Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.01.2002 - I-25 Wx 75/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3410
OLG Düsseldorf, 29.01.2002 - I-25 Wx 75/01 (https://dejure.org/2002,3410)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2002 - I-25 Wx 75/01 (https://dejure.org/2002,3410)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - I-25 Wx 75/01 (https://dejure.org/2002,3410)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung nach BRAGO

  • Judicialis

    BGB § 1835 III; ; FGG § 67 III S. 2; ; FGG § 67 Abs. 3 Satz 1; ; FGG § 56 g Abs. 1; ; FGG § 67 Abs. 3 Satz 3; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers nach BRAGO oder BVormVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Mönchengladbach-Rheydt - 4 XIV 37/01
  • LG Mönchengladbach - 5 T 253/01
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2002 - I-25 Wx 75/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 427
  • FamRZ 2003, 706 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2002 - 25 Wx 75/01
    Ob dieser Beschluß durch die Staatskasse angefochten werden könnte (so OLG Köln, FamRZ 2001, 1643, 1644), kann auf sich beruhen.

    Zu Recht vertritt das OLG Köln FamRZ 2001, 1643, 1644 die Auffassung, daß die Entscheidung, ob die Verfahrenspflegschaft eine anwaltliche sei, für das Festsetzungsverfahren konsitutiv sei.

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2002 - 25 Wx 75/01
    Das Landgericht hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7.6.2000 (FamRZ 2000, 1280) dargestellt, daß trotz des ausdrücklichen Ausschlusses von § 1835 III BGB in § 67 III S. 2 FGG ein anwaltlicher Betreuer oder Verfahrenspfleger unter Umständen Gebühren für seine anwaltlichen Dienste nach der BRAGO liquidieren kann.
  • LG München I, 23.04.2001 - 13 T 6894/01

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger und Liquidation der Kosten;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2002 - 25 Wx 75/01
    Die gegenteilige Ansicht des LG München (FamRZ 2001, 1397) trifft nicht zu.
  • LG Mönchengladbach, 03.11.2004 - 5 T 484/04

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren Vergütung

    Dieser Auffassung sind aber das OLG Düsseldorf (NJW-RR 2003, 427) und das OLG Köln (FamRZ 2001, 1643) zu Recht entgegengetreten.

    Auf der Grundlage dieser Bundesverfassungsgerichtsentscheidung entspricht es gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der in einem Unterbringungsverfahren zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt in der Regel keine Honorierung nach RVG (früher BRAGO) verlangen kann (BayObLG, MDR 2001, 1376; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 427; Kammergericht Berlin, FamRZ 2003, 936; OLG Köln, FamRZ 2001, 1643 für einen Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren; OLG Zweibrücken, MDR 2002, 297).

  • BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 125/04

    Kosten des Verfahrenspflegers für Minderjährigen bei Vorbescheid zu

    Dies entspricht der (bindenden, vgl. § 31 Abs. 1 BVerfGG) verfassungskonformen Auslegung der letztgenannten Vorschrift durch das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 7.6.2002 FamRZ 2000, 1280/1282 und 1284/1285), welcher der Senat und andere Obergerichte im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit mittlerweile gefolgt sind (vgl. BayObLG MDR 2001, 1376/1377 und NJW-RR 2003, 1372; BayObLGZ 2002, 11/13 und 2003, 117; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 906; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 427; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; OLG Köln Report 2004, 53/55).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - 25 Wx 53/06

    Abrechnung eines anwaltlichen Betreuers nach RVG

    Durch diese Änderungen sollten die auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.06.2000 (FamRZ 2000, 1280 ff.) entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze, wonach der zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt seine Leistungen als Aufwendungsersatz nach der Gebührenordnung abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend waren, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282; Senat NJW-RR 2003, 427), indes nicht geändert werden.
  • LG Mönchengladbach, 03.11.2004 - 5 T 481/04

    Vergütung des als Verfahrenspfleger tätigen Rechtsanwalts

    Auf der Grundlage dieser Bundesverfassungsgerichtsentscheidung entspricht es gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der in einem Unterbringungsverfahren zum Verfahrenspfleger bestellte RA in der Regel keine Honorierung nach RVG (früher BRAGO) verlangen kann (BayObLG MDR 2001, 1376; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 427; KG Berlin FamRZ 2003, 936; OLG Köln FamRZ 2001, 1643 für einen Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren; OLG Zweibrücken MDR 2002, 297).
  • LG Duisburg, 15.05.2006 - 12 T 73/06

    Voraussetzungen für die Bewilligung des Anspruchs eines als Verfahrenspfleger

    Zu der bis zum 1.7.2005 geltenden Rechtslage hatte sich auf der Grundlage der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 7.6.2000 (NJWE-FER 2000, 280 und 282) die Praxis durchgesetzt, dass ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt dann nach anwaltlichem Gebührenrecht entsprechend abrechnen kann, wenn er seine besonderen Fähigkeiten als Rechtsanwalt für die Wahrnehmung der Aufgaben einsetzt und für die ein Laie als Verfahrenspfleger einen Rechtsanwalt beauftragt hätte (vgl. BayObLG, NJOZ 2005, 2055, OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 427).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3754
OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02 (https://dejure.org/2002,3754)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.11.2002 - 3 W 200/02 (https://dejure.org/2002,3754)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. November 2002 - 3 W 200/02 (https://dejure.org/2002,3754)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Betreuerwechsels; Antragsberechtigung; Beschwerdebefugnis in Betreuungssachen; Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund

  • Bt-Recht

    Beschwerderecht gegen die Ablehnung eines Betreuerwechsels

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gegen abgelehnten Betreuerwechsel beschweren?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 31
  • FamRZ 2003, 706 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 190
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
    Die Tochter des Betreuten ist nicht berechtigt, Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts einzulegen, mit der der von ihr angeregte Betreuerwechsel abgelehnt worden ist (Anschluss an BGHZ 132, 157; BayObLG Rpfleger 1998, 112).

    Zwar können nahe Angehörige gegen die erstmalige Bestellung eines Betreuers Beschwerde auch mit dem Ziel einlegen, die eigene Person an die Stelle des ausgewählten Betreuers zu setzen; insoweit handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung einer Einheitsentscheidung, die auch die Bestellung und Auswahl des Betreuers umfasst (BGHZ 132, 157, 159; Senat, FGPrax 1997, 104; 1999, 146; 182; Beschlüsse vom 29. November 1999 - 3 W 243/99 - und vom 30. August 2000 - 3 W 177/00 -).

    Daraus ist herzuleiten, dass sich die Beschwerdeberechtigung im Falle der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers ausschließlich nach § 20 FGG richtet (vgl. BGHZ 132, 157, 160; Senat, FGPrax 2002, 25; BayObLGZ 1995, 305, 306; Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 8).

    Da weder dieser Vorrang noch das bloße Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 1908 b BGB der Beteiligten zu 1) ein Recht auf Entlassung gibt, scheidet für sie auch die Beeinträchtigung eines Rechts im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG aus (vgl. BGHZ 132, 157, 160 f.; BayObLG Rpfleger 1998, 112).

    Er hat ein Beschwerderecht dieses Personenkreises gegen die Ablehnung einer Entlassung des Betreuers nicht gewollt, und zwar aus Gründen des Wohls des Betreuten (vgl. BGHZ 132, 157,162 unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 11/4528 S. 174; BayObLG aaO).

  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
    Die Tochter des Betreuten ist nicht berechtigt, Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts einzulegen, mit der der von ihr angeregte Betreuerwechsel abgelehnt worden ist (Anschluss an BGHZ 132, 157; BayObLG Rpfleger 1998, 112).

    Da weder dieser Vorrang noch das bloße Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 1908 b BGB der Beteiligten zu 1) ein Recht auf Entlassung gibt, scheidet für sie auch die Beeinträchtigung eines Rechts im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG aus (vgl. BGHZ 132, 157, 160 f.; BayObLG Rpfleger 1998, 112).

  • BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 56/93

    Betreuungsrecht; Beschwerdeberechtigung; Verletzung; Subjektives Recht;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
    Ein Beschwerderecht Dritter aus § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG scheidet aus, weil das Gesetz in den §§ 69 g, 69 i FGG eine einschränkende Sonderregelung geschaffen hat (vgl. BayObLGZ 1993, 234, 235 m.w.N.); im Übrigen ist § 57 FGG in der Verweisungskette des § 69 e FGG nicht genannt.
  • OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01

    Beschwerderecht des Nachfolgebetreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
    Daraus ist herzuleiten, dass sich die Beschwerdeberechtigung im Falle der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers ausschließlich nach § 20 FGG richtet (vgl. BGHZ 132, 157, 160; Senat, FGPrax 2002, 25; BayObLGZ 1995, 305, 306; Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 8).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95

    Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
    Daraus ist herzuleiten, dass sich die Beschwerdeberechtigung im Falle der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers ausschließlich nach § 20 FGG richtet (vgl. BGHZ 132, 157, 160; Senat, FGPrax 2002, 25; BayObLGZ 1995, 305, 306; Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 8).
  • OLG Köln, 02.01.1996 - 16 Wx 161/95

    Eigenes Beschwerderecht der Kinder eines Betreuten bei Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
    c) Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (FamRZ 1996, 1024 - Vorlagebeschluss) kann ein Beschwerderecht der Beteiligten zu 1) auch nicht aus Art. 6 Abs. 1 GG hergeleitet werden.
  • OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 484/05

    Verlängerung einer Betreuung: Auswahlkriterien für den Betreuer

    Auch konnte sie wirksam ihre weitere Beschwerde auf die Auswahl des Betreuers beschränken; es handelt sich hierbei um eine - auch den in § 69 g Abs. 1 FGG genannten nahen Angehörigen zustehende (OLG Hamm FamRZ 1996, 1372 f) - zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung (BGH FamRZ 1996, 607 ff; OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 190; Keidel/Kuntze/Winkler-Kayser, FGG 15. Auflafe, § 69 g Rdnr. 13).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6034
BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02 (https://dejure.org/2002,6034)
BayObLG, Entscheidung vom 13.11.2002 - 3Z BR 182/02 (https://dejure.org/2002,6034)
BayObLG, Entscheidung vom 13. November 2002 - 3Z BR 182/02 (https://dejure.org/2002,6034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Rechtsmittelbelehrung

  • Judicialis

    FGG § 22 Abs. 2;; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 22 Abs. 2; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2
    Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines Rechtsanwalts innerhalb der Beschwerdefrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Aufhebung der Betreuung und des Einwilligungsvorbehalts im Aufgabenkreis Vermögenssorge

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fehlender Hinweis auf die Befristung des Rechtsmittels in der Rechtsmittelbelehrung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne ausdrücklichen Antrag; Schutz des Vertrauens auf die Richtigkeit der Rechtsmittelbelehrung; Vereinsbetreuer für die Aufgabenkreise ...

Verfahrensgang

  • AG Eggenfelden - XVII 147/00
  • LG Landshut - 60 T 1919/02
  • BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 706 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 12/99

    Antrag des Ehemanns einer Betreuten (Betroffene) auf Beibehaltung eines

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
    bb) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzen die Ablehnung der Aufhebung sowie die Verlängerung dieser Maßnahme voraus, dass der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehaltes zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681; FamRZ 2000, 567/568; FamRZ 2000, 1327, OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171).

    Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171/1172).

  • BayObLG, 04.05.1995 - 3Z BR 46/95

    Einwilligungsvorbehalt bei einem Geschäftsunfähigen möglich

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
    Auf die Frage der Geschäftsunfähigkeit in diesem Bereich kommt es nicht an (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1518; FamRZ 2000, 567/568).

    Deshalb hat der Einwilligungsvorbehalt gerade im Grenzbereich zwischen Geschäftsunfähigkeit und Geschäftsfähigkeit seine Bedeutung (vgl. Jürgens § 1903 Rn. 4; BayObLG BtPrax 1994, 136; FamRZ 1995, 1518; BtPrax 2000, 123).

  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1995, 146/148 m. w. N.; BayObLG FamRZ 1998, 454/455; FamRZ 2000, 189; Palandt/Diederichsen BGB 61. Aufl. vor § 1896 Rn. 11).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 454/455).

  • BayObLG, 01.12.1999 - 3Z BR 304/99

    Einwilligungsvorbehalt bei einer Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
    bb) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzen die Ablehnung der Aufhebung sowie die Verlängerung dieser Maßnahme voraus, dass der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehaltes zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681; FamRZ 2000, 567/568; FamRZ 2000, 1327, OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171).

    Auf die Frage der Geschäftsunfähigkeit in diesem Bereich kommt es nicht an (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1518; FamRZ 2000, 567/568).

  • BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99

    Einwilligungsvorbehalt bei erheblichen schuldrechtlichen Verpflichtungen

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
    bb) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzen die Ablehnung der Aufhebung sowie die Verlängerung dieser Maßnahme voraus, dass der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehaltes zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681; FamRZ 2000, 567/568; FamRZ 2000, 1327, OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171).

    Deshalb hat der Einwilligungsvorbehalt gerade im Grenzbereich zwischen Geschäftsunfähigkeit und Geschäftsfähigkeit seine Bedeutung (vgl. Jürgens § 1903 Rn. 4; BayObLG BtPrax 1994, 136; FamRZ 1995, 1518; BtPrax 2000, 123).

  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
    Die Erholung eines weiteren Sachverständigengutachtens steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts und kann dann erforderlich sein, wenn das vorliegende Gutachten an gravierenden Mängeln leidet, in unauflösbarem Widerspruch zu anderen gutachtlichen Äußerungen steht, Zweifel an der Sachkunde des Gutachters bestehen oder ein anderer Gutachter über Überlegene Diagnosemittel und Fachkenntnisse verfügen würde (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921; Bassenge/Herbst/Roth § 15 FGG Rn. 30; Keidel/Schmidt § 15 Rn. 46).
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01

    Bestellung eines Vollbetreuers als Ersatz für einen Bevollmächtigten

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
    Dieser darf allerdings das Ergebnis eines Gutachtens nicht kritiklos übernehmen, sondern ist zu einer kritischen Würdigung verpflichtet (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1402/1404).
  • BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 309/94

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
    Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171/1172).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1995, 146/148 m. w. N.; BayObLG FamRZ 1998, 454/455; FamRZ 2000, 189; Palandt/Diederichsen BGB 61. Aufl. vor § 1896 Rn. 11).
  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99

    Rechtsmittelbelehrung eines Beschlusses, der Entlassung eines Betreuers gegen

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
    bb) Es kann dahinstehen, ob der Lauf der Frist mit diesen Zustellungen begonnen hat, obwohl das Landgericht die gesetzlich vorgeschriebene (§ 69i Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 69 Abs. 1 Nr. 6 FGG) Rechtsmittelbelehrung fehlerhaft erteilt hat, weil es nicht auf die Befristung hingewiesen hat (vgl. BGH AgrarR 1979, 313; s.a. BayObLGZ 1999, 232 f. und Keidel/Schmidt FGG 14. Aufl. § 16 Rn. 60).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00

    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

  • OLG Celle, 03.02.1999 - 15 UF 259/98
  • OLG Naumburg, 18.11.1999 - 8 WF 300/99

    Zu den Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten

  • BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94

    Erhebliche Gefahr; Vermögen; Betreuter; Tatrichter; Würdigung; Tatsachen;

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

  • BayObLG, 13.02.1998 - 4Z BR 13/98

    Voraussetzungen der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

  • BayObLG, 03.12.2003 - 3Z BR 218/03

    Auswirkungen von besonderen Sprachkenntnissen auf die Betreuervergütung

    Im Hinblick auf das schwer überschaubare und in weiten Bevölkerungskreisen auch in seinen Grundzügen unbekannte Rechtsmittelsystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit hält der Senat die Versäumung der Frist zur Einlegung eines formgerechten Rechtsmittels durch den Beschwerdeführer im vorliegenden Fall für unverschuldet (vgl. dazu BayObLGZ 2001, 297 und die Senatsbeschlüsse FamRZ 2002, 1362 und 2003, 706 [Ls]; Keidel/Sternal FGG 15.Aufl. § 22 Rn.69), selbst wenn der Beschwerdeführer als Berufsbetreuer Anlass hätte, sich mit dem geltenden Betreuungsrecht, auch was die verfahrensrechtlichen Bestimmungen betrifft, etwas intensiver auseinander zu setzen.
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Rechtsprechung
   LG Aachen, 08.08.2002 - 3 T 64/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13186
LG Aachen, 08.08.2002 - 3 T 64/01 (https://dejure.org/2002,13186)
LG Aachen, Entscheidung vom 08.08.2002 - 3 T 64/01 (https://dejure.org/2002,13186)
LG Aachen, Entscheidung vom 08. August 2002 - 3 T 64/01 (https://dejure.org/2002,13186)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung in Unterbringungssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 706
  • Rpfleger 2003, 29
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01

    Vergütung des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren

    Auszug aus LG Aachen, 08.08.2002 - 3 T 64/01
    Es ist aber ausnahmsweise im Einzelfall eine Abrechnung auf Grundlage der BRAGO gerechtfertigt, wenn die von dem Verfahrenspfleger zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten erfordert und daher eine originäre anwaltliche Dienstleistung darstellt (BVerfG, FamRZ 2000, 345/348; BGHZ 139, 309/311; BayObLG, BtPrax 2002, 121 m.w.N.).

    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte (BayObLG, BtPrax 2002, 121, 122, OLG Zweibrücken, Rpfleger 2001, 593).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus LG Aachen, 08.08.2002 - 3 T 64/01
    Zwar bestimmt sich grundsätzlich die Vergütung des - auch anwaltlichen - Verfahrenspflegers, und als solcher ist der Beteiligte zu 1. hier beigeordnet worden, gemäß § 67 Abs. 3 FGG, 1908i Satz 1, 1835ff. BGB nach Maßgabe der Vergütungssätze des § 1 BVormVG (BVerfG, FamRZ 2000, 345; OLG Köln, Beschluss vom 18.06.1999, 2 Wx 21/99; ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. etwa Beschluss der Kammer vom 28.04.1999, 3 T 112/99).

    Es ist aber ausnahmsweise im Einzelfall eine Abrechnung auf Grundlage der BRAGO gerechtfertigt, wenn die von dem Verfahrenspfleger zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten erfordert und daher eine originäre anwaltliche Dienstleistung darstellt (BVerfG, FamRZ 2000, 345/348; BGHZ 139, 309/311; BayObLG, BtPrax 2002, 121 m.w.N.).

  • OLG Köln, 18.06.1999 - 2 Wx 21/99
    Auszug aus LG Aachen, 08.08.2002 - 3 T 64/01
    Zwar bestimmt sich grundsätzlich die Vergütung des - auch anwaltlichen - Verfahrenspflegers, und als solcher ist der Beteiligte zu 1. hier beigeordnet worden, gemäß § 67 Abs. 3 FGG, 1908i Satz 1, 1835ff. BGB nach Maßgabe der Vergütungssätze des § 1 BVormVG (BVerfG, FamRZ 2000, 345; OLG Köln, Beschluss vom 18.06.1999, 2 Wx 21/99; ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. etwa Beschluss der Kammer vom 28.04.1999, 3 T 112/99).
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Aachen, 08.08.2002 - 3 T 64/01
    Es ist aber ausnahmsweise im Einzelfall eine Abrechnung auf Grundlage der BRAGO gerechtfertigt, wenn die von dem Verfahrenspfleger zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten erfordert und daher eine originäre anwaltliche Dienstleistung darstellt (BVerfG, FamRZ 2000, 345/348; BGHZ 139, 309/311; BayObLG, BtPrax 2002, 121 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen -

    Auszug aus LG Aachen, 08.08.2002 - 3 T 64/01
    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte (BayObLG, BtPrax 2002, 121, 122, OLG Zweibrücken, Rpfleger 2001, 593).
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