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   BGH, 05.02.2003 - XII ZR 321/00   

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https://dejure.org/2003,5066
BGH, 05.02.2003 - XII ZR 321/00 (https://dejure.org/2003,5066)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2003 - XII ZR 321/00 (https://dejure.org/2003,5066)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - XII ZR 321/00 (https://dejure.org/2003,5066)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Unterhaltsanspruch wegen Krankheit - Berechnung des Unterhaltsanspruchs nach der Additionsmethode - Ansetzung eines eheprägenden Einkommens für die Haushaltsführung - Ansetzung eines fiktiven Einkommens aus einer Halbtagstätigkeit - ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterhaltsanspruch, Krankheit, Differenz- und Additionsmethode

  • Judicialis

    BGB § 1578; ; BGB § 1572 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578
    Nachehelicher Unterhaltsanspruch des haushaltsführenden Ehegatten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 434
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 05.02.2003 - XII ZR 321/00
    Der Senat hat mit Urteil vom 13. Juni 2001 (- XII ZR 343/99 - FamRZ 2001, 986 = BGHZ 148, 105 ff.) entschieden, daß sich der nach § 1578 BGB zu bemessende Unterhaltsbedarf eines Ehegatten, der seine Arbeitsfähigkeit während der Ehe ganz oder zum Teil in den Dienst der Familie gestellt, den Haushalt geführt und gegebenenfalls Kinder erzogen hat, nicht nur nach dem in der Ehe zur Verfügung stehenden Bareinkommen des Unterhaltspflichtigen errechnet.

    Denn auch dieses Einkommen, das die Klägerin zu 1 zu erzielen in der Lage ist, ist als Surrogat des wirtschaftlichen Wertes ihrer bisherigen Tätigkeit anzusehen (vgl. Senatsurteil vom 13. Juni 2001 aaO 991).

  • BGH, 15.10.2003 - XII ZR 65/01

    Erwerbsobliegenheit von Beamten und Soldaten nach Eintritt in den vorgezogenen

    Als Surrogat des wirtschaftlichen Wertes der bisherigen Tätigkeit ist bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs auch ein fiktives Einkommen anzusetzen, das der Ehegatte, der in der Ehe den Haushalt geführt hat, bei Beachtung der ihm obliegenden Erwerbspflicht erzielen könnte (vgl. Senatsurteile vom 13. Juni 2001 aaO, 991 und vom 5. Februar 2003 - XII ZR 321/00 - FamRZ 2003, 434, 435).
  • BGH, 07.09.2005 - XII ZR 311/02

    Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens des Unterhaltsberechtigten bei kurzem

    Denn auch das Einkommen, das die Beklagte zu erzielen in der Lage ist, ist als Surrogat des wirtschaftlichen Wertes ihrer bisherigen Erziehung des gemeinsamen minderjährigen Kindes anzusehen, die die ehelichen Lebensverhältnisse der Parteien geprägt hat (vgl. Senatsurteil vom 5. Februar 2003 - XII ZR 321/00 - FamRZ 2003, 434, 435).
  • AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01

    Unterhaltsansprüche nach § 1572 BGB bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten

    Denn wenn Einkommen als eheprägend anzurechnen wäre, so gilt dies auch dann, wenn unter Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit kein Einkommen erzielt wird (BGH FamRZ 2003, 434).
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