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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01   

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BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01 (https://dejure.org/2002,523)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 (https://dejure.org/2002,523)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2002 - 5 C 18.01 (https://dejure.org/2002,523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    SGB VIII §§ 22, 24, 74, 79, 80
    Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien Jugendhilfe - von Kindergärten; Zuständigkeit für die Förderung der freien Jugendhilfe - von Kindergärten; Kindergärten, Förderung von - der freien Jugendhilfe.

  • Wolters Kluwer

    Revision - Förderung von Kindergärten - Freie Jugendhilfe - Zuständigkeit - Öffentliche Jugendhilfe - Betriebskostenzuschuss - Bedarfsdeckung - Haushaltsvorbehalt - Planungsverantwortung - Rubrumberichtigung - Förderungsanspruch

  • Judicialis

    SGB VIII § 22; ; SGB VIII § 24; ; SGB VIII § 74; ; SGB VIII § 79; ; SGB VIII § 80

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII §§ 22 24 74 79 80
    Kinder- und Jugendhilferecht - Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien Jugendhilfe - von Kindergärten; Zuständigkeit für die Förderung der freien Jugendhilfe - von Kindergärten; Kindergärten, Förderung von - der freien Jugendhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 226
  • NJW 2003, 1202 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1382
  • FamRZ 2003, 373 (Ls.)
  • DVBl 2002, 1415
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00

    Eilfall, sozialhilferechtlicher; Erstattung von Krankenhauskos-ten durch den

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01
    Die gesetzlich angeordnete Gesamtrechtsnachfolge erfasst auch das vorliegende Prozessrechtsverhältnis und bewirkt einen gesetzlichen Parteiwechsel (§ 173 VwGO in Verbindung mit den entsprechend anwendbaren §§ 239 ff. ZPO), der keine Klageänderung im Sinne der §§ 91, 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO darstellt und deshalb auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 44, 148 = Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 239 ZPO Nr. 1 S. 2; BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2001 - BVerwG 5 C 20.00 - NVwZ-RR 2001, 765).
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01
    Die gesetzlich angeordnete Gesamtrechtsnachfolge erfasst auch das vorliegende Prozessrechtsverhältnis und bewirkt einen gesetzlichen Parteiwechsel (§ 173 VwGO in Verbindung mit den entsprechend anwendbaren §§ 239 ff. ZPO), der keine Klageänderung im Sinne der §§ 91, 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO darstellt und deshalb auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 44, 148 = Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 239 ZPO Nr. 1 S. 2; BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2001 - BVerwG 5 C 20.00 - NVwZ-RR 2001, 765).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 5 C 19.99

    Angebote der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen; Bedarf, Vorhaltung von

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01
    Zwar bestimmt sich der Bedarf an Kindergartenplätzen anders als der an Kinderkrippenplätzen (vgl. dazu BVerwGE 110, 320) insofern an der tatsächlichen Nachfrage, als nach § 24 Satz 1 SGB VIII jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens hat.
  • BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 27.96

    Jugenhilferecht - Jugendhilfeplanung als Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01
    Liegt eine Jugendhilfeplanung nicht vor, hindert das die Förderung nach § 74 SGB VIII nicht (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 5 B 27.96 - Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 2).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    (d) Ebenso wenig vermittelt § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII ein kapazitätsunabhängiges subjektives Recht, zwischen frühkindlicher Förderung in öffentlich-rechtlicher oder in freier Trägerschaft zu wählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 zu dem Anspruch auf Besuch eines Kindergartens nach § 24 Abs. 1 SGB VIII a.F.).
  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Ein Anspruch auf eine Förderung in bestimmter, hier über die bewilligte Förderung hinausgehender Höhe kommt nur in Betracht, wenn das Förderermessen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe auf Null reduziert ist (s. etwa BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1967 - BVerfG 2 BvF 3/62 u.a. - BVerfGE 22, 180 ; BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 5 B 27.96 - Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 2; Urteil vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226; aus dem Schrifttum etwa Münder u.a., FK SGB VIII, 5. Aufl. 2006, § 74 Rn. 27 ff.; Wiesner, SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 74 Rn. 24, 41; Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII/KJHG, 3. Aufl. 2007, § 74 Rn. 12; Frings/Siemes, ZfF 1995, 1; Wabnitz, ZfJ 2003, 165; weitergehend wohl Baltz, NDV 1996, 360 ; Häbel, ZfJ 1997, 109 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hierfür geklärt, dass eine vorliegende Jugendhilfeplanung bei der Förderung nach § 74 SGB VIII zu beachten ist (Urteil vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 ).

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 4 LB 389/02

    Gemeindlicher Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten eines

    Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.4.2002 - 5 BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226) ausgeführt hat, ist eine Beschränkung auf einzelne Kindergartenplätze zulässig, wenn sich die Betriebskosten kindergartenplatzbezogen errechnen lassen.

    Eine Förderungsentscheidung kann somit auf der Grundlage einer vorliegenden Jugendhilfeplanung, aber auch einzelfallbezogen getroffen werden (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226; siehe auch: BVerwG, Beschluss vom 30.12.1996 - BVerwG 5 B 27.96 -, FEVS 47, 529).

    Somit kann eine Förderung von weiteren Maßnahmen (von weiteren Kindergartenplätzen) abgelehnt werden, wenn die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Maßnahmen (Kindergartenplätze) bereits vorhanden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226).

    Der pädagogischen Ausrichtung eines Kindergartens (z.B. gemeindlicher, kirchlicher oder Waldorf - Kindergarten) sowie seiner Betreuungsorganisation (z.B. in Bezug auf Vormittags- und Nachmittagsgruppen) kommt daher im Rahmen der Ermessensentscheidung Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226) sind maßgebliche Ermessensgesichtspunkte für die institutionelle Förderung nach § 74 SGB VIII z.B. die Ortsnähe eines Kindergartens, aber auch die günstige Verkehrsverbindung des Kindergartens zu Arbeitsstätten der Eltern sowie die pädagogische Ausrichtung eines Kindergartens.

    Wie bereits ausgeführt worden ist, kommt der pädagogischen Ausrichtung eines Kindergartens (z.B. gemeindlicher, kirchlicher oder wie hier Waldorf-Kindergarten) im Rahmen der Ermessensentscheidung Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226).

    Wenn aber angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht gefördert werden, bedarf es einer besonderen Erklärung (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226 und Urteil vom 25.11.2004 - BVerwG 5 C 66.03 -, FEVS 56, 294).

    Denn die institutionelle Förderung von Kindergärten bzw. Kindergartenplätzen nach § 74 SGB VIII ist nicht individuell auf ein konkretes Kind und dessen Wünsche im Einzelfall bezogen, sondern auf Kindergärten insgesamt oder auf ein bestimmtes Kontingent von Kindergartenplätzen, die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe institutionell primär deshalb fördert, damit sie Kindern aus seinem Gebiet offen stehen, er ihnen gegenüber also seine Verpflichtung aus § 24 Satz 1 SGB VIII erfüllen kann (BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.4.2002 - BVerwG 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226 und Urteil vom 25.11.2004 - BVerwG 5 C 66.03 -, FEVS 56, 294) herausgestellt hat, bedürfte es gerade einer besonderen Erklärung, warum angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht gefördert werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten

    Das BVerwG (Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 m.w.N.) hat mehrfach betont, dass es zur Förderung nach § 74 SGB VIII einer Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII nicht zwingend bedarf.

    Von daher gibt es keinen Anspruch auf einen bestimmten Kindergartenplatz oder einen bestimmten Kindergarten (BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 ).

    Soweit § 74 SGB VIII mithin Leistungsansprüche von freien Trägern der Jugendhilfe begründet, können sich diese nur gegen einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richten (BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 227 ; Hessischer VGH, Urteil vom 06.09.2005 - 10 UE 3025/04 - NVwZ-RR 2006, 475; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.06.1997 - 4 M 1219/97 - FEVS 48, 213).

    Die grundsätzliche Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte für diesen Aufgabenbereich ergibt sich im Übrigen schon aus § 27 Abs. 2 SGB I. Von der sachlichen Zuständigkeit der örtlichen Träger für die Förderung von Kindergärten freier Träger nach § 74 SGB VIII geht auch das BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) aus (so im Ergebnis wohl auch schon BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 ).

    a) Das BVerwG hat in seinem Urteil vom 25.04.2002 (- 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 227 ) eine Reihe von zu berücksichtigenden Ermessensgesichtspunkten genannt, u.a. die Ortsnähe der Einrichtung, eine günstige Verkehrsanbindung zu Arbeitsstätten der Eltern, die pädagogische Ausrichtung sowie die Betreuungsorganisation.

  • VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256

    Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

    Er beinhaltet jedoch jedenfalls keinen Anspruch auf einen bestimmten Kinderkrippenplatz oder eine bestimmte Kinderkrippe (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.2002 - 5 C 18/01 - juris Rn. 17 zum Anspruch auf Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr; VG Köln, B.v. 18.07.2013 - 19 L 877/13 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

    3.1.2 Diesen Bindungen des Normgebers in Bezug auf Differenzierungen bei der Ausgestaltung des Fördersystems steht nicht entgegen, dass insbesondere § 3 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 SGB VIII einem Einrichtungsträger keinen unmittelbaren, bundesgesetzlichen Förderungsanspruch verleihen und aus dem Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten auch kein Anspruch auf einen bestimmten Kindergartenplatz oder einen bestimmten Kindergarten folgt (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 ).

    Die tatsächliche Nachfrage nach einem Kindergartenplatz mit einer bestimmten pädagogischen Ausrichtung begründet deswegen keinen subjektiv-öffentlichrechtlichen Anspruch auf dessen Bereitstellung oder Förderung in bestimmter Höhe, weil bei der institutionellen Förderung von Kindergärten alle maßgeblichen Kriterien (z.B. die Ortsnähe, die Verkehrsanbindung zu Arbeitsstätten der Eltern, die pädagogische Ausrichtung und die Betreuungsorganisation) einzustellen und abzuwägen sind (Urteile vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 18.01 - a.a.O. und vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 66.03 - Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 5 = FEVS 56, 294).

  • VGH Hessen, 25.04.2023 - 10 C 1271/19

    Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten ist unwirksam

    Denn aus § 74 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII ergibt sich, dass die Förderung auch dazu genutzt werden kann, ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen sicherzustellen, um die Rechtsansprüche aus § 24 SGB VIII erfüllen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 18/01 -, juris, Rn. 15).

    Besondere Bedeutung kommt auch der Betreuungsorganisation der Kindertagesstätten wie etwa Öffnungszeiten oder die Betreuung in Vormittags- und Nachmittagsgruppen oder die Bereitstellung einer Mittagsversorgung zu (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 6. September 2005 - 10 UE 3025/04 -, Rn. 42 f. mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 18/01 -, Rn. 26; jeweils juris).

    Denn nach § 74 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII kann die Förderung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe von der Bereitschaft abhängig gemacht werden, ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen sicherzustellen, um Rechtsansprüche aus § 24 SGB VIII erfüllen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 18/01 -, juris, Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2021 - 21 A 3824/18

    Kirchlicher Kindergartenbetreiber kann keinen höheren staatlichen Zuschuss zur

    Siehe BVerwG, Urteile vom 25. April 2002 - 5 C 18.01 -, juris, Rn. 17, vom 25. November 2004 - 5 C 66.03 -, juris, Rn. 12 ff. sowie - nach Schaffung von § 74a SGB VIII - vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, juris, Rn. 16 ff.; im Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 57.01 -, juris, Rn. 37 findet sich lediglich der Hinweis darauf, dass (in einem Bundesland) die Kindertagesbetreuung als Pflegesatzfinanzierung nach § 77 SGB VIII ausgestaltet sei.
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 4 ME 221/14

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur

    Der Anspruch richtet sich jedoch nicht - wie vom Verwaltungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend angenommen - auf die Bereitstellung eines konkreten Platzes in einer bestimmten Einrichtung (zu der insoweit inhaltsgleichen Vorschrift des § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII in der bis zum 31. Juli 2013 gültigen Fassung vgl. BVerwG, Urt. v. 21.1.2010 - 5 CN 1.09 - ferner Urt. v. 25.4.2002 - 5 C 18.01 -).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 66.03

    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von

    In der Rechtsprechung des Senats (s. BVerwGE 116, 226) sind maßgebliche Ermessensgesichtspunkte für die institutionelle Förderung nach § 74 SGB VIII angeführt, z.B. die Ortsnähe des Kindergartens, aber auch die günstige Verkehrsanbindung des Kindergartens zu Arbeitsstätten der Eltern sowie die pädagogische Ausrichtung eines Kindergartens, ohne diesen Kriterien aber ein bestimmtes Abwägungsgewicht zuzusprechen.

    Es bedürfte besonderer Erklärung, warum angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht gefördert werden (BVerwGE 116, 226 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 2523/13

    Finanzielle Förderung für eine privat-gewerblich in einem Stadtgebiet betriebene

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 27.08

    Förderung freier Jugendhilfeträger für Maßnahmen der offenen Jugendarbeit

  • VG Göttingen, 09.08.2018 - 2 A 297/15

    Auswärtig; Bedarfsplan; Förderung; Institutionelle Förderung; Kindergarten;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 16 A 2822/01

    Förderantrag freier Träger der Jugendhilfe

  • OVG Bremen, 14.07.2021 - 2 LC 112/20

    Zuwendungen zur Finanzierung von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06

    Normenkontrollverfahren - Gültigkeit einer Rechtsverordnung über die Förderung

  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.2908

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

  • VG Stuttgart, 14.10.2008 - 5 K 4299/07

    Kostenausgleich für Betrieb einer Kindertageseinrichtung; Ermesssensentscheidung;

  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 3025/04

    Kindergarten; Förderung; Jugendhilfe; Zuständigkeit; Haushaltsmittel; Ermessen;

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 26.08

    Förderung freier Jugendhilfeträger für Maßnahmen der offenen Jugendarbeit

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 28.08

    Förderung freier Jugendhilfeträger für Maßnahmen der offenen Jugendarbeit

  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.2909

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

  • OVG Thüringen, 06.04.2006 - 3 KO 237/05

    Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergarten;

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 16.01

    Kindergarten, Übernahme von Teilnahmebeitrag; Teilnahmebeitrag, Übernahme eines -

  • VG Würzburg, 13.01.2009 - W 1 K 08.1820

    Wunsch- und Wahlrecht; Mitfinanzierung des auswärtigen Kindergartenplatzes;

  • VG Düsseldorf, 05.11.2009 - 24 K 1012/09

    Zahlungsklage der Stadt Wülfrath wegen Kindergartenbetreuung abgewiesen

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 23.01

    Fehlbedarfsfinanzierung zur Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe;

  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 1513/05

    Kindergarten; freier Träger, Förderungsanspruch; Zuständigkeit; Eigenleistung;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2023 - 12 S 790/23

    Anspruch von Geschwisterkindern auf den Nachweis eines Betreuungsplatzes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 1054/11

    Ordnungsgemäße Ermittlung der Pauschale gem. § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW

  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.3085

    Förderung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung nach dem KiBiG BY

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2007 - 12 S 2472/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe auf Förderung von Kindergärten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.2013 - 7 A 11237/12

    Personalkostenförderung für nicht im Bedarfsplan berücksichtigte

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 7 A 10974/07

    Landkreise können zur Beteiligung an Personalkosten für Waldorfkindergarten

  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 BV 07.2297

    Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit von Plätzen in Kindertageseinrichtungen

  • VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 2512/08

    Abwägung; Bedarfsgerechtigkeit; Ermessen; Ermessensentscheidung; freier Träger;

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 17.01

    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2007 - 12 A 217/05

    Verfahren zur Zuschussvergabe zu den Personalkosten für das Angebot

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 12 A 55/13

    Erstattungsanspruch der Betreuungskosten für die Unterbringung eines Kindes in

  • VGH Hessen, 09.11.2009 - 10 B 1653/09
  • VG Göttingen, 19.12.2007 - 1 B 250/07

    Ermessensreduzierung; Ermessensreduzierung auf Null; Förderbedarf; Förderung;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 12 S 2472/06

    Klagbarer Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe auf Förderung nach § 74

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 12 B 799/08

    Voraussetzungen für die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen ;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 12 B 803/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs einer Kindertageseinrichtung auf Finanzierung und

  • VG Stuttgart, 18.04.2008 - 9 K 3804/07

    Förderung eines Waldkindergartens

  • VG Düsseldorf, 09.03.2006 - 24 K 5271/04

    Rechtmäßigkeit einer mit einem Überhang an Kindergartenplätzen begründeten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - 12 A 2779/09

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit i.S.d. § 86 SGB VIII bei Umzug der Eltern in

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2003 - 7 A 10859/02
  • VG Braunschweig, 15.04.2010 - 3 A 122/09

    Defizitausgleich; Elterninitiative; freier Jugendhilfeträger; Förderung;

  • VG Schleswig, 20.06.2017 - 12 A 333/15

    Gewährung von Finanzmitteln zum Ausbau der Kindertagesbetreuung

  • VGH Bayern, 03.07.2008 - 12 ZB 08.491

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz; Förderung der Betreuung außerhalb der

  • VG München, 08.01.2014 - M 18 E 13.4877

    Anordnungsgrund; Herantragen des Bedarfs

  • VG Minden, 14.10.2013 - 6 L 577/13

    Kein Anspruch auf Übernahme des Betriebskostenzuschusses i.H.v. 130 EUR für den

  • VG Stade, 29.01.2003 - 4 B 2117/02

    Auslastung; Bedarf; Ermessen; Förderung; Jugendhilfe; Planung

  • VG Minden, 05.12.2002 - 7 K 691/01

    Stadt Minden muss für Waldkindergarten Heisterholz nicht zahlen

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Rechtsprechung
   BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01 (A)   

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BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01 (A) (https://dejure.org/2002,1829)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2002 - 6 AZR 108/01 (A) (https://dejure.org/2002,1829)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2002 - 6 AZR 108/01 (A) (https://dejure.org/2002,1829)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Bewährungszeit - Anrechnung von Wochenurlaub

  • Wolters Kluwer

    Bewährungszeit - Ruhen - Arbeitsverhältnis - Anrechnung - Ruhenszeit - Schutzfrist - Mutterschutz - Wochenurlaub - DDR - Tarifvertrag - Urlaub

  • Judicialis

    EGV Art. 119; ; EG Art. 234; ; Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 3; ; Richtlinie 76/207/E... WG Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 76/207/EWG Art. 5 Abs. 1; ; BAT-O § 23 a; ; Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum BAT-O § 2 Nr. 1; ; GG Art. 3; ; BGB § 612 Abs. 3; ; MuSchG § 6; ; AGB-DDR § 244

  • rechtsportal.de

    Tarifauslegung; Tarifrecht öffentl. Dienst - Anrechnung von Wochenurlaub auf die Bewährungszeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGV Art. 119 ; EG Art. 234; Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 3, Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1; BAT-O § 23a; ÄndTV Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 1; GG Art. 3; BGB § 612 Abs. 3; MuSchG § 6; AGB-DDR § 244
    Bewährungszeit: Anrechnung von Wochenurlaub

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bewährungsaufstieg - Frauendiskriminierung durch Nichtanrechnung von Wochenurlaub nach § 244 Abs. 1 AGB-DDR

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 101, 21
  • NZA 2003, 112
  • FamRZ 2003, 373 (Ls.)
  • BB 2003, 154
  • DB 2002, 2000
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 3/94

    Erziehungsurlaub - Anrechnung auf Bewährungszeit

    Auszug aus BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01
    Ist dies der Fall, wie zB beim Grundwehrdienst oder beim Erziehungsurlaub, wird die Zeit der Unterbrechung nicht auf die Bewährungszeit angerechnet (vgl. BAG 9. November 1994 - 10 AZR 3/94 - AP BAT § 23 a Nr. 33 = EzA BAT § 23 a Nr. 3).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Regelungen, die hinsichtlich der Begründung von Ansprüchen danach unterscheiden, ob das Arbeitsverhältnis ruht oder nicht, rechtlich zulässig (vgl. BAG 9. November 1994 - 10 AZR 3/94 - aaO; 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - BAGE 76, 1; 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 158 = EzA BErzGG § 15 Nr. 5; 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 165 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 114).

    Da beim Bewährungsaufstieg der Ablauf der Bewährungszeit Anspruchsvoraussetzung für die Vergütung nach der höheren Vergütungsgruppe ist, ist es nicht sachwidrig, Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht - anders als Zeiten, in denen der Arbeitnehmer zwar ebenfalls keine Arbeitsleistungen erbringt, der Arbeitgeber aber zur Vergütungszahlung verpflichtet ist - auch bei der Dauer der Bewährungszeit nicht zu berücksichtigen (BAG 9. November 1994 - 10 AZR 3/94 - aaO).

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01
    (vgl. etwa BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364).
  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01
    Zum Entgelt in diesem Sinne zählen auch Entgelterhöhungen bei "quasi automatischem Bewährungsaufstieg" (EuGH 7. Februar 1991 - RS C - 184/89 - EuGHE I 1991, 315), um die es hier geht.
  • BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93

    Betriebliche Altersversorgung und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Regelungen, die hinsichtlich der Begründung von Ansprüchen danach unterscheiden, ob das Arbeitsverhältnis ruht oder nicht, rechtlich zulässig (vgl. BAG 9. November 1994 - 10 AZR 3/94 - aaO; 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - BAGE 76, 1; 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 158 = EzA BErzGG § 15 Nr. 5; 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 165 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 114).
  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 771/93

    Europäische Union - Freizügigkeit der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01
    Dabei sind die besonderen Auslegungsschwierigkeiten des Gemeinschaftsrechts zu beachten, die in der autonomen Begriffsbildung und den verschiedenen - gleich verbindlichen - sprachlichen Fassungen bestehen (EuGH 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - EuGHE 1982, 3415, 3428; BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 449/91 - BAGE 70, 238; 23. Juni 1994 - 6 AZR 771/93 - BAGE 77, 117).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 449/91

    Betriebsübergang (§ 613 a BGB ) und Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01
    Dabei sind die besonderen Auslegungsschwierigkeiten des Gemeinschaftsrechts zu beachten, die in der autonomen Begriffsbildung und den verschiedenen - gleich verbindlichen - sprachlichen Fassungen bestehen (EuGH 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - EuGHE 1982, 3415, 3428; BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 449/91 - BAGE 70, 238; 23. Juni 1994 - 6 AZR 771/93 - BAGE 77, 117).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01
    Dabei sind die besonderen Auslegungsschwierigkeiten des Gemeinschaftsrechts zu beachten, die in der autonomen Begriffsbildung und den verschiedenen - gleich verbindlichen - sprachlichen Fassungen bestehen (EuGH 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - EuGHE 1982, 3415, 3428; BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 449/91 - BAGE 70, 238; 23. Juni 1994 - 6 AZR 771/93 - BAGE 77, 117).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01
    (vgl. etwa BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364).
  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 647/95

    Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht bei Ausschluß der Anrechnung der Zeit

    Auszug aus BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01
    Denn der Arbeitgeber ist nicht gehalten, für Zeiten, in denen er von der Zahlung des Arbeitsentgelts befreit ist, weil das Arbeitsverhältnis ruht, direkt oder indirekt zusätzliche Leistungen, im Falle des Bewährungsaufstiegs durch Anrechnung der Ruhenszeiten, zu erbringen (BAG 18. Juni 1997 - 4 AZR 647/95 - AP BAT § 23 b Nr. 3 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 49).
  • BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 697/93

    Erziehungsurlaub - tarifliche Sonderzahlung

    Auszug aus BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Regelungen, die hinsichtlich der Begründung von Ansprüchen danach unterscheiden, ob das Arbeitsverhältnis ruht oder nicht, rechtlich zulässig (vgl. BAG 9. November 1994 - 10 AZR 3/94 - aaO; 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - BAGE 76, 1; 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 158 = EzA BErzGG § 15 Nr. 5; 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 165 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 114).
  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 704/92

    Tarifliche Sonderzahlung anlässlich eines Erziehungsurlaubs - Ruhen des

  • EuGH, 30.04.1998 - C-136/95

    Thibault

  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 374/02

    Ausgleich von Arbeitszeitguthaben

    aa) Nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 2 Arbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSA, von dem bei der Tarifauslegung grundsätzlich auszugehen ist (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 144 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 28; 21. März 2002 - 6 AZR 108/01 (A) - AP BAT-O § 23a Nr. 2 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), hat eine Auszahlung des Zeitguthabens nur dann zu erfolgen, wenn der Zeitausgleich bis zum Ende der Laufzeit des Tarifvertrags bzw. bis zum Zeitpunkt einer vorherigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen eines vom Arbeitnehmer nicht zu vertretenden Grundes unterblieben ist.
  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 617/01

    Bürgenhaftung für Mindestlohn

    Ob diese Möglichkeit besteht, ist unter Berücksichtigung der Eigenart des Gemeinschaftsrechts mit den besonderen Schwierigkeiten seiner Auslegung zu beurteilen (EuGH 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - Slg 1982, 3415, 3428; BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 449/91 - BAGE 70, 238, 261; 22. Juni 1993 - 1 AZR 590/92 - BAGE 73, 269, 291; 21. März 2002 - 6 AZR 108/01 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 108/01

    Bewährungszeit - Anrechnung von Wochenurlaub

    Der Senat hat mit Beschluss vom 21. März 2002 (- 6 AZR 108/01 (A) - BAGE 101, 21) den Europäischen Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung zu folgender Frage angerufen:.

    Der Anspruch der Klägerin auf Zahlung von 1.841,16 DM brutto (= 941, 37 Euro) ergibt sich nicht aus § 23a Nr. 4 Satz 3 Buchst. e BAT-O. Die Tarifnorm kann nicht dahin ausgelegt werden, dass nach § 23a Nr. 4 Satz 3 Buchst. e BAT-O auf die Bewährungszeit anzurechnende Zeit auch diejenige ist, in der eine Arbeitnehmerin Wochenurlaub nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (§ 244 AGB-DDR) in Anspruch genommen hat (vgl. Vorlagebeschluss des Senats 21. März 2002 - 6 AZR 108/01 (A) - BAGE 101, 21).

    Aus § 2 Nr. 1 des 1. Änderungstarifvertrags zum BAT-O ergibt sich nichts anderes (vgl. Vorlagebeschluss des Senats 21. März 2002 aaO S. 27).

    Die tarifliche Regelung verstößt insoweit auch nicht gegen höherrangiges nationales Recht, insbesondere nicht gegen Art. 3 GG und § 612 Abs. 3 BGB (vgl. Vorlagebeschluss des Senats 21. März 2002 aaO S. 27 f.).

  • BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 512/02

    Vergütung von Rufbereitschaft

    Die Pflicht der Beklagten zur Zahlung der Rufbereitschaftsvergütung auch für die Dauer einer tatsächlichen Arbeitsleistung während einer Rufbereitschaft folgt bereits aus dem Wortlaut der Tarifbestimmungen, von der bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages zunächst auszugehen ist (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 144 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 28; 21. März 2002 - 6 AZR 108/01 - AP BAT-O § 23a Nr. 2 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, jeweils mwN).
  • LAG Hamm, 09.06.2004 - 18 Sa 1411/03

    Wochenendfahrgeld bei Fernmontagen in Entfernungen bis 180 km, Bundestarifvertrag

    Auch auf die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen fachgerechten zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z.B. BAG, Beschluss vom 21.03.2002 - 6 AZR 108/01 - NZA 2003, 112; BAG, Urteil vom 18.08.1999 - 4 AZR 247/98 - NZA 2000, 432, 433; BAG, Urteil vom 28.07.1999 - 4 AZR 175/98 - NZA 2000, 41, 42; BAG, Urteil vom 11.11.1998 - 5 AZR 63/98 - NZA 1999, 605; BAG, Urteil vom 16.06.1998 - 5 AZR 97/97 - NZA 1998, 1288, 1290).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 30.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1452
BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 30.01 (https://dejure.org/2002,1452)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2002 - 5 C 30.01 (https://dejure.org/2002,1452)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 5 C 30.01 (https://dejure.org/2002,1452)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BSHG §§ 97, 103 Abs. 3
    Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu ambulanter -; Zuständigkeit; örtliche - nach Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe.

  • Wolters Kluwer

    Eingliederungshilfe - Wechsel - Örtliche Zuständigkeit - Stationäre Hilfe - Ambulante Hilfe - Bundessozialhilfe

  • Judicialis

    BSHG § 97; ; BSHG § 103 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BSHG §§ 97 103 Abs. 3
    Sozialhilferecht - Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu ambulanter -; Zuständigkeit; örtliche - nach Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 339
  • NVwZ-RR 2003, 123
  • FamRZ 2003, 373 (Ls.)
  • DVBl 2003, 156 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15

    Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe

    Infolgedessen findet auch § 98 Abs. 1 Satz 2 SGB XII, wonach die Zuständigkeit des nach Satz 1 zuständigen örtlichen Trägers bis zur Beendigung der Leistung auch dann fortbesteht, wenn die Leistung außerhalb seines Bereiches erbracht wird, im Rahmen der nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII begründeten örtlichen Zuständigkeit keine Anwendung (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.5.2005 - 2 LB 68/04 und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.1.2015 - L 9 SO 242/12 -, jeweils zu § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB XII in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung, nunmehr § 98 Abs. 1 Satz 2 SGB XII; so bereits BVerwG, Urteil vom 27.6.2002 - 5 C 30/01 -, zu § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG, mit Hinweis darauf, dass sich die Formulierung "diese Zuständigkeit", allein auf die Zuständigkeit nach § 97 Absatz 1 Satz 1 BSHG bezieht).
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 528/04

    Anspruch auf Erstattung von Sozialhilfeleistungen; Bestimmung des örtlichen

    Nach der engen Bestimmung des Begriffs der Einrichtung in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.2.2002 - BVerwG 5 C 30.01 -, BVerwGE 116, 339) setze die Annahme einer Einrichtung voraus, dass die Unterkunft des Hilfeempfängers der Rechts- und Organisationssphäre des Einrichtungsträgers so zugeordnet sei, dass sie als Teil des Einrichtungsganzen anzusehen sei.

    Denn wenn ein Sozialhilfeträger für eine stationäre Hilfe nach § 97 Abs. 2 BSHG zuständig geworden ist, endet eine zuvor bestehende Zuständigkeit nach § 97 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BSHG und kann deshalb nicht im Sinne von § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG "bestehen bleiben" (BVerwG, Urt. v. 27.6.2002 - BVerwG 5 C 30.01 -, BVerwGE 116, 339).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 9 SO 202/12

    Streit zweier Landschaftsverbände über die Erstattung der für eine

    Würde § 98 Abs. 5 Satz 2 SGB XII hier eingreifen, wäre der Kläger für die streitbefangenen Leistungen örtlich unzuständig, so dass der (Nicht-)Anwendung dieser Vorschrift hier streitentscheidende Bedeutung zukommt: Die Weitergeltung des BSHG hätte nämlich zur Folge, dass mit dem Wechsel der Hilfeempfängerin von der stationären in die ambulante Betreuung zum 20.03.2004 die örtliche Zuständigkeit des Klägers nach § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG (s.o.) geendet hätte und nach § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG neu zu bestimmen gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2002 - 5 C 30/01 -, Ls. u. juris Rn. 11).
  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 35.01

    Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu

    Mit dem Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe endet die örtliche Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG und ist sie nach § 97 Abs. 1 BSHG neu zu bestimmen (wie BVerwG 5 C 30.01).
  • OVG Thüringen, 26.05.2004 - 3 KO 76/04

    Zur Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 S. 2 SGB X im Sozialhilferecht; Abtretung;

    Die §§ 103 ff. BSHG schließen die §§ 102 ff. SGB X deshalb nur insoweit aus, wie das spezielle Recht reicht; ein Verstoß der §§ 102 ff. SGB X gegen zwingende Strukturprinzipien der §§ 103 ff. BSHG ist, jedenfalls soweit die Anspruchsgrundlagen selbst in Frage stehen, nicht ersichtlich (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. März 2000 - 12 A12373/99 - ZFSH/SGB 2000, 552; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Mai 2001 - 2 L 6/01 -, nachgehend BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2002 - 5 C 30/01 - zitiert nach Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. September 2003 - 1 L 124/03 - zitiert nach Juris; vgl. Schellhorn, Kommentar zum BSHG, 16. Aufl., im Folgenden: Schellhorn, § 103 Rn. 5 ff., jedenfalls für die Anwendbarkeit des § 105 SGB X; Lehr- und Praxiskommentar zum BSHG, im Folgenden: LPK-BSHG, 5. Aufl., § 97 Rn. 81, vor § 103 Rn. 24; Roos in: v. Wulffen, Kommentar SGB X, 4. Aufl., im Folgenden: v. Wulffen, vor § 102 Rn. 18; Oestreicher/Schelter/Kunz, BSHG, Stand: November 2001, im Folgenden: Oestreicher, vor § 103 Rn. 7; Anhang vor § 103 Rn. 3, 5; a. A. Mergler/Zink, Kommentar zum BSHG, Teil II, Stand: Mai 2003, im Folgenden: Mergler/Zink, Abschn. 9 Rn. 6 ff.).
  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 31.01

    Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu

    Mit dem Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe endet die örtliche Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG und ist sie nach § 97 Abs. 1 BSHG neu zu bestimmen (wie BVerwG 5 C 30.01).
  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 33.01

    Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu

    Mit dem Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe endet die örtliche Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG und ist sie nach § 97 Abs. 1 BSHG neu zu bestimmen (wie BVerwG 5 C 30.01).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2005 - 2 LB 68/04

    Sozialhilfe, stationäre Leistung, vorläufige Leistungsgewährung, örtliche

    Die Aufrechterhaltung der einmal nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII begründeten örtlichen Zuständigkeit bei einem Wechsel der Einrichtung ergibt sich nicht aus § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB XII (entsprechend § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG), denn diese Regelung(en) bestimmt nicht (auch) den Fortbestand einer nach § 98 Abs. 2 SGB XII bzw. § 97 Abs. 2 BSHG begründeten Zuständigkeit, sondern nur den Fortbestand einer nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII bzw. § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG (BVerwG, Urt. v. 27.06.2002 - 5 C 30.01 -, E 116, 339, 341).
  • OVG Hamburg, 14.01.2004 - 4 Bf 355/01

    Erstattung von Zusammenhangskosten bei der Unterbringung in einer

    Demgegenüber regelt § 97 Abs. 1 BSHG, der in § 104 BSHG nicht genannt ist, die örtliche Zuständigkeit für die Hilfe außerhalb einer Anstalt, eines Heimes oder einer gleichartigen Einrichtung und stellt dafür grundsätzlich (vgl. § 97 Abs. 1 Satz 1 und 2 BSHG) auf den tatsächlichen Aufenthalt des Hilfeempfängers ab (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2002, BVerwGE 116 S. 339 = FEVS Bd. 53 S. 505, dort zur örtlichen Zuständigkeit beim Wechsel von stationärer zu ambulanter Hilfe; OVG Schleswig, Beschl. v. 22.4.2003, FEVS Bd. 55 S. 44).
  • SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 77/13

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

    In diesem Fall endet die nach § 98 Abs. 2 SGB XII begründete Zuständigkeit unter Neubestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die nunmehr erfolgende ambulante/teilstationäre Leistung nach Absatz 1 Satz 1 (BVerwG, Urteil vom 27.6.2002 - 5 C 30.01, Rz. 12; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Februar 2006 - 12 LC 528/04, Rz.29 ff.).
  • VG Göttingen, 10.11.2004 - 2 A 332/03

    Aufenthalt; betreutes Wohnen; Betreuung; Einrichtung; Einzelwohnen; Erstattung;

  • VG Münster, 11.09.2008 - 6 K 2100/06

    Anspruch auf Erstattung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge; Örtliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2004 - 2 LB 101/03

    ambulante Betreuung, stationäre Betreuung, Sozialhilferecht, örtliche

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2013 - L 8 SO 175/09
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2003 - 2 LB 166/01
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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6304
BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02 (https://dejure.org/2002,6304)
BayObLG, Entscheidung vom 14.11.2002 - 1Z BR 118/02 (https://dejure.org/2002,6304)
BayObLG, Entscheidung vom 14. November 2002 - 1Z BR 118/02 (https://dejure.org/2002,6304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ehegeschäftsfähigkeit eines Betreuten

  • Judicialis

    BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § 1304; ; PStG § 5 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 104 Nr. 2 § 1304; PStG § 5 Abs. 2 Satz 1
    Ehegeschäftsfähigkeit des Betreuten - Anhörung im gerichtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zum Ehehindernis der Geschäftsunfähigkeit ; Keine Indizwirkung einer Bestellung eines Betreuers; Zur gerichtlichen Aufklärungspflicht; Pflicht zur Überprüfung eines Sachverständigengutachtens

Verfahrensgang

  • AG Weiden/Oberpfalz - 1 UR III 5/02
  • LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 77/02
  • BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 32
  • FamRZ 2003, 373
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 24.04.1996 - 1Z BR 80/96

    Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02
    Diesem obliegt die Prüfung, ob die Ablehnung der Amtshandlung (§ 45 Abs. 2 Satz 2 PStG) zu Recht erfolgt ist (vgl. BayObLG StAZ 1996, 229/230).

    Selbst eine erhebliche geistige Behinderung muss nicht die notwendige Einsichtsfähigkeit in das Wesen der Ehe und die freie Willensentscheidung zur Eheschließung ausschließen, mag diese Einsichtsfähigkeit auch für andere Rechtsgeschäfte fehlen (vgl. BayObLG StAZ 1996, 229/230).

    Dies gilt um so mehr, als die Frage der Ehegeschäftsunfähigkeit nicht allein von der Intensität der Geistesstörung abhängt, sondern von der Frage, ob die Geistesstörung die Einsicht in die Bedeutung der Ehe und die Freiheit des Willensentschlusses zur Eingehung der Ehe beeinträchtigt (vgl. BayObLG StAZ 1996, 229/230).

  • BayObLG, 19.03.2001 - 1Z BR 140/00

    Anmeldung zur Eheschließung, wenn ein Verlobter nachträglich die

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02
    Dieses wird im Rahmen der Anhörung auch zu prüfen haben, ob die Eheschließungsabsicht der Beteiligten zu 1 fortbesteht (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1539).
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02
    c) Die Frage, ob die Voraussetzungen der Geschäftsunfähigkeit gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLGZ 1995, 383/388 m. w. N.).
  • BayObLG, 26.08.1986 - BReg. 3 Z 119/86

    Zwangspflegschaft; Geschäftsunfähigkeit; Aufrechterhaltung; Anordnung

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02
    Der Tatrichter darf das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens nicht kritiklos übernehmen und muss sich ein eigenes Bild von der Richtigkeit der durch den Sachverständigen gezogenen Schlüsse machen (BayObLGZ 1981, 306/308; 1986, 338/340; BayObLG BtPrax 1993, 208/209; Keidel/Schmidt § 15 Rn. 65).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02
    Der Tatrichter darf das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens nicht kritiklos übernehmen und muss sich ein eigenes Bild von der Richtigkeit der durch den Sachverständigen gezogenen Schlüsse machen (BayObLGZ 1981, 306/308; 1986, 338/340; BayObLG BtPrax 1993, 208/209; Keidel/Schmidt § 15 Rn. 65).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1980 - 8 W 604/78

    Anwendbarkeit des Art. 5 Haager Minderjährigenschutzabkommen (MSA) bei Verlegung

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02
    Die Anhörung der Beteiligten zu 1 kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz nicht nachgeholt werden (vgl. BayObLG FamRZ 1980, 1152; 1984, 205/307); die Sache war daher an das Landgericht zurückzuverweisen.
  • BayObLG, 11.09.1981 - BReg. 3 Z 65/81
    Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02
    Der Tatrichter darf das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens nicht kritiklos übernehmen und muss sich ein eigenes Bild von der Richtigkeit der durch den Sachverständigen gezogenen Schlüsse machen (BayObLGZ 1981, 306/308; 1986, 338/340; BayObLG BtPrax 1993, 208/209; Keidel/Schmidt § 15 Rn. 65).
  • BayObLG, 02.04.1982 - BReg. 1 Z 5/82
    Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02
    Die Geschäftsfähigkeit im Sinn von § 1304 BGB ist unter Berücksichtigung der in Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantierten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfG StAZ 1973, 90/93; BayObLGZ 1982, 179/180 f.) als "Ehegeschäftsfähigkeit" (vgl. Böhmer StAZ 1992, 65/67) zu beurteilen.
  • OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 13 UF 55/09

    Aufhebung der Ehe wegen Geschäftsunfähigkeit

    Die Verwehrung der Eheschließung mangels Geschäftsfähigkeit betrifft die verfassungsrechtlich garantierte Eheschließungsfreiheit (Artikel 6 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1, Artikel 2 Abs. 1 GG) des Antragsgegners zu 1. Die Frage der Ehegeschäftsunfähigkeit hängt nicht allein von der Intensität der Geistesstörung ab, sondern von der Frage, ob die Geistesstörung die Einsicht in die Bedeutung der Ehe und die Freiheit des Willensentschlusses zur Eingehung der Ehe beeinträchtigt (BayOblG, FamRZ 2003, 373).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15

    Familiensache: Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit; Geschäftsfähigkeit

    Trotz erheblicher Zweifel an der Geschäftsfähigkeit kann eine partielle Geschäftsfähigkeit für die Eheschließung gegeben sein (BVerfG, NJW 2003, 1383; BayObLG, Beschluss vom 24.4.1996 - 1Z BR 80/96, BeckRS 1996, 03646; Beschluss vom 14.11.2002, 1Z BR 118/02, BeckRS 2002, 30293337).
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