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OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 WF 157/02 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 253 Abs. 2; FGG § 11
Anforderungen an die Form von Anträgen im FGG -Verfahren
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 321
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 30.08.2006 - 1 UF 196/06
Sorgerechtsverfahren: Nichterscheinen eines Elternteils bei einem Gerichtstermin …
Da es sich um einen wesentlichen Verfahrensmangel handelt und weitere Ermittlungen geboten sind, ist es entsprechend § 572 ZPO (vgl. OLG Frankfurt/Main, 1. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 27.09.2002, 1 WF 157/02, FamRZ 2003, 321) erforderlich, die erneute Sachentscheidung dem Familiengericht zu überlassen. - OLG Karlsruhe, 28.08.2006 - 16 UF 135/06
Verfahrensfehler des Familiengerichts in einer Umgangsrechtssache: …
In diesem Bereich ermöglicht es § 572 ZPO (entsprechend dem früheren § 575 ZPO) unverändert dem Beschwerdegericht, die abschließende Entscheidung dem Erstgericht zu überlassen (ebenso OLG Frankfurt FamRZ 2003, 321; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 624; jeweils m.w.N.). - OLG Brandenburg, 16.06.2021 - 13 WF 96/21
Zulässigkeit der teilweisen Verweigerung der Verfahrenskostenhilfe für einen …
Aufgrund des im Vollstreckungsverfahren wegen Umgangs amtswegigen Tätigwerden des Gerichts auch bei Vorliegen eines Vollstreckungsantrags (§ 87 Abs. 1 Satz 2 FamFG), genügt für den - im Übrigen der Auslegung unterliegenden (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1776) - Vollstreckungsantrag die Bezeichnung der Person, gegen die sich die Vollstreckung richtet und die zu vollstreckende Handlung (OLG Frankfurt, FPR 2003, 146).