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   BGH, 25.09.2003 - IXa ZB 192/03   

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BGH, 25.09.2003 - IXa ZB 192/03 (https://dejure.org/2003,4301)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2003 - IXa ZB 192/03 (https://dejure.org/2003,4301)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03 (https://dejure.org/2003,4301)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Betreibung der Zwangsvollstreckung aus einem Titel auf Bezahlung von Kindesunterhalt; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Zwangsvollstreckung; Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • zvi-online.de

    ZPO § 121 Abs. 2
    Keine Prozesskostenhilfe für Vollstreckung von Unterhaltstitel bei bloßer allgemeiner Erwartung von Schwierigkeiten

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 2; ; ZPO § 850d; ; ZPO § 114

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 2 § 574 Abs. 3 S. 2
    Voraussetzungen der Beiordnung eines Rechtsanwalts für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1921
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 124/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - IXa ZB 192/03
    Der Senat hat die streitige Rechtsfrage, wegen der die Rechtsbeschwerde zugelassen worden ist, bereits in dem Sinne entschieden (BGH, Beschl. vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, z.V.b.), daß bei einer Unterhaltsvollstreckung im Einzelfall zu prüfen ist, ob die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 121 Abs. 2 ZPO erforderlich erscheint.
  • BGH, 11.09.2002 - VIII ZR 235/02

    Auslegung vertraglicher Kündigungsfristen

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - IXa ZB 192/03
    Die Rechtsverfolgung hat keine grundsätzliche Bedeutung, da sich keine zweifelhaften oder noch offenen Rechtsfragen ergeben, die einer Klärung durch höchstrichterliche Entscheidung bedürften (vgl. BGH, Beschl. v. 11. September 2002, NJW-RR 2003, 130).
  • BGH, 10.12.2009 - VII ZB 31/09

    Beurteilung der Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen des

    Maßgebend ist die jeweilige Zwangsvollstreckungsmaßnahme, so dass nicht allein darauf abgestellt werden kann, ob die Zwangsvollstreckung insgesamt wenige (dazu BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, aaO) oder erfahrungsgemäß viele rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten aufweist (BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921).
  • BGH, 20.12.2005 - VII ZB 94/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Zwangsvollstreckung durch einen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136; vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921 und vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 215/03, FamRZ 2004, 789) darf dem Gläubiger im Verfahren für die Lohnpfändung bzw. die erweiterte Pfändung von Arbeitslohn wegen Unterhalts die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht ohne Prüfung des Einzelfalls versagt werden.

    Für die weitere Entscheidung weist der Senat darauf hin, dass bei der nunmehr vorzunehmenden Einzelfallprüfung zu beachten ist, dass die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel wegen der Regelung des § 850 d ZPO es in der Regel geboten erscheinen lassen, einen Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921).

  • BGH, 05.06.2014 - VII ZB 21/12

    Zwangsvollstreckung Zug um Zug: Erstattung der Gerichtsvollzieher- und

    Anhaltspunkte dafür, dass hier ausnahmsweise etwas anderes gelten müsste, weil die Rechtsverfolgung in der Zwangsvollstreckung für die Gläubiger besonders einfach gelagert gewesen wäre, bestehen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - XII ZB 242/09, BGHZ 186, 70 Rn. 23, 25; vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921).
  • BGH, 29.03.2006 - VII ZB 15/06

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Vollstreckungsverfahren im Wege der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136; vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921 und vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 215/03, FamRZ 2004, 789) darf dem Gläubiger für die Lohnpfändung bzw. die erweiterte Pfändung von Arbeitslohn wegen Unterhalts die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht ohne Prüfung des Einzelfalls versagt werden.

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass bei der nunmehr vorzunehmenden Einzelfallprüfung zu beachten ist, dass die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel wegen der Regelung des § 850 d ZPO es in der Regel geboten erscheinen lassen, einen Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921).

  • BGH, 29.03.2006 - VII ZB 14/06

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Vollstreckungsverfahren im Wege der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136; vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921 und vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 215/03, FamRZ 2004, 789) darf dem Gläubiger für die Lohnpfändung bzw. die erweiterte Pfändung von Arbeitslohn wegen Unterhalts die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht ohne Prüfung des Einzelfalls versagt werden.

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass bei der nunmehr vorzunehmenden Einzelfallprüfung zu beachten ist, dass die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel wegen der Regelung des § 850 d ZPO es in der Regel geboten erscheinen lassen, einen Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921).

  • OLG Saarbrücken, 11.12.2012 - 6 WF 405/12

    Verfahrenskostenhilfe: Erforderlichkeit einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt

    Maßgebend ist die jeweilige Zwangsvollstreckungsmaßnahme, so dass nicht allein darauf abgestellt werden kann, ob die Zwangsvollstreckung insgesamt wenige (dazu BGH, NJW 2003, 3136) oder erfahrungsgemäß viele rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten aufweist (BGH, FamRZ 2003, 1921).

    Dabei entspricht es der ganz herrschenden, auch vom Senat geteilten Auffassung, dass in der Mobiliarvollstreckung im Allgemeinen ein Beteiligter keinen Rechtsanwalt benötigt, um den Gerichtsvollzieher zu beauftragen oder eine eidesstattliche Versicherung zur Offenbarung der Vermögensverhältnisse zu beantragen (BGH, FamRZ 2003, 1921; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 121, Rz. 7, jeweils m.w.N.).

  • AG Köln, 21.08.2023 - 289 M 631/20
    Eine andere Betrachtung ist aber dann gerechtfertigt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Rechtsverfolgung in der Zwangsvollstreckung für den Gläubiger besonders einfach gelagert gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 05.06.2014 - VII ZB 21/12 -, zitiert bei juris Rn. 20 unter Hinweis auf: BGHZ 186, 70 = NJW 2010, 3029 Rn. 23, 25; BGH, FamRZ 2003, 1921 = BeckRS 2003, 08484; LG Darmstadt, Beschluss vom 15.03.2017 - 5 T 515/16 -, zitiert bei juris Rn. 20; OG Stuttgart Rpfleger 1994, 367; AG Rottenburg DGVZ 2000, 95; OLG Hamburg AnwBl 2001, 127; AG Donaueschingen DGVZ 2005, 73; LG Konstanz DGVZ 2005, 73; AG Karlsruhe DGVZ 2005, 73; AG Heilbronn DGVZ 2005, 73 ff.; Schmidt/Brinkmann in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 788 Rn. 29 mit weiteren Nachweisen; Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, ZPO, 78. Auflage, § 91 Rn. 175: " Bei einer Bagatelle mit klarem Sachverhalt gibt es evtl. keine Erstattbarkeit ").

    Dass es sich dabei objektiv - auch im Hinblick auf die Höhe der ursprünglich titulierten Forderung - um einen besonders einfach gelagerten Fall handelt, liegt demgemäß auf der Hand (ebenso: BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - IXa ZB 192/03 - zitiert bei juris); im Übrigen ist nach Auffassung des Gerichts keine Maßnahme der Zwangsvollstreckung einfacher zu beantragen, als der Antrag an den Gerichtsvollzieher, dem Schuldner die Vermögensauskunft abzunehmen.

  • LG Mönchengladbach, 18.01.2006 - 5 T 519/05

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts,

    Bei der Mobiliarvollstreckung kann zwar nicht grundsätzlich ein Bedürfnis für die Beiordnung eines Rechtsanwaltes verneint werden (BGH, a.a.O. und FamRZ 2003, 1921; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 64. Auflage, § 121 Rn. 50).

    Allerdings setzt die Beiordnung eines Rechtsanwalts über den Normalfall hinausgehende Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art voraus, wie sie beispielsweise bei der Unterhaltsvollstreckung gegeben sein können (BGH, FamRZ 2003, 1921 und ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. 5 T 283/03, 5 T 246/04, 5 T 313/04 und 5 T 342/04).

  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 215/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung

    Die grundsätzliche Rechtsfrage, zu deren Klärung das Landgericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, ist durch den Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 18. Juli 2003 (IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136) beantwortet worden (zur Abgrenzung seither noch Beschl. v. 25. September 2003 - IXa ZB 192/03 - Sachpfändung, ZVI 2003, 592; v. 10. Oktober 2003 - IXa ZA 7/03 - Beiordnung für ungenannte weitere Vollstreckungsmaßnahmen; n.v.).
  • OLG Köln, 26.07.2004 - 14 WF 143/04

    Anwaltsbeiordnung zur Vaterschaftsfeststellung

    Es kann dahinstehen, ob Vaterschaftsfeststellungssachen und die mit ihnen verbundenen Unterhaltssachen generell rechtlich so diffizil sind, dass eine Anwaltsbeiordnung in der Regel ein Verfassungsgebot ist (so OLG Köln (4.) FamRZ 2003, 107 für Sorgerechts- und Unterhaltssachen und wohl auch Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl.(2004), § 121 Rz. 6 ; BGH FamRZ 2003, 1921 stellt für die Unterhaltsvollstreckung richtiger auf den Einzelfall ab) oder ob wegen der Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung in aller Regel ein Anwalt beizuordnen ist (vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rz. 547 w.w.N.).
  • LG Stuttgart, 24.07.2012 - 19 T 78/12

    Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsansprüchen: Vorratspfändung von

  • OLG Schleswig, 14.04.2010 - 2 W 52/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren über die Eintragung einer

  • LAG Köln, 19.03.2020 - 9 Ta 15/20

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine Zahlungsklage für abgerechnetes

  • OLG Hamm, 17.06.2011 - 15 W 650/10

    Anwaltsbeiordnung bei Verfahrenskostenhilfe für Zwangshypothek

  • LG Stade, 29.04.2014 - 9 T 38/14

    Verfahrenskostenhilfe: Auslegung eines von einem Rechtsanwalt gestellten

  • LG Kleve, 26.05.2017 - 4 T 55/17
  • LG Dessau-Roßlau, 01.04.2014 - 1 T 318/13

    Berücksichtigung der besonderen Kenntnisse des Insolvenzverwalters für die

  • LG Kassel, 04.10.2005 - 3 T 743/05

    Prozesskostenhilfe für Mobiliarzwangsvollstreckung: Bewilligungsvoraussetzungen

  • LG Koblenz, 25.11.2004 - 2 T 884/04

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung aus einem

  • LG Detmold, 01.09.2004 - 3 T 216/04

    Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Eintragung einer

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