landgericht nach diesen Grundsätzen hier überhaupt eine zusätzliche ausdrückliche Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Betreuung angefallen ist, deren Unterbleiben mit der weiteren Beschwerde gerügt werden könnte, mag dahinstehen (für eine entsprechende Auslegung eines allgemein gehaltenen Beschwerdeantrags in Unterbringungssachen OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 237 und wohl auch BGH Beschluss vom 16.4.2008 aaO.).
  • OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag durch beschwerdebefugten Angehörigen des

    Voraussetzung ist ein konkret hierauf gerichtetes Rechtsschutzbegehren des Betroffenen (BayObLGZ 2002, 304; a. A. OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 145).
  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Voraussetzung ist ein konkret hierauf gerichtetes Rechtsschutzbegehren des Betroffenen (BayObLGZ 2002, 304; a. A. OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 145).
  • OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 3 W 247/03

    Abschiebung: Umfang der Überprüfung einer erledigten Abschiebehaftanordnung durch

    Von daher kann der Senat auch im vorliegenden Fall nur über die Rechtmäßigkeit der die vom Amtsgericht angeordnete Vorbereitungshaft bestätigenden Entscheidung der Zivilkammer vom 11. November 2003 befinden (vgl. BayOblG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2002 -3Z BR 149/02- und vom 30. Juli 2003 - 3Z BR 139/03- ; Demharter, Anm. zu OLG Karlsruhe in FGPrax 2003, 237, 238 unter Hinweis auf die vorzitierte Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts; Keidel/Kuntze/Winkler/Meyer-Holz, FG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 45 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 161/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5729
OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 161/03 (https://dejure.org/2003,5729)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.05.2003 - 20 W 161/03 (https://dejure.org/2003,5729)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 20 W 161/03 (https://dejure.org/2003,5729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Berufsbetreuers; Unterlassene Bekanntgabe der Entscheidungsgründe und des Gutachtens gegenüber dem Betroffenen auf Empfehlung des Sachverständigen ; Unterlassene Mitteilung der Stellungnahme der Verfahrenspflegerin im Rahmen der Beschwerde gegen die ...

  • Bt-Recht

    Bekanntgabe der Gründe einer Entscheidung an den Betroffenen

  • Judicialis

    FGG § 69 a I 2; ; FGG § 68 II; ; GG Art. 103 I

  • rechtsportal.de

    Absehen von der Bekanntgabe von Entscheidungsgründen an den Betroffenen in einem Betreuungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuter muß über die Gründe informiert werden!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 221
  • FamRZ 2003, 1777 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 08.07.1999 - 3Z BR 186/99

    Zur Anordnung, dem Betroffenen die Gründe seiner Betreuung nicht bekannt zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 161/03
    Diese Entscheidung erfordert eine sorgfältige Abwägung; das Recht des Betroffenen auf Gewährung des rechtlichen Gehörs darf nur dann eingeschränkt werden, wenn dies zur Abwendung erheblicher Nachteile für seine Gesundheit zwingend geboten ist ( BT-Drucks. 11/4528, S. 232; BayObLG FamRZ 2000, 250).

    Die für die Gesundheit des Betroffenen im Falle der Bekanntgabe zu erwartenden erheblichen Nachteile sind in dem notwendigen ärztlichen Zeugnis konkret darzulegen (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 250; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 69 a Rn. 3; Bienwald, a.a.O., § 69 a FGG Rn. 7; Damrau/ Zimmermann, a.a.O., § 69 a FGG Rn. 7; HK-BUR/Hoffmann, § 69 a FGG Rn. 8).

  • OLG Bamberg, 26.10.1989 - 2 UF 184/89

    Abänderung des Urteils der Unterhaltshaftung; Anteilige Haftung des Beklagten und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 161/03
    Eine Abweichung hiervon kann wenn überhaupt nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361; OLG Zweibrücken FamRZ 1990, 554; BayObLG BtPrax 1993, 209; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 68 b Rn. 14; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 68 b FGG Rn. 71).
  • LG Hamburg, 22.02.1993 - 301 T 387/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 161/03
    Eine Abweichung hiervon kann wenn überhaupt nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361; OLG Zweibrücken FamRZ 1990, 554; BayObLG BtPrax 1993, 209; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 68 b Rn. 14; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 68 b FGG Rn. 71).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 25 Wx 64/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 161/03
    Eine Abweichung hiervon kann wenn überhaupt nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361; OLG Zweibrücken FamRZ 1990, 554; BayObLG BtPrax 1993, 209; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 68 b Rn. 14; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 68 b FGG Rn. 71).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 68/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6654
BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 68/03 (https://dejure.org/2003,6654)
BayObLG, Entscheidung vom 29.04.2003 - 3Z BR 68/03 (https://dejure.org/2003,6654)
BayObLG, Entscheidung vom 29. April 2003 - 3Z BR 68/03 (https://dejure.org/2003,6654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Kostenentscheidung zu Lasten der zuständigen Behörde bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung

  • Judicialis

    FGG § 13a

  • rechtsportal.de

    FGG § 13a
    Notwendige Auslagen des Betroffenen bei Erledigung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung während des Beschwerdeverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auferlegung der notwendigen Auslagen des Betroffenen bei Erledigung einer rechtswidrigen öffentlich-rechtlichen Unterbringung während des Beschwerdeverfahrens; Vom Vormundschaftsgericht angeordnete vorläufige Unterbringung

  • rav-polizeirecht.de PDF (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Schweinfurt - XIV 158/01
  • LG Schweinfurt - 42 T 255/01
  • BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 68/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1777 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 145/90
    Auszug aus BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 68/03
    Verständige der Leiter der Einrichtung die Behörde nicht oder bleibe diese trotz Benachrichtigung untätig, so könne dies nicht dazu führen, dass der Betroffene seine Auslagen selbst tragen müsse (vgl. BayObLGZ 1990, 350/355).

    Die Kammer hat insoweit die Grundsatze der Senatsentscheidung vom 20.12.1990 (BayObLGZ 1990, 350/355) herangezogen, von denen abzuweichen kein Anlass besteht.

  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme

    Demgegenüber haben andere Oberlandesgerichte in Fällen, in denen sich die Hauptsache noch während des Beschwerdeverfahrens gegen die einstweilige Maßnahme erledigt hat, eine Entscheidung über die Erstattung der Kosten des Betroffenen im Rahmen der Entscheidung über die Beschwerde gegen die einstweilige Maßnahme für zulässig erachtet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.4.2003 - 3Z BR 68/03, FamRZ 2003, 1777 (Ls.) = BayVBl. 2004, 25, zitiert nach JURIS; OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 33 Wx 146/05, NJW-RR 2006, 1377 = FamRZ 2006, 1617; Thür.

    Überwiegend wird eine entsprechende Anwendung des § 13a Abs. 2 S. 3 FGG auf diese Konstellation abgelehnt und § 13a Abs. 1 FGG als Grundlage für die Kostenentscheidung herangezogen (vgl. BayObLGZ 1993, 381; FamRZ 2003, 1777; KG, FGPrax 2006, 182; Keidel/Zimmermann, FG, 15. Aufl., § 13a Rn. 51l; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 10. Aufl., § 13a FGG, Rn. 22; Bumiller/Winkler, FG, 8. Aufl., § 13a Rn. 27; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 13a Rn. 45; Knittel, Betreuungsgesetz, § 13a FGG, Rn. 28).

  • OLG München, 07.07.2006 - 33 Wx 146/05

    Kostenlast der Staatskasse bei Erledigung eines öffentlich-rechtlichen

    Das gleiche gilt für den Beschluss des BayObLG vom 29.4.2003 (FamRZ 2003, 1777).
  • BayObLG, 28.04.2004 - 3Z BR 269/03

    Erstattung notwendiger Auslagen bei Erledigung einer Unterbringung

    Diese Vorschrift ist auf die Kostenerstattung in öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahren auch dann anwendbar, wenn die besonderen Verfahrensbeendigungsgründe gem. § 13a Abs. 2 Satz 3 FGG nicht gegeben sind (vgl. BayObLGZ 1993, 381; BayObLG Beschluss vom 29.4.2003 Gz. 3Z BR 68/03 = FamRZ 2003, 1777).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 30.05.2003 - 2 T 339/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28637
LG Koblenz, 30.05.2003 - 2 T 339/03 (https://dejure.org/2003,28637)
LG Koblenz, Entscheidung vom 30.05.2003 - 2 T 339/03 (https://dejure.org/2003,28637)
LG Koblenz, Entscheidung vom 30. Mai 2003 - 2 T 339/03 (https://dejure.org/2003,28637)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsfähigkeit von außerhalb der einem Betreuer zugewiesenen Aufgabenbereiche

  • Bt-Recht

    Kein Vergütungsanspruch bei Kontakten des Betreuers zum persönlichen Umfeld des Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1777
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