Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 08.06.2002

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.11.2002 - 10 UF 2470/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3347
OLG Nürnberg, 25.11.2002 - 10 UF 2470/02 (https://dejure.org/2002,3347)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.11.2002 - 10 UF 2470/02 (https://dejure.org/2002,3347)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. November 2002 - 10 UF 2470/02 (https://dejure.org/2002,3347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Zulässigkeit eines Teilurteils im Berufungsverfahren von Amts wegen; Unterhaltsanspruch; Ehegattenunterhalt; Erledigungserklärung

  • Judicialis

    ZPO § 301

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 219
  • FamRZ 2003, 545
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.1999 - XII ZR 155/97

    Entscheidung durch Teilversäumnisurteil im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.11.2002 - 10 UF 2470/02
    Ein Teilurteil ist aber nur zulässig, wenn es über einen aussonderbaren, einer selbstständigen Entscheidung zugänglichen Teil des Verfahrensgegenstandes ergeht und der Ausspruch über diesen Teil unabhängig von demjenigen, über den restlichen Verfahrensgegenstand getroffen werden kann, sodass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (vgl. BGH, MDR 1999, Seite 694 und OLG Nürnberg, FamRZ 1994, Seite 1594).
  • OLG Nürnberg, 16.05.1994 - 10 UF 3952/93

    Zulässigkeit eines im Rahmen einer Stufenklage gestellten Auskunftsantrag und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.11.2002 - 10 UF 2470/02
    Ein Teilurteil ist aber nur zulässig, wenn es über einen aussonderbaren, einer selbstständigen Entscheidung zugänglichen Teil des Verfahrensgegenstandes ergeht und der Ausspruch über diesen Teil unabhängig von demjenigen, über den restlichen Verfahrensgegenstand getroffen werden kann, sodass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (vgl. BGH, MDR 1999, Seite 694 und OLG Nürnberg, FamRZ 1994, Seite 1594).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2007 - 5 UF 3/07

    Zulässigkeit der Erweiterung des Rechtsmittels der Berufung nach Ablauf der

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  • OLG Hamm, 16.11.2005 - 10 UF 30/05

    Unzulässigkeit eines Teilurtels; Gläubigermehrheit; vertragliche

    Deshalb sind Teilurteile ausgeschlossen, wenn die Entscheidung über den Rest von Umständen abhängt, die auch für den bereits ausgeurteilten Teil maßgebend sind und die einer abweichenden Beurteilung, gegebenenfalls in der Rechtsmittelinstanz, unterliegen können (dazu BGH FamRZ 1989, 954; OLG Celle FamRZ 2004, 1823,1824; OLG Nürnberg FamRZ 2003, 545;Götsche MDR 2005, 1086,1087).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 6 UF 55/05

    Unterhaltsprozess: Teilurteil in Unterhaltssachen wegen bestehender Möglichkeit

    Denn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen besteht schon dann, wenn bestimmte Tatsachen- oder Rechtsfragen sowohl für den vom Teilurteil erfassten Zeitabschnitt als auch für den noch zu behandelnden Zeitraum erheblich sind, da im Rahmen des § 301 Abs. 1 ZPO eine unterschiedliche Beurteilung von entscheidungsrelevanten Fragen innerhalb eines Verfahrens gerade vermieden werden soll(vgl. BGH, NJW 1997, 453, 455, m.w.N; OLG Nürnberg, MDR 2003, 219; Götsche, MDR 2005, 1086).
  • OLG Saarbrücken, 22.07.2010 - 6 UF 16/10

    Unterhaltsprozess: Teilurteil bei strittigem unterhaltsrelevantem Einkommen für

    Die Gefahr widerstreitender Entscheidungen besteht schon dann, wenn bestimmte Tatsachen- oder Rechtsfragen sowohl für den vom Teilurteil erfassten Zeitabschnitt als auch für den noch zu behandelnden Zeitraum erheblich sind, da im Rahmen des § 301 Abs. 1 ZPO eine unterschiedliche Beurteilung von entscheidungsrelevanten Fragen innerhalb eines Verfahrens - wobei auch die Möglichkeit einer abweichenden Beurteilung im Instanzenzug zu berücksichtigen ist - gerade vermieden werden soll (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 2009, 1656; 1999, 992; 1987, 151; MDR 2009, 343; 1994, 613; NJW 1997, 453; OLG Nürnberg, MDR 2003, 219; Senatsurteile vom 14. Dezember 2006 - 6 UF 83/06 - und vom 22. Dezember 2005 - 6 UF 55/05 -, OLGR 2006, 195, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 08.06.2002 - 8 UF 80/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9839
OLG Naumburg, 08.06.2002 - 8 UF 80/02 (https://dejure.org/2002,9839)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.06.2002 - 8 UF 80/02 (https://dejure.org/2002,9839)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. Juni 2002 - 8 UF 80/02 (https://dejure.org/2002,9839)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zur Erklärung der Rücknahme eines Scheidungsantrages mangels Widerspruch binnen der gesetzlichen Frist; Zustimmungsbedürftigkeit der Rücknahme eines Scheidungsantrages

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 2; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 269 Abs. 2 § 269 Abs. 3 S. 2
    Zustimmung zur Rücknahme eines Scheidungsantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Prozeßhandlungen im Scheidungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 545
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 212/01

    Zustimmungsbedürftigkeit der Rücknahme des Scheidungsantrags; Ehezeitende bei

    Weil der Antragsgegner der am 7. August 1996 zugestellten Antragsrücknahme schon mit einem am 28. August 1996 eingegangenen Schriftsatz widersprochen hat, kann in seinem Verhalten auch keine konkludente Zustimmung gesehen werden (vgl. insoweit OLG Naumburg, FamRZ 2003, 545; OLG Bamberg, Beschluß vom 18. Januar 1989 - 2 WF 14/89 - veröffentlicht bei Juris).
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