Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 23.10.2002 | AG Westerburg, 16.04.2002

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.04.2002 - 3 WF 110/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9278
OLG Naumburg, 30.04.2002 - 3 WF 110/02 (https://dejure.org/2002,9278)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.04.2002 - 3 WF 110/02 (https://dejure.org/2002,9278)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. April 2002 - 3 WF 110/02 (https://dejure.org/2002,9278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung; Zuordnung des für den Anhängigkeitsmonat geltend gemachten Unterhalts zum rückständigen Unterhalt; Gesetzliche Vorauszahlungspflicht

  • Judicialis

    ZPO § 568 n.F.; ; GKG § 17 Abs. 1; ; GKG § 17 Abs. 4; ; GKG § 25 Abs. 4; ; GKG § 25 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1612 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung des Unterhalts, der für den Monat, in dem der Rechtsstreit anhängig gemacht wird, geltend gemacht wird, zum Unterhaltsrückstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 402 (Ls.)
 
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 180/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6036
BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 180/02 (https://dejure.org/2002,6036)
BayObLG, Entscheidung vom 23.10.2002 - 3Z BR 180/02 (https://dejure.org/2002,6036)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 3Z BR 180/02 (https://dejure.org/2002,6036)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erweiterung des Aufgabenkreises

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1908d Abs. 3; ; FGG § 69i Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 1 § 1908d Abs. 3; FGG § 69i Abs. 1
    Wesentliche Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers - Umgang mit Familienangehörigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestellung eines Berufsbetreuers; Erforderliche Ermittlungen für eine wesentliche Erweiterung des Aufgabenkreises; Regelung des Umgangs mit Familienangehörigen; Berücksichtigung der natürlichen Willensäußerung eines Geschäftsunfähigen; Antrag auf Aufhebung der Betreuung; ...

Verfahrensgang

  • AG Neustadt/Aisch - XVII 313/99
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 6218/01
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 180/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 402
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 276/97

    Persönliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz bei Schweigen trotz

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 180/02
    Die Erweiterung des dem Betreuer zugewiesenen Aufgabenkreises setzt demnach voraus, dass der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten auch im Bereich des neu hinzukommenden Aufgabenkreises nicht zu besorgen vermag (§ 1896 Abs. 1 Satz 1, § 1908d Abs. 3 BGB; BayObLG FamRZ 1998, 453/454).

    Außerdem darf unter Berücksichtigung des § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB der Aufgabenkreis des Betreuers nur auf Bereiche erweitert werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 1998, 453/454), dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 453/454).

  • BayObLG, 13.06.1991 - BReg. 3 Z 81/91
    Auszug aus BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 180/02
    Die Umgangsregelung mit Familienangehörigen ist in diesen Aufgabenkreisen nicht enthalten (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1481; MünchKomm/Schwab aaO; HK-BUR/ Bauer aaO; a.A. Bienwald aaO), auch wenn beide Kreise Berührungspunkte mit diesem Aufgabenbereich aufweisen.

    Entgegen dem natürlichen Willen des Betroffenen kann der Betreuer aber dann zu Umgangsregelungen befugt sein, wenn die wünsche des Betroffenen krankheitsbedingt zustande gekommen sind und seinem Wohl zuwiderlaufen würden (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1481).

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 180/02
    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Erweiterung nur zulässig, wenn der Betroffene krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189 und 1524), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).

    Außerdem darf unter Berücksichtigung des § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB der Aufgabenkreis des Betreuers nur auf Bereiche erweitert werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 1998, 453/454), dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 453/454).

  • BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 267/01

    Umgangsrecht der Verwandten gegenüber Umgangbestimmungsrecht des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 180/02
    Dass die Verwandten selbst wegen der Volljährigkeit der Betroffenen keinen Anspruch auf ein Umgangsrecht mit der Betroffenen haben, weil jede volljährige Person über ihre persönlichen Kontakte selbst entscheidet (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1222; FamRZ 2002, 907/908 m. Anm. Bienwald; Münchkomm/Schwab § 1896 Rn.89; Bienwald aaO), steht dem nicht entgegen.
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 180/02
    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Erweiterung nur zulässig, wenn der Betroffene krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189 und 1524), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 296/99

    Besuche des Ehepartners als Aufgaben des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 180/02
    Der Sachverständige wird die Frage zu klären haben, ob die Betroffene krankheitsbedingt nicht dazu in der Lage ist, den Umgang mit ihren Familienangehörigen selbst zu regeln, sei es, dass sie bereits zu keiner vernünftigen Willensbildung, sei es, dass sie nur zur Durchsetzung des von ihr einwandfrei gebildeten - natürlichen - Willens nicht in der Lage ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1524).
  • BayObLG, 17.09.1992 - 3Z BR 112/92

    Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 180/02
    Die erforderlichen Feststellungen sind aufgrund eines Sachverständigengutachtens (vgl. § 68b Abs. 1 Satz 1 FGG) zu treffen; bei psychischen Krankheiten und geistigen/seelischen Behinderungen ist grundsätzlich ein Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie zu beauftragen, zumindest aber ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt (BayObLG FamRZ 1993, 351/352).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 180/02
    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Erweiterung nur zulässig, wenn der Betroffene krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189 und 1524), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
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Rechtsprechung
   AG Westerburg, 16.04.2002 - 41 F 937/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,28373
AG Westerburg, 16.04.2002 - 41 F 937/01 (https://dejure.org/2002,28373)
AG Westerburg, Entscheidung vom 16.04.2002 - 41 F 937/01 (https://dejure.org/2002,28373)
AG Westerburg, Entscheidung vom 16. April 2002 - 41 F 937/01 (https://dejure.org/2002,28373)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 402 (Ls.)
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