Weitere Entscheidung unten: AG Bremen, 05.06.2002

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.03.2002 - 14 WF 36/02   

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https://dejure.org/2002,8200
OLG Naumburg, 06.03.2002 - 14 WF 36/02 (https://dejure.org/2002,8200)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.03.2002 - 14 WF 36/02 (https://dejure.org/2002,8200)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. März 2002 - 14 WF 36/02 (https://dejure.org/2002,8200)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührentatbestand des § 49 Abs. 1 BRAGO; Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Abgesonderte Verhandlung

  • Judicialis

    BRAGO § 31; ; BRAGO § 37 Nr. 3; ; BRAGO § 41; ; BRAGO § 49 Abs. 1; ; BRAGO § 49 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 1 Abs. 1; ; GKG § 11 Abs. 1; ; GKG § 49 Satz 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen einer Gebührenerhebungsberechtigung eines Anwalts nach § 49 Abs. 1 BRAGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 244 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG München, 20.08.2007 - 10 Ta 276/07

    Einstellung der Zwangsvollstreckung - Kostenerstattung

    Dass - wie im vorliegenden Verfahren - über den Antrag in einer mündlichen Verhandlung im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Hauptsache stattgefunden hat, genügt gerade nicht (vgl. OLG Naumburg JurBüro 2002, 531; OLG Hamburg MDR 2001, 1441).
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Rechtsprechung
   AG Bremen, 05.06.2002 - 60 F 2194/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,29169
AG Bremen, 05.06.2002 - 60 F 2194/01 (https://dejure.org/2002,29169)
AG Bremen, Entscheidung vom 05.06.2002 - 60 F 2194/01 (https://dejure.org/2002,29169)
AG Bremen, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - 60 F 2194/01 (https://dejure.org/2002,29169)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 244
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Nürnberg, 18.06.2003 - 10 WF 1658/03

    Geschäftswert für Verfahren auf Zuteilung der Ehewohnung während des

    Die vom Senat vertretene Ansicht teilt auch Müller-Rabe in FAFamR, 4. Auflage, 17. Kapitel, Rn. 93 mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand (a.A. AG Bremen, FamRZ 2003, 244).
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