Rechtsprechung
OLG Köln, 12.06.2003 - 14 WF 85/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung der Vergütung für Verfahrenspfleger; Bericht über die Situation des Kindes; Überprüfung des Umfangs der notwendigen Tätigkeit im Vergütungsfestsetzungsverfahren
- Judicialis
FGG § 50; ; FGG § 56g V; ; FGG § 67 III S. 3; ; ZuSEG § 16 II S. 2; ; ZuSEG § 16 Abs. 5
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 50 Abs. 1 § 67 Abs. 3
Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Waldbröl, 01.04.2003 - 12 F 241/02
- OLG Köln, 12.06.2003 - 14 WF 85/03
Papierfundstellen
- MDR 2003, 1358
- FamRZ 2003, 1853
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Köln, 17.05.2002 - 4 WF 49/02
Auszug aus OLG Köln, 12.06.2003 - 14 WF 85/03
Insoweit kann die Aufgabenstellung des Gerichts den Tätigkeitsumfang des Verfahrenspflegers bestimmen (OLG Köln (4.) KindPrax 2003, 27).Im Vergütungsfestsetzungsverfahren kann und muss der Umfang der notwendigen Tätigkeit überprüft werden, weil es sonst im Ermessen allein des Verfahrenspflegers liegt, wie weit er in zeitlicher und sachlicher Hinsicht seine Tätigkeit ausdehnt (OLG Köln KindPrax 2003, 27), wenn auch die Zeit nicht auf ein durchschnittliches Maß beschränkt werden kann (Senat NJW-RR 2001, 47).
- OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 5 WF 287/01
Aufgaben des Verfahrenspflegers
Auszug aus OLG Köln, 12.06.2003 - 14 WF 85/03
Im Einzelfall können die Kindesinteressen allerdings auch - vor allem bei kleineren Kindern - die Kontaktaufnahme mit anderen Verfahrensbeteiligten erfordern (OLG Düsseldorf FamRZ 2003, 167 = KindPrax 2003, 171 m. Red.anm.;… Bienwald, Verfahrenspflegschaft (2002) Rn. 876 unter Hinweis auf KG FamRZ 2000, 1300 nur ausnahmsweise; vgl. auch Söpper, FamRZ 2002, 1535 ff.). - KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
Auszug aus OLG Köln, 12.06.2003 - 14 WF 85/03
Im Einzelfall können die Kindesinteressen allerdings auch - vor allem bei kleineren Kindern - die Kontaktaufnahme mit anderen Verfahrensbeteiligten erfordern (OLG Düsseldorf FamRZ 2003, 167 = KindPrax 2003, 171 m. Red.anm.; Bienwald, Verfahrenspflegschaft (2002) Rn. 876 unter Hinweis auf KG FamRZ 2000, 1300 nur ausnahmsweise; vgl. auch Söpper, FamRZ 2002, 1535 ff.).
- OLG Frankfurt, 03.07.2001 - 2 WF 82/01
Bemessung der Aufwandsentschädigung eines Verfahrenspflegers; Aufgabenbereich und …
Auszug aus OLG Köln, 12.06.2003 - 14 WF 85/03
Nach § 50 FGG ist der Verfahrenspfleger verpflichtet, die rechtlichen Interessen des von ihm vertretenen Kindes im Verfahren wahrzunehmen (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 335). - OLG Rostock, 26.11.2001 - 10 UF 314/01
Zu der Stellung und den Aufgaben eines Verfahrenspflegers
Auszug aus OLG Köln, 12.06.2003 - 14 WF 85/03
Dabei ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des Verfahrenspflegers den Sachverhalt aufzuklären oder eine vergleichsweise Lösung des Konfliktes durch Elterngespäche zu versuchen (OLG Dresden FamRZ 2002, 968; OLG Rostock FamRZ 2002, 969), sondern er hat nur die Kindesinteressen in das Verfahren einzubringen (BT.-Drs. 13/4899 S.130). - BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 46/00
Berichtigung des Grundbuchs im Fall des § 88 InsO
Auszug aus OLG Köln, 12.06.2003 - 14 WF 85/03
Im Vergütungsfestsetzungsverfahren kann und muss der Umfang der notwendigen Tätigkeit überprüft werden, weil es sonst im Ermessen allein des Verfahrenspflegers liegt, wie weit er in zeitlicher und sachlicher Hinsicht seine Tätigkeit ausdehnt (OLG Köln KindPrax 2003, 27), wenn auch die Zeit nicht auf ein durchschnittliches Maß beschränkt werden kann (Senat NJW-RR 2001, 47). - OLG Dresden, 06.11.2001 - 20 WF 653/01
Aufgaben des Verfahrenspflegers
Auszug aus OLG Köln, 12.06.2003 - 14 WF 85/03
Dabei ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des Verfahrenspflegers den Sachverhalt aufzuklären oder eine vergleichsweise Lösung des Konfliktes durch Elterngespäche zu versuchen (OLG Dresden FamRZ 2002, 968; OLG Rostock FamRZ 2002, 969), sondern er hat nur die Kindesinteressen in das Verfahren einzubringen (BT.-Drs. 13/4899 S.130).
- OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 10 WF 257/06
Verfahrenspflegervergütung: Vergütung für Hausbesuche beim Kind
Denn in einem solchen Fall darf der Verfahrenspfleger darauf vertrauen, dass der auf Grund des gerichtlichen Auftrags entstandene Zeitaufwand auch vergütet wird (OLG Brandenburg - 3. Senat für Familiensachen -, Beschluss vom 22.2.2005 - 15 WF 15/05 -, FamRZ 2005, 1108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.1.2003 - 8 W 27/03 und 28/03 -, veröffentlicht bei Juris; Beschluss vom 6.11.2000 - 8 WF 91/99 -, OLG-Report 2002, 269; OLG Schleswig, Beschluss vom 13.9.2000 - 15 WF 140/99 -, OLG-Report 2000, 428; vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.3.2004 - 12 WF 141/03 und 142/03 -, FamRZ 2005, 391; OLG Köln, Beschluss vom 12.6.2003 - 14 WF 85/03 -, FamRZ 2003, 1853).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 20.03.2003 - 14 WF 60/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen unanfechtbaren Verweisungsbeschluss; Möglichkeit des Erlasses eines Verweisungsbeschlusses ohne erforderlichen Antrag; Verweisung einer Sorgerechtssache unter Missachtung des Doppelwohnsitzes ...
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen unanfechtbaren Verweisungsbeschluss; Möglichkeit des Erlasses eines Verweisungsbeschlusses ohne erforderlichen Antrag; Verweisung einer Sorgerechtssache unter Missachtung des Doppelwohnsitzes ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 21.02.2003 - 6 F 2011/03
- OLG Oldenburg, 20.03.2003 - 14 WF 60/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1853
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Naumburg, 18.03.1999 - 3 AR 5/99
Bindende Verweisung an das zuständige Amtsgericht bei einem doppelten Wohnsitz …
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.03.2003 - 14 WF 60/03
Dem gerichtlichen Hinweis auf die beabsichtigte Verweisung an das Amtsgericht Pirmasens hat der Antragsteller zudem ausdrücklich widersprochen unter Hinweis auf die zugleich vorgelegte Entscheidung des OLG Naumburg FamRZ 2000, 545 [OLG Naumburg 18.03.1999 - 3 AR 5/99] .