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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 561/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7298
OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 561/01 (https://dejure.org/2002,7298)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.04.2002 - 9 UF 561/01 (https://dejure.org/2002,7298)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. April 2002 - 9 UF 561/01 (https://dejure.org/2002,7298)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Trennungsunterhalt; Kindergeldanspruch; Anspruch auf Kindesunterhalt; Bestimmung des Kindesunterhalts; Ehegattenunterhalt; Leistungsfähigkeit

  • Judicialis

    EStG § 33 b; ; BGB § 1578 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 b; BGB § 1578 Abs. 1
    Keine Anrechnung der Zurverfügungstellung einer unentgeltlichen Wohnmöglichkeit auf Barunterhaltsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kostenloses Wohnrecht - Einfluss auf Unterhalt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 184 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 23.10.1997 - 12 UF 1218/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 561/01
    Während das OLG München dies mit der Begründung ablehnt, hierdurch werde nur der Wohnwert des im gemeinsamen Haus verbleibenden Ehegatten erhöht ( OLG München FamRZ 1998, 824, so auch Kathoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 7 A. Rn. 781 a jeweils unter Hinweis auf BGH FamRZ 1992, 423, 424), ist das Oberlandesgericht Düsseldorf der gegenteiligen Auffassung (OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1049, 1052; so auch Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der Familienrichterlichen Praxis 5. A. § 2 Rn. 214).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1993 - 6 UF 148/92
    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 561/01
    Während das OLG München dies mit der Begründung ablehnt, hierdurch werde nur der Wohnwert des im gemeinsamen Haus verbleibenden Ehegatten erhöht ( OLG München FamRZ 1998, 824, so auch Kathoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 7 A. Rn. 781 a jeweils unter Hinweis auf BGH FamRZ 1992, 423, 424), ist das Oberlandesgericht Düsseldorf der gegenteiligen Auffassung (OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1049, 1052; so auch Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der Familienrichterlichen Praxis 5. A. § 2 Rn. 214).
  • BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91

    Obliegenheiten des geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 561/01
    Während das OLG München dies mit der Begründung ablehnt, hierdurch werde nur der Wohnwert des im gemeinsamen Haus verbleibenden Ehegatten erhöht ( OLG München FamRZ 1998, 824, so auch Kathoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 7 A. Rn. 781 a jeweils unter Hinweis auf BGH FamRZ 1992, 423, 424), ist das Oberlandesgericht Düsseldorf der gegenteiligen Auffassung (OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1049, 1052; so auch Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der Familienrichterlichen Praxis 5. A. § 2 Rn. 214).
  • BGH, 18.05.2022 - XII ZB 325/20

    Kindesunterhalt: Ausgleich der kostenfreien Zurverfügungstellung von Wohnraum im

    Dagegen lehnt die überwiegende Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine bedarfsdeckende Wirkung des vom Barunterhaltspflichtigen dem Kind gewährten Wohnens ab (OLGR Koblenz 2002, 323, 324 mwN; s. auch OLG Koblenz FamRZ 2009, 891; im Ergebnis ebenso OLG Brandenburg Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 9 UF 182/12 - juris Rn. 33; aA OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1049, 1053 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4392
OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02 (https://dejure.org/2002,4392)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.05.2002 - 1 UF 21/02 (https://dejure.org/2002,4392)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 1 UF 21/02 (https://dejure.org/2002,4392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verwirkung des Unterhalts für nicht eheliches Kind

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Kindes gegen seinen Vater auf Unterhalt; Geltendmachen des Unterhaltsanspruchs für die Vergangenheit; Beginn der Verjährungsfrist zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs; Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Verwirkung des Anspruchs auf nachträgliche Gewährung von Unterhalt; Umfang des Barunterhaltsanspruchs

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 46 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1613, 1615i BGB
    Kindesunterhalt für die Vergangenheit - nichteheliche Lebensgemeinschaft der Eltern - Verjährung - Verwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1154
  • NJ 2002, 486
  • FamRZ 2003, 184 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 570/80

    Zustandekommen eines Verzichts auf Unterhalt durch Unterlassen der Geltendmachung

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Da er erst mit rechtskräftiger Feststellung der Vaterschaft gegen den Bekl. geltend gemacht werden konnte, begann die Verjährungsfrist auch erst im Jahr 2001 zu laufen (BGH, FamRZ 1981, 763).

    Darin allein, dass der Anspruch auf Unterhalt während der Zeit des Zusammenlebens nicht geltend gemacht worden ist, liegt noch kein Verzicht (BGH, FamRZ 1981, 763).

    Es ist durchaus möglich, dass er die Verwirklichung des Anspruchs aus anderen, nachvollziehbaren Gründen gescheut hat (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1981, 763).

    Die Annahme der Verwirkung wird auch nicht durch die Vorschrift des § 1613 III BGB ausgeschlossen, welche die Härte und wirtschaftliche Belastung aus der rückwirkenden Geltendmachung des Anspruchs zu erleichtern geeignet ist (BGH, FamRZ 1981, 763).

  • OLG Hamburg, 16.10.1990 - 12 UF 154/89

    Minderjährige Kinder; Unterhaltspflichtiger Elternteil; Deckung des

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Nach einer die Entstehung der Regelbedarfssätze berücksichtigenden Auskunft des Bundesministers der Justiz vom 17.11.1981 (mitgeteilt in DAVorm 1989, 39) beträgt der Wohnanteil am Warenkorb 11, 4% und an dem der Preisindexberechnung zu Grunde gelegten Wägungsschema 11, 568% (vgl. auch OLG Hamburg, FamRZ 1991, 472).
  • OVG Hamburg, 02.09.1988 - Bs I 144/88

    Unterhalt; Wohnbedarf; Berechnung; Kopfzahl

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Das BVerwG legt bei der Berechnung des Sozialhilfebedarfs die Wohnkosten auf sämtliche Familienmitglieder nach Köpfen um (NJW 1989, 313; ebenso OVG Hamburg, DAVorm 1989, 107 unter Aufgabe der Entscheidung FamRZ 1985, 1171).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1993 - 6 UF 148/92
    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Der Senat folgt der Ansicht des OLG Düsseldorf, (NJW-RR 1994, 326 = FamRZ 1994, 1049), welches die im Tabellenunterhalt enthaltenen Wohnkosten mit 15% ansetzt und das mietfreie Wohnen angemessen berücksichtigt, indem der nach der Tabelle zu zahlende Unterhalt vor Abzug des Kindergeldes um diesen Prozentsatz ermäßigt wird (zust. Graba, FamRZ 1995, 385).
  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 68.85

    Berechnung - Anteilige Aufwendungen - Sozialhilferecht - Hilfebedürftiger -

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Das BVerwG legt bei der Berechnung des Sozialhilfebedarfs die Wohnkosten auf sämtliche Familienmitglieder nach Köpfen um (NJW 1989, 313; ebenso OVG Hamburg, DAVorm 1989, 107 unter Aufgabe der Entscheidung FamRZ 1985, 1171).
  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Dieser Berechnung folgt der VI. Senat des BGH nur im Ausnahmefall und hält im Regelfall gem. § 287 ZPO eine Verteilung von 2:1:1 bei einem Elternteil mit zwei Kindern für angemessen (BGH, NJW 1988, 2365 = LM § 844 II BGB Nr. 82 = FamRZ 1988, 921 [925]).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Der BGH (NJW 1988, 1137 = FamRZ 1988, 370 [372]) hat diesen Rechtsgedanken aufgegriffen und im Rahmen der Bemessung des "Zeitmoments" für die Verwirkung von rückständigem Unterhalt in der Weise Rechnung getragen, dass bereits ein Verstreichenlassen einer Frist von mehr als einem Jahr ausreichen kann.
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Eine Verwirkung kommt nach allgemeinen Grundsätzen in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (vgl. BGHZ 25, 47 [51f.] = NJW 1957, 1358 = LM § 109 HGB Nr. 2).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Neben dem "Zeitmoment" kommt es für die Verwirkung auf das so genannte "Umstandsmoment" an, d.h., es müssen besondere Umstände hinzutreten, auf Grund derer der Unterhaltsverpflichtete sich nach Treu und Glauben darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Unterhaltsberechtigte sein Recht nicht mehr geltend machen werde (BGHZ 84, 280 [281] = NJW 1982, 1999 = LM § 1361 BGB Nr. 30 = FamRZ 1982, 898; OLG München, OLGZ 1976, 216 [219f.]).
  • BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 80/82

    Anspruch auf Unterhalt wegen Betreuung eines Pflegekindes; Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Dazu gehören insbesondere die Aufwendungen für Ernährung, Bekleidung, Reinigung, Körper- und Gesundheitspflege, Hausrat, Unterkunft, Heizung und Beleuchtung, Schulbedarf, Bildung und Unterhaltung (vgl. BGH, NJW 1984, 2355 = LM § 1578 BGB Nr. 23 = FamRZ 1984, 769 [772]).
  • LG Oldenburg, 06.01.1986 - 1 T 353/85
  • OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09

    Verwirkung titulierter Kindesunterhaltsansprüche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit 16.06.1982 (FamRZ 1982, 898, zuletzt FamRZ 2007, 543), der die Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts folgen (vgl. 1. FamS NJW-RR 2002, 1154 ff. und Beschluss des 2. FamS vom 24.09.2008, 2 WF 350/08), unterliegen auch rückständige Unterhaltsforderungen der Verwirkung.
  • OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05

    Kindesunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes

    Im Verfahren nach § 654 ZPO ist - was das Amtsgericht auch nicht verkennt - der Einwand der Verwirkung zu prüfen, vergleiche dazu BGH MDR 2003, 994; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1262).

    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).

  • OLG Koblenz, 17.12.2019 - 9 WF 815/19

    Auswirkungen des Erhalts einer Erwerbsminderungsrente auf einen Anspruch auf

    Zwar ist es möglich, dass ein Verzichtsvertrag durch schlüssiges Handeln zustande kommt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 570/80 -, juris, Rdnr. 8; OLG Jena, Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 UF 21/02 -, juris, Rdnr. 26; MünchKomm-Schlüter, BGB, 8. Aufl. 2019, § 397, Rdnr. 3).

    Es muss vielmehr sicher ein unzweideutiges Verhalten festgestellt werden, das vom Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts verstanden werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 570/80 -, juris, Rdnr. 8; OLG Jena, Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 UF 21/02 -, juris, Rdnr. 26; Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann-Paffenholz, a.a.O.; Staudinger-Rieble, BGB, Neubearb. 2017, § 397, Rdnr. 117).

  • OLG Köln, 19.11.2013 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

    b) Auch dass wegen der Sperrwirkung des § 1600d IV BGB (bzw. § 1600a S. 2 BGB a.F.) das Kind seinen Unterhaltsanspruch erst nach Feststellung der Vaterschaft gegen seinen Vater geltend machen kann und deshalb die Verjährung des Anspruchs erst mit diesem Zeitpunkt beginnt (Palandt/ Brudermüller, BGB, 72. Aufl., § 1600d RN 19), hindert vorliegend die Verwirkung nicht (in diesem Sinn auch OLG Jena NJW-RR 2002, 1154 u. OLG Dresden a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07

    Anspruch auf Unterhaltszahlungen für die Vergangenheit

    Ob eine Verwirkung auch dann bereits in Betracht kommt, wenn sich das Kind, gesetzlich vertreten durch seine Mutter, vor Anerkennung der Vaterschaft längere Zeit nicht darum bemüht hat, Unterhalt zu erhalten (so OLG Jena, NJW-RR 2002, 1154; a. A. OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2000, 1044), kann dahinstehen.
  • OLG Köln, 14.01.2014 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

    b) Auch dass wegen der Sperrwirkung des § 1600d IV BGB (bzw. § 1600a S. 2 BGB a.F.) das Kind seinen Unterhaltsanspruch erst nach Feststellung der Vaterschaft gegen seinen Vater geltend machen kann und deshalb die Verjährung des Anspruchs erst mit diesem Zeitpunkt beginnt (Palandt/ Brudermüller, BGB, 72. Aufl., § 1600d RN 19), hindert vorliegend die Verwirkung nicht (in diesem Sinn auch OLG Jena NJW-RR 2002, 1154 u. OLG Dresden a.a.O.).
  • OLG Dresden, 24.06.2009 - 20 UF 311/09

    Verwirkung Kindesunterhalt

    Dass § 1613 Abs. 2 Nr. 2 BGB die Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit ohne Rücksicht auf die in § 1613 Abs. 1 BGB geregelten Voraussetzungen ermöglicht, schließt die daraus ersichtlichen Einschränkungen des Unterhaltsanspruchs aus, hindert aber die Annahme, ein grundsätzlich in Betracht kommender Anspruch sei verwirkt, ebenso wenig, wie die Verjährungshemmung gemäß § 207 Abs. 1 Nr. 2 BGB einer Verwirkung in nicht verjährter Zeit entgegensteht (BGH NJW 1988, 1137, 1138; OLG Jena, NJW-RR 2002, 1154).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - II-3 UF 2/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11980
OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - II-3 UF 2/02 (https://dejure.org/2002,11980)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.2002 - II-3 UF 2/02 (https://dejure.org/2002,11980)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - II-3 UF 2/02 (https://dejure.org/2002,11980)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1615l Abs. 2 S. 3
    Unterhalt bei Betreuung eines erhöht betreuungsbedürftigen Kindes

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 184
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.07.2006 - XII ZR 11/04

    Dauer des Unterhaltsanspruchs wegen Pflege und Erziehung eines nichtehelich

    Weil die kindbezogenen Gründe aus den dargestellten verfassungsrechtlichen Gründen besonderes Gewicht entfalten, kommt eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs in solchen Fällen schon dann in Betracht, wenn der Aufschub der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch die Mutter aus objektiver Sicht wegen der besonderen Bedürfnisse des Kindes als vernünftig und dem Kindeswohl förderlich erscheint (OLG Celle FamRZ 2002, 636) oder wenn das Kind in besonderem Maße betreuungsbedürftig ist (OLG Düsseldorf FamRZ 2003, 184).
  • OLG Rostock, 08.11.2006 - 10 UF 50/05

    Auslegung des Begriffs der groben Unbilligkeit in § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB

    Eine erhöhte Betreuungsbedürftigkeit des Kindes ist etwa durch Atteste und Befundberichte nachzuweisen (OLG Düsseldorf, FamRZ 2003, 184, 185).
  • OLG Hamm, 10.02.2006 - 10 WF 10/06

    PKH: Geltendmachung eines über drei Jahre nach der Geburt hinausgehenden

    Die Rechtsprechung stellt in Ausfüllung dieser Voraussetzungen darauf ab, ob ein fortdauernder Betreuungsbedarf aus beim Kind liegenden besonderen Umstände hergeleitet werden kann (kindbezogene Gründe: dazu OLG Düsseldorf FamRZ 2003, 184) oder ob Umstände in der Person eines Elternteils oder im Verhältnis der Eltern zueinander (elternbezogene Umstände: dazu OLG Schleswig FamRZ 2004, 975) eine Verlängerung des Anspruchs rechtfertigen können (Im Einzelnen Wever/Schilling FamRZ 2002, 581 ff.).
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