Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.10.2002 - 5 U 273/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11603
OLG Koblenz, 10.10.2002 - 5 U 273/02 (https://dejure.org/2002,11603)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.10.2002 - 5 U 273/02 (https://dejure.org/2002,11603)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 5 U 273/02 (https://dejure.org/2002,11603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme auf Rückzahlung eines Darlehens; Ausübung eines außerordentlichen Kündigungsrechts wegen erheblicher Zahlungsrückstände; Geltungsbereich eines Teilerlassvertrages nach Scheidung der Darlehensnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 607 397 423 426 Abs. 2
    Gesamtschuldnerausgleich bei Teilerlass eines Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 73
  • FamRZ 2003, 309
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 20.10.2005 - 8 U 155/05

    Verjährung von Ansprüchen gegen den Testamentsvollstrecker

    Die Gegenmeinung hält eine teleologische Reduktion des § 197 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf "genuin erbrechtliche" Ansprüche für erforderlich, zu denen solche u. a. aus §§ 2218, 2219 BGB gegen den Testamentsvollstrecker nicht zählten (Löhnig, ZEV 2004, 272; Baldus, FamRZ 2003, 309; Staudinger/Frank Peters, § 197, Rn. 20, 21; Otte, ZEV 2002, 501).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht