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   OLG Frankfurt, 18.07.2002 - 20 W 451/01   

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https://dejure.org/2002,2824
OLG Frankfurt, 18.07.2002 - 20 W 451/01 (https://dejure.org/2002,2824)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.07.2002 - 20 W 451/01 (https://dejure.org/2002,2824)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 20 W 451/01 (https://dejure.org/2002,2824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1806 BGB, § 1807 BGB, § 1811 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
    Betreuung: Genehmigungsfähigkeit einer Vermögensanlage in einem offenen Immobilienfonds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermögenssorge eines Betreuers; Genehmigungsfähigkeit einer Geldanlage in einem offenen Immobilienfond; Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung; Berücksichtigung der Streuung auf mehrere Anlageformen; Erforderliches Maß an Sicherheit; Mündelsichere Anlage

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anlageformen, offener Immobilienfonds

  • Judicialis

    BGB § 1806; ; BGB § 1807; ; BGB § 1811; ; BGB § 1908 i Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1806 § 1807 § 1811 § 1908 i Abs. 1
    Zur Genehmigungsfähigkeit einer Geldanlage in einem offenen Immobilienfond nach § 1811 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1660
  • FamRZ 2003, 59
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 19.11.1998 - 6 UF 262/98

    Genehmigung der Anlage des Geldvermögens eines Minderjährigen in geschlossenem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2002 - 20 W 451/01
    Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass es bei größeren Vermögen den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entspricht, eine Streuung auf unterschiedliche Anlagearten vorzunehmen (vgl. OLG Köln und OLG Schleswig jeweils a.a.0.; OLG Frankfurt am Main ­ 6. Familiensenat Darmstadt ­ NJW-RR 1999, 1236 mit Anm. Wanner-Laufer = DB 1939, 739; RGRK Dickescheid, a.a.0., § 1811 Rn. 6; Damrau/Zimmermann, a.a.0., § 1811 Rn. 5; Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1811 Rn. 3).
  • OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 154/99

    Verwaltung von Geld bei größerem Vermögen; Sorgfaltspflicht des Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2002 - 20 W 451/01
    Denn eine derart enge Auslegung in Bezug auf das Erfordernis der Sicherheit und das alleinige Abstellen auf diese Umstände hätte zur Folge, dass anderweitige Geldanlagen als diejenigen des § 1807 BGB im Ergebnis generell ausgeschlossen wären, ohne dass es auf eine Prüfung der am Einzelfall orientierten Vor- und Nachteile der vom Betreuer beabsichtigten Geldanlage nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung ankäme (so auch für die Anlage in einem deutschen Aktienfonds mit Standardpapieren OLG Köln FamRZ 2001, 708 und OLG Schleswig für Renten- und Aktienfonds BtPrax 2000, 87).
  • OLG Köln, 09.08.2000 - 16 Wx 93/00

    Genehmigung einer Geldanlage durch das Vormundschaftsgericht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2002 - 20 W 451/01
    Denn eine derart enge Auslegung in Bezug auf das Erfordernis der Sicherheit und das alleinige Abstellen auf diese Umstände hätte zur Folge, dass anderweitige Geldanlagen als diejenigen des § 1807 BGB im Ergebnis generell ausgeschlossen wären, ohne dass es auf eine Prüfung der am Einzelfall orientierten Vor- und Nachteile der vom Betreuer beabsichtigten Geldanlage nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung ankäme (so auch für die Anlage in einem deutschen Aktienfonds mit Standardpapieren OLG Köln FamRZ 2001, 708 und OLG Schleswig für Renten- und Aktienfonds BtPrax 2000, 87).
  • BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 90/85

    Angemessen Vergütung eines Testamentsvollstreckers - Pflichtverletzung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2002 - 20 W 451/01
    So hat auch der BGH für das Vermögen eines Mündels oder Betreuten im Rahmen der Entscheidung nach § 1811 BGB eine teilweise Anlage in Aktien nicht für generell ausgeschlossen erachtet (vgl. BGH NJW 1987, 1070/1071).
  • OLG Frankfurt, 23.12.1983 - 20 W 590/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2002 - 20 W 451/01
    Dabei kann für den vorliegenden Fall dahinstehen, ob eine Genehmigung gemäß § 1811 BGB nur dann erteilt werden darf, wenn die beabsichtigte Anlage im Einzelfall klar erkennbare wirtschaftliche Vorteile bietet und gleichermaßen sicher ist wie die mündelsichere Anlage im Sinne des § 1807 BGB (vgl. in diesem Sinne RGZ 128, 309; KG, OLGZ 1967, 255, OLG Frankfurt am Main Rpfleger 1984, 147; Soergel/Damrau, BGB, 12. Aufl., § 1811 Rn. 4; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1811 BGB Rn. 5) , oder hierfür ausreichend ist, dass die beabsichtigte anderweitige Geldanlage derjenigen nach § 1807 BGB bezüglich der wirtschaftlichen Bedingungen und der Sicherheit als gleichwertig anzusehen ist (so insbesondere RGRK/Dickescheid, BGB, 12. Aufl., § 1811 Rn. 8; Staudinger-Engler, BGB, 13. Aufl., § 1811 Rn. 2; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1811 Rn. 3; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1811 Rn. 8).
  • KG, 03.05.1967 - 1 W 690/67
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2002 - 20 W 451/01
    Dabei kann für den vorliegenden Fall dahinstehen, ob eine Genehmigung gemäß § 1811 BGB nur dann erteilt werden darf, wenn die beabsichtigte Anlage im Einzelfall klar erkennbare wirtschaftliche Vorteile bietet und gleichermaßen sicher ist wie die mündelsichere Anlage im Sinne des § 1807 BGB (vgl. in diesem Sinne RGZ 128, 309; KG, OLGZ 1967, 255, OLG Frankfurt am Main Rpfleger 1984, 147; Soergel/Damrau, BGB, 12. Aufl., § 1811 Rn. 4; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1811 BGB Rn. 5) , oder hierfür ausreichend ist, dass die beabsichtigte anderweitige Geldanlage derjenigen nach § 1807 BGB bezüglich der wirtschaftlichen Bedingungen und der Sicherheit als gleichwertig anzusehen ist (so insbesondere RGRK/Dickescheid, BGB, 12. Aufl., § 1811 Rn. 8; Staudinger-Engler, BGB, 13. Aufl., § 1811 Rn. 2; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1811 Rn. 3; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1811 Rn. 8).
  • RG, 03.04.1930 - IV B 6/30

    Unter welchen Voraussetzungen hat das Vormundschaftsgericht eine in §§ 1807, 1808

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2002 - 20 W 451/01
    Dabei kann für den vorliegenden Fall dahinstehen, ob eine Genehmigung gemäß § 1811 BGB nur dann erteilt werden darf, wenn die beabsichtigte Anlage im Einzelfall klar erkennbare wirtschaftliche Vorteile bietet und gleichermaßen sicher ist wie die mündelsichere Anlage im Sinne des § 1807 BGB (vgl. in diesem Sinne RGZ 128, 309; KG, OLGZ 1967, 255, OLG Frankfurt am Main Rpfleger 1984, 147; Soergel/Damrau, BGB, 12. Aufl., § 1811 Rn. 4; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1811 BGB Rn. 5) , oder hierfür ausreichend ist, dass die beabsichtigte anderweitige Geldanlage derjenigen nach § 1807 BGB bezüglich der wirtschaftlichen Bedingungen und der Sicherheit als gleichwertig anzusehen ist (so insbesondere RGRK/Dickescheid, BGB, 12. Aufl., § 1811 Rn. 8; Staudinger-Engler, BGB, 13. Aufl., § 1811 Rn. 2; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1811 Rn. 3; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1811 Rn. 8).
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 124/09

    Rechtliche Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Anlage von

    Hierbei handelt es sich um einen Ermessensfehlgebrauch, da die Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung nicht auf den konkreten Einzelfall bezogen geprüft werden (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 2002, 621 = BtPrax 2002, 266 = FamRZ 2003, 59), sondern eine persönliche Abneigung gegen diese Anlageform ausschlaggebend ist.
  • LG Lübeck, 05.05.2015 - 7 T 157/15

    Zur Geldanlage in Aktien, Rentenfonds oder offenen Immobilienfonds

    ln der Rechtsprechung ist - soweit veröffentlicht, vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 18.07.2002, FamRZ 2003, 59 f., OLG München, Beschluss vom 05. Juni 2009, FamRZ 2009, 1860 f., OLG Schleswig Beschluss v. 03. November 1999, BtPrax 2000 87 f. - anerkannt, dass Anlagen in Aktien oder Rentenfonds oder einem Offenen Immobilienfonds nicht grundsätzlich als Anlageform des Vermögens eines Betreuten ausgeschlossen sind.
  • LG Karlsruhe, 17.11.2022 - 11 T 136/22

    Versagung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung für Einmalzahlungen in private

    Bei größeren Vermögen ist eine Diversifizierung der Anlageformen nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung sinnvoll (OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.07.2002 - 20 W 451/01).
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